Die AKH Ambulant gGmbH ist eine
100%ige Tochtergesellschaft des
Allgemeinen Krankenhauses Celle mit
dem Anspruch, ihren Patienten eine
hochwertige therapeutische
Versorgung zu bieten.
Für unser Therapiezentrum AKH
Ambulant gGmbH suchen wir zum
nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Physiotherapeuten (m/w/d) in Voll-
oder Teilzeit.
Ihr Profil:
- abgeschlossene Ausbildung zum
Physiotherapeuten (m/w/d)
- erste Berufserfahrung
wünschenswert
- Zusatzqualifikationen sind
wünschenswert
- gu...
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wir haben nun den Fall das wir eine BV bekommen haben und jetzt wurde an dieser Diagnose doch operiert. Der Patient hat eine neue blanko bekommen. Die erste ist erst ca. 8 Wochen alt.
welche nehme ich jetzt?
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Finne schrieb:
Die erste Blanko.
Die 2. VO kannst du datenschutzgerecht schnipseln.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Hans Streber Das ist ein bekanntes Problem. Du musst wohl oder übel auf der ersten VO weiterbehandeln. Die Macher der BVO haben ein ICD-Wechsel wegen OP nicht auf dem Schirm gehabt. Erst nach den 16 Wochen geht daher eine neue BVO mit der dann passenden ICD.
Die 2. VO kannst du datenschutzgerecht schnipseln.
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Hans Streber schrieb:
Ok Danke. Finde die blanko super. Man kann halt auch nicht immer jede eventualität mitberücksichtigen. Wenn mehr Körperteile dazukommen, wirdsowas bestimmt überarbeitet….
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Schippi schrieb:
@Hans Streber dann machst du deine Bedarfsdiagnostik und gut ist👍
In meinem vor ein paar Wochen erwähnten Beispiel (ähnlich dem hier geschilderten Fall), bleibt die Patientin unbehandelt. Das Ganze durch ihre GKV ordentlich bestätigt.
Wenn der Teamleiter der betroffenen GKV-Heilmittelabteilung ganz kleine Eier hat, müssen wir dem System ja nicht beweisen, vielleicht größere zu haben.
MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Sollte sich die Diagnose ganz offensichtlich ändern, darf sich der Fragesteller überlegen, ob er ohne schriftlichen Behandlungsauftrag etwas anderes behandelt. Müssen muss man gar nichts. Allerdings kann sich jeder selbst so weit aus dem Fenster lehnen wie er möchte. Physios wollen aber auch immer im Sinne des Patienten "lieb" sein.
In meinem vor ein paar Wochen erwähnten Beispiel (ähnlich dem hier geschilderten Fall), bleibt die Patientin unbehandelt. Das Ganze durch ihre GKV ordentlich bestätigt.
Wenn der Teamleiter der betroffenen GKV-Heilmittelabteilung ganz kleine Eier hat, müssen wir dem System ja nicht beweisen, vielleicht größere zu haben.
MfG :)
Allenfalls ist die Tabellenregelung ein gewisses Problem. Das Risiko post-OP in der rote Zone zu gelangen ist erhöht. Aber auch dafür gibt es Lösungsmöglichkeiten.
Das gesagt; das der Vertrag in diesem speziellen Fall eine Korrektur bedarf ist wohl eindeutig. 😒
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Ingo Friedrich Nun ja, bei dir war eher der Hausbesuch das eigentlich Problem. Ich habe zumindest kein großes Problem damit, nach eine durchgeführte BD, weiter zu behandeln. Ist doch bei eine normale VO auch nicht anders, zumindest aus fachlicher Sicht nicht. Und meine Eier ändern sich dadurch auch nicht. 🫣
Allenfalls ist die Tabellenregelung ein gewisses Problem. Das Risiko post-OP in der rote Zone zu gelangen ist erhöht. Aber auch dafür gibt es Lösungsmöglichkeiten.
Das gesagt; das der Vertrag in diesem speziellen Fall eine Korrektur bedarf ist wohl eindeutig. 😒
Das Problem ist auch nicht, dass du, ich und jeder andere es doch "kann". Mir wurde sehr klar seitens der Kasse am Ende kommuniziert, was es rechtlich bedeutet, es einfach zu machen. Bei nachträglicher Prüfung sollte ich nicht davon ausgehen, dass im Prüfungsprozess Verständnis für mich bzw. der Patienten aufgebracht wird.
MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij In meinem Beispiel gings anfangs um den dazukommenden HB. Es hat sich allerdings heraus gestellt, dass sich die Diagnose durch eine erneute OP ganz klar ändert. Dafür konnte ich weder einfach weiterbehandeln (Diagnose der Ursprungsblanko gab's nicht mehr), noch einen neuen Behandlungsauftrag für die Schulter annehmen.
