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wertschätzendem ruhigem
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Vergütung( 24-26 €/h )
- komfortabel ausgestattete große
und helle Behandlungsräume
- Behandlungstakt von 30 und 60min.
- Fortbildungsunterstützung (
finanziell und zusätzliche freie
Tage)
Ein fröhliches T...
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Die Patientin bekommt nun nach ca. 8 Wochen Behandlung eine Schultertep. Diese soll nun mit neuer Blankoverordnung im HB behandelt werden.
Vor Ablauf der 16 Wochen kann ich auch bei Diagnosewechsel an der gleichen Seite keine weitere Blankoverordnung und auch keine normale Verordnung mit EX annehmen. Was macht man in einem solchen Fall? Eine laufende Verordnung habe ich noch nie im Behandlungsverlauf um einen HB erweitert. Oder geht das?
MfG :)
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Für den Rest warte ich mit Dir auf Antworten.
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pt ani schrieb:
Auf HB kannst Du zumindest nicht selber ändern.
Für den Rest warte ich mit Dir auf Antworten.
Ich würde das allerdings vom Arzt in der bekannten Manier, inkl. eine ärztliche Begründung, ergänzen lassen. Und dann die geänderte VO von der KK schriftlich absegnen lassen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Ingo Friedrich Ich wüsste nicht, warum nicht im Verlauf ein HB vom ausstellenden Arzt nachträglich ergänzt werden könnte. Es ist zwar hier ein neues System, aber ich kann aus den Vorschriften nicht erkennen, dass das nicht möglich sei.
Ich würde das allerdings vom Arzt in der bekannten Manier, inkl. eine ärztliche Begründung, ergänzen lassen. Und dann die geänderte VO von der KK schriftlich absegnen lassen.
MfG:)
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Ingo Friedrich schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Danke für die Antwort. Unter Punkt 9: es geht ja um das selbe Therapieziel und das geht mit einer neuen VO ja nicht. Grundsätzlich muss sich der ICD 10 Code ja auch ändern. Aktuell ist es jetzt S42.20. Was denkst du?
MfG:)
Ich würde hier einmal grundsätzlich mit der HM-Vertragsabteilung (Hauptverwaltung) der zuständigen KK telefonieren und das Ganze per Sondergenehmigumg für diese VO (oder ggf. eine neue VO mit Abbruch der alte VO) mit denen abklären. Du kannst ja immer noch argumentieren, dass du dir sonst leider außer Stande siehst, die Patientin vor Ablauf der bisherigen VO weiter zu behandeln. smirk
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Ingo Friedrich Nein, laut Vorschrift bleibt die ursprüngliche ICD bis zum Ende der 16 Wochen unverändert gültig. Hier zeigt sich, dass die Macher des Systems diese Situation nicht bedacht haben.
Ich würde hier einmal grundsätzlich mit der HM-Vertragsabteilung (Hauptverwaltung) der zuständigen KK telefonieren und das Ganze per Sondergenehmigumg für diese VO (oder ggf. eine neue VO mit Abbruch der alte VO) mit denen abklären. Du kannst ja immer noch argumentieren, dass du dir sonst leider außer Stande siehst, die Patientin vor Ablauf der bisherigen VO weiter zu behandeln. smirk
MfG:)
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Ingo Friedrich schrieb:
Danke für eure Antworten. Ein Update stelle ich rein.
MfG:)
Laut der zuständigen Krankenkasse muss die bisherige Diagnose (Humerusfraktur) weiterbehandelt werden. Auf meinen Hinweis, dass es eine ganz neue Diagnose (Schultertep) gibt und sich die gesamte Therapie auf die stattgefundene Diagnostik bezieht war die Antwort: Vorhandene Dianose 16 Wochen lang behandeln. Danach darf mit neuer Blankoverordnung eine neue Diagnose behandelt werden.
Es gab diese Antwort nach mehreren Diskussionen in der Fachabteilung.
Zur Behandlung der Schultertep fällt der Patient wohl hinten runter. Interessant, dass solche Fälle erst nachdem jahrelang über das Thema gebraint wurde, Realität werden.
MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:
Hier das Udate:
Laut der zuständigen Krankenkasse muss die bisherige Diagnose (Humerusfraktur) weiterbehandelt werden. Auf meinen Hinweis, dass es eine ganz neue Diagnose (Schultertep) gibt und sich die gesamte Therapie auf die stattgefundene Diagnostik bezieht war die Antwort: Vorhandene Dianose 16 Wochen lang behandeln. Danach darf mit neuer Blankoverordnung eine neue Diagnose behandelt werden.
