Als moderne Ergo- und
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Physiotherapeuten, die ihre
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wir haben eine BV M75.1, M19.91. Nach ca. 10 Behandlungen soll der Pat. nun operiert werden. Kann die BV nach der OP weitergeführt werden? Wäre es dann nicht eigentlich ein anderer ICD-10?
Vielen Dank für eure Antworten im Voraus.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Die Frage wurde schon mal gestellt. Die Antwort lautete: "Wie würdest du bei einem normalen VO vorgehen?"
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich hatte vorab hier gesucht, aber dazu leider nichts gefunden...
Hoffe, der Link funktioniert
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Sandra2023 schrieb:
https://www.physio.de/community/blankoverordnung/unterbrechung-blankoverordnung/29/592024/1
Hoffe, der Link funktioniert
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pt ani schrieb:
Einfach weitermachen!
Vielen Dank, hatte wohl falsch gesucht...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@Sandra2023
Vielen Dank, hatte wohl falsch gesucht...
Bei einer "normalen" Verordnung würde ich abbrechen, sollten mehr als 14 Tage dazwischen liegen
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Bei einer "normalen" Verordnung würde ich abbrechen, sollten mehr als 14 Tage dazwischen liegen
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Warum das denn? Ist doch nicht notwendig. VO hat 3 bzw. 6 Monate Gültigkeit und kann beliebig lang und oft unterbrochen werden (bis zum Ende der Gültigkeit). Verhält sich mir der BVO auch nicht anders.
D.h. eine OP ist für die KK eine ausreichende Begründung für die Unterbrechung (sollten mehr als 14 Tage "Pause" dazw. liegen)?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
D.h. eine OP ist für die KK eine ausreichende Begründung für die Unterbrechung (sollten mehr als 14 Tage "Pause" dazw. liegen)?
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johannes687 schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Ja, wieso auch nicht? In diesem Fall einfach mit "K" (Krankheit) die Unterbrechung begründen.
Ich glaube du kennst die daran enthaltene Regelungen nicht. Es braucht nämlich gar keine ausführlichen Begründung.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Schaue doch mit mal im Bundesrahmenvertrag § 7 Abs. 3a. Dazu zusätzlich die Anlage 3a Ziffer 5 Lit. o "Korrekturmöglichkeit" Satz 2 lesen.
Ich glaube du kennst die daran enthaltene Regelungen nicht. Es braucht nämlich gar keine ausführlichen Begründung.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo zusammen,
wir haben eine BV M75.1, M19.91. Nach ca. 10 Behandlungen soll der Pat. nun operiert werden. Kann die BV nach der OP weitergeführt werden? Wäre es dann nicht eigentlich ein anderer ICD-10?
Vielen Dank für eure Antworten im Voraus.
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