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Aufdruck Blanko auf Rezept
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silvia43
23.01.2025 21:01
Wie handhabt Ihr das mit dem Aufdruck der Behandlungen oder macht Ihr das händisch? Haben Theorg ! Und 2. Frage Blanko ist mit 18 vorr. Heilmittel ausgeschöpft aber die 16 Wochen noch nicht rum. Abrechnen oder erst nach den 16 Wochen abrechnen ? oder muss ich innerhalb der 16 Wochen noch warten falls der Pat,. weiterhin Beschwerden hat und weitermachen möchte ,muss dann in die rote Phase gehen und den Abschlag in Kauf nehmen?
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Wie handhabt Ihr das mit dem Aufdruck der Behandlungen oder macht Ihr das händisch? Haben Theorg ! Und 2. Frage Blanko ist mit 18 vorr. Heilmittel ausgeschöpft aber die 16 Wochen noch nicht rum. Abrechnen oder erst nach den 16 Wochen abrechnen ? oder muss ich innerhalb der 16 Wochen noch warten falls der Pat,. weiterhin Beschwerden hat und weitermachen möchte ,muss dann in die rote Phase gehen und den Abschlag in Kauf nehmen?
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silvia43 schrieb:

Wie handhabt Ihr das mit dem Aufdruck der Behandlungen oder macht Ihr das händisch? Haben Theorg ! Und 2. Frage Blanko ist mit 18 vorr. Heilmittel ausgeschöpft aber die 16 Wochen noch nicht rum. Abrechnen oder erst nach den 16 Wochen abrechnen ? oder muss ich innerhalb der 16 Wochen noch warten falls der Pat,. weiterhin Beschwerden hat und weitermachen möchte ,muss dann in die rote Phase gehen und den Abschlag in Kauf nehmen?

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kerstin
23.01.2025 21:45
Ja, du musst warten, bis die 16 Wochen rum sind. Notfalls die Rote Phase in Kauf nehmen.
Hast du schon abgerechnet, musst du dieses Wiederaufnahme Formular nutzen. Eine neue Verordnung darfst du vorher nicht beginnen, (auf die gleiche Diagnose)..

..ich trage händisch ein. Du musst in jedem Fall den ersten Befund (PD) mit unterschreiben lassen, also mit eintragen.
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Ja, du musst warten, bis die 16 Wochen rum sind. Notfalls die Rote Phase in Kauf nehmen. Hast du schon abgerechnet, musst du dieses Wiederaufnahme Formular nutzen. Eine neue Verordnung darfst du vorher nicht beginnen, (auf die gleiche Diagnose).. ..ich trage händisch ein. Du musst in jedem Fall den ersten Befund (PD) mit unterschreiben lassen, also mit eintragen.
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silvia43
23.01.2025 21:52
Danke Dir, aber ich muss nicht in die rote Phase gehen, ich kann auch aufhören und die 16 Wochen abwarten, richtig !
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Danke Dir, aber ich muss nicht in die rote Phase gehen, ich kann auch aufhören und die 16 Wochen abwarten, richtig !
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silvia43 schrieb:

Danke Dir, aber ich muss nicht in die rote Phase gehen, ich kann auch aufhören und die 16 Wochen abwarten, richtig !

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sabine963
23.01.2025 22:11
@silvia43 ganz einfach. Hat der Pat noch Beschwerden bzw ist das Therapieziel nicht erreicht, sollte er auch weiter behandelt werden. Hat er keine mehr dann nicht.

Was soll der Arzt denken wenn der Pat nach Wochen ohne Behandlung obwohl diese doch noch möglich und nötig wären, ein neues Rezept haben will weil seine Beschwerden weiterhin bestehen?
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[mention]silvia43[/mention] ganz einfach. Hat der Pat noch Beschwerden bzw ist das Therapieziel nicht erreicht, sollte er auch weiter behandelt werden. Hat er keine mehr dann nicht. Was soll der Arzt denken wenn der Pat nach Wochen ohne Behandlung obwohl diese doch noch möglich und nötig wären, ein neues Rezept haben will weil seine Beschwerden weiterhin bestehen?
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sabine963 schrieb:

@silvia43 ganz einfach. Hat der Pat noch Beschwerden bzw ist das Therapieziel nicht erreicht, sollte er auch weiter behandelt werden. Hat er keine mehr dann nicht.

Was soll der Arzt denken wenn der Pat nach Wochen ohne Behandlung obwohl diese doch noch möglich und nötig wären, ein neues Rezept haben will weil seine Beschwerden weiterhin bestehen?

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Lars van Ravenzwaaij
23.01.2025 22:22
@silvia43 Ich glaube du hast noch nicht verstanden, dass die gesetzliche Versorgungsverantwortung bei einer BV auf uns übergeht. M.a.W., wenn der Patient noch behandlungsbedürftige Beschwerden hast, bist du verpflichtet auch in der roten Phase weiter zu behandeln. Wenn du das nicht tust, kann das als unterlassene Hilfeleistung gewertet werden.

Vielleicht solltest du § 2 Abs. 3 Satz 2 des BV-Vertrages nochmal richtig lesen?

