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Hause arb...
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Blanko VO vom 10.1., M75.0, letzte Behandlung 28.3., Gültigkeit bis 2.5.
normale VO vom 01.04., M75.0, Behandlungsbeginn 25.4.
Geht das?
Kann ich die alte Blanko VO wieder aktivieren obwohl sie schon mit der Kasse abgerechnet ist?
Grüße und Danke!!!
DIDI
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Allerdings liegt der 2. Mai schon hinter uns. Daher kannst du jetzt mit beiden VO nichts mehr anfangen.🤔
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Ptdidi Du musst die alte BVO sogar wieder aktivieren da die 16 Wochen noch nicht um sind. Dafür gibt es ja das spezielle Wiederaufnahmeformular. Die normale VO darfst du nicht annehmen.
Allerdings liegt der 2. Mai schon hinter uns. Daher kannst du jetzt mit beiden VO nichts mehr anfangen.🤔
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MeFe89 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij aber wahrscheinlich Daten vom der einen auf die andere VO umtragen sweat_smile
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Ptdidi schrieb:
BEsten Dank!!
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pt ani schrieb:
@MeFe89 Das wäre doch auch legitim, oder?
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MeFe89 schrieb:
Das weiß ich nicht...denke schon
Woher bekommt man das Wiederaufnahmeformular ?
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stefomanski schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Woher bekommt man das Wiederaufnahmeformular ?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@stefomanski Entweder aus deine Software oder als Anlage zum Vertrag Blankoverordnung aus den bekannten Quellen.
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Ptdidi schrieb:
Hallo jetzt bin ich es wieder,
Blanko VO vom 10.1., M75.0, letzte Behandlung 28.3., Gültigkeit bis 2.5.
normale VO vom 01.04., M75.0, Behandlungsbeginn 25.4.
Geht das?
Kann ich die alte Blanko VO wieder aktivieren obwohl sie schon mit der Kasse abgerechnet ist?
Grüße und Danke!!!
DIDI
Wenn die zweite VO von einem anderen Arzt ausgestellt ist mit z.B. 6x KG. Kann man diese dann annehmen, obwohl gleicher ICD 10 Code wie bei BVO?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Heuberger Nein kann man nicht, siehe eindeutiger Vorschrift im Bundesrahmenvertrag. Geht nur, wenn die 2. VO in eine andere PT-Praxis durchgeführt wird.
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Heuberger schrieb:
Gilt das nur wenn der selbe Arzt verordnet hat innerhalb der 16 Wochen?
Wenn die zweite VO von einem anderen Arzt ausgestellt ist mit z.B. 6x KG. Kann man diese dann annehmen, obwohl gleicher ICD 10 Code wie bei BVO?
"Im Zeitraum der Gültigkeit der Verordnung gemäß § 2 Abs. 3 Satz 1 des Vertrages § 125a SGB V darf
für dieselbe Patientin/denselben Patienten für die Diagnosegruppe EX keine weitere
Heilmittelverordnung nach § 125 und/oder § 125a SGB V für Erkrankungen im Bereich des
Schultergelenks (Anhang 1) angenommen und durchgeführt werden. Ausgenommen davon, sind
weitere Heilmittelverordnungen für Erkrankungen im Bereich des Schultergelenks (Anhang 1) mit
unterschiedlichen Lokalisationen (rechte/linke Schulter)"
also nochmals für mich:
1. Patient erhält eine VO von Arzt A mit Diagnose M75.1 über 6xKG . Er erhält im Anschluss eine BVO von Arzt A oder Arzt B mit der selben Diagnose M75.1 . Die BVO ist aber ausgestellt, bevor ich mit der ersten VO durch bin. Kann ich dann die BVO annehmen und diese dann im Anschluss abarbeiten solange ich innerhalb von 28 Tagen mit der BVO beginne ? Oder muss/darf die BVO zwangsweise erst ausgestellt werden, wenn die erste VO abgearbeitet ist?
2. der Patient erhält zuerst eine BVO von Arzt A mit Diagnose M75.1 . Diese wird abgearbeitet, aber innerhalb der 16 Wochen erhält der Patient dann eine "normale" VO von Arzt A oder Arzt B mit der selben Diagnose M75.1 . Dann kann ich diese nicht annehmen, da o.g. Absatz des Rahmenvertrages greift? Es sei denn der Arzt hat M75.1 GL und auf der anderen VO M75.1 GR ? Dann würde es gehen?