Es gab diese Antwort nach mehreren Diskussionen in der Fachabteilung.
Zur Behandlung der Schultertep fällt der Patient wohl hinten runter. Interessant, dass solche Fälle erst nachdem jahrelang über das Thema gebraint wurde, Realität werden.
MfG :)
Was die geänderte Situation angeht: Hier würde ich auf jedem Fall eine BD terminieren und abrechnen.
Und ich würde diese Situation auch dem GKV-Spitzenverband sowie deinem Berufsverband darlegen. Das wird nicht der erste oder der letzte Fall sein. Und dafür gibt es ja extra § 12 Ziffer 1 im BVO-Vertrag. Dazu werden solche Verträge immer von Juristen gemacht, niemals van Anwendern aus der Praxis.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Ingo Friedrich Und, was ist mit dem Hausbesuch?
Was die geänderte Situation angeht: Hier würde ich auf jedem Fall eine BD terminieren und abrechnen.
Und ich würde diese Situation auch dem GKV-Spitzenverband sowie deinem Berufsverband darlegen. Das wird nicht der erste oder der letzte Fall sein. Und dafür gibt es ja extra § 12 Ziffer 1 im BVO-Vertrag. Dazu werden solche Verträge immer von Juristen gemacht, niemals van Anwendern aus der Praxis.
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Schippi schrieb:
@Ingo Friedrich das einzige was ich ändern lassen würde wäre der HB,ansonsten problemlos unter neuer Diagnostik weiterbehandeln,warum nicht!Vermutlich ist der Zeitrsum doch eh bald vorbei oder gab es nach der OP keine Reha?
Grundsätzlich könnte ich die ausstellende Praxis ja um eine Neuausstellung bitten und das Ganze "formal passend" machen. Allerdings ist mir nicht danach und Fehler im System dürfen gerne die Macher des Ganzen in die Hand nehmen.
MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Zum Hausbesuchsnachfragen kam es gar nicht mehr.
Grundsätzlich könnte ich die ausstellende Praxis ja um eine Neuausstellung bitten und das Ganze "formal passend" machen. Allerdings ist mir nicht danach und Fehler im System dürfen gerne die Macher des Ganzen in die Hand nehmen.
MfG :)
MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:
@Schippi Die zukünftige Diagnose bezieht sich ganz klar auf eine andere Problematik. Die jetzige Blanko ist erst von Ende März, Reha wird nicht stattfinden.
MfG :)
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Schippi schrieb:
@Ingo Friedrich die Patientin war vor der Op in der Lage in die Praxis zu kommen und nach der OP nicht ?
MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:
@Schippi Ja, anfangs wurde sie gefahren. Die Fahrmöglichkeit ist ab nächster Woche nicht mehr da.
MfG :)
Und BD wenn der Zeitraum es hergibt nochmal machen, und nach Bedarf behandeln. Da die TEP noch frisch ist, ist es nicht schlimm, erstmal weniger zu behandeln. Und die 16 Wochen gehen auch Mal rum. Dann kannst du ganz offiziell die TEP behandeln 🙂
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massu schrieb:
@Ingo Friedrich bei soviel Entgegenkommen der KK , kannst du wohl nur das Rezept auf HB ergänzen lassen. Geht bei normale VO, dann nehme ich wohl an, dass es auch für BV geht. Dann fanden die ersten Behandlungen in der Praxis, die anderen als HB zu Hause.
Und BD wenn der Zeitraum es hergibt nochmal machen, und nach Bedarf behandeln. Da die TEP noch frisch ist, ist es nicht schlimm, erstmal weniger zu behandeln. Und die 16 Wochen gehen auch Mal rum. Dann kannst du ganz offiziell die TEP behandeln 🙂
Wer höriges Heilberufspersonal möchte, der darf sich jetzt gerne um den Quatsch kümmern, der erfunden wurde.
MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:
@massu Da geht's um etwas Grundsätzliches. Die Praxis möchte, dass eine Schultertep behandelt wird und die Patientin auch. Dafür wirds eine Blankoverordnung geben, die ich formal nicht annehmen darf. Dadurch darf ich offiziell nur die bisherige Problematik mit anderer Diagnose behandeln.
Wer höriges Heilberufspersonal möchte, der darf sich jetzt gerne um den Quatsch kümmern, der erfunden wurde.
