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Wir sind ein dynamisches Team von
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Bounty schrieb:
Hallo! Ich hatte gerade ein Gespräch mit einem ehemaligen Arbeitgeber von mir. Er würde mich gerne wieder in seiner Praxis anstellen. Er möchte mich für 20 Std anstellen. Einen Vormittag in der Woche soll ich ihm dann unter die Arme greifen, damit wir Arztbesuche machen können, Kitas Besuchen etc.Ziel ist es, den Pädiatrie Bereich zu erweitern.Muss so eine Vereinbarung im Vertrag geltend gemacht werden? Da ich auch alleine Aquise betreiben soll, gelte ich dann nicht quasi als Stellvertretung für den Arbeitgeber? Wie sollte die Honorierung geregelt werden? Da ich dann ja sehr viel Verantwortung übertragen bekomme, möchte ich natürlich auch entsprechend finanziell gefördert werden. Wie könnte das aussehen? Da mein Arbeitgeber erst seit zwei Jahren als Praxisinhaber fungiert, gibt es Unsicherheiten in Bezug auf die Vertragliche Regelung. Über Tips diesbezüglich würde ich mich sehr freuen! :thumbsdown:
Wie sieht die aus?
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Leni C. schrieb:
Er würde dich für die angestellte Zeit doch bezahlen ( in diesem Fall für 20 Stunden ) . Was du in dieser Arbeitszeit für Aufgaben erledigen sollst , wird im Arbeitsvertrag geregelt. Also ist die Aquise bezahlte Arbeitszeit, dafür würde ich als AG nichts zusätzlich bezahlen , wenn ich das zu deinen Aufgaben definieren würde.
Letztendlich geht es mir um eine Anhebung des Gehalts zu Beginn des Arbeitsverhältnisses. Mein AG möchte mich zu den gleichen Konditionen anstellen, die ich damals hatte ohne " Sonderaufgaben".
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Bounty schrieb:
Ich repräsentiere die Interessen der Praxis dann ja ggf. auch im Alleingang. Ich werde Arztbriefe aufsetzen, Flyer mitentwickeln und Einrichtungen aufsuchen im Namen meines Arbeitgebers.Ich finde, dass ich in diesem Sinne schon viel Verantwortung übertragen bekomme....
Letztendlich geht es mir um eine Anhebung des Gehalts zu Beginn des Arbeitsverhältnisses. Mein AG möchte mich zu den gleichen Konditionen anstellen, die ich damals hatte ohne " Sonderaufgaben".
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Bounty schrieb:
Also meint Ihr, dass die Werbezeit auch vertraglich als Inhalt meines Aufgabengebietes erwähnt werden muss?!
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Leni C. schrieb:
Natürlich . Stichwort : Arbeitsplatzbeschreibung .
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Alexander Fischer schrieb:
Sei doch froh. Bei den Sonderausgaben machst du dir die Hände nicht kaputt wie hier oft beklagt wird. Wieviel bekommst du denn in der Stunde?
Ob die genannten Tätigkeiten mehr "wert" sind als Therapie, kann strittig sein.
Dein besseres As für Gehaltsverhandlungen ist die Tatsache, dass der AG dich wieder haben will.
Nenn ihm deine Gehaltsvorstellung und verhandle gut.
Es ist nicht immer das Gehalt, welches einen Arbeitsplatz ausmacht.
Denk auch an Arbeitszeiteinteilung, Urlaub, VWL, Fobiunterstützung, Pausenkaffee etc....
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Ramona Völlkopf schrieb:
Das Aufgabengebiet sollte durchaus im Vertrag stehen.
Ob die genannten Tätigkeiten mehr "wert" sind als Therapie, kann strittig sein.
Dein besseres As für Gehaltsverhandlungen ist die Tatsache, dass der AG dich wieder haben will.
Nenn ihm deine Gehaltsvorstellung und verhandle gut.
Es ist nicht immer das Gehalt, welches einen Arbeitsplatz ausmacht.
Denk auch an Arbeitszeiteinteilung, Urlaub, VWL, Fobiunterstützung, Pausenkaffee etc....
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Bounty schrieb:
Ich soll 15,00 Euro/Std. bekommen mit Bobath Kinder,Psychomotorik, MLD.
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Alexander Fischer schrieb:
Wäre für meine Region ein super Stundenlohn.
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Ramona Völlkopf schrieb:
Viel Verantwortung?
Wie sieht die aus?
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