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Physiotherapie, auf deren
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WERTSCHÄTZUNG, FAIRNESS,
ZUVERLÄSSIGKEIT
Wir möchten Dich begeistern mit
uns innovative Wege zu gehen.
Das Praxiskonzept unserer Privat-
u. Kassenpraxis beruht auf der
Überzeugung, dass Therapie immer
ganzheitlich, integrativ und
achtsamkeitsorientiert sein sollte.
Zur Umsetzung dieses Konzeptes
bieten wir Dir Freiräume für
Deine eigen...
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habe eine MA, die ihre WE-Fobi in vollem Umfang (knapp 300€) bezahlt bekam, nun möchte sie die Zeit (ihre investierte Freizeit) auch noch in Form von Überstunden abfeiern.
Sie arbeitet TZ 16 h und bekommt 2 Tage für Fobi. Wie wird das bezüglich WE gehandhabt?
Meine Meinung ist, dass es fair ist, sich diesbezügliche Investitionen zu teilen, MA investiert Zeit, Praxisinhaber zahlt Fobigebühr, vom gewonnenen Knowhow haben beide was.
Da sie es raus hat, mit möglichst wenig Arbeit möglichst viel Freizeit zu bekommen und sich auch sonst gerne Nebenarbeiten wegdelegiert, habe ich den Eindruck von wenig Engagement, wobei mir klar ist, dass das zwischen Angestelltem und Praxisinhaber natürlicherweise differiert, jedoch erlebe ich bei anderen Ma´s mehr Bewusstsein, dass wir alle an einem Strang ziehen.
Danke für sachliches.
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bodylistener schrieb:
Hallo,
habe eine MA, die ihre WE-Fobi in vollem Umfang (knapp 300€) bezahlt bekam, nun möchte sie die Zeit (ihre investierte Freizeit) auch noch in Form von Überstunden abfeiern.
Sie arbeitet TZ 16 h und bekommt 2 Tage für Fobi. Wie wird das bezüglich WE gehandhabt?
Meine Meinung ist, dass es fair ist, sich diesbezügliche Investitionen zu teilen, MA investiert Zeit, Praxisinhaber zahlt Fobigebühr, vom gewonnenen Knowhow haben beide was.
Da sie es raus hat, mit möglichst wenig Arbeit möglichst viel Freizeit zu bekommen und sich auch sonst gerne Nebenarbeiten wegdelegiert, habe ich den Eindruck von wenig Engagement, wobei mir klar ist, dass das zwischen Angestelltem und Praxisinhaber natürlicherweise differiert, jedoch erlebe ich bei anderen Ma´s mehr Bewusstsein, dass wir alle an einem Strang ziehen.
Danke für sachliches.
Ich frage mich aber tatsächlich, ob sie damit nicht womöglich durchkommen könnte ... Hast du sie GESCHICKT? Oder wollte sie und du hast fairerweise bezahlt? Pass auf, die kommt noch und sagt, am WE zählt alles doppelt ....
Gruß eska
[bearbeitet am 12.01.14 21:53]
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eska schrieb:
In Unkenntnis der Rechtslage .... :flushed: - Ich finde das sehr frech. Auf die Idee muss man erstmal kommen.
Ich frage mich aber tatsächlich, ob sie damit nicht womöglich durchkommen könnte ... Hast du sie GESCHICKT? Oder wollte sie und du hast fairerweise bezahlt? Pass auf, die kommt noch und sagt, am WE zählt alles doppelt ....
Gruß eska
[bearbeitet am 12.01.14 21:53]
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Papa Alpaka schrieb:
Ob sie geschickt wurde oder netterweise einen Zuschuss bekam ist der Knackpunkt - aber keine Angst: Der Samstag ist ein regulärer Werktag, nur für Sonntagsarbeit wird ein Zuschlag/Freizeitausgleich fällig :)
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Shakespeare schrieb:
Nur wenn der Arbeitgeber die Fortbildung anordnet wäre er verpflichtet, sämtliche Kosten (Fobi-Gebühr, An-Abreisekosten evtl. Unterbringung Verpflegung) zu bezahlen und die dort verbrachte Zeit (also Arbeitszeit) auch zu vergüten. Ansonsten gilt, dass es das "Privatvergnügen ist, was der Arbeitnehmer in seiner Freizeit macht. Gruß S.
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