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  1. Neue Beiträge Alle Foren Blankoverordnung Blankoverordnung in anderer Praxis weiter führen oder eine neue ausstellen lassen?

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Neues Thema
Blankoverordnung in anderer Praxis weiter führen oder eine neue ausstellen lassen?
Es gibt 10 Beiträge
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Karajan
07.01.2025 21:24
Hallo an alle,

heute kam ein Patient in die Praxis. Er war mit einer Blankoverordnung Humerusfraktur in einer anderen Praxis. Er hat die Therapie dort abgebrochen. Die andere Praxis hat die Blankoverordnung abgerechnet. Eigentlich wäre diese noch weitere 12 Wochen gültig. Wie läuft das, wenn der Patient die Praxis wechselt? Muß auf die alte - in diesem Fall schon abgerechnete Blankoverordnung weiter behandelt werden? Ich komme an diese Verordnung nicht dran und kann somit auch kein Reparaturformular benutzen. Werden, sollte es möglich sein eine neue Blankoverordnung auszustellen, die Behandlungen, die in der anderen Praxis geleistet wurden auf die neue Blankeverordnung angerechnet? Kann ich nochmal die Erstdiagnostik machen? Ich wäre dankbar, wenn ihr mir Hinweise geben könntet.
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Hallo an alle, heute kam ein Patient in die Praxis. Er war mit einer Blankoverordnung Humerusfraktur in einer anderen Praxis. Er hat die Therapie dort abgebrochen. Die andere Praxis hat die Blankoverordnung abgerechnet. Eigentlich wäre diese noch weitere 12 Wochen gültig. Wie läuft das, wenn der Patient die Praxis wechselt? Muß auf die alte - in diesem Fall schon abgerechnete Blankoverordnung weiter behandelt werden? Ich komme an diese Verordnung nicht dran und kann somit auch kein Reparaturformular benutzen. Werden, sollte es möglich sein eine neue Blankoverordnung auszustellen, die Behandlungen, die in der anderen Praxis geleistet wurden auf die neue Blankeverordnung angerechnet? Kann ich nochmal die Erstdiagnostik machen? Ich wäre dankbar, wenn ihr mir Hinweise geben könntet.
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Lars van Ravenzwaaij
07.01.2025 23:34
Auch hier gilt, wir können und müssen nur für unsere eigene Praxis kontrollieren. Auch das Wissen über einer parallelen Verantwortung muss dich nicht interessieren. Daher kannst du eine neue (!) BV einfach durchführen und entsprechend abrechnen.

Das Austellen einer neuen Verordnung liegt in der Verantwortung des Arztes. Er muss das entsprechend dokumentieren und ggf. begründen, warum er vor Ablauf der 16 Wochen eine neue VO ausstellt. In wiefern das für den Arzt Konsequenzen haben könnte, ist mit Sicherheit noch nicht klar / geregelt.
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• Sebastian Gerwin
Auch hier gilt, wir können und müssen nur für unsere eigene Praxis kontrollieren. Auch das Wissen über einer parallelen Verantwortung muss dich nicht interessieren. Daher kannst du eine neue (!) BV einfach durchführen und entsprechend abrechnen. Das Austellen einer neuen Verordnung liegt in der Verantwortung des Arztes. Er muss das entsprechend dokumentieren und ggf. begründen, warum er vor Ablauf der 16 Wochen eine neue VO ausstellt. In wiefern das für den Arzt Konsequenzen haben könnte, ist mit Sicherheit noch nicht klar / geregelt.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

Auch hier gilt, wir können und müssen nur für unsere eigene Praxis kontrollieren. Auch das Wissen über einer parallelen Verantwortung muss dich nicht interessieren. Daher kannst du eine neue (!) BV einfach durchführen und entsprechend abrechnen.

Das Austellen einer neuen Verordnung liegt in der Verantwortung des Arztes. Er muss das entsprechend dokumentieren und ggf. begründen, warum er vor Ablauf der 16 Wochen eine neue VO ausstellt. In wiefern das für den Arzt Konsequenzen haben könnte, ist mit Sicherheit noch nicht klar / geregelt.

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Karajan
08.01.2025 06:19
Danke für beide Antworten. Ich bin mal gespannt, wie das am Ende aus geht.
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Danke für beide Antworten. Ich bin mal gespannt, wie das am Ende aus geht.
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Karajan schrieb:

Danke für beide Antworten. Ich bin mal gespannt, wie das am Ende aus geht.

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Karajan schrieb:

Hallo an alle,

heute kam ein Patient in die Praxis. Er war mit einer Blankoverordnung Humerusfraktur in einer anderen Praxis. Er hat die Therapie dort abgebrochen. Die andere Praxis hat die Blankoverordnung abgerechnet. Eigentlich wäre diese noch weitere 12 Wochen gültig. Wie läuft das, wenn der Patient die Praxis wechselt? Muß auf die alte - in diesem Fall schon abgerechnete Blankoverordnung weiter behandelt werden? Ich komme an diese Verordnung nicht dran und kann somit auch kein Reparaturformular benutzen. Werden, sollte es möglich sein eine neue Blankoverordnung auszustellen, die Behandlungen, die in der anderen Praxis geleistet wurden auf die neue Blankeverordnung angerechnet? Kann ich nochmal die Erstdiagnostik machen? Ich wäre dankbar, wenn ihr mir Hinweise geben könntet.

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ali
07.01.2025 22:13
Hehe, er sollte mal seine Kasse fragen...Nein, im Ernst, das ist meines Wissens noch nicht ganz klar.

