Die Klinik Tecklenburger Land ist
eine Fachklinik für Psychosomatik,
Hämatologie und internistische
Onkologie. Tecklenburg liegt in 30
bzw. 40 km Entfernung zu den
Universitätsstätten Osnabrück
und Münster. Wir sind ein
spannender und interessanter
Arbeitgeber im Münsterland. Warum?
Die Klinik ist eine Einrichtung der
Fuest Familienstiftung, ein sehr
gut aufgestelltes und gesundes
Familienunternehmen. Die Stiftung
bedeutet für die Mitarbeiter
Sicherheit, Stabilität und
Verlässlichke...
eine Fachklinik für Psychosomatik,
Hämatologie und internistische
Onkologie. Tecklenburg liegt in 30
bzw. 40 km Entfernung zu den
Universitätsstätten Osnabrück
und Münster. Wir sind ein
spannender und interessanter
Arbeitgeber im Münsterland. Warum?
Die Klinik ist eine Einrichtung der
Fuest Familienstiftung, ein sehr
gut aufgestelltes und gesundes
Familienunternehmen. Die Stiftung
bedeutet für die Mitarbeiter
Sicherheit, Stabilität und
Verlässlichke...
Wenn der Arbeitgeber selbst eine Verschwiegenheitspflicht hat ,sich aber nicht daran hält ,bzw. falsche Tatsachen verbreitet ,wie geht man vor um die Verschwiegenheit zu erwirken
(a.) wenn man bei dem AG noch weiter arbeiten möchte , b.) wenn