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Therapien, die du selbst aussuchst
und somit deinen Schwerpunkten
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und Nachbereitungszeit.
• Zur Unterstützung hast du
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• Du hast schon Kinder, dann
passen wir deine Arbeitszei...
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Kann jemand erklären, wo der Unterschied zwischen der Bundesbeihilfestelle und den Länderbeihilfestellen liegt?
Anbei ein Link zur Beihilfe-Info und der neuen Preisliste:
BVA - Beihilfe - Beihilfefähige Höchstbeträge für Heilmittel ab 1. November 2024
Verstehe ich das richtig:
- Darf ein Arzt jetzt Beihilfepatienten eine Blankoverordnung ausstellen? Die Verordnung muss die Patientendaten, die Diagnose, das Ausstellungsdatum und die Unterschrift des Arztes enthalten. Muss darauf das Wort "BLANKOVERORDNUNG" stehen, oder kann es auch weggelassen werden?
- Gibt es Begrenzungen wie bei gesetzlichen Verordnungen, also zum Beispiel zwei vorrangige Heilmittel, oder ist darüber nichts bekannt? Darf man solche Konstellationen theoretisch machen, z. B. KG als Doppelbehandlung und MT als Doppelbehandlung?
z.B.
10 x KG Doppelbehandlung
10 x MT Doppelbehandlung
10 x Naturfango
Abgesehen vom Sinn und Zweck geht es mir um die reine theoretische Möglichkeit.
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Ich kann auch immer wieder nur auf die Kosten aufmerksam machen. Übertreibt es nicht! Ich ahne Ungemach. Hoffe nicht das uns dieses Projekt „Blankoverordnung“ um die Ohren fliegt und unsere aktuelle Position als Physio’s gleich mit.
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S.L schrieb:
Darfst du nicht. 1 Doppelbehandlung oder 2 einzelne primäre Heilmittel.
Ich kann auch immer wieder nur auf die Kosten aufmerksam machen. Übertreibt es nicht! Ich ahne Ungemach. Hoffe nicht das uns dieses Projekt „Blankoverordnung“ um die Ohren fliegt und unsere aktuelle Position als Physio’s gleich mit.
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postri-77 schrieb:
Guten Abend!
Kann jemand erklären, wo der Unterschied zwischen der Bundesbeihilfestelle und den Länderbeihilfestellen liegt?
Anbei ein Link zur Beihilfe-Info und der neuen Preisliste:
BVA - Beihilfe - Beihilfefähige Höchstbeträge für Heilmittel ab 1. November 2024
Verstehe ich das richtig:
- Darf ein Arzt jetzt Beihilfepatienten eine Blankoverordnung ausstellen? Die Verordnung muss die Patientendaten, die Diagnose, das Ausstellungsdatum und die Unterschrift des Arztes enthalten. Muss darauf das Wort "BLANKOVERORDNUNG" stehen, oder kann es auch weggelassen werden?
- Gibt es Begrenzungen wie bei gesetzlichen Verordnungen, also zum Beispiel zwei vorrangige Heilmittel, oder ist darüber nichts bekannt? Darf man solche Konstellationen theoretisch machen, z. B. KG als Doppelbehandlung und MT als Doppelbehandlung?
z.B.
10 x KG Doppelbehandlung
10 x MT Doppelbehandlung
10 x Naturfango
Abgesehen vom Sinn und Zweck geht es mir um die reine theoretische Möglichkeit.
Gilt für alle Diagnosen, ob über Schulter hinaus hab ich noch nicht verstanden..
Es braucht lediglich die Diagnose....Blanko braucht nicht..
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@ali Sowie es bekannt gegeben wurde, gilt Blanko bei der Beihilfe für ALLE Diagnosen.
