Unsere Praxis ist bekannt für die
Kindertherapie – jedoch suchen
wir nun Verstärkung für das, was
genauso spannend ist: unseren
Erwachsenenbereich.
Wenn Du Lust hast, erwachsene
Patient*innen fundiert zu
behandeln, Fortschritte sichtbar zu
machen und dabei in einem Team zu
arbeiten, das wirklich
zusammenhält, dann lies weiter.
Was Dich bei uns erwartet
Behandlug Erwachsener
(ambulant)
Je nach Interesse/Fokus:
Orthopädie, Nachbetreuung
postoperativ, Schmerz,
Erwachsenenn...
Kindertherapie – jedoch suchen
wir nun Verstärkung für das, was
genauso spannend ist: unseren
Erwachsenenbereich.
Wenn Du Lust hast, erwachsene
Patient*innen fundiert zu
behandeln, Fortschritte sichtbar zu
machen und dabei in einem Team zu
arbeiten, das wirklich
zusammenhält, dann lies weiter.
Was Dich bei uns erwartet
Behandlug Erwachsener
(ambulant)
Je nach Interesse/Fokus:
Orthopädie, Nachbetreuung
postoperativ, Schmerz,
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Und natürlich auf den entsprechenden Behandlungsbeginn 14 oder 28 Tage achten.
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MeFe89 schrieb:
Steht doch im Rahmrnvertrag. Innerhalb der 16 Wochen darf eine blanko nicht angenommen und angefangen werden.
Und natürlich auf den entsprechenden Behandlungsbeginn 14 oder 28 Tage achten.
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silvia43 schrieb:
weiß ich schon, sorry hab ich vielleicht nicht so deutlich geschrieben. wenn jetzt der letzte Behandlungstag z.B. der 2.10 ist kann dann der Doc auch am 2.10. das neue Rz. ausstellen oder erst später.
Auch in der HMR findet man für den Doc zum Ausstellungsdatum keinerlei Vorschriften.
Es gibt nur von der Kassenärztliche Bundesvereinigung eine Aussage, dass die neue VO erst nach Ablauf der 16 Wochen ausgestellt werden darf. Auf welche Vorschrift sich die KBV dabei bezieht, ist völlig schleierhaft.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@silvia43 Es gibt für uns keine Vorschrift, wann der Doc eine neue VO Ausstellen darf. Wie von @MeFe89 richtig geschrieben, darfst du nur nicht vor Ablauf der 16 Wochen annehmen.
Auch in der HMR findet man für den Doc zum Ausstellungsdatum keinerlei Vorschriften.
Es gibt nur von der Kassenärztliche Bundesvereinigung eine Aussage, dass die neue VO erst nach Ablauf der 16 Wochen ausgestellt werden darf. Auf welche Vorschrift sich die KBV dabei bezieht, ist völlig schleierhaft.
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massu schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij also auf Nummer sicher gehen, und am Tag 17 eine neue BV verschreiben lassen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@massu Wir haben damit noch keine Probleme bei den Kassen erlebt, wenn die VO vom Doc ein paar Tage zu früh ausgestellt wurde. Sogar bei der DDG nicht. face_with_rolling_eyes
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silvia43 schrieb:
Danke Euch!grinning
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Problem beschreiben
silvia43 schrieb:
Bitte nochmal , wann darf der Doc eine weitere Blanko ausstellen? nach dem letzten Behandlungstermin und Ablauf der 16 Wochen oder kann er früher ausstellen aber Behandlungsbeginn erst nach der 16. Woche ? Sorry aber immer wieder kommen deswegen Diskussionen auf. Vielen Dank für eure Hilfe
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