physio.dephysio.de
  • Jobs
  • Kleinanzeigen
  • Ausbildung
    • Ausbildung
    • Schulen
    • Studium
    • Skripte
  • Selbstständig
    • Preislisten
    • Fortbildungen
    • Terminplan
    • Firmen und Produkte
    • Praxisbörse
  • Infothek
    • Infothek
    • Datenschutz (DSGVO)
    • News
    • Heilmittelrichtlinie
    • Skripte
    • Bücher
    • Praxisverzeichnis
  • Foren
    • Neue Beiträge
    • Physiotherapie
    • Blankoverordnung
    • Heilmittelrichtlinie
    • Selbstständig
    • Ergotherapie
    • Logopädie
    • Arbeit
    • Schüler
    • Therapiemethoden
    • Freie Mitarbeit
    • Recht & Steuern
    • Sonstiges
  • Anmelden

Köln

Unsere Praxis ist bekannt für die
Kindertherapie – jedoch suchen
wir nun Verstärkung für das, was
genauso spannend ist: unseren
Erwachsenenbereich.

Wenn Du Lust hast, erwachsene
Patient*innen fundiert zu
behandeln, Fortschritte sichtbar zu
machen und dabei in einem Team zu
arbeiten, das wirklich
zusammenhält, dann lies weiter.

Was Dich bei uns erwartet

Behandlug Erwachsener
(ambulant)
Je nach Interesse/Fokus:
Orthopädie, Nachbetreuung
postoperativ, Schmerz,
Erwachsenenn...
0
  1. Neue Beiträge Alle Foren Blankoverordnung Ausstellung einer weiteren Blanko VO

Neues Thema
Ausstellung einer weiteren Blanko VO
Es gibt 7 Beiträge
abonnieren
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
silvia43
Vor 3 Monaten
Bitte nochmal , wann darf der Doc eine weitere Blanko ausstellen? nach dem letzten Behandlungstermin und Ablauf der 16 Wochen oder kann er früher ausstellen aber Behandlungsbeginn erst nach der 16. Woche ? Sorry aber immer wieder kommen deswegen Diskussionen auf. Vielen Dank für eure Hilfe
1

Gefällt mir

Bitte nochmal , wann darf der Doc eine weitere Blanko ausstellen? nach dem letzten Behandlungstermin und Ablauf der 16 Wochen oder kann er früher ausstellen aber Behandlungsbeginn erst nach der 16. Woche ? Sorry aber immer wieder kommen deswegen Diskussionen auf. Vielen Dank für eure Hilfe
Gefällt mir
Antworten
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
MeFe89
Vor 3 Monaten
Steht doch im Rahmrnvertrag. Innerhalb der 16 Wochen darf eine blanko nicht angenommen und angefangen werden.
Und natürlich auf den entsprechenden Behandlungsbeginn 14 oder 28 Tage achten.
1

Gefällt mir

Steht doch im Rahmrnvertrag. Innerhalb der 16 Wochen darf eine blanko nicht angenommen und angefangen werden. Und natürlich auf den entsprechenden Behandlungsbeginn 14 oder 28 Tage achten.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



MeFe89 schrieb:

Steht doch im Rahmrnvertrag. Innerhalb der 16 Wochen darf eine blanko nicht angenommen und angefangen werden.
Und natürlich auf den entsprechenden Behandlungsbeginn 14 oder 28 Tage achten.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
silvia43
Vor 3 Monaten
weiß ich schon, sorry hab ich vielleicht nicht so deutlich geschrieben. wenn jetzt der letzte Behandlungstag z.B. der 2.10 ist kann dann der Doc auch am 2.10. das neue Rz. ausstellen oder erst später.
1

Gefällt mir

weiß ich schon, sorry hab ich vielleicht nicht so deutlich geschrieben. wenn jetzt der letzte Behandlungstag z.B. der 2.10 ist kann dann der Doc auch am 2.10. das neue Rz. ausstellen oder erst später.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



silvia43 schrieb:

weiß ich schon, sorry hab ich vielleicht nicht so deutlich geschrieben. wenn jetzt der letzte Behandlungstag z.B. der 2.10 ist kann dann der Doc auch am 2.10. das neue Rz. ausstellen oder erst später.

profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Lars van Ravenzwaaij
Vor 3 Monaten
@silvia43 Es gibt für uns keine Vorschrift, wann der Doc eine neue VO Ausstellen darf. Wie von @MeFe89 richtig geschrieben, darfst du nur nicht vor Ablauf der 16 Wochen annehmen.

