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silvia43
Vor 3 Monaten
Kann mir bitte jemand sagen wo es steht, das der Pat. 3 Blankoverordnungen im Jahr haben darf. Brauche diese Argumentationshilfe da ein Arzt bzw. seine Helferin behaupten sie können nur 2 Rz. ausstellen. Finde den Text leider nicht.

Vielen Dank
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Kann mir bitte jemand sagen wo es steht, das der Pat. 3 Blankoverordnungen im Jahr haben darf. Brauche diese Argumentationshilfe da ein Arzt bzw. seine Helferin behaupten sie können nur 2 Rz. ausstellen. Finde den Text leider nicht. Vielen Dank
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silvia43 schrieb:

Kann mir bitte jemand sagen wo es steht, das der Pat. 3 Blankoverordnungen im Jahr haben darf. Brauche diese Argumentationshilfe da ein Arzt bzw. seine Helferin behaupten sie können nur 2 Rz. ausstellen. Finde den Text leider nicht.

Vielen Dank

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sleeper
Vor 3 Monaten
Nabend, wo soll das stehen? Genau, nirgends.
Gültig 16 Wochen ab Ausstellung. 52,179 Wochen pro Jahr. Das macht max. 3,26 BV pro Jahr.
Natürlich nur, wenn es medizinisch notwendig ist.
4

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• Lars van Ravenzwaaij
• UW
• die neue
• Tresenpummelfee
Nabend, wo soll das stehen? Genau, nirgends. Gültig 16 Wochen ab Ausstellung. 52,179 Wochen pro Jahr. Das macht max. 3,26 BV pro Jahr. Natürlich nur, wenn es medizinisch notwendig ist.
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sleeper schrieb:

Nabend, wo soll das stehen? Genau, nirgends.
Gültig 16 Wochen ab Ausstellung. 52,179 Wochen pro Jahr. Das macht max. 3,26 BV pro Jahr.
Natürlich nur, wenn es medizinisch notwendig ist.

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Lars van Ravenzwaaij
Vor 3 Monaten
@silvia43 Dann soll der Arzt bzw seine Helferin dir sagen, wo diese angebliche 2er-Vorschrift stehen soll. Du selbst kannst ja nichts nachweisen, was es nicht gibt. 😇

Das erinnert mich an eine Geschichte einer Patientin, die ein ausländisches Gericht wegen eine ausgeschlagene Erbschaft nachweisen sollte, dass sie keine leibliche Kindern geboren hat (die wären ggf. Ersatzerben geworden). 😳😂
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• JürgenK
• sleeper
• Leni C.
• die neue
[mention]silvia43[/mention] Dann soll der Arzt bzw seine Helferin dir sagen, wo diese angebliche 2er-Vorschrift stehen soll. Du selbst kannst ja nichts nachweisen, was es nicht gibt. 😇 Das erinnert mich an eine Geschichte einer Patientin, die ein ausländisches Gericht wegen eine ausgeschlagene Erbschaft nachweisen sollte, dass sie keine leibliche Kindern geboren hat (die wären ggf. Ersatzerben geworden). 😳😂
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@silvia43 Dann soll der Arzt bzw seine Helferin dir sagen, wo diese angebliche 2er-Vorschrift stehen soll. Du selbst kannst ja nichts nachweisen, was es nicht gibt. 😇

Das erinnert mich an eine Geschichte einer Patientin, die ein ausländisches Gericht wegen eine ausgeschlagene Erbschaft nachweisen sollte, dass sie keine leibliche Kindern geboren hat (die wären ggf. Ersatzerben geworden). 😳😂



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