Unser Team besteht aus
aufgeschlossenen & engagierten
Therapeuten. Wir haben höchste
Ansprüche an unsere Therapie und
unterstützen unsere Therapeuten
bei ihrer Weiterentwicklung. Das
Team besteht aus einer gesunden
Mischung von spezialisierten
Therapeuten.
Ob Manualtherapeut oder
Berufsanfänger: gerne
partizipieren wir von Deinen
umfang"reichen Erfahrungen oder
sind Dir beim Einstieg in das
Berufsleben behilflich. Wir sind
flexibel hinsichtlich der
Wochenstundenanzahl und gestalten
Deine...
aufgeschlossenen & engagierten
Therapeuten. Wir haben höchste
Ansprüche an unsere Therapie und
unterstützen unsere Therapeuten
bei ihrer Weiterentwicklung. Das
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Mischung von spezialisierten
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da ich die zwingende EX Vorgabe auch nicht recht in den Verträgen finde:
Muss die LS vom Arzt angegeben werden oder nicht?
Merci & schönen Wochenstart
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@ali Ja. Das findest du in der Anlage 3a zum Blanko-VO-Vertrag, der sich wiederum an der Anlage 3a des BRV entlang angelt. Sie soll vor der Abrechnung korrekt sein, kann aber ggf. nach der Abrechnung noch nachgeholt werden.
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ali schrieb:
sorry..für den doofen...LS auch? In der neuen Anlage zur BV steht ja da nix zu Diagnosegruppe und LS face_with_rolling_eyes
Laut Anlage 1 Blanko-VO
1a) Stellt eine Ärztin oder ein Arzt bei einer oder einem Versicherten eine Diagnose nach§ 125a SGB V und die Indikation für ein Heilmittel fest, hat sie oder er auf folgende Angaben auf dem Verordnungsvordruck im Sinne der HeilM-RL zu verzichten:
- Anzahl der Behandlungseinheiten,
- Heilmittel nach Maßgabe des Kataloges und ggf. ergänzende Angaben zum Heilmittel,
- ggf. ergänzende Heilmittel,
- Therapiefrequenz (Angabe auch als Frequenzspanne möglich)
...
M.a.W. auch die LS ist zwingend! Die Prüfplichten und Korrekturmöglichkeiten sind hierfür nicht außer Kraft gesetzt.
Natürlich ist die LS im Rahmen der Blanko-VO völlig unsinnig, schließlich liegt die Therapiesteuerung auch diesbezüglich jetzt in unserer Hand. Das sieht auch der Verband so. Soll Gegenstand von Nachverhandlungen werden, wenn die erste Erfahrungen mit der Blanko-VO aus der Praxis vorhanden sind.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@ali Ich habe mich nochmal beim Verband rückversichert:
...
Laut Anlage 1 Blanko-VO
1a) Stellt eine Ärztin oder ein Arzt bei einer oder einem Versicherten eine Diagnose nach§ 125a SGB V und die Indikation für ein Heilmittel fest, hat sie oder er auf folgende Angaben auf dem Verordnungsvordruck im Sinne der HeilM-RL zu verzichten:
- Anzahl der Behandlungseinheiten,
- Heilmittel nach Maßgabe des Kataloges und ggf. ergänzende Angaben zum Heilmittel,
- ggf. ergänzende Heilmittel,
- Therapiefrequenz (Angabe auch als Frequenzspanne möglich)
...
M.a.W. auch die LS ist zwingend! Die Prüfplichten und Korrekturmöglichkeiten sind hierfür nicht außer Kraft gesetzt.
Natürlich ist die LS im Rahmen der Blanko-VO völlig unsinnig, schließlich liegt die Therapiesteuerung auch diesbezüglich jetzt in unserer Hand. Das sieht auch der Verband so. Soll Gegenstand von Nachverhandlungen werden, wenn die erste Erfahrungen mit der Blanko-VO aus der Praxis vorhanden sind.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Doppelpost
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ali schrieb:
Moin,
da ich die zwingende EX Vorgabe auch nicht recht in den Verträgen finde:
Muss die LS vom Arzt angegeben werden oder nicht?
Merci & schönen Wochenstart
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