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Blanko bei Postbeamten B
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YvonneG.
Vor 58 Minuten
Hallo zusammen,
wir haben eine Blanko-VO eines Postbeamten B Versicherten. Darf man das so abrechnen? (Weil privat versichert) ich dachte, da gelten Blanko-VO nicht.
Sollte es gehen, wie verhält sich das mit der Anzahl der Maßnahmen? Ist es wie eine GKV Blanko zu behandeln bzgl. der Frist? Also 4 Monate Gültigkeit ? Und den PD und BD definiere ich dann preislich selber wie meine anderen Privatpreise auch?
Ich hatte den Fall bisher nicht und hatte in der Schulung verstanden, das es bei der PKV keine Blanko - VO gibt.

Danke für eure Hilfe.

Viele Grüße
Yvonne
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Hallo zusammen, wir haben eine Blanko-VO eines Postbeamten B Versicherten. Darf man das so abrechnen? (Weil privat versichert) ich dachte, da gelten Blanko-VO nicht. Sollte es gehen, wie verhält sich das mit der Anzahl der Maßnahmen? Ist es wie eine GKV Blanko zu behandeln bzgl. der Frist? Also 4 Monate Gültigkeit ? Und den PD und BD definiere ich dann preislich selber wie meine anderen Privatpreise auch? Ich hatte den Fall bisher nicht und hatte in der Schulung verstanden, das es bei der PKV keine Blanko - VO gibt. Danke für eure Hilfe. Viele Grüße Yvonne
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YvonneG. schrieb:

Hallo zusammen,
wir haben eine Blanko-VO eines Postbeamten B Versicherten. Darf man das so abrechnen? (Weil privat versichert) ich dachte, da gelten Blanko-VO nicht.
Sollte es gehen, wie verhält sich das mit der Anzahl der Maßnahmen? Ist es wie eine GKV Blanko zu behandeln bzgl. der Frist? Also 4 Monate Gültigkeit ? Und den PD und BD definiere ich dann preislich selber wie meine anderen Privatpreise auch?
Ich hatte den Fall bisher nicht und hatte in der Schulung verstanden, das es bei der PKV keine Blanko - VO gibt.

Danke für eure Hilfe.

Viele Grüße
Yvonne



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