MfG :)
Grundsätzlich: Du kannst das System BV MOMENTAN für deinen Patienten nicht ändern. Aber vielleicht mit etwas Druck von den Verbänden für die zukünftige BVs. Es scheint, dass die BV sich in einer noch etwas experimentelle Phase befindet...da hätte ich mir mehr Entgegenkommen der KK gewünscht, aber wer bin ich schon um mit Wünsche bei der KK aufzuwarten..
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massu schrieb:
@Ingo Friedrich ich habe schon verstanden um was es geht. Nur kannst du die Situation nicht ändern, sondern konstruktiv eine gangbare Lösung finden. Ich dachte du wolltest eine Lösung für deinen HB, und BVs.
Grundsätzlich: Du kannst das System BV MOMENTAN für deinen Patienten nicht ändern. Aber vielleicht mit etwas Druck von den Verbänden für die zukünftige BVs. Es scheint, dass die BV sich in einer noch etwas experimentelle Phase befindet...da hätte ich mir mehr Entgegenkommen der KK gewünscht, aber wer bin ich schon um mit Wünsche bei der KK aufzuwarten..
Im Freitagssitzkreis der angesprochenen Krankenkasse hatte heute zumindest keiner genügend Eier um das Problem ihrer Versicherten adäquat lösen zu wollen.
MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:
@massu Alles gut. Etwas "gangbar und passend" machen war ja immer immer so etwas wie Normalität. Grundsätzlich liegt uns das ja auch im Blut. Aber - eigentlich muss ich mit den bisherigen Rezepten nicht kreativ werden um meinen Job zu machen. Da wurden schon ganz andere Dinge abgestraft.
Im Freitagssitzkreis der angesprochenen Krankenkasse hatte heute zumindest keiner genügend Eier um das Problem ihrer Versicherten adäquat lösen zu wollen.
MfG :)
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Schippi schrieb:
@massu wie massu schon schrieb,mach ne BD behandel die TEP als geänderter HB und gut ist!Nach Ablauf der BV neue BV,
MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:
@Schippi Verstehe ich. Das formale Problem ist da. Die Kasse könnte als Vertragspartner etwas klar regeln oder die Ausnahme als Sonderfall lösungsorientiert von ihrer Seite aus "gangbar machen". Für mich wird das Problem allerdings auf mich abgewälzt.
MfG :)
Da siehst du Mal wieviel Wertschätzung und Verständnis für unsere Arbeit unsere Arbeitgeber der GKV aufbringen. Jeder AN hätte schon längst gekündigt.
Eine andere Möglichkeit wäre die Behandlung abzubrechen, die Patientin zur Kasse zu schicken, damit sie die KK so lange nervt, bis sie eine Sonderregelung bekommt.
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massu schrieb:
@Ingo Friedrich Dieses Problem wird nicht nur auf dich, sondern auf uns alle abgewälzt.
Da siehst du Mal wieviel Wertschätzung und Verständnis für unsere Arbeit unsere Arbeitgeber der GKV aufbringen. Jeder AN hätte schon längst gekündigt.
Eine andere Möglichkeit wäre die Behandlung abzubrechen, die Patientin zur Kasse zu schicken, damit sie die KK so lange nervt, bis sie eine Sonderregelung bekommt.
Nach mehreren Gesprächen mit der betroffenen Krankenkasse kommen wir alle wohl nicht zu einer Lösung. Die Kasse sieht die Blankoverordnung für den Icd10-Code als eine Art Behandlungsgutschein an, mit dem eben "Schulter" behandelt werden soll.
Mit der bisherigen Blankoverordnung habe ich ja einen Behandlungsauftrag. Der Auftrag jetzt aber eine Schulter-TEP zu behandeln ist ein anderer. Dieser ist auf dem neuen Rezept durch den Arzt an mich weitergegeben.
Für mich und die Kasse ist und war die Frage: Darf ich einen neuen Auftrag annehmen oder nicht. Und die Antwort der Kasse war ein Nein.
Wie seht ihr das denn?
MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:
Vielen Dank für alle bisherigen Antworten.
Nach mehreren Gesprächen mit der betroffenen Krankenkasse kommen wir alle wohl nicht zu einer Lösung. Die Kasse sieht die Blankoverordnung für den Icd10-Code als eine Art Behandlungsgutschein an, mit dem eben "Schulter" behandelt werden soll.