3. Wie verhält es sich, wenn eine zusätzliche Diagnose angegeben wurde, die nicht das Schultergelenk betrifft, dann geht es ebenfalls?
4. Was tue ich, wenn bereits Punkt 2 eingetreten ist? Die Therapieeinheiten (Unterschriftenrückseite) der "normalen" VO einfach auf die BVO antackern und nehme dann eben die 9 % Abschlag in Kauf ? Oder was für Möglichkeiten gibt es ansonsten?
vielen Dank für eure Hilfe !
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Heuberger schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
"Im Zeitraum der Gültigkeit der Verordnung gemäß § 2 Abs. 3 Satz 1 des Vertrages § 125a SGB V darf
für dieselbe Patientin/denselben Patienten für die Diagnosegruppe EX keine weitere
Heilmittelverordnung nach § 125 und/oder § 125a SGB V für Erkrankungen im Bereich des
Schultergelenks (Anhang 1) angenommen und durchgeführt werden. Ausgenommen davon, sind
weitere Heilmittelverordnungen für Erkrankungen im Bereich des Schultergelenks (Anhang 1) mit
unterschiedlichen Lokalisationen (rechte/linke Schulter)"
also nochmals für mich:
1. Patient erhält eine VO von Arzt A mit Diagnose M75.1 über 6xKG . Er erhält im Anschluss eine BVO von Arzt A oder Arzt B mit der selben Diagnose M75.1 . Die BVO ist aber ausgestellt, bevor ich mit der ersten VO durch bin. Kann ich dann die BVO annehmen und diese dann im Anschluss abarbeiten solange ich innerhalb von 28 Tagen mit der BVO beginne ? Oder muss/darf die BVO zwangsweise erst ausgestellt werden, wenn die erste VO abgearbeitet ist?
2. der Patient erhält zuerst eine BVO von Arzt A mit Diagnose M75.1 . Diese wird abgearbeitet, aber innerhalb der 16 Wochen erhält der Patient dann eine "normale" VO von Arzt A oder Arzt B mit der selben Diagnose M75.1 . Dann kann ich diese nicht annehmen, da o.g. Absatz des Rahmenvertrages greift? Es sei denn der Arzt hat M75.1 GL und auf der anderen VO M75.1 GR ? Dann würde es gehen?
3. Wie verhält es sich, wenn eine zusätzliche Diagnose angegeben wurde, die nicht das Schultergelenk betrifft, dann geht es ebenfalls?
4. Was tue ich, wenn bereits Punkt 2 eingetreten ist? Die Therapieeinheiten (Unterschriftenrückseite) der "normalen" VO einfach auf die BVO antackern und nehme dann eben die 9 % Abschlag in Kauf ? Oder was für Möglichkeiten gibt es ansonsten?
vielen Dank für eure Hilfe !
Austellen vorher, anfangen erst nach 16 Wochen
2.
Mit Spezifikation auf die andere Schulter geht es, wenn beide VO eine unterschiedliche Seitenangabe haben. Ansonsten: Pech gehabt! Antackern geht nicht.
3. Andere Gelenke gehen immer zusätzlich
4.
Du könntest die erbrachten Leistungen über die BVO laufen lassen und die Termine halt dort nachtragen. Wenn es dieselbe Diagnose ist. ICH fände das legitim, die Leistung ist erbracht. Mit Abzug evtl., ja, aber immerhin. Anscheinend war die Behandlung nötig..
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Heuberger schrieb:
wie meinst du zu 1. "Anfangen erst nach 16 Wochen?"
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pt ani schrieb:
@Heuberger Die nächste VO
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Heuberger schrieb:
Das passt doch nicht zu meiner ersten Frage. Lars , was meinst du dazu?
zu 1) Normale VO liegt vor und wird gerade abgearbeitet. Während der Laufzeit dieser VO bekommt der Patient ein 2. VO als BVO ausgestellt. Wenn es mit den Fristen passt, kann die 2. VO (BVO) ohne Probleme im Anschluss an der 1. VO durchgeführt werden. Beiden dürfen nur nicht zeitgleich durchgeführt werden wenn beide eine Schulter-ICD haben.
zu 2) Nein, kannst du in diesem Fall nicht annehmen. Es sei denn links und rechts ist spezifiert.
zu 3) Ein zusätzliche Diagnose auf der Schulter-(B)VO ist irrelevant und ist zu ignorieren. Ausnahme: 2. ICD aus der Tabelle 3. Nur wenn eine 2., eigenständige VO mit Nicht-Schulter-ICD vorliegt, handelt es sich um einen parallelen VO-Fall und kann zeitgleich abgefrühstückt werden.
