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Nur in med. begründete Ausnahmefällen dürfen sie noch eine regulären VO ausstellen. Der med. begründete Ausnahmefall müssen wir jedoch nicht prüfen. Das liegt in der ärztlichen Verantwortung.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@sunny Ärzte müssen seit dem 01.11. eine BV bei Schulterdiagnosen ausstellen.
Nur in med. begründete Ausnahmefällen dürfen sie noch eine regulären VO ausstellen. Der med. begründete Ausnahmefall müssen wir jedoch nicht prüfen. Das liegt in der ärztlichen Verantwortung.
Lars, ich mache mich noch einmal bemerkbar...hier wird jetzt die dritte Variante der Kürzel für Blankoverordnung...man sollte sich auf eine einigen (BO... BV...und hie BLV)
...hat natürlich sonst nix mit dem Inhalt hier nix zu tun..Du siehst die Irritation die vor einiger Zeit mit dem Kürzel BO hatte....
MfG
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Lars, ich mache mich noch einmal bemerkbar...hier wird jetzt die dritte Variante der Kürzel für Blankoverordnung...man sollte sich auf eine einigen (BO... BV...und hie BLV)
...hat natürlich sonst nix mit dem Inhalt hier nix zu tun..Du siehst die Irritation die vor einiger Zeit mit dem Kürzel BO hatte....
MfG
JürgenK ;)
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@JürgenK Dann mach ich noch eine vierte: BVO. 🤣🤣 Die bin ich auch schon begegnet. 🤗
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kvet schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Was sind denn medizinisch begründete Ausnahmefälle?
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Dorsovolar schrieb:
@kvet Wenn der Arzt meint, wir sind zu blöd und würden kontraindizierte Behandlungsformen wählen, so die Begründung bei uns. Physiotherapeuten werden in einigen Praxen tatsächlich für unterqualifiziert gehalten. Man lernt nie aus...
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@kvet Das was Herr oder Frau Doctor meint, dass das ist. Ist nicht unser Problem.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Dorsovolar Nun ja, somit sind sie dann auch weiterhin in der wirtschaftlichen Verantwortung. So schlau sind diese studierte Ärzte dann auch nicht, dass sie das noch nicht gecheckt haben. 🤦
Ich rege mich da gar nicht auf, wir werden die Patienten mit solchen Verordnungen zurückschicken mit dem Hinweis, dass wir die medizinische Begründung gern schriftlich hätten, wir wollen ja schließlich nichts falsch machen...
Die Hausärzte übrigens freuen sich größtenteils, können sie doch nun ihr eh geringeres Budget deutlich schonen. Was interessieren mich Orthopäden und ähnliche Könige des Gesundheitswesens...??
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Dorsovolar schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Da gebe ich Dir Recht, hier geht es aber gerade bei Orthopäden ja schon lange nicht mehr um wirtschaftliche Fragen, hier geht es um ein Bild unseres Berufsstandes, in dem wir als unfähige Hilfskräfte gesehen werden. Dass Profilneurosen in dem Berufsstand eine große Rolle spielen, war ja klar, hier zeigt sich allerdings, wie tief der Graben bei einigen Ärzten doch tatsächlich ist.
Ich rege mich da gar nicht auf, wir werden die Patienten mit solchen Verordnungen zurückschicken mit dem Hinweis, dass wir die medizinische Begründung gern schriftlich hätten, wir wollen ja schließlich nichts falsch machen...
Die Hausärzte übrigens freuen sich größtenteils, können sie doch nun ihr eh geringeres Budget deutlich schonen. Was interessieren mich Orthopäden und ähnliche Könige des Gesundheitswesens...??
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Dorsovolar Du brauchst die med. Begründung nicht zu prüfen und musst du auch nicht wissen. Unnötige Arbeit.
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Dorsovolar schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij ich weiss, aber freut sich der Arzt, freu ich mich... und er wird sich freuen, wenn jede Woche mindestens 5 Patienten fragen, warum sie keine Blankoverordnung kriegen, aus allen anderen Praxen aber schon...
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sunny schrieb:
Hallo an alle wissenden was das Thema BLV angeht. Müssen die Ärzte ab dem 1.11 bei dem passenden ICD eine Blankoverordnung rauschschreiben oder ist es ein kann und es gehen auch die alten Verordnungen ? Schönen abeitsreichen Tag
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sunny schrieb:
Also können normale Verordnungen angenommen und abgerechnet werden. Vielen dank für die schnelle Antort
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katrin180 schrieb:
Ich hatte heute eine Online- Schulung der AOK Bayern zwecks Blankoverordnung und genau diese Frage gestellt. Es bleibt in der Entscheidung des Arztes, ob er Blanko oder regulär verordnet. Also kein Thema mehr von Pflicht oder medizinischer Begründung, wenn er regulär verordnet. Bin ja gespannt, ob uns die Kompetenz von irgendeinem Arzt zugetraut wird, die Therapie selbst auszuwählen. 🤔 Hoffnungsvoll Katrin 🙏
Ich zitiere aus der aktuellen HMR:
gemäß Heilmittelkatalog, der Dauer und Frequenz der Therapie durch die Therapeutin oder
den Therapeuten sprechen, sind sind auch bei Indikationen nach § 125a SGB V alle Angaben nach § 13 Absatz 2 zu machen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@katrin180 Da sieht man wieder mal die Nicht-Kompetenz der Kassenmitarbeiter:
(3) Sofern wichtige medizinische Gründe vorliegen, die gegen eine Auswahl der Heilmittel Die HMR ist daher andere Auffassung als die AOK. Aber, und das ist richtig, es ist eine ärztliche Entscheidung.
Ich zitiere aus der aktuellen HMR:
gemäß Heilmittelkatalog, der Dauer und Frequenz der Therapie durch die Therapeutin oder
den Therapeuten sprechen, sind sind auch bei Indikationen nach § 125a SGB V alle Angaben nach § 13 Absatz 2 zu machen.
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