1. werden jetzt „nur noch“ Blankoverordnungen für die BH Patts verordnet? Oder dürfen vom Arzt auch weiterhin ganz „normale Privatrezepte“ ausgestellt werden, oder wie bei der GKV nur mit ärztlicher Begründung
2. Gibt es für die BH Patienten auch eine grüne und rote Ampelphase?
In Bayern werden Doppelbehandlungen erstattet. 10xMT/D = 5 Termine
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massu schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
1. werden jetzt „nur noch“ Blankoverordnungen für die BH Patts verordnet? Oder dürfen vom Arzt auch weiterhin ganz „normale Privatrezepte“ ausgestellt werden, oder wie bei der GKV nur mit ärztlicher Begründung
2. Gibt es für die BH Patienten auch eine grüne und rote Ampelphase?
In Bayern werden Doppelbehandlungen erstattet. 10xMT/D = 5 Termine
Bedenke auch: Es gilt aktuell nur für die Bundesbeihilfe. Was und wie die Länder da etwas machen werden ist noch gar nicht klar.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@massu Sämtliche Fragen bezüglich der der Blanko-BH kann man, mangels Ausführungsbestimmungen, derzeit nicht rechtssicher beantworten. Aber ein Ampelsystem ist derzeit (noch) nicht vorhanden.
Bedenke auch: Es gilt aktuell nur für die Bundesbeihilfe. Was und wie die Länder da etwas machen werden ist noch gar nicht klar.
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massu schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij also vorerst besser die Rezepte ausschreiben lassen?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@massu Na ja, die Frage ist eher ob die Ärzte bei Privatpatienten überhaupt ihre Gewohnheiten ändern werden. Und da diese Rezepte ohnehin eher großzügig ausgestellt werden, soll es uns auch nicht wirklich interessieren.
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ali schrieb:
einstweilen, bis (einzelne) Länder das übernommen haben, gilt es nur für Bundesbeamte.
Gilt für alle Diagnosen, ob über Schulter hinaus hab ich noch nicht verstanden..
Es braucht lediglich die Diagnose....Blanko braucht nicht..
Bei der Beihilfe gibt das BMI für die Bundesbeamte eine Vorlage für die Versorgung. Das kann, aber muss nicht von den einzelnen Bundesländern gefolgt werden.
Bei der Länderbeihilfe gibt es daher, so ähnlich wie bei den Polizei-Uniformen, sehr unterschiedliche Ausgestaltungen. Auch der Zeitpunkt einer Anpassung kann sehr unterschiedlich sein. NRW hängt z.B. in der Regel mehrere Monate hinter dem Bund zurück.
Bezüglich der Möglichkeiten: Es wird bis zur Beihilfehöchstsatz erstattet. Doppelbehandlung kennt die Beihilfe nicht und wird daher (auch bereits heute) nicht erstattet. Ansonsten scheint alles möglich zu sein.
Allerdings hat das BMI auch gesagt, dass das Ganze erstmal Vorläufig ist.
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Von "mehrere Monate" kann Berlin nur träumen ... die Berliner Beihilfe ist noch auf dem Stand von 2019.
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Sabine Rabbel schrieb:
Lars van Ravenzwaaij schrieb am 01.11.2024 22:39 Uhr:NRW hängt z.B. in der Regel mehrere Monate hinter dem Bund zurück.
Von "mehrere Monate" kann Berlin nur träumen ... die Berliner Beihilfe ist noch auf dem Stand von 2019.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Sabine Rabbel Dann wird man wohl damit rechnen können, dass es für Berliner Beamte wohl eher keinen Blanko-Beihilfe geben wird. 🥺
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@postri-77 Hier haben wir ein typisches Beispiel des deutschen Föderalismus: Es gibt Bundesbeamte, Landesbeamte und Kommunalbeamte. Somit gibt es auch unterschiedliche Zuständigkeiten für die Krankenversicherung der verschiedenen Beamtentypen.
Bei der Beihilfe gibt das BMI für die Bundesbeamte eine Vorlage für die Versorgung. Das kann, aber muss nicht von den einzelnen Bundesländern gefolgt werden.
Bei der Länderbeihilfe gibt es daher, so ähnlich wie bei den Polizei-Uniformen, sehr unterschiedliche Ausgestaltungen. Auch der Zeitpunkt einer Anpassung kann sehr unterschiedlich sein. NRW hängt z.B. in der Regel mehrere Monate hinter dem Bund zurück.
Bezüglich der Möglichkeiten: Es wird bis zur Beihilfehöchstsatz erstattet. Doppelbehandlung kennt die Beihilfe nicht und wird daher (auch bereits heute) nicht erstattet. Ansonsten scheint alles möglich zu sein.
Allerdings hat das BMI auch gesagt, dass das Ganze erstmal Vorläufig ist.
Die „einfache” Doppelbehandlung d.H. MT als Doppelbehandlung stelle ich seit 2015 in Rechnung, natürlich wenn es von Artzt so verordnet ist, und immer von Beihilhe sowie Zusatzkassen problemlos erstattet ist - so haben mir die Patienten immer gesagt.
