Stillstand ist nicht Ihr Ding?
Unseres auch nicht! Im Gegenteil.
Sie bewegen nicht nur gerne
Menschen, sondern sehen jede
Herausforderung sportlich. Dann
sind Sie im Team unserer
neugeschaffenen Therapiepraxis in
Meerbusch genau richtig. Gemeinsam
mit unserem familiären Team sorgen
Sie dafür, dass unsere Patienten
schnell Fortschritte machen. Auch
Sie wollen sich weiterentwickeln?
Mit unseren zahlreichen Fort und
Weiterbildungsangeboten
unterstützen wir Sie gerne. Das
klingt nach einem Plan? ...
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Es handelt sich um MLD, Rehasport, Rückenschule, PNF
Für eine Antwort danke ich im Voraus.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Kann mir jemand sagen, wie lange ich eine Mitarbeiterin vertraglich nach Fortbildung, die von mir bezahlt wurde, binden kann/darf?
Es handelt sich um MLD, Rehasport, Rückenschule, PNF
Für eine Antwort danke ich im Voraus.
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Hilde Rusche - Dullendorf schrieb:
Ja, das geht, ist aber abhängig von mehreren Dingen. Auf jeden Fall mit einem Anwalt absprechen, dass kann Dir niemand pauschal beantworten.
also meines Erachtens bist du (wenn überhaupt) nur gebunden, wenn du für die entsprechende Weiterbildung einen Darlehensvertrag unterschrieben hast. In meinem stand damals drin, dass ich mich verpflichte, einen prozentualen Anteil zu zahlen, wenn ich vor der festgelegten Frist kündige oder gekündigt werde. Ob das allerdings Rechtsbestand hat, wage ich zu bezweifeln.
Am besten einfach mal einen Anwalt fragen.
LG und alles Gute
[bearbeitet am 04.09.13 21:19]
[bearbeitet am 04.09.13 21:21]
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Hilde Rusche - Dullendorf schrieb:
Es hat rechtlichen Bestand - aber wie gesagt, da steckt der Teufel im Detail.
Also wie geschrieben, ich hatte so einen Vertrag über ein halbes Jahr für meine MTT.
Aber ich würde mich da trotzdem von einem Anwalt beraten lassen, um auf der sicheren Seite zu sein.
Lg
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caballista schrieb:
Sorry, hab irgendwie überlesen, dass du AG bist. :blush:
Also wie geschrieben, ich hatte so einen Vertrag über ein halbes Jahr für meine MTT.
Aber ich würde mich da trotzdem von einem Anwalt beraten lassen, um auf der sicheren Seite zu sein.
Lg
MFG
Meitao
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Meitao schrieb:
Deine Andeutungen lassen erkennen, dass dein vertrag rechtskonform war.
MFG
Meitao
[bearbeitet am 05.09.13 09:50]
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caballista schrieb:
Kann ich dir nicht sagen. Ich habe ja noch über ein Jahr weiter in der Firma gearbeitet, wodurch der Vertrag nicht zur "Vollstreckung" kam. Allerdings wollte mein Chef,dass ich die Fortbildung absolviere. Was ja dann im Widerspruch zu dem von chipchap geschriebenen steht. Aber ist ja alles gut gegangen. :blush:
[bearbeitet am 05.09.13 09:50]
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caballista schrieb:
Hallo mab,
also meines Erachtens bist du (wenn überhaupt) nur gebunden, wenn du für die entsprechende Weiterbildung einen Darlehensvertrag unterschrieben hast. In meinem stand damals drin, dass ich mich verpflichte, einen prozentualen Anteil zu zahlen, wenn ich vor der festgelegten Frist kündige oder gekündigt werde. Ob das allerdings Rechtsbestand hat, wage ich zu bezweifeln.
Am besten einfach mal einen Anwalt fragen.
LG und alles Gute
[bearbeitet am 04.09.13 21:19]
[bearbeitet am 04.09.13 21:21]
ist in erster Linie abhängig von der zeitlichen Dauer der Fortbildung in
Arbeitstagen, für den AN.
Nach der Rechtssprechung gelten folgende Richtwerte:
Dauer der Fobi ca. 20 Werktage = 6 Monate Bindung des AN
Dauer der Fobi ca. 40 Werktage = 1 Jahr Bindung des AN
...
Eine Rückzahlungsverpflichtung darf nie länger als 3 Jahre vereinbart sein.
Scheidet der AN auf eig Wunsch vorzeitig aus dem Betrieb aus, verringert sich die Rückzahlungssumme (Kosten der Fobi) um jeweils die Anzahl der Monate, die seit der Fortbildung vergangen sind. Beispiel: 12 Monate Bindung, AN kündigt nach 8 Monaten. AN muss 4/12 der Summe an den AG zahlen.
Bei Fortbildungen, die der AG seinen AN "anordnet", ist eine Rückzahlungspflicht nicht zulässig. Der AG hat hier alle Kosten zu tragen.
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chipchap schrieb:
Die "Bindungsdauer" (korrekt eine "Rückzahlungsverpflichtung")
ist in erster Linie abhängig von der zeitlichen Dauer der Fortbildung in
Arbeitstagen, für den AN.
Nach der Rechtssprechung gelten folgende Richtwerte:
Dauer der Fobi ca. 20 Werktage = 6 Monate Bindung des AN
Dauer der Fobi ca. 40 Werktage = 1 Jahr Bindung des AN
...
Eine Rückzahlungsverpflichtung darf nie länger als 3 Jahre vereinbart sein.
Scheidet der AN auf eig Wunsch vorzeitig aus dem Betrieb aus, verringert sich die Rückzahlungssumme (Kosten der Fobi) um jeweils die Anzahl der Monate, die seit der Fortbildung vergangen sind. Beispiel: 12 Monate Bindung, AN kündigt nach 8 Monaten. AN muss 4/12 der Summe an den AG zahlen.
Bei Fortbildungen, die der AG seinen AN "anordnet", ist eine Rückzahlungspflicht nicht zulässig. Der AG hat hier alle Kosten zu tragen.
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Shakespeare schrieb:
Bei den von dir genannten Fobi, gem. Rechtsprechung wären bis zu 6 Monaten Betriebsbindung möglich, wenn dieses "wasserdicht vertraglich abgestimmt wurde. Details siehe Beitrag von @chipchap. Gruß S.
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