Du bist Physiotherapeut/in und
möchtest deine Karriere in Schwung
bringen? Willkommen in unserem
Team! Wir suchen Talente, die mit
Elan und Begeisterung für
Gesundheit den Weg der
Physiotherapie gehen wollen.
Wir bieten:
1) Ein sehr attraktives Gehalt und
flexible Arbeitszeiten (4 Tage/
Woche)
2) Fort- und
Weiterbildungsmöglichkeiten
3) reichlich Urlaubstage
4) Gesundheitsprämien
5) regelmäßige
Teamveranstaltungen
6) Zuzahlung zu einer
Rentenversicherung
Werde aktiv und werde Tei...
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Bin zwar (momentan) noch angestellt, aber was ich mich gefragt habe ist, wenn man mal die Zulassung hat, kontrolliert das eigentlich jemand ob man z. B. Jahre später noch die Voraussetzungen erfüllt? Räume, Ausstattung und so?
Danke euch für dies hintergrundwissen
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo
Bin zwar (momentan) noch angestellt, aber was ich mich gefragt habe ist, wenn man mal die Zulassung hat, kontrolliert das eigentlich jemand ob man z. B. Jahre später noch die Voraussetzungen erfüllt? Räume, Ausstattung und so?
Danke euch für dies hintergrundwissen
Ohne Vorankündigung bei Verdacht auf Fehlverhalten und Betrug aller Art.
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Die Mitarbeiter der Krankenkassen gehen ja vielleicht auch mal zu dir in Therapie. Denen fällt dann schon auf wenn was von der Norm abweicht.
In einer meiner Praxen wo ich vor vielen Jahren mal gearbeitet hatte, hatten wir mal einen Patienten von der BG. War nicht lustig, kostete meinem Chef damals sehr viel Geld.
Die Vorschriften sollte man immer und jederzeit einhalten. Veränderungen der Räume sind zu melden und nur unter Beachtung der geltenden Regelungen durchführbar.
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To schrieb:
Na klar, jederzeit möglich.
Die Mitarbeiter der Krankenkassen gehen ja vielleicht auch mal zu dir in Therapie. Denen fällt dann schon auf wenn was von der Norm abweicht.
In einer meiner Praxen wo ich vor vielen Jahren mal gearbeitet hatte, hatten wir mal einen Patienten von der BG. War nicht lustig, kostete meinem Chef damals sehr viel Geld.
Die Vorschriften sollte man immer und jederzeit einhalten. Veränderungen der Räume sind zu melden und nur unter Beachtung der geltenden Regelungen durchführbar.
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RoFo schrieb:
Das kann zu jeder angemessenen Zeit mit Vorankündigung sein.
Ohne Vorankündigung bei Verdacht auf Fehlverhalten und Betrug aller Art.
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janine928 schrieb:
Die Zulassung muß für alle neuen Räumlichkeiten neu beantragt werden.
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