“Verstärkung gesucht! Wir suchen Physiotherapeut:innen (m/w/d), die mit Leidenschaft, Fachkompetenz und Teamgeist unsere Praxis bereichern. Werde Teil unseres Teams – wir freuen uns auf dich!“
Hallo,
ich bin in der 5.SSW arbeite in einer Praxis und viel im Altenheim(HB). Wann würdet ihr den AG informieren. Mein FA meinte ich kann noch warten. Bekomme meinen Mutterpass erst in 2 Wochen vom Arzt. Was sagt ihr? Sowohl als AN als auch als AG?
Danke
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Hallo,
ich bin in der 5.SSW arbeite in einer Praxis und viel im Altenheim(HB). Wann würdet ihr den AG informieren. Mein FA meinte ich kann noch warten. Bekomme meinen Mutterpass erst in 2 Wochen vom Arzt. Was sagt ihr? Sowohl als AN als auch als AG?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
ich bin in der 5.SSW arbeite in einer Praxis und viel im Altenheim(HB). Wann würdet ihr den AG informieren. Mein FA meinte ich kann noch warten. Bekomme meinen Mutterpass erst in 2 Wochen vom Arzt. Was sagt ihr? Sowohl als AN als auch als AG?
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ich bin weder AN noch AG, sprich PI (Einzelkämpferin)
Erst dann, wenn Du Deinen Arbeitgeber über die Schwangerschaft informierst, kann er Dich schützen. Mit anderen Worten: sofort.
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• JürgenK
ich bin weder AN noch AG, sprich PI (Einzelkämpferin)
Erst dann, wenn Du Deinen Arbeitgeber über die Schwangerschaft informierst, kann er Dich schützen. Mit anderen Worten: sofort.
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die neue schrieb:
ich bin weder AN noch AG, sprich PI (Einzelkämpferin)
Erst dann, wenn Du Deinen Arbeitgeber über die Schwangerschaft informierst, kann er Dich schützen. Mit anderen Worten: sofort.
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Diesen Fall haben wir gerade.
Eine "Krankheit" hat sich als Schwangerschaft herausgestellt.
Die Information darüber erfolgte sofort, da es von Arztseite aus ein sofortiges Arbeitsverbot gab.
Das ist nicht immer so, oftmals ist es möglich, bis zu einem bestimmten Zeitpunkt vor der Geburt zu therapieren.
Als Arbeitgeber freue ich mich nicht nur über das Wunder des Entstehens neuen Lebens, sondern auch über sofortige Information, damit ich für die Ausfallzeit frühzeitig planen kann.
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Diesen Fall haben wir gerade.
Eine "Krankheit" hat sich als Schwangerschaft herausgestellt.
Die Information darüber erfolgte sofort, da es von Arztseite aus ein sofortiges Arbeitsverbot gab.
Das ist nicht immer so, oftmals ist es möglich, bis zu einem bestimmten Zeitpunkt vor der Geburt zu therapieren.
Als Arbeitgeber freue ich mich nicht nur über das Wunder des Entstehens neuen Lebens, sondern auch über sofortige Information, damit ich für die Ausfallzeit frühzeitig planen kann.
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LogoMijo schrieb:
Diesen Fall haben wir gerade.
Eine "Krankheit" hat sich als Schwangerschaft herausgestellt.
Die Information darüber erfolgte sofort, da es von Arztseite aus ein sofortiges Arbeitsverbot gab.
Das ist nicht immer so, oftmals ist es möglich, bis zu einem bestimmten Zeitpunkt vor der Geburt zu therapieren.
Als Arbeitgeber freue ich mich nicht nur über das Wunder des Entstehens neuen Lebens, sondern auch über sofortige Information, damit ich für die Ausfallzeit frühzeitig planen kann.
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AG sofort, mit der Bitte den andern AN bis Ende 12. Woche nichts zu sagen.
Nach 12. Woche ist die Gefahr einer Fehlgeburt geringer. Wenn alle schon bescheid wissen , ist das am Ende nicht schön.
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• Superbiene
• Merula
AG sofort, mit der Bitte den andern AN bis Ende 12. Woche nichts zu sagen.
Nach 12. Woche ist die Gefahr einer Fehlgeburt geringer. Wenn alle schon bescheid wissen , ist das am Ende nicht schön.
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Minza schrieb:
AG sofort, mit der Bitte den andern AN bis Ende 12. Woche nichts zu sagen.
Nach 12. Woche ist die Gefahr einer Fehlgeburt geringer. Wenn alle schon bescheid wissen , ist das am Ende nicht schön.
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Ich habe es schonmal erlebt, dass ein AG nach de Info trotz der Schweigepflicht seinen unmut kundtat und über die schwangere herzog und innerhalb von 6 h die ganze Praxis informiert war.
MFG
Meitao
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Ich habe es schonmal erlebt, dass ein AG nach de Info trotz der Schweigepflicht seinen unmut kundtat und über die schwangere herzog und innerhalb von 6 h die ganze Praxis informiert war.
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Meitao
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Meitao schrieb:
Ich habe es schonmal erlebt, dass ein AG nach de Info trotz der Schweigepflicht seinen unmut kundtat und über die schwangere herzog und innerhalb von 6 h die ganze Praxis informiert war.
MFG
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Helmut Fromberger schrieb:
Sofort.
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:blush: Zunächst einmal: Alles Gute!
Bitte den AG sofort informieren - zum eigenen Schutz, und dem des Kindes!
Und Kolleginnen je nach Wunsch - die Klienten erfahren es bei uns als Letztes;
Ferner umgehend Gespräch mit beh. Arzt hinsichtlich Immunstatus! und daraus eventuell resultierendem Beschäftigungsverbot......:
An alle PI`s: Schwangere (so ihr denn davon Kenntnis habt) dürfen bis Feststellung Immunstatus nicht beschäftigt werden! :grin:
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:blush: Zunächst einmal: Alles Gute!
Bitte den AG sofort informieren - zum eigenen Schutz, und dem des Kindes!
Und Kolleginnen je nach Wunsch - die Klienten erfahren es bei uns als Letztes;
Ferner umgehend Gespräch mit beh. Arzt hinsichtlich Immunstatus! und daraus eventuell resultierendem Beschäftigungsverbot......:
An alle PI`s: Schwangere (so ihr denn davon Kenntnis habt) dürfen bis Feststellung Immunstatus nicht beschäftigt werden! :grin:
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:blush: Zunächst einmal: Alles Gute!
Bitte den AG sofort informieren - zum eigenen Schutz, und dem des Kindes!
Und Kolleginnen je nach Wunsch - die Klienten erfahren es bei uns als Letztes;
Ferner umgehend Gespräch mit beh. Arzt hinsichtlich Immunstatus! und daraus eventuell resultierendem Beschäftigungsverbot......:
An alle PI`s: Schwangere (so ihr denn davon Kenntnis habt) dürfen bis Feststellung Immunstatus nicht beschäftigt werden! :grin:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
ich bin in der 5.SSW arbeite in einer Praxis und viel im Altenheim(HB). Wann würdet ihr den AG informieren. Mein FA meinte ich kann noch warten. Bekomme meinen Mutterpass erst in 2 Wochen vom Arzt. Was sagt ihr? Sowohl als AN als auch als AG?
Danke
Erst dann, wenn Du Deinen Arbeitgeber über die Schwangerschaft informierst, kann er Dich schützen. Mit anderen Worten: sofort.
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Erst dann, wenn Du Deinen Arbeitgeber über die Schwangerschaft informierst, kann er Dich schützen. Mit anderen Worten: sofort.
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Wonderwoman schrieb:
Sofort informieren!!!
Eine "Krankheit" hat sich als Schwangerschaft herausgestellt.
Die Information darüber erfolgte sofort, da es von Arztseite aus ein sofortiges Arbeitsverbot gab.
Das ist nicht immer so, oftmals ist es möglich, bis zu einem bestimmten Zeitpunkt vor der Geburt zu therapieren.
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Eine "Krankheit" hat sich als Schwangerschaft herausgestellt.
Die Information darüber erfolgte sofort, da es von Arztseite aus ein sofortiges Arbeitsverbot gab.
Das ist nicht immer so, oftmals ist es möglich, bis zu einem bestimmten Zeitpunkt vor der Geburt zu therapieren.
Als Arbeitgeber freue ich mich nicht nur über das Wunder des Entstehens neuen Lebens, sondern auch über sofortige Information, damit ich für die Ausfallzeit frühzeitig planen kann.
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Minza schrieb:
AG sofort, mit der Bitte den andern AN bis Ende 12. Woche nichts zu sagen.
Nach 12. Woche ist die Gefahr einer Fehlgeburt geringer. Wenn alle schon bescheid wissen , ist das am Ende nicht schön.
MFG
Meitao
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Meitao schrieb:
Ich habe es schonmal erlebt, dass ein AG nach de Info trotz der Schweigepflicht seinen unmut kundtat und über die schwangere herzog und innerhalb von 6 h die ganze Praxis informiert war.
MFG
Meitao
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Helmut Fromberger schrieb:
Sofort.
Bitte den AG sofort informieren - zum eigenen Schutz, und dem des Kindes!
Und Kolleginnen je nach Wunsch - die Klienten erfahren es bei uns als Letztes;
Ferner umgehend Gespräch mit beh. Arzt hinsichtlich Immunstatus! und daraus eventuell resultierendem Beschäftigungsverbot......:
An alle PI`s: Schwangere (so ihr denn davon Kenntnis habt) dürfen bis Feststellung Immunstatus nicht beschäftigt werden! :grin:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
DANKE für eure Antworten.
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Andrea Bartels schrieb:
:blush: Zunächst einmal: Alles Gute!
Bitte den AG sofort informieren - zum eigenen Schutz, und dem des Kindes!
Und Kolleginnen je nach Wunsch - die Klienten erfahren es bei uns als Letztes;
Ferner umgehend Gespräch mit beh. Arzt hinsichtlich Immunstatus! und daraus eventuell resultierendem Beschäftigungsverbot......:
An alle PI`s: Schwangere (so ihr denn davon Kenntnis habt) dürfen bis Feststellung Immunstatus nicht beschäftigt werden! :grin:
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