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Schippi schrieb:
???an wen gibt’s du das Rezept ab???nach der 16 Wochen Frist wird die BV ungültig!
an die Azh ja ich habe es nur noch liegen es ist fertig
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Mastine schrieb:
@Schippi
an die Azh ja ich habe es nur noch liegen es ist fertig
"Forderungen aus Vertragsleistungen können von den zugelassenen Leistungserbringern nach Ablauf von 9 Kalendermonaten, gerechnet vom Ende des Monats, in dem sie abgeschlossen worden sind, nicht mehr erhoben werden. Dies gilt auch für Forderungen von gesetzlichen Zuzahlungen nach § 43c SGB V. Maßgeblich ist das Datum des Rechnungseingangs. Für verspätet eingehende Rechnungen besteht kein Vergütungsanspruch."
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johannes687 schrieb:
Das ist in §18 Abs. 5 des Rahmenvertrages geregelt:
"Forderungen aus Vertragsleistungen können von den zugelassenen Leistungserbringern nach Ablauf von 9 Kalendermonaten, gerechnet vom Ende des Monats, in dem sie abgeschlossen worden sind, nicht mehr erhoben werden. Dies gilt auch für Forderungen von gesetzlichen Zuzahlungen nach § 43c SGB V. Maßgeblich ist das Datum des Rechnungseingangs. Für verspätet eingehende Rechnungen besteht kein Vergütungsanspruch."
also die Blanko ist Anfang Sept..fertig geworden und ich rechne jetzt erst im Nov. wieder ab.Also kurz gesagt: Habe die 4monatsfrist eingehalten aber ich rechne das erst mit der nächten Abrechnung ab. lg
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Mastine schrieb:
@johannes687
also die Blanko ist Anfang Sept..fertig geworden und ich rechne jetzt erst im Nov. wieder ab.Also kurz gesagt: Habe die 4monatsfrist eingehalten aber ich rechne das erst mit der nächten Abrechnung ab. lg
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Mastine schrieb:
alles klar hat sich erledigt Danke Euch
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johannes687 schrieb:
@Mastine Letzter Monat zur Abrechnung der VO wäre dann Juni 2026, also überhaupt kein Problem!
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Problem beschreiben
Mastine schrieb:
Noch kurz ich habe die 4 monatsfrist eingehalten für das Blankorezept. gebe das Rezept allerdings später ab ,das ist doch weiterhin ok oder thinking_facelg Martina
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