physio.dephysio.de
  • Jobs
  • Kleinanzeigen
  • Ausbildung
    • Ausbildung
    • Schulen
    • Studium
    • Skripte
  • Selbstständig
    • Preislisten
    • Fortbildungen
    • Terminplan
    • Firmen und Produkte
    • Praxisbörse
  • Infothek
    • Infothek
    • Datenschutz (DSGVO)
    • News
    • Heilmittelrichtlinie
    • Skripte
    • Bücher
    • Praxisverzeichnis
  • Foren
    • Neue Beiträge
    • Physiotherapie
    • Blankoverordnung
    • Heilmittelrichtlinie
    • Selbstständig
    • Ergotherapie
    • Logopädie
    • Arbeit
    • Schüler
    • Therapiemethoden
    • Freie Mitarbeit
    • Recht & Steuern
    • Sonstiges
  • Anmelden

München - Glockenbach

Physiotherapeut/in: für 20
Std./Woche: 3.030€ p.m
Für meine seit 25 Jahren
etablierte Physiotherapiepraxis
direkt in einer Münchner
Seniorenresidenz suche ich ab 1.
September 2026 eine erfahrene
Physiotherapeutin oder einen
erfahrenen Physiotherapeuten für
20 Wochenstunden.
Unsere Patienten leben überwiegend
selbstständig in ihren eigenen
Wohnungen innerhalb der Residenz.
Die Behandlung findet je nach
Bedarf in der Praxis oder direkt
beim Patienten statt. Dadurch
entfällt der typische...
0
  1. Neue Beiträge Alle Foren Blankoverordnung Blanko bei Postbeamten B

Neues Thema
Blanko bei Postbeamten B
Es gibt 7 Beiträge
abonnieren
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
YvonneG.
Vor 3 Wochen
Hallo zusammen,
wir haben eine Blanko-VO eines Postbeamten B Versicherten. Darf man das so abrechnen? (Weil privat versichert) ich dachte, da gelten Blanko-VO nicht.
Sollte es gehen, wie verhält sich das mit der Anzahl der Maßnahmen? Ist es wie eine GKV Blanko zu behandeln bzgl. der Frist? Also 4 Monate Gültigkeit ? Und den PD und BD definiere ich dann preislich selber wie meine anderen Privatpreise auch?
Ich hatte den Fall bisher nicht und hatte in der Schulung verstanden, das es bei der PKV keine Blanko - VO gibt.

Danke für eure Hilfe.

Viele Grüße
Yvonne
1

Gefällt mir

Hallo zusammen, wir haben eine Blanko-VO eines Postbeamten B Versicherten. Darf man das so abrechnen? (Weil privat versichert) ich dachte, da gelten Blanko-VO nicht. Sollte es gehen, wie verhält sich das mit der Anzahl der Maßnahmen? Ist es wie eine GKV Blanko zu behandeln bzgl. der Frist? Also 4 Monate Gültigkeit ? Und den PD und BD definiere ich dann preislich selber wie meine anderen Privatpreise auch? Ich hatte den Fall bisher nicht und hatte in der Schulung verstanden, das es bei der PKV keine Blanko - VO gibt. Danke für eure Hilfe. Viele Grüße Yvonne
Gefällt mir
Antworten
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
GüSta
Vor 3 Wochen
die für die Postbeamten maßgebliche Bundesbeihilfeverordnung "kennt" die Blankoverordnung und hat entsprechende Abrechnungspositionen dafür. Siehe dazu aktuell unter
Link

Ob der nicht von der Beihilfe abgedeckte und vom Postbeamten B über seine private Krankenversicherung abzusichernde Anteil der Blankoverordnung tatsächlich von dieser übernommen wird, hängt von der einzelnen Versicherung bzw. der Art und dem Umfang des Vertragsverhältnisses ab.
Hinweis: Bei Postbeamten A übernimmt die Beihilfe zu 100 % (in Höhe der Beihilfesätze).
1

Gefällt mir

die für die Postbeamten maßgebliche Bundesbeihilfeverordnung "kennt" die Blankoverordnung und hat entsprechende Abrechnungspositionen dafür. Siehe dazu aktuell unter https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Bundesbedienstete/Gesundheit-Vorsorge/Beihilfe/Merkblaetter/heilbehandlungen.pdf?__blob=publicationFile&v=14 Ob der nicht von der Beihilfe abgedeckte und vom Postbeamten B über seine private Krankenversicherung abzusichernde Anteil der Blankoverordnung tatsächlich von dieser übernommen wird, hängt von der einzelnen Versicherung bzw. der Art und dem Umfang des Vertragsverhältnisses ab. Hinweis: Bei Postbeamten A übernimmt die Beihilfe zu 100 % (in Höhe der Beihilfesätze).
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



GüSta schrieb:

die für die Postbeamten maßgebliche Bundesbeihilfeverordnung "kennt" die Blankoverordnung und hat entsprechende Abrechnungspositionen dafür. Siehe dazu aktuell unter
Link

Ob der nicht von der Beihilfe abgedeckte und vom Postbeamten B über seine private Krankenversicherung abzusichernde Anteil der Blankoverordnung tatsächlich von dieser übernommen wird, hängt von der einzelnen Versicherung bzw. der Art und dem Umfang des Vertragsverhältnisses ab.
Hinweis: Bei Postbeamten A übernimmt die Beihilfe zu 100 % (in Höhe der Beihilfesätze).

