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würde er mich weiter in Vollzeit lassen. Nun meine Frage darf der AG die Vollzeit weiter befristen? (Weiß aber nicht, ob er das überhaupt machen würde) FB wurde komplett vom AG bezahlt. Oder gilt hier dann unbefristet?
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wastl3 schrieb:
Hallo, ich bin seit längerer Zeit Teilzeit beschäftigt (unbefristet), AG hat mich letztes Jahr auf eine größere FB geschickt, welche ich erfolgreich bestanden habe, in dieser Zeit hat er die Stundenzahl auf Vollzeit erhöht, aber befristet als Nachvertrag. Evtl.
würde er mich weiter in Vollzeit lassen. Nun meine Frage darf der AG die Vollzeit weiter befristen? (Weiß aber nicht, ob er das überhaupt machen würde) FB wurde komplett vom AG bezahlt. Oder gilt hier dann unbefristet?
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Den Zusammenhang der befristeten Vollzeitbeschäftigung mit der Fortbildung verstehe ich allerdings nicht.
MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:
Meines Wissens nach kann eine mehrfache Befristung, in deinem Fall die Arbeitszeit, durchaus durchgeführt werden. Grundsätzlich besteht ja trotz der befristeten Vollzeitbeschäftigung trotzdem eine unbefristete Anstellung in Teilzeit. Die Befristung ist wohl in Ordnung, wenn für diese ein Sachgrund vorliegt. Das kann auch immer der gleiche sein.
Den Zusammenhang der befristeten Vollzeitbeschäftigung mit der Fortbildung verstehe ich allerdings nicht.
MfG :)
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wastl3 schrieb:
Wegen Personalmangel...Das mit der Befristung hat schon seine Richtigkeit, habe mich davor beim Rechtsanwalt erkundigt. Mir gings nur darum ob er Vollzeit nochmal befristen dürfte.
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Kompetenz schrieb:
Was für eine Sauerrei.Wo gibts den sowas?Was ist das für ein Unternehmen und Arbeitgeber?so was gibts nicht.Unbefristet ist unbefristet.
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