Mit der bisherigen Blankoverordnung habe ich ja einen Behandlungsauftrag. Der Auftrag jetzt aber eine Schulter-TEP zu behandeln ist ein anderer. Dieser ist auf dem neuen Rezept durch den Arzt an mich weitergegeben.
Für mich und die Kasse ist und war die Frage: Darf ich einen neuen Auftrag annehmen oder nicht. Und die Antwort der Kasse war ein Nein.
Wie seht ihr das denn?
MfG :)
Neben der Theorie gibts halt auch die Praxis und dann kommen u.a. Flexibilität und Anpassungsfähigkeit ins Spiel - und dann wird's für die Theoretiker schwierig...
Wenn dir gegenüber die Aussage lautet, du sollst die bisherige BV weiter nutzen und dir das auch bestätigt wird, dann würde ich es einfach machen - auch wenn der gesunde Menschenverstand es anders machen würde.
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soleta schrieb:
Theoretisch betrachtet ist es ja auch so: kein neuer Auftrag innerhalb der 16 Wochen.
Neben der Theorie gibts halt auch die Praxis und dann kommen u.a. Flexibilität und Anpassungsfähigkeit ins Spiel - und dann wird's für die Theoretiker schwierig...
Wenn dir gegenüber die Aussage lautet, du sollst die bisherige BV weiter nutzen und dir das auch bestätigt wird, dann würde ich es einfach machen - auch wenn der gesunde Menschenverstand es anders machen würde.
Wie ein Behandlungsauftrag vom Arzt per Rezept an mich heran getragen werden soll, wenn ich es ja nicht annehmen darf - da gab's nur Schweigen.
Mfg:)
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Ingo Friedrich schrieb:
@soleta Danke, natürlich macht die Fachabteilung der Kasse diese Aussage nur telefonisch. Da muss einfach was anderes kommen. Seien wir mal ehrlich: Möchte ich korrekt mit Behandlungsauftrag des Arztes arbeiten, kostet es am Ende nur mich etwas - weil ich gegen festgelegte Regeln verstoßen habe. Das könnte die Kasse mit Genehmigung ja regeln - macht sie aber nicht.
Wie ein Behandlungsauftrag vom Arzt per Rezept an mich heran getragen werden soll, wenn ich es ja nicht annehmen darf - da gab's nur Schweigen.
Mfg:)
Sondern es gilt: BV für alle Schulterdiagnosen.
Ein kleiner, aber feiner Unterschied.
Und weil das viele sind, gibt es jede Menge Icd10-Codes dazu. Wovon zwingend einer drauf stehen muß.
Ansonsten könnte man ja tatsächlich ''BV Schulter'' ausstellen und dann jede aufkommende Diagnose (nacheinander) abarbeiten lassen.
Was meiner Meinung nach nicht gewollt ist. Sonst könnte man sich den Icd10 auch sparen.
So wie ich das sehe, wurde die ursprüngliche Diagnose ''Humerusfraktur'' durch die Anschlussdiagnose ''Schultertep'' verdrängt/ersetzt/geheilt.
Eine Fortbehandlung ist somit bei der Ursprungsproblematik nicht mehr möglich. Ein Rezidiv genau so wenig.
Weil das ursprüngliche Problem gar nicht mehr existiert. Und auch nicht wieder auftreten kann.
Verlangt die Kasse, das du ein definitiv erledigtes Problem weiter behandeln musst?
Dann bring das Wirtschaftlichkeitsgebot ins Spiel.
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Sarah Gerbert schrieb:
@Ingo Friedrich es ist aber kein ''Behandlungsgutschein Schulter''.
Sondern es gilt: BV für alle Schulterdiagnosen.
Ein kleiner, aber feiner Unterschied.
Und weil das viele sind, gibt es jede Menge Icd10-Codes dazu. Wovon zwingend einer drauf stehen muß.
Ansonsten könnte man ja tatsächlich ''BV Schulter'' ausstellen und dann jede aufkommende Diagnose (nacheinander) abarbeiten lassen.
Was meiner Meinung nach nicht gewollt ist. Sonst könnte man sich den Icd10 auch sparen.
So wie ich das sehe, wurde die ursprüngliche Diagnose ''Humerusfraktur'' durch die Anschlussdiagnose ''Schultertep'' verdrängt/ersetzt/geheilt.
Eine Fortbehandlung ist somit bei der Ursprungsproblematik nicht mehr möglich. Ein Rezidiv genau so wenig.
Weil das ursprüngliche Problem gar nicht mehr existiert. Und auch nicht wieder auftreten kann.
