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4Monatsfrist Blankoverordnung
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Mastine
Vor 3 Tagen
Noch kurz ich habe die 4 monatsfrist eingehalten für das Blankorezept. gebe das Rezept allerdings später ab ,das ist doch weiterhin ok oder thinking_facelg Martina
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Noch kurz ich habe die 4 monatsfrist eingehalten für das Blankorezept. gebe das Rezept allerdings später ab ,das ist doch weiterhin ok oder [emoji]thinking_face[/emoji]lg Martina
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Schippi
Vor 3 Tagen
???an wen gibt’s du das Rezept ab???nach der 16 Wochen Frist wird die BV ungültig!
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???an wen gibt’s du das Rezept ab???nach der 16 Wochen Frist wird die BV ungültig!
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Schippi schrieb:

???an wen gibt’s du das Rezept ab???nach der 16 Wochen Frist wird die BV ungültig!

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Mastine
Vor 3 Tagen
@Schippi
an die Azh ja ich habe es nur noch liegen es ist fertig
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[mention]Schippi[/mention] an die Azh ja ich habe es nur noch liegen es ist fertig
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Mastine schrieb:

@Schippi
an die Azh ja ich habe es nur noch liegen es ist fertig

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johannes687
Vor 3 Tagen
Das ist in §18 Abs. 5 des Rahmenvertrages geregelt:
"Forderungen aus Vertragsleistungen können von den zugelassenen Leistungserbringern nach Ablauf von 9 Kalendermonaten, gerechnet vom Ende des Monats, in dem sie abgeschlossen worden sind, nicht mehr erhoben werden. Dies gilt auch für Forderungen von gesetzlichen Zuzahlungen nach § 43c SGB V. Maßgeblich ist das Datum des Rechnungseingangs. Für verspätet eingehende Rechnungen besteht kein Vergütungsanspruch."
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• Lars van Ravenzwaaij
• Mastine
Das ist in §18 Abs. 5 des Rahmenvertrages geregelt: "Forderungen aus Vertragsleistungen können von den zugelassenen Leistungserbringern nach Ablauf von 9 Kalendermonaten, gerechnet vom Ende des Monats, in dem sie abgeschlossen worden sind, nicht mehr erhoben werden. Dies gilt auch für Forderungen von gesetzlichen Zuzahlungen nach § 43c SGB V. Maßgeblich ist das Datum des Rechnungseingangs. Für verspätet eingehende Rechnungen besteht kein Vergütungsanspruch."
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johannes687 schrieb:

Das ist in §18 Abs. 5 des Rahmenvertrages geregelt:
"Forderungen aus Vertragsleistungen können von den zugelassenen Leistungserbringern nach Ablauf von 9 Kalendermonaten, gerechnet vom Ende des Monats, in dem sie abgeschlossen worden sind, nicht mehr erhoben werden. Dies gilt auch für Forderungen von gesetzlichen Zuzahlungen nach § 43c SGB V. Maßgeblich ist das Datum des Rechnungseingangs. Für verspätet eingehende Rechnungen besteht kein Vergütungsanspruch."

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Mastine
Vor 3 Tagen
@johannes687
also die Blanko ist Anfang Sept..fertig geworden und ich rechne jetzt erst im Nov. wieder ab.Also kurz gesagt: Habe die 4monatsfrist eingehalten aber ich rechne das erst mit der nächten Abrechnung ab. lg
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[mention]johannes687[/mention] also die Blanko ist Anfang Sept..fertig geworden und ich rechne jetzt erst im Nov. wieder ab.Also kurz gesagt: Habe die 4monatsfrist eingehalten aber ich rechne das erst mit der nächten Abrechnung ab. lg
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Mastine schrieb:

@johannes687
also die Blanko ist Anfang Sept..fertig geworden und ich rechne jetzt erst im Nov. wieder ab.Also kurz gesagt: Habe die 4monatsfrist eingehalten aber ich rechne das erst mit der nächten Abrechnung ab. lg

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Mastine
Vor 3 Tagen
alles klar hat sich erledigt Danke Euch
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Mastine schrieb:

alles klar hat sich erledigt Danke Euch

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johannes687
Vor 3 Tagen
@Mastine Letzter Monat zur Abrechnung der VO wäre dann Juni 2026, also überhaupt kein Problem!
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[mention]Mastine[/mention] Letzter Monat zur Abrechnung der VO wäre dann Juni 2026, also überhaupt kein Problem!
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johannes687 schrieb:

@Mastine Letzter Monat zur Abrechnung der VO wäre dann Juni 2026, also überhaupt kein Problem!

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Mastine schrieb:

Noch kurz ich habe die 4 monatsfrist eingehalten für das Blankorezept. gebe das Rezept allerdings später ab ,das ist doch weiterhin ok oder thinking_facelg Martina



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