Auch in der HMR findet man für den Doc zum Ausstellungsdatum keinerlei Vorschriften.

Es gibt nur von der Kassenärztliche Bundesvereinigung eine Aussage, dass die neue VO erst nach Ablauf der 16 Wochen ausgestellt werden darf. Auf welche Vorschrift sich die KBV dabei bezieht, ist völlig schleierhaft.
1

Gefällt mir

[mention]silvia43[/mention] Es gibt für uns keine Vorschrift, wann der Doc eine neue VO Ausstellen darf. Wie von [mention]MeFe89[/mention] richtig geschrieben, darfst du nur nicht vor Ablauf der 16 Wochen [b]annehmen[/b]. Auch in der HMR findet man für den Doc zum Ausstellungsdatum keinerlei Vorschriften. Es gibt nur von der Kassenärztliche Bundesvereinigung eine Aussage, dass die neue VO erst nach Ablauf der 16 Wochen ausgestellt werden darf. Auf welche Vorschrift sich die KBV dabei bezieht, ist völlig schleierhaft.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@silvia43 Es gibt für uns keine Vorschrift, wann der Doc eine neue VO Ausstellen darf. Wie von @MeFe89 richtig geschrieben, darfst du nur nicht vor Ablauf der 16 Wochen annehmen.

Auch in der HMR findet man für den Doc zum Ausstellungsdatum keinerlei Vorschriften.

Es gibt nur von der Kassenärztliche Bundesvereinigung eine Aussage, dass die neue VO erst nach Ablauf der 16 Wochen ausgestellt werden darf. Auf welche Vorschrift sich die KBV dabei bezieht, ist völlig schleierhaft.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
massu
Vor 3 Monaten
@Lars van Ravenzwaaij also auf Nummer sicher gehen, und am Tag 17 eine neue BV verschreiben lassen.
1

Gefällt mir

[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] also auf Nummer sicher gehen, und am Tag 17 eine neue BV verschreiben lassen.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



massu schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij also auf Nummer sicher gehen, und am Tag 17 eine neue BV verschreiben lassen.

profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Lars van Ravenzwaaij
Vor 3 Monaten
@massu Wir haben damit noch keine Probleme bei den Kassen erlebt, wenn die VO vom Doc ein paar Tage zu früh ausgestellt wurde. Sogar bei der DDG nicht. face_with_rolling_eyes
1

Gefällt mir

[mention]massu[/mention] Wir haben damit noch keine Probleme bei den Kassen erlebt, wenn die VO vom Doc ein paar Tage zu früh ausgestellt wurde. Sogar bei der DDG nicht. [emoji]face_with_rolling_eyes[/emoji]
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@massu Wir haben damit noch keine Probleme bei den Kassen erlebt, wenn die VO vom Doc ein paar Tage zu früh ausgestellt wurde. Sogar bei der DDG nicht. face_with_rolling_eyes

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
silvia43
Vor 3 Monaten
Danke Euch!grinning
1

Gefällt mir

Danke Euch![emoji]grinning[/emoji]
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



silvia43 schrieb:

Danke Euch!grinning

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

silvia43 schrieb:

Bitte nochmal , wann darf der Doc eine weitere Blanko ausstellen? nach dem letzten Behandlungstermin und Ablauf der 16 Wochen oder kann er früher ausstellen aber Behandlungsbeginn erst nach der 16. Woche ? Sorry aber immer wieder kommen deswegen Diskussionen auf. Vielen Dank für eure Hilfe



    Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.

  1. Neue Beiträge Alle Foren Blankoverordnung Ausstellung einer weiteren Blanko VO

Mein Profilbild bearbeiten

© 2025 physio.de - Physiotherapie in Deutschland  Impressum - Datenschutz - AGB - Diese Seite weiter empfehlen - Ihre E-Mail an uns