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Schippi
Vor 3 Wochen
Warum nicht,Post B ist Privatpatient und wird so abgerechnet,ich weise den Patienten darauf hin er soll bei der KK nachfragen,damit er bei der Erstattung keine Probleme bekommt!
1

Gefällt mir

• hella132
Warum nicht,Post B ist Privatpatient und wird so abgerechnet,ich weise den Patienten darauf hin er soll bei der KK nachfragen,damit er bei der Erstattung keine Probleme bekommt!
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Schippi schrieb:

Warum nicht,Post B ist Privatpatient und wird so abgerechnet,ich weise den Patienten darauf hin er soll bei der KK nachfragen,damit er bei der Erstattung keine Probleme bekommt!

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

YvonneG. schrieb:

Hallo zusammen,
wir haben eine Blanko-VO eines Postbeamten B Versicherten. Darf man das so abrechnen? (Weil privat versichert) ich dachte, da gelten Blanko-VO nicht.
Sollte es gehen, wie verhält sich das mit der Anzahl der Maßnahmen? Ist es wie eine GKV Blanko zu behandeln bzgl. der Frist? Also 4 Monate Gültigkeit ? Und den PD und BD definiere ich dann preislich selber wie meine anderen Privatpreise auch?
Ich hatte den Fall bisher nicht und hatte in der Schulung verstanden, das es bei der PKV keine Blanko - VO gibt.

Danke für eure Hilfe.

Viele Grüße
Yvonne

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
YvonneG.
Vor 3 Wochen
Vielen Dank für eure Antworten. Aber wie handhabt ihr das mit der Anzahl der Behandlungen? Soviel wie therapeutisch notwendig? Normalerweise habe ich ja eine Anzahl auf dem Rezept vorgegeben , bei Blanko logischerweise nicht.
1

Gefällt mir

Vielen Dank für eure Antworten. Aber wie handhabt ihr das mit der Anzahl der Behandlungen? Soviel wie therapeutisch notwendig? Normalerweise habe ich ja eine Anzahl auf dem Rezept vorgegeben , bei Blanko logischerweise nicht.
Gefällt mir
Antworten
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
GüSta
Vor 3 Wochen
Was ist doch eigentlich der Sinn der "Blanko"??
3

Gefällt mir

• Evemarie Kaiser
• Leni C.
• die neue
Was ist doch eigentlich der Sinn der "Blanko"??
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



GüSta schrieb:

Was ist doch eigentlich der Sinn der "Blanko"??

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Schippi
Vor 3 Wochen
Hast du dich mit der Thematik Blankoverordnung bisher schon auseinandergesetzt?Dann wüsstest du zumindest wie das bei GKv abläuft!So läuft es bei mir auch bei den Privaten!
1

Gefällt mir

Hast du dich mit der Thematik Blankoverordnung bisher schon auseinandergesetzt?Dann wüsstest du zumindest wie das bei GKv abläuft!So läuft es bei mir auch bei den Privaten!
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Schippi schrieb:

Hast du dich mit der Thematik Blankoverordnung bisher schon auseinandergesetzt?Dann wüsstest du zumindest wie das bei GKv abläuft!So läuft es bei mir auch bei den Privaten!

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
YvonneG.
Vor 3 Wochen
Natürlich hab ich mich mit dem Thema Blanko-VO auseinandergesetzt, deshalb war meine Frage im Anfangspost auch, ob die Gültigkeit bei den Privaten Blankos wie bei der der GKV‘s ist. Ich hatte an sich gelernt, dass es die Blanko-VO nur bei den GKV Patient/innen anzuwenden ist. Aber die Postbeamten B scheint das auch zu haben, deshalb meine Nachfrage.
1

Gefällt mir

Natürlich hab ich mich mit dem Thema Blanko-VO auseinandergesetzt, deshalb war meine Frage im Anfangspost auch, ob die Gültigkeit bei den Privaten Blankos wie bei der der GKV‘s ist. Ich hatte an sich gelernt, dass es die Blanko-VO nur bei den GKV Patient/innen anzuwenden ist. Aber die Postbeamten B scheint das auch zu haben, deshalb meine Nachfrage.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



YvonneG. schrieb:

Natürlich hab ich mich mit dem Thema Blanko-VO auseinandergesetzt, deshalb war meine Frage im Anfangspost auch, ob die Gültigkeit bei den Privaten Blankos wie bei der der GKV‘s ist. Ich hatte an sich gelernt, dass es die Blanko-VO nur bei den GKV Patient/innen anzuwenden ist. Aber die Postbeamten B scheint das auch zu haben, deshalb meine Nachfrage.

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

YvonneG. schrieb:

Vielen Dank für eure Antworten. Aber wie handhabt ihr das mit der Anzahl der Behandlungen? Soviel wie therapeutisch notwendig? Normalerweise habe ich ja eine Anzahl auf dem Rezept vorgegeben , bei Blanko logischerweise nicht.



    Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.

  1. Neue Beiträge Alle Foren Blankoverordnung Blanko bei Postbeamten B

Mein Profilbild bearbeiten

© 2026 physio.de - Physiotherapie in Deutschland  Impressum - Datenschutz - AGB - Diese Seite weiter empfehlen - Ihre E-Mail an uns