Verlangt die Kasse, das du ein definitiv erledigtes Problem weiter behandeln musst?
Dann bring das Wirtschaftlichkeitsgebot ins Spiel.
Ich gebe das mal an den Leiter der Fachabteilung weiter. Der ruft morgen noch einmal zurück.
MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:
@Sarah Gerbert Danke. Das mit dem Wirtschaftlichkeitsgebot "weil nicht mehr vorhanden" ist ein guter Hinweis.
Ich gebe das mal an den Leiter der Fachabteilung weiter. Der ruft morgen noch einmal zurück.
MfG :)
On top dann am besten noch Theoretiker Nr.2:"Nicht existente Diagnosen behandeln? Das ist ist doch Betrug. Da machen wir gleich mal was."
Zugegeben, etwas überspitzt. Aber die grundlegende Problematik ist klar denke ich.
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Sarah Gerbert schrieb:
@soleta ich nicht. Am Ende kommt ein anderer Theoretiker ums Eck und sagt:"Moment mal. Patientin hat doch seit xyz ne Schultertep. Trotzdem wurde fröhlich eine Humerusfraktur weiter behandelt. Die ja gar nicht mehr existiert. Da kürzen wir doch gleich mal."
On top dann am besten noch Theoretiker Nr.2:"Nicht existente Diagnosen behandeln? Das ist ist doch Betrug. Da machen wir gleich mal was."
Zugegeben, etwas überspitzt. Aber die grundlegende Problematik ist klar denke ich.
§ 6 (Qualitätssicherung) Ziffer 1
d) Orientierung der Therapie an der Indikation (bestehend aus Diagnose und
funktioneller/struktureller Schädigung), dem vom Leistungserbringer angestrebten Therapieziel und der Belastbarkeit der oder des Versicherten.
[...]
Du musst jetzt dann wohl warten, bis die 16 Wochen rum sind. 😇 Solange kann die Patientin leider keine Therapie erhalten. Der Vertrag und die Kasse lassen dir keine andere Wahl. Die Kasse soll dann mal erklären, wie sie ihre Sicherstellungsauftrag der Patientin gegenüber nachkommen möchte.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Ingo Friedrich
[...] Die siehst dich außer Stande mit der jetztigen Diagnose die Qualitätsanforderung weiterhin zu erfüllen. 😌 Schließlich ist die Diagnose nicht mehr zutreffend.
§ 6 (Qualitätssicherung) Ziffer 1
d) Orientierung der Therapie an der Indikation (bestehend aus Diagnose und
funktioneller/struktureller Schädigung), dem vom Leistungserbringer angestrebten Therapieziel und der Belastbarkeit der oder des Versicherten.
[...]
Du musst jetzt dann wohl warten, bis die 16 Wochen rum sind. 😇 Solange kann die Patientin leider keine Therapie erhalten. Der Vertrag und die Kasse lassen dir keine andere Wahl. Die Kasse soll dann mal erklären, wie sie ihre Sicherstellungsauftrag der Patientin gegenüber nachkommen möchte.
Sehe es ansonsten wie du - traurig, dass wir uns damit rumärgern dürfen.
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soleta schrieb:
@Sarah Gerbert Deshalb schrieb ich ja "wenn die Kasse es bestätigt"!
Sehe es ansonsten wie du - traurig, dass wir uns damit rumärgern dürfen.
- Entweder ich behandle einfach mit der alten Blankoverordnung weiter, oder eben nicht.
- Entweder ich behandle die alte (nicht mehr vorhandene) Diagnose weiter, oder eben nicht.
- Entweder ich behandle die neue Diagnose ohne rezeptierten Behandlungsauftrag, oder eben nicht.
Den gar nicht mal so unkreativen Vorschlag von mir, einfach das vorhandene neue Rezept mit korrekter Diagnose im Einzelfall zu genehmigen, damit die Versicherte nicht bis Ende Juli abwarten muss wurde beantwortet mit: "das ist unmöglich".
MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:
Nach einem Gespräch mit dem Sachbereichsleiter stand am Ende abschließende Aussage:
- Entweder ich behandle einfach mit der alten Blankoverordnung weiter, oder eben nicht.
- Entweder ich behandle die alte (nicht mehr vorhandene) Diagnose weiter, oder eben nicht.
- Entweder ich behandle die neue Diagnose ohne rezeptierten Behandlungsauftrag, oder eben nicht.
