Physiotherapeut / Osteopath (m/w/d)
in München-Schwabing
Schwabing-West & Altschwabing |
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Auf die Schnelle habe ich hierzu nichts gefunden: Kann ich bei einem Patienten, der zuvor bereits eine VO über 6 x KG hatte, bei Ausstellung einer BV trotzdem alle 18 Behandlungseinheiten ohne Abzug abrechnen?
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PTP Gernold Peters schrieb:
Ja.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Vielen Dank für die bisherigen Antworten. Wir haben gerade eine Patientin, die in der ersten Novemberwoche die erste VO über 6 x KG ausgestellt bekam. Ende November dann eine weitere VO über 6 x KG, also beide VO nach einführung der BV. Und trotzdem kann ich also die BV annehmen?
Du kannst alle 3 VO so abrechnen wie ausgestellt. Es wird nichts angerechnet.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Ja. Der Arzt entscheidet über normaler VO oder Blanko-VO. Das Warum muss dich nicht zu interessieren.
Du kannst alle 3 VO so abrechnen wie ausgestellt. Es wird nichts angerechnet.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Mit Einführung der BV ist alles auf Null gestellt worden.
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