Wenn Du eine Kopie des Orignials hättest, könntest Du wohl behandeln, wie bei normalen Rezepten. Der Rest ist ABER nicht geregelt: wohl ohne Diagnosik und Extra 55 Euro, mögliche rote Ampelphase und Honorarkürzung?

Ich würde nur auf eine originale BV oder ein normales Rezept behandeln.

Oder gibt s schon was Neues?
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• Shia
• Karajan
Hehe, er sollte mal seine Kasse fragen...Nein, im Ernst, das ist meines Wissens noch nicht ganz klar. Wenn Du eine Kopie des Orignials hättest, könntest Du wohl behandeln, wie bei normalen Rezepten. Der Rest ist ABER nicht geregelt: wohl ohne Diagnosik und Extra 55 Euro, mögliche rote Ampelphase und Honorarkürzung? Ich würde nur auf eine originale BV oder ein normales Rezept behandeln. Oder gibt s schon was Neues?
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massu
08.01.2025 13:03
Kopie des Originals hilft dir nicht, denn abgerechnet kann nur auf Original.

Es ist wie mit den "normalen" Rezepten: Neue Praxis - neues Rezept.
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• Lars van Ravenzwaaij
• Leni C.
Kopie des Originals hilft dir nicht, denn abgerechnet kann nur auf Original. Es ist wie mit den "normalen" Rezepten: Neue Praxis - neues Rezept.
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massu schrieb:

Kopie des Originals hilft dir nicht, denn abgerechnet kann nur auf Original.

Es ist wie mit den "normalen" Rezepten: Neue Praxis - neues Rezept.

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ali
08.01.2025 14:13
@massu bei normalen Rezepten geht das schon....ist mittlerweile sogar irgendwo festgeschrieben...ob man das will ist ne andere Frage
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• pt ani
• die neue
[mention]massu[/mention] bei normalen Rezepten geht das schon....ist mittlerweile sogar irgendwo festgeschrieben...ob man das will ist ne andere Frage
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ali schrieb:

@massu bei normalen Rezepten geht das schon....ist mittlerweile sogar irgendwo festgeschrieben...ob man das will ist ne andere Frage

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Karajan
06.02.2025 07:01
Stand der Dinge heute:
schriftlicher Kommentar seiner KK: es muß bis zum Ablauf der 16 Wochen auf das alte Rezept weiter behandelt werden. Neue Blanko VO ausstellen lassen geht nicht.
Warten jetzt auf Antwort der KK, ob man mit einem Foto der alten Verordnung und einem Reparaturformular die Behandlung weiter führen darf, da Original von Vorgängerpraxis bereits abgerechnet wurde.
So viel zu Blanko Verordnung ist super.....
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Stand der Dinge heute: schriftlicher Kommentar seiner KK: es muß bis zum Ablauf der 16 Wochen auf das alte Rezept weiter behandelt werden. Neue Blanko VO ausstellen lassen geht nicht. Warten jetzt auf Antwort der KK, ob man mit einem Foto der alten Verordnung und einem Reparaturformular die Behandlung weiter führen darf, da Original von Vorgängerpraxis bereits abgerechnet wurde. So viel zu Blanko Verordnung ist super.....
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Karajan schrieb:

Stand der Dinge heute:
schriftlicher Kommentar seiner KK: es muß bis zum Ablauf der 16 Wochen auf das alte Rezept weiter behandelt werden. Neue Blanko VO ausstellen lassen geht nicht.
Warten jetzt auf Antwort der KK, ob man mit einem Foto der alten Verordnung und einem Reparaturformular die Behandlung weiter führen darf, da Original von Vorgängerpraxis bereits abgerechnet wurde.
So viel zu Blanko Verordnung ist super.....

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Karajan
06.02.2025 07:03
Naja, wenn das Hin- und Her mit der Kasse in welcher Form und wie weiter behandelt werden darf, so weiter geht, sind wie bald bei den 16 Wochen und können danach mit einer neuen Blankoverordnung endlich die Behandlung wieder aufnehmen.
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• Ahn
Naja, wenn das Hin- und Her mit der Kasse in welcher Form und wie weiter behandelt werden darf, so weiter geht, sind wie bald bei den 16 Wochen und können danach mit einer neuen Blankoverordnung endlich die Behandlung wieder aufnehmen.
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Karajan schrieb:

Naja, wenn das Hin- und Her mit der Kasse in welcher Form und wie weiter behandelt werden darf, so weiter geht, sind wie bald bei den 16 Wochen und können danach mit einer neuen Blankoverordnung endlich die Behandlung wieder aufnehmen.

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eim
06.02.2025 18:58
Pat soll sich von Arztpraxis eine Kopie (wird ja entsprechend gekennzeichnet) geben lassen und du nimmst dann das Weierführende Formular.
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• Ahn
Pat soll sich von Arztpraxis eine Kopie (wird ja entsprechend gekennzeichnet) geben lassen und du nimmst dann das Weierführende Formular.
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eim schrieb:

Pat soll sich von Arztpraxis eine Kopie (wird ja entsprechend gekennzeichnet) geben lassen und du nimmst dann das Weierführende Formular.

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Karajan
07.02.2025 13:12
Danke
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Karajan schrieb:

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ali schrieb:

Hehe, er sollte mal seine Kasse fragen...Nein, im Ernst, das ist meines Wissens noch nicht ganz klar.

Wenn Du eine Kopie des Orignials hättest, könntest Du wohl behandeln, wie bei normalen Rezepten. Der Rest ist ABER nicht geregelt: wohl ohne Diagnosik und Extra 55 Euro, mögliche rote Ampelphase und Honorarkürzung?

Ich würde nur auf eine originale BV oder ein normales Rezept behandeln.

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