Das Problem ist auch nicht, dass du, ich und jeder andere es doch "kann". Mir wurde sehr klar seitens der Kasse am Ende kommuniziert, was es rechtlich bedeutet, es einfach zu machen. Bei nachträglicher Prüfung sollte ich nicht davon ausgehen, dass im Prüfungsprozess Verständnis für mich bzw. der Patienten aufgebracht wird.
MfG :)
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Sarah Gerbert schrieb:
@Ingo Friedrich da fällt mir grad noch was ein: wenn man von regulärem Rezept auf BV wechseln kann, geht das evtl dann auch umgekehrt?
Im Übrigen würde ich, wenn ich dein Patient wäre, einen andern Praxis mit der neuen BVO beauftragen. Das ist nämlich ohne Weiteres möglich. Ich lass mich doch nicht, nicht behandeln?
Und sowohl dir als auch die KK würde ich den Rücken zudrehen (dauerhaft wechseln). Und dazu der BAS und den Patientenbeauftragten wegen der Haltung der KK informieren. Schließlich verstößt die KK gegen seinem Sicherstellungsauftrag.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Ingo Friedrich Mmm, ich weiß nicht, was die KK hier mit "nachträglicher Prüfung" meinen soll. Du reitest ja auf "Behandlungsauftrag" rum. Was befürchtest du nun eigentlich konkret? Was könnte dir (oder der Patient) blühen? Ich verstehe deine Bedenken bislang nicht wirklich.
Im Übrigen würde ich, wenn ich dein Patient wäre, einen andern Praxis mit der neuen BVO beauftragen. Das ist nämlich ohne Weiteres möglich. Ich lass mich doch nicht, nicht behandeln?
Und sowohl dir als auch die KK würde ich den Rücken zudrehen (dauerhaft wechseln). Und dazu der BAS und den Patientenbeauftragten wegen der Haltung der KK informieren. Schließlich verstößt die KK gegen seinem Sicherstellungsauftrag.
Und natürlich kannst du selber eine Verordnung als Auftrag oder Freischein für alles ansehen.
Wenn wir solche Systemfehler auf die eigene Kappe nehmen und mal eben wegzwinkern, wirds wohl immer so bleiben. Du machst den Job ja schon länger und wie ich deinen Beiträgen bisher entnehmen konnte, hat man eben eine korrekte Verordnung mit entsprechender aktuell gültiger (!!!!) Diagnose vorliegen oder eben nicht.
MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Wir haben der Patientin auch eine andere Praxis empfohlen. Es gibt eben keine. Im Übrigen hat sich die Patientin persönlich von ihrer KK erklären lassen, dass es eben gerade so ist wie es ist.
Und natürlich kannst du selber eine Verordnung als Auftrag oder Freischein für alles ansehen.
Wenn wir solche Systemfehler auf die eigene Kappe nehmen und mal eben wegzwinkern, wirds wohl immer so bleiben. Du machst den Job ja schon länger und wie ich deinen Beiträgen bisher entnehmen konnte, hat man eben eine korrekte Verordnung mit entsprechender aktuell gültiger (!!!!) Diagnose vorliegen oder eben nicht.
MfG :)
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Und ich bin sicherlich nicht päpstlicher als der Papst. sunglasses
Der Behandlungsauftrag zu Laste der GKV mit der erste BVO vor. Sie dient in erste Linie die Abrechnungsgrundlage mit der GKV! Das kann man so dem Rahmenvertrag entnehmen.
Die geänderte Diagnose liegt mit der 2. (nicht abrechenbaren) BVO vor. Diese kann ich zur Dokumentationszwecke / Nachweis in der Patientenakte aufnehmen. Ist nicht anderes, als wenn ich andere Dokumente oder eine Privatrezept mit zusätzliche Hinweise vom Doc bekomme (ja, letzterem haben wir oft von bestimmte Ärzte) und in die Akte aufnehme. Dazu auf diese Grundlage dann eine BD durchführen. Dann wäre ich ggf. haftungsrechtlich auch auf der sicheren Seite.
Somit bleibt für mich nur das (finanziellen) Problem der ggf. roten Zone (statt Einstufung in Tabelle 3) übrig. DAS muss tatsächlich im Vertrag nachjustiert werden. in sofern bin ich vollständig bei dir.
Irgendwelche rechtliche Fallstricke kann ich tatsächlich nicht erkennen. Aber, ich werde dass nächste Woche mal meine juristische Quellen (Sozialrichter und 2 Medizinrechtler) vorlegen. Ich bin mal gespannt ob die aus juristischer Sicht irgendwelche Bedenken haben.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Ingo Friedrich Ich verstehe immer noch nicht, was du nun genau für konkrete Konsequenzen befürchtest?
Und ich bin sicherlich nicht päpstlicher als der Papst. sunglasses
Der Behandlungsauftrag zu Laste der GKV mit der erste BVO vor. Sie dient in erste Linie die Abrechnungsgrundlage mit der GKV! Das kann man so dem Rahmenvertrag entnehmen.