Meine frage bezieht sich an „doppel” Doppelbehandlung d.H.
10 x KG Doppelbehandlung
10 x MT Doppelbehandlung
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Ansonsten soll die Beihilfe sich laut ständige Aussage des BMI am GKV-Standard anlehnen. Wenn dem so ist, werden wohl maximal 2 vorrangigen HM erstattet werden. M.a.W., entweder ein HM als Doppelbehandlung oder 2 HM als Einzelbehandlung.
Aber, das BMI hat hier eine sog. Vorgriffregelung getroffen, sprich: eine provisorische Regelung. Details bezüglich der endgültigen Erstattungspraxis sind somit nicht wirklich bekannt. Wir müssen also abwarten wie sich das entwickelt. Ich befürchte, dass die einzelne Beihilfemitarbeitern zunächst sehr unterschiedlich entscheiden werden.
Und, wir müssen abwarten, wie und wann die einzelne Bundesländer sich positionieren werden.
Ergo: Es ist viel zu früh um irgendwelche belastbaren Aussagen tätigen zu können.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@postri-77 In welchem Bundesland? In NRW und bei Bundesbeamten wird es nach unsere Erfahrungen definitiv nicht erstattet. Auch wenn der Arzt es so verordnet hat.
Ansonsten soll die Beihilfe sich laut ständige Aussage des BMI am GKV-Standard anlehnen. Wenn dem so ist, werden wohl maximal 2 vorrangigen HM erstattet werden. M.a.W., entweder ein HM als Doppelbehandlung oder 2 HM als Einzelbehandlung.
Aber, das BMI hat hier eine sog. Vorgriffregelung getroffen, sprich: eine provisorische Regelung. Details bezüglich der endgültigen Erstattungspraxis sind somit nicht wirklich bekannt. Wir müssen also abwarten wie sich das entwickelt. Ich befürchte, dass die einzelne Beihilfemitarbeitern zunächst sehr unterschiedlich entscheiden werden.
Und, wir müssen abwarten, wie und wann die einzelne Bundesländer sich positionieren werden.
Ergo: Es ist viel zu früh um irgendwelche belastbaren Aussagen tätigen zu können.
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S.L schrieb:
….In NRW kann man seid mindestens 15 Jahren Doppelbehandlungen für MT, beispielsweise, abrechnen. Ob Privat/Beihilfe oder bei gesetzlichen KV. Wie kommst du zu dieser Aussage?
Wobei eine entsprechende Honorarvereinbarung inkl. Rechtsbelehrung natürlich vorlag.
Bei Voll-Privat-Versicherten kommt es auf der Versicherung (oder auch den Sachbearbeiter) an.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@S.L Weil unsere Beihilfe-Patienten es, trotz ärztliche VO, bis heute grundsätzlich nicht erstattet bekommen. Hatte gerade vor 14 Tagen noch diese Diskussion mit eine Patientin. Sie hat mir den ablehnenden Bescheid ihrer Beihilfestelle im Original vorgelegt. Begründung: "Die Erstattung von Heilmitteln über den Höchstsatz ist nicht möglich. Eine Doppelbehandlung ist im [...] nicht vorgehesen."
Wobei eine entsprechende Honorarvereinbarung inkl. Rechtsbelehrung natürlich vorlag.
Bei Voll-Privat-Versicherten kommt es auf der Versicherung (oder auch den Sachbearbeiter) an.
10 x Moorpackung
Bisher keine Probleme bei der (natürlich auf beihilfeniveau gedeckelten) Erstattung sowohl von der Beihilfe als auch von der Allianz. Meinen von der Beihilfe abweichenden Gesamtpreis zahlen sie natürlich trotzdem!
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die neue schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Hmmmm..... hab 2 Patientinnen (Beihilfe und private Zusatzversicherung), welche in recht regelmäßigen Abständen mit folgender VO aufschlagen: 10 x Manuelle Therapie als Doppelbehandlung
10 x Moorpackung
Bisher keine Probleme bei der (natürlich auf beihilfeniveau gedeckelten) Erstattung sowohl von der Beihilfe als auch von der Allianz. Meinen von der Beihilfe abweichenden Gesamtpreis zahlen sie natürlich trotzdem!
