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  1. Neue Beiträge Alle Foren Blankoverordnung Ausstellungsdatum Handschriftlich geändert

Neues Thema
Ausstellungsdatum Handschriftlich geändert
Es gibt 9 Beiträge
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pat88
Vor 12 Stunden
Hallo liebe Leute.

Ich habe eine Blanko VO erhalten wo der erste Teil des Ausstellungsdatums mit einem Kugelschreiber und der Rest des Datums gedruckt wurde (24.9.26 die 24 mit Kugelschreiber).
Daneben ist ein Stempel mit Unterschrift der Arztpraxis.
Wie seht ihr das, ist da so korrekt oder sollte das alles gedruckt sein ?

Vielen Dank für eure Antworten!
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Hallo liebe Leute. Ich habe eine Blanko VO erhalten wo der erste Teil des Ausstellungsdatums mit einem Kugelschreiber und der Rest des Datums gedruckt wurde (24.9.26 die 24 mit Kugelschreiber). Daneben ist ein Stempel mit Unterschrift der Arztpraxis. Wie seht ihr das, ist da so korrekt oder sollte das alles gedruckt sein ? Vielen Dank für eure Antworten!
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JürgenK
Vor 10 Stunden
wo ist das Problem??? ist doch mit Stempel und Unterschrift bestätigig...das weis ich sogar der mit 82 Jahren hier zuschaut
MfG
JürgenK;)
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wo ist das Problem??? ist doch mit Stempel und Unterschrift bestätigig...das weis ich sogar der mit 82 Jahren hier zuschaut MfG JürgenK;)
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JürgenK schrieb:

wo ist das Problem??? ist doch mit Stempel und Unterschrift bestätigig...das weis ich sogar der mit 82 Jahren hier zuschaut
MfG
JürgenK;)

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pat88
Vor 10 Stunden
Mir ist das auch relativ egal, es hieß mal das man bei Änderungen auch noch das Datum der Änderung dazu schreiben soll !?
1

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• Achilles2
Mir ist das auch relativ egal, es hieß mal das man bei Änderungen auch noch das Datum der Änderung dazu schreiben soll !?
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pat88 schrieb:

Mir ist das auch relativ egal, es hieß mal das man bei Änderungen auch noch das Datum der Änderung dazu schreiben soll !?

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JürgenK
Vor 10 Stunden
@pat88 ok...es dämmert ..das du da Recht hast ....das Korreturdatum muss noch dazu..
tschuldigung
JürgenK;)
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[mention]pat88[/mention] ok...es dämmert ..das du da Recht hast ....das Korreturdatum muss noch dazu.. tschuldigung JürgenK;)
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JürgenK schrieb:

@pat88 ok...es dämmert ..das du da Recht hast ....das Korreturdatum muss noch dazu..
tschuldigung
JürgenK;)

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Sarah Gerbert
Vor 9 Stunden
@JürgenK das wollte ich auch schon anmerken...aber streng genommen ist es ja keine Korrektur, oder?
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[mention]JürgenK[/mention] das wollte ich auch schon anmerken...aber streng genommen ist es ja keine Korrektur, oder?
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Sarah Gerbert schrieb:

@JürgenK das wollte ich auch schon anmerken...aber streng genommen ist es ja keine Korrektur, oder?

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pat88
Vor 9 Stunden
Muss der Arzt das Korrekturdatum nachtragen ?
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Muss der Arzt das Korrekturdatum nachtragen ?
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pat88 schrieb:

Muss der Arzt das Korrekturdatum nachtragen ?

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Sarah Gerbert
Vor 8 Stunden
@pat88 das Korrekturdatum muß halt am Ende mit drauf stehen....
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• karin-maria
[mention]pat88[/mention] das Korrekturdatum muß halt am Ende mit drauf stehen....
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Sarah Gerbert schrieb:

@pat88 das Korrekturdatum muß halt am Ende mit drauf stehen....

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Schippi
Vor 2 Stunden
@pat88 mal ehrlich,meinst du wirklich du musst wegen des Datums zum Arzt????
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• karin-maria
[mention]pat88[/mention] mal ehrlich,meinst du wirklich du musst wegen des Datums zum Arzt????
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Schippi schrieb:

@pat88 mal ehrlich,meinst du wirklich du musst wegen des Datums zum Arzt????

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pat88 schrieb:

Hallo liebe Leute.

Ich habe eine Blanko VO erhalten wo der erste Teil des Ausstellungsdatums mit einem Kugelschreiber und der Rest des Datums gedruckt wurde (24.9.26 die 24 mit Kugelschreiber).
Daneben ist ein Stempel mit Unterschrift der Arztpraxis.
Wie seht ihr das, ist da so korrekt oder sollte das alles gedruckt sein ?

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rabeabieleke
Vor 7 Stunden
Es sollte m.M. auf jeden Fall noch das "Änderungsdatum" dazu. Auch wenn es vielleicht keine Korrektur im engeren Sinne ist, behauptet die Krankenkasse sonst wahrscheinlich, dass der Therapeut das Ausstellungsdatum selbst nach Belieben eingetragen hätte.
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• Achilles2
Es sollte m.M. auf jeden Fall noch das "Änderungsdatum" dazu. Auch wenn es vielleicht keine Korrektur im engeren Sinne ist, behauptet die Krankenkasse sonst wahrscheinlich, dass der Therapeut das Ausstellungsdatum selbst nach Belieben eingetragen hätte.
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rabeabieleke schrieb:

Es sollte m.M. auf jeden Fall noch das "Änderungsdatum" dazu. Auch wenn es vielleicht keine Korrektur im engeren Sinne ist, behauptet die Krankenkasse sonst wahrscheinlich, dass der Therapeut das Ausstellungsdatum selbst nach Belieben eingetragen hätte.



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