Die geänderte Diagnose liegt mit der 2. (nicht abrechenbaren) BVO vor. Diese kann ich zur Dokumentationszwecke / Nachweis in der Patientenakte aufnehmen. Ist nicht anderes, als wenn ich andere Dokumente oder eine Privatrezept mit zusätzliche Hinweise vom Doc bekomme (ja, letzterem haben wir oft von bestimmte Ärzte) und in die Akte aufnehme. Dazu auf diese Grundlage dann eine BD durchführen. Dann wäre ich ggf. haftungsrechtlich auch auf der sicheren Seite.
Somit bleibt für mich nur das (finanziellen) Problem der ggf. roten Zone (statt Einstufung in Tabelle 3) übrig. DAS muss tatsächlich im Vertrag nachjustiert werden. in sofern bin ich vollständig bei dir.
Irgendwelche rechtliche Fallstricke kann ich tatsächlich nicht erkennen. Aber, ich werde dass nächste Woche mal meine juristische Quellen (Sozialrichter und 2 Medizinrechtler) vorlegen. Ich bin mal gespannt ob die aus juristischer Sicht irgendwelche Bedenken haben.
MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Das machst. Mit dem klaren Hinweis, dass das Nein mittlerweile von der Kasse kommt.
MfG :)
BTW, vor 2 Wochen haben wir das Spielchen mal mit eine hiesigen BKK durchgezogen (auch uns passiert es des Öfteren). Da war die grüne Zone (Tabelle 1) schon prä-OP überschritten. Auch uns wurde, vor Ablauf der 16 Wochen, post-OP eine neue BVO mit passenden ICDs (Tabelle 3) vorgelegt.
Die schriftliche Einzelfall-Genehmigung lag (mit positive Feststellung durch die MDK) nach 5 Tage vor. Aber lag vielleicht auch daran, dass die Patientin eine Mitarbeiterin besagter BKK war? face_with_rolling_eyessunglasses Auf jedem Fall werden wir das beim nächsten Fall wieder versuchen. joy Übrigens gab man uns das Versprechen, dieses Problem beim GKV-Spitzenverband anhängig zu machen. muscle
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Ingo Friedrich Äh, das NEIN bezog sich doch auf das Nicht-Einzelfall-Genehmigen eines Abbruchs mit BVO- Wechsel zwecks Abrechnung? Oder habe ich das falsch verstanden?
BTW, vor 2 Wochen haben wir das Spielchen mal mit eine hiesigen BKK durchgezogen (auch uns passiert es des Öfteren). Da war die grüne Zone (Tabelle 1) schon prä-OP überschritten. Auch uns wurde, vor Ablauf der 16 Wochen, post-OP eine neue BVO mit passenden ICDs (Tabelle 3) vorgelegt.
Die schriftliche Einzelfall-Genehmigung lag (mit positive Feststellung durch die MDK) nach 5 Tage vor. Aber lag vielleicht auch daran, dass die Patientin eine Mitarbeiterin besagter BKK war? face_with_rolling_eyessunglasses Auf jedem Fall werden wir das beim nächsten Fall wieder versuchen. joy Übrigens gab man uns das Versprechen, dieses Problem beim GKV-Spitzenverband anhängig zu machen. muscle
Mir wurde nach mehreren Gesprächen kommuniziert, dass es so ist wie es ist und wir abwarten müssen. Mein Vorschlag, eine Verordnung im Einzelfall zu genehmigen, wurde sofort angewiesen.
Die betroffene GKV war eine, bei der es bei Problemen jeder Art immer Lösungen oder auch mal Kulanz gab.
MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Der Patientin wurde durch die Kasse kommuniziert, dass sie bis zum Ablauf der 16 Wochen Frist, keine Behandlungen bekommt (Patientin hat das Problem mitbekommen und wollte sich selbst drum kümmern). Laufen die 16 Wochen aus, darf ihr eine neue Verordnung für ihre derzeitige Diagnose ausgestellt werden.
Mir wurde nach mehreren Gesprächen kommuniziert, dass es so ist wie es ist und wir abwarten müssen. Mein Vorschlag, eine Verordnung im Einzelfall zu genehmigen, wurde sofort angewiesen.
Die betroffene GKV war eine, bei der es bei Problemen jeder Art immer Lösungen oder auch mal Kulanz gab.
MfG :)
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Ingo Friedrich Okay, hatte ich es doch richtig verstanden. Natürlich verstößt die Kasse hier gegen ihre Sicherstellungspflicht. Allerdings verstehe ich deine Haltung auch nicht so wirklich.
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Problem beschreiben
Hans Streber schrieb:
Hallo,
wir haben nun den Fall das wir eine BV bekommen haben und jetzt wurde an dieser Diagnose doch operiert. Der Patient hat eine neue blanko bekommen. Die erste ist erst ca. 8 Wochen alt.
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