Zwischen Nordrhein und Westfalen-Lippe gibt es immer wieder unterschiedliche Ansichten und Auslegungen des Rechts.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@die neue Mmm, dann scheint es wohl mit langjähriger Willkür der zuständigen Beihilfestellen zu tun haben. Unsere Lehrer und Landesjuristen (sind zwei verschiedene Beihilfestellen) beschweren sich regelmäßig über die Sachbearbeitung.
Zwischen Nordrhein und Westfalen-Lippe gibt es immer wieder unterschiedliche Ansichten und Auslegungen des Rechts.
Wir sind in NRW und haben keine Probleme mit Doppelbehandlungen. Wir rufen auch ihn und wieder mal bei den Beihilfestellen an und klären die Probleme, in der Regel klappt das sehr gut.
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S.L schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Wir sind in NRW und haben keine Probleme mit Doppelbehandlungen. Wir rufen auch ihn und wieder mal bei den Beihilfestellen an und klären die Probleme, in der Regel klappt das sehr gut.
Abgesehen davon, aber das ist ein anderes Thema, sehe ich nur äußerst selten die Notwendigkeit für eine Doppelbehandlung. Offensichtlich sehen unsere Ärzte vor Ort das auch so, da es kaum verordnet wird und wenn, dann meistens bei zentral-neurologische Patienten.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@S.L Warum kannst du nicht einfach akzeptieren, dass unsere Patienten mit ihre regionalen Beihilfestellen sehr wohl Problemen mit Doppelbehandlungen haben?
Abgesehen davon, aber das ist ein anderes Thema, sehe ich nur äußerst selten die Notwendigkeit für eine Doppelbehandlung. Offensichtlich sehen unsere Ärzte vor Ort das auch so, da es kaum verordnet wird und wenn, dann meistens bei zentral-neurologische Patienten.
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S.L schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Warum bewertest du die Dinge immer? Danach fragt keiner. Schon gar nicht andere Behandlungskonzepte in Frage zu stellen. Tut bei dir auch keiner. Es geht nur um die Aussage dass du sagst dass es nicht gehen würde. Tut es eben doch.
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postri-77 schrieb:
„Bezüglich der Möglichkeiten: Es wird bis zur Beihilfehöchstsatz erstattet. Doppelbehandlung kennt die Beihilfe nicht und wird daher (auch bereits heute) nicht erstattet. Ansonsten scheint alles möglich zu sein.”
Die „einfache” Doppelbehandlung d.H. MT als Doppelbehandlung stelle ich seit 2015 in Rechnung, natürlich wenn es von Artzt so verordnet ist, und immer von Beihilhe sowie Zusatzkassen problemlos erstattet ist - so haben mir die Patienten immer gesagt.
Meine frage bezieht sich an „doppel” Doppelbehandlung d.H.
10 x KG Doppelbehandlung
10 x MT Doppelbehandlung
Ansonsten andere Praxis
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Michael Woelky schrieb:
Mir alles egal, Preis wird festgesetzt und fertig.
Ansonsten andere Praxis
Auf die Diskussion bin ich auch schon gespannt, wenn die Zuzahlung, so wie bei den Kassenversicherten ab der 1. oder 2. Behandlung eingezogen werden soll. Wie wird diese Zuzahlung eigentlich errechnet?
Mit kollegialen Grüßen vom
Achilles 2, der morgen erstmal für 1 Woche in den Urlaub fliegt! 🤗
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Schippi schrieb:
Was hat dein Post mit Beihilfepatienten zu tun?Schon im Urlaub was???
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Achilles2 schrieb:
Gibt es dann auch ein "rote Zone" oder wie das heißt, das dann das Honorar bei weiteren Behandlungen um 9 % gekürzt wird?
Auf die Diskussion bin ich auch schon gespannt, wenn die Zuzahlung, so wie bei den Kassenversicherten ab der 1. oder 2. Behandlung eingezogen werden soll. Wie wird diese Zuzahlung eigentlich errechnet?
Mit kollegialen Grüßen vom
Achilles 2, der morgen erstmal für 1 Woche in den Urlaub fliegt! 🤗
Bestimmt nur auf gezielte Nachfrage.
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Gert Winsa schrieb:
Bin gespannt welcher Arzt Blankos freiwillig bei Privatpatienten ausstellt, gerade die will er doch immer wieder sehen.
Bestimmt nur auf gezielte Nachfrage.
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