4) Antackern gildet nicht. Schön umtragen auf die BVO und vom Patienten unterschreiben lassen. Die nicht-brauchbare VO datenschutzgerecht schnipseln.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Heuberger
zu 1) Normale VO liegt vor und wird gerade abgearbeitet. Während der Laufzeit dieser VO bekommt der Patient ein 2. VO als BVO ausgestellt. Wenn es mit den Fristen passt, kann die 2. VO (BVO) ohne Probleme im Anschluss an der 1. VO durchgeführt werden. Beiden dürfen nur nicht zeitgleich durchgeführt werden wenn beide eine Schulter-ICD haben.
zu 2) Nein, kannst du in diesem Fall nicht annehmen. Es sei denn links und rechts ist spezifiert.
zu 3) Ein zusätzliche Diagnose auf der Schulter-(B)VO ist irrelevant und ist zu ignorieren. Ausnahme: 2. ICD aus der Tabelle 3. Nur wenn eine 2., eigenständige VO mit Nicht-Schulter-ICD vorliegt, handelt es sich um einen parallelen VO-Fall und kann zeitgleich abgefrühstückt werden.
4) Antackern gildet nicht. Schön umtragen auf die BVO und vom Patienten unterschreiben lassen. Die nicht-brauchbare VO datenschutzgerecht schnipseln.
Noch zu 3. ) wenn ich innerhalb der 16 - Wochen eine normale VO erhalte , auf welcher zusätzlich zum Blanko ICD 10 Code noch ein zweiter ICD 10 Code drauf steht z.B. HWS, dann kann ich diese auch innerhalb der 16 Wochen abarbeiten?
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Heuberger schrieb:
Vielen lieben Dank. Das passt jetzt zur Frage 1 !
Noch zu 3. ) wenn ich innerhalb der 16 - Wochen eine normale VO erhalte , auf welcher zusätzlich zum Blanko ICD 10 Code noch ein zweiter ICD 10 Code drauf steht z.B. HWS, dann kann ich diese auch innerhalb der 16 Wochen abarbeiten?
Alle ICDs gelten als separater VO-Fall solange keine (!) Schulter-ICD darauf vermerkt ist.
Deine HWS muss somit zwingend ohne zusätzliche Schulter-ICD auf der VO verordnet sein um als separater VO-Fall zu gelten.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Heuberger Nein. Die 2. VO darf überhaupt keine Schulter-ICD enthalten!
Alle ICDs gelten als separater VO-Fall solange keine (!) Schulter-ICD darauf vermerkt ist.
Deine HWS muss somit zwingend ohne zusätzliche Schulter-ICD auf der VO verordnet sein um als separater VO-Fall zu gelten.
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Heuberger schrieb:
Danke. Konnte dies so nirgends nachlesen... merci
Mache ich wohl nicht wieder.
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pt ani schrieb:
@Heuberger Stimmt. Sorry, da habe ich mich verlesen. Ich hatte mir trotzdem Mühe gegeben mit der langen Antwort.
Mache ich wohl nicht wieder.
Hat mir auch geholfen..nur die Frage zu Antwort 1 hat mich etwas verwirrt. Merci
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Heuberger schrieb:
Vielen lieben Dank auch dir Ani!
Hat mir auch geholfen..nur die Frage zu Antwort 1 hat mich etwas verwirrt. Merci
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pt ani schrieb:
1.
Austellen vorher, anfangen erst nach 16 Wochen
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Mit Spezifikation auf die andere Schulter geht es, wenn beide VO eine unterschiedliche Seitenangabe haben. Ansonsten: Pech gehabt! Antackern geht nicht.
3. Andere Gelenke gehen immer zusätzlich
4.
Du könntest die erbrachten Leistungen über die BVO laufen lassen und die Termine halt dort nachtragen. Wenn es dieselbe Diagnose ist. ICH fände das legitim, die Leistung ist erbracht. Mit Abzug evtl., ja, aber immerhin. Anscheinend war die Behandlung nötig..
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