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Ausbildung der Zukunft!
Die Präha Gesundheitsschulen
stehen für eine innovative und
praxisnahe Ausbildung im
Gesundheitswesen. Unser Konzept
kombiniert schulische Theorie mit
direkter beruflicher Praxis – und
das von der ersten Woche an. Wir
legen großen Wert auf
kompetenzorientiertes Lernen und
individuelle Förderung.
Jetzt suchen wir Sie als engagierte
Lehrkraft (m/w/d) für
Physiotherapie in Vollzeit oder
Teilzeit, die nicht nur
unterrichtet, sondern akti...
Ausbildung der Zukunft!
Die Präha Gesundheitsschulen
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Gesundheitswesen. Unser Konzept
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ich bin in der 5.SSW arbeite in einer Praxis und viel im Altenheim(HB). Wann würdet ihr den AG informieren. Mein FA meinte ich kann noch warten. Bekomme meinen Mutterpass erst in 2 Wochen vom Arzt. Was sagt ihr? Sowohl als AN als auch als AG?
Danke
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
ich bin in der 5.SSW arbeite in einer Praxis und viel im Altenheim(HB). Wann würdet ihr den AG informieren. Mein FA meinte ich kann noch warten. Bekomme meinen Mutterpass erst in 2 Wochen vom Arzt. Was sagt ihr? Sowohl als AN als auch als AG?
Danke
Erst dann, wenn Du Deinen Arbeitgeber über die Schwangerschaft informierst, kann er Dich schützen. Mit anderen Worten: sofort.
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die neue schrieb:
ich bin weder AN noch AG, sprich PI (Einzelkämpferin)
Erst dann, wenn Du Deinen Arbeitgeber über die Schwangerschaft informierst, kann er Dich schützen. Mit anderen Worten: sofort.
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Wonderwoman schrieb:
Sofort informieren!!!
Eine "Krankheit" hat sich als Schwangerschaft herausgestellt.
Die Information darüber erfolgte sofort, da es von Arztseite aus ein sofortiges Arbeitsverbot gab.
Das ist nicht immer so, oftmals ist es möglich, bis zu einem bestimmten Zeitpunkt vor der Geburt zu therapieren.
Als Arbeitgeber freue ich mich nicht nur über das Wunder des Entstehens neuen Lebens, sondern auch über sofortige Information, damit ich für die Ausfallzeit frühzeitig planen kann.
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LogoMijo schrieb:
Diesen Fall haben wir gerade.
Eine "Krankheit" hat sich als Schwangerschaft herausgestellt.
Die Information darüber erfolgte sofort, da es von Arztseite aus ein sofortiges Arbeitsverbot gab.
Das ist nicht immer so, oftmals ist es möglich, bis zu einem bestimmten Zeitpunkt vor der Geburt zu therapieren.
Als Arbeitgeber freue ich mich nicht nur über das Wunder des Entstehens neuen Lebens, sondern auch über sofortige Information, damit ich für die Ausfallzeit frühzeitig planen kann.
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Nach 12. Woche ist die Gefahr einer Fehlgeburt geringer. Wenn alle schon bescheid wissen , ist das am Ende nicht schön.
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Minza schrieb:
AG sofort, mit der Bitte den andern AN bis Ende 12. Woche nichts zu sagen.
Nach 12. Woche ist die Gefahr einer Fehlgeburt geringer. Wenn alle schon bescheid wissen , ist das am Ende nicht schön.
MFG
Meitao
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Meitao schrieb:
Ich habe es schonmal erlebt, dass ein AG nach de Info trotz der Schweigepflicht seinen unmut kundtat und über die schwangere herzog und innerhalb von 6 h die ganze Praxis informiert war.
MFG
Meitao
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Helmut Fromberger schrieb:
Sofort.
Bitte den AG sofort informieren - zum eigenen Schutz, und dem des Kindes!
Und Kolleginnen je nach Wunsch - die Klienten erfahren es bei uns als Letztes;
Ferner umgehend Gespräch mit beh. Arzt hinsichtlich Immunstatus! und daraus eventuell resultierendem Beschäftigungsverbot......:
An alle PI`s: Schwangere (so ihr denn davon Kenntnis habt) dürfen bis Feststellung Immunstatus nicht beschäftigt werden! :grin:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
DANKE für eure Antworten.
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Andrea Bartels schrieb:
:blush: Zunächst einmal: Alles Gute!
Bitte den AG sofort informieren - zum eigenen Schutz, und dem des Kindes!
Und Kolleginnen je nach Wunsch - die Klienten erfahren es bei uns als Letztes;
Ferner umgehend Gespräch mit beh. Arzt hinsichtlich Immunstatus! und daraus eventuell resultierendem Beschäftigungsverbot......:
An alle PI`s: Schwangere (so ihr denn davon Kenntnis habt) dürfen bis Feststellung Immunstatus nicht beschäftigt werden! :grin:
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