Außerdem, die Verwaltungspauschale kompensiert dich finanziell für bis zu 18 MT-Behandlugen. Wo tut es dir denn überhaupt weh?
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[mention]silvia43[/mention] Ich glaube du hast noch nicht verstanden, dass die gesetzliche Versorgungsverantwortung bei einer BV auf uns übergeht. M.a.W., wenn der Patient noch behandlungsbedürftige Beschwerden hast, bist du verpflichtet auch in der roten Phase weiter zu behandeln. Wenn du das nicht tust, kann das als unterlassene Hilfeleistung gewertet werden. Vielleicht solltest du § 2 Abs. 3 Satz 2 des BV-Vertrages nochmal richtig lesen? Außerdem, die Verwaltungspauschale kompensiert dich finanziell für bis zu 18 MT-Behandlugen. Wo tut es dir denn überhaupt weh?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@silvia43 Ich glaube du hast noch nicht verstanden, dass die gesetzliche Versorgungsverantwortung bei einer BV auf uns übergeht. M.a.W., wenn der Patient noch behandlungsbedürftige Beschwerden hast, bist du verpflichtet auch in der roten Phase weiter zu behandeln. Wenn du das nicht tust, kann das als unterlassene Hilfeleistung gewertet werden.

Vielleicht solltest du § 2 Abs. 3 Satz 2 des BV-Vertrages nochmal richtig lesen?

Außerdem, die Verwaltungspauschale kompensiert dich finanziell für bis zu 18 MT-Behandlugen. Wo tut es dir denn überhaupt weh?

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silvia43
26.01.2025 20:15
@Lars van Ravenzwaaijhej, hallo ich habe das sehr wohl verstanden ! Dem Pat. geht es gut , es war die Frage, ob abrechnen oder lieber warten bis 16 Wochen vorbei sind !die zweite Frage war wegen Aufdruck auf dem Rz.?
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention]hej, hallo ich habe das sehr wohl verstanden ! Dem Pat. geht es gut , es war die Frage, ob abrechnen oder lieber warten bis 16 Wochen vorbei sind !die zweite Frage war wegen Aufdruck auf dem Rz.?
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silvia43 schrieb:

@Lars van Ravenzwaaijhej, hallo ich habe das sehr wohl verstanden ! Dem Pat. geht es gut , es war die Frage, ob abrechnen oder lieber warten bis 16 Wochen vorbei sind !die zweite Frage war wegen Aufdruck auf dem Rz.?

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Lars van Ravenzwaaij
26.01.2025 21:30
@silvia43 Okay, klang anders. Haben wir dann wohl falsch verstanden.

Natürlich brauchst du nicht warten; wenn Patient beschwerdenfrei, dann abrechnen. Falls Rezidiv; dafür gibt es ja das Wiederaufnahme-Formular.

Wir schreiben die Leistungen händisch auf der Rückseite. Bei 45 Therapeuten ist alles andere viel zu aufwendig.
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[mention]silvia43[/mention] Okay, klang anders. Haben wir dann wohl falsch verstanden. Natürlich brauchst du nicht warten; wenn Patient beschwerdenfrei, dann abrechnen. Falls Rezidiv; dafür gibt es ja das Wiederaufnahme-Formular. Wir schreiben die Leistungen händisch auf der Rückseite. Bei 45 Therapeuten ist alles andere viel zu aufwendig.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@silvia43 Okay, klang anders. Haben wir dann wohl falsch verstanden.

Natürlich brauchst du nicht warten; wenn Patient beschwerdenfrei, dann abrechnen. Falls Rezidiv; dafür gibt es ja das Wiederaufnahme-Formular.

Wir schreiben die Leistungen händisch auf der Rückseite. Bei 45 Therapeuten ist alles andere viel zu aufwendig.

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Ptdidi
28.01.2025 07:39
Muss man die Verwaltungspauschale auch auf der Verordnungsrückseite vermerken? Wenn Ja, in der ersten Zeile oder in der letzten?
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Muss man die Verwaltungspauschale auch auf der Verordnungsrückseite vermerken? Wenn Ja, in der ersten Zeile oder in der letzten?
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Ptdidi schrieb:

Muss man die Verwaltungspauschale auch auf der Verordnungsrückseite vermerken? Wenn Ja, in der ersten Zeile oder in der letzten?

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pt ani
28.01.2025 07:48
@Ptdidi Garnicht! Die wird das Programm abrechnen, der Patient unterschreibt die nicht, da keine Physio-Leistung
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• Ptdidi
[mention]Ptdidi[/mention] Garnicht! Die wird das Programm abrechnen, der Patient unterschreibt die nicht, da keine Physio-Leistung
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pt ani schrieb:

@Ptdidi Garnicht! Die wird das Programm abrechnen, der Patient unterschreibt die nicht, da keine Physio-Leistung

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silvia43
29.01.2025 17:28
@Lars van Ravenzwaaij Vielen Dank für Deine Antwort, die ich immer sehr schätze, jetzt bin ich zufriedenlaughingsmile
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] Vielen Dank für Deine Antwort, die ich immer sehr schätze, jetzt bin ich zufrieden[emoji]laughing[/emoji][emoji]smile[/emoji]
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silvia43 schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij Vielen Dank für Deine Antwort, die ich immer sehr schätze, jetzt bin ich zufriedenlaughingsmile

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kerstin schrieb:

Ja, du musst warten, bis die 16 Wochen rum sind. Notfalls die Rote Phase in Kauf nehmen.
Hast du schon abgerechnet, musst du dieses Wiederaufnahme Formular nutzen. Eine neue Verordnung darfst du vorher nicht beginnen, (auf die gleiche Diagnose)..

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