Die Klinik Tecklenburger Land ist
eine Fachklinik für Psychosomatik,
Hämatologie und internistische
Onkologie. Tecklenburg liegt in 30
bzw. 40 km Entfernung zu den
Universitätsstätten Osnabrück
und Münster. Wir sind ein
spannender und interessanter
Arbeitgeber im Münsterland. Warum?
Die Klinik ist eine Einrichtung der
Fuest Familienstiftung, ein sehr
gut aufgestelltes und gesundes
Familienunternehmen. Die Stiftung
bedeutet für die Mitarbeiter
Sicherheit, Stabilität und
Verlässlichke...
eine Fachklinik für Psychosomatik,
Hämatologie und internistische
Onkologie. Tecklenburg liegt in 30
bzw. 40 km Entfernung zu den
Universitätsstätten Osnabrück
und Münster. Wir sind ein
spannender und interessanter
Arbeitgeber im Münsterland. Warum?
Die Klinik ist eine Einrichtung der
Fuest Familienstiftung, ein sehr
gut aufgestelltes und gesundes
Familienunternehmen. Die Stiftung
bedeutet für die Mitarbeiter
Sicherheit, Stabilität und
Verlässlichke...
wer hat schon mal einen Fortbildungsvertrag zwischen AG/AN geschlossen.
AG will Kosten für Bobath-Fobi übernehmen und Gehalt weiter zahlen.
Was ist zu beachten?
Vielen Dank für Eure Antworten
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PhysioDino schrieb:
Hallo,
wer hat schon mal einen Fortbildungsvertrag zwischen AG/AN geschlossen.
AG will Kosten für Bobath-Fobi übernehmen und Gehalt weiter zahlen.
Was ist zu beachten?
Vielen Dank für Eure Antworten
Überlegt unterzeichnen würde ich wenn du an deinem Arbeitsplatz das Gefühl hast, innerhalb der möglichen Bindungszeit (AFAIK bis zu 5 Jahre bei einer Fobidauer von 2 Jahren) könnte es zwischen dir und den Kollegen/dem Chef krachen und du kündigst aus eigenem Antrieb; dann wäre es durchaus rechtens wenn der AG seinen Fobizuschuss zurückfordert, ggf. anteilig für den verbleibenden Teil der vereinbarten Bindungszeit.
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Bobath hat meines wissens nach 8 Wochen Fobi was ca. 2 Jahre Bindung machen würde. Alles darüber wäre nicht ok. Würde also nach 12 Monaten bedeuten, dass nur die hälfte zurückzuzahlen wäre.
Das Thema an sich ist aber sehr komplex und kann nicht im Rahmen eines Threads abgehandelt werden.
MFG
Meitao
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Meitao schrieb:
Es muss immer nur Anteilig zurückgezahlt werden.
Bobath hat meines wissens nach 8 Wochen Fobi was ca. 2 Jahre Bindung machen würde. Alles darüber wäre nicht ok. Würde also nach 12 Monaten bedeuten, dass nur die hälfte zurückzuzahlen wäre.
Das Thema an sich ist aber sehr komplex und kann nicht im Rahmen eines Threads abgehandelt werden.
MFG
Meitao
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Papa Alpaka schrieb:
Es ist im Grunde für dich kein großes Risiko dabei: Du bekommst einen Zuschuss zur Fobi, währenddessen das Gehalt weitergezahlt und bekommst im Gegenzug für bis zu zwei Jahre deinen Job garantiert.
Überlegt unterzeichnen würde ich wenn du an deinem Arbeitsplatz das Gefühl hast, innerhalb der möglichen Bindungszeit (AFAIK bis zu 5 Jahre bei einer Fobidauer von 2 Jahren) könnte es zwischen dir und den Kollegen/dem Chef krachen und du kündigst aus eigenem Antrieb; dann wäre es durchaus rechtens wenn der AG seinen Fobizuschuss zurückfordert, ggf. anteilig für den verbleibenden Teil der vereinbarten Bindungszeit.
Danke
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> Für 8 wochen Fortbildung , ..... 2 Jahre Bindung !!!! Wo stand den das noch mal , waren es nicht viel Weniger ???
Das steht nirgends sondern ist, in gewissen Rahmen, der einschlägigen Rechtsprechung zu entnehmen. Die Staffeln die oft genannt werden beginnen bei 3 Monaten Bindung für eine Woche Fobi und enden bei maximal 5 Jahren für 2 Jahre Fobi; alles über 5 Jahren sei generell unzulässig weil unkalkulierbar - das steht aber auch nur solange bis ein Richter anders entscheidet.
Manche Richter kippen eine Bindungsklausel bei unverhältnismäßiger Länge komplett, andere reduzieren auf ein "vertretbares Maß".
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Papa Alpaka schrieb:
484 schrieb:
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> Für 8 wochen Fortbildung , ..... 2 Jahre Bindung !!!! Wo stand den das noch mal , waren es nicht viel Weniger ???
Das steht nirgends sondern ist, in gewissen Rahmen, der einschlägigen Rechtsprechung zu entnehmen. Die Staffeln die oft genannt werden beginnen bei 3 Monaten Bindung für eine Woche Fobi und enden bei maximal 5 Jahren für 2 Jahre Fobi; alles über 5 Jahren sei generell unzulässig weil unkalkulierbar - das steht aber auch nur solange bis ein Richter anders entscheidet.
Manche Richter kippen eine Bindungsklausel bei unverhältnismäßiger Länge komplett, andere reduzieren auf ein "vertretbares Maß".
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484 schrieb:
Für 8 wochen Fortbildung , ..... 2 Jahre Bindung !!!! Wo stand den das noch mal , waren es nicht viel Weniger ???
Danke
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