Den gar nicht mal so unkreativen Vorschlag von mir, einfach das vorhandene neue Rezept mit korrekter Diagnose im Einzelfall zu genehmigen, damit die Versicherte nicht bis Ende Juli abwarten muss wurde beantwortet mit: "das ist unmöglich".
MfG :)
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Ingo Friedrich Unmöglich? Nichts ist an dieser Stelle unmöglich. Ich vermute eher, dass sich hier keiner getraut hat, einen Präzedenzfall zu kreieren. Traurig.
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Problem beschreiben
Ingo Friedrich schrieb:
Hallo zusammen, eine Patientin hat eine Blankoverordnung nach Humerusfraktur und wird in der Praxis behandelt.
Die Patientin bekommt nun nach ca. 8 Wochen Behandlung eine Schultertep. Diese soll nun mit neuer Blankoverordnung im HB behandelt werden.
Vor Ablauf der 16 Wochen kann ich auch bei Diagnosewechsel an der gleichen Seite keine weitere Blankoverordnung und auch keine normale Verordnung mit EX annehmen. Was macht man in einem solchen Fall? Eine laufende Verordnung habe ich noch nie im Behandlungsverlauf um einen HB erweitert. Oder geht das?
MfG :)
Es muss doch eine Schulter-VO nicht zwingend als BV ausgestellt werden.
P.S.
Bei so viel Schwachsinn krieg ich Pickel.......und ich mag mir gar nicht ausmalen, was passiert, wenn BV´s auf alle Diagnosen erweitert werden.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@WinnieE Geht nicht. Es kann kein "weitere Verordnung" akzeptiert werden. Egal ob normal oder blanko.
Die BVO ist eine Diva. Sie erlaubt keine weitere Verordnungen innerhalb der 16 Wochen!
Hast du schon abgerechnet? Kein Problem dann nimmst du das Formular und machst so lange weiter bis die 16 Wochen voll sind. Die ursprüngliche 16 Wochen wohlgemerkt!
Keine Pickel kriegen, nur geradeaus schauen, und nicht nachdenken. Eigentlich sollte es einfach sein....
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massu schrieb:
@WinnieE wenn der Auftrag erledigt ist, dann hat es auch keine weitere Vo zu folgen.
Die BVO ist eine Diva. Sie erlaubt keine weitere Verordnungen innerhalb der 16 Wochen!
Hast du schon abgerechnet? Kein Problem dann nimmst du das Formular und machst so lange weiter bis die 16 Wochen voll sind. Die ursprüngliche 16 Wochen wohlgemerkt!
Keine Pickel kriegen, nur geradeaus schauen, und nicht nachdenken. Eigentlich sollte es einfach sein....
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Horatio72 schrieb:
Der Tag an dem ich die erste BV abgesetzt bekomme ist der Tag an dem ich alle anderen abbreche und keine mehr annehmen werde.
nicht nachdenken hab ich nicht gelernt - war nie bei der BW
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WinnieE schrieb:
@massu
nicht nachdenken hab ich nicht gelernt - war nie bei der BW
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Problem beschreiben
WinnieE schrieb:
wie wäre das denn, wenn die BV abgebrochen wird, weil Auftrag erledigt. Und dann z.B. eine "normale" VO mit aktueller Diagnose ausgestellt wird.
Es muss doch eine Schulter-VO nicht zwingend als BV ausgestellt werden.
P.S.
Bei so viel Schwachsinn krieg ich Pickel.......und ich mag mir gar nicht ausmalen, was passiert, wenn BV´s auf alle Diagnosen erweitert werden.
Ist in dem Fall dann die Bedarfsdiagnostik ein Schlüssel zum Problem?
Da müsste der Arzt im Grunde den ICD-10 Code auf der laufenden VO aktualisieren.
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Und natürlich machst du eine BD. Die ist so oder so angezeigt.wink
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@WinnieE Derzeit ist die Rechtslage so, dass du weiterhin auf die BVO mit der bisherigen ICD bis Ablauf der 16 Wochen weiterbehandelst. Hier müsste der Vertrag dringendst angepasst werden.
Und natürlich machst du eine BD. Die ist so oder so angezeigt.wink
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Problem beschreiben
WinnieE schrieb:
klar, hab ich mir schon gedacht.
Ist in dem Fall dann die Bedarfsdiagnostik ein Schlüssel zum Problem?
Da müsste der Arzt im Grunde den ICD-10 Code auf der laufenden VO aktualisieren.
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