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ich hätte eine Frage: kann ein Arbeitnehmer seinen Urlaub vorverlegen? konkret geht es darum, das ein Arbeitnehmer über Weihnachten zwei Tage Urlaub zu viel genommen hat. Was kein Problem ist, schliesslich hat er genügend Überstunden zum Abbau zur Verfügung, so das kein minus entsteht. Jetzt hat er aber zwei Tage vom Urlaub von 2015 ,,verbraten,,. Ich bin aber der Meinung, das er eher verpflichtet ist, erst seine Überstunden abzubauen.
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reima schrieb:
Hallo!
ich hätte eine Frage: kann ein Arbeitnehmer seinen Urlaub vorverlegen? konkret geht es darum, das ein Arbeitnehmer über Weihnachten zwei Tage Urlaub zu viel genommen hat. Was kein Problem ist, schliesslich hat er genügend Überstunden zum Abbau zur Verfügung, so das kein minus entsteht. Jetzt hat er aber zwei Tage vom Urlaub von 2015 ,,verbraten,,. Ich bin aber der Meinung, das er eher verpflichtet ist, erst seine Überstunden abzubauen.
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eim schrieb:
Außerdem mußt du doch die Sachen regeln und dem AN mitteilen dass er z.B. erst mal seine Ü-Std abbauen soll.So etwas ist eigentlich Vertraglich geregelt.
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Andreas216 schrieb:
Kurze Gegenfrage: Gibt es bei Euch keinen schriftlichen Urlaubsantrag und daraus folgende Genehmigung bzw. Ablehnung?
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Andreas216 schrieb:
m.E. geht das Vorziehens des Urlaub nur auf Antrag beim AG....im Ausnahmefall. Also überdenke, ob schriftliche genehmigung und Antrag nicht bessser sind, auch wenn man sich gut versteht und nur 1 bis 2 MA hat.
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reima schrieb:
da geb ich dir absolut recht...Antrag muss wohl ab jetzt sein. bisher hat das mit Absprache super geklappt. Und ich bin echt nicht auf die Idee gekommen, das jemand seinen Urlaub vorzieht. Für mich war völlig klar, das man dann seine Überstunden abbaut. Was bisher auch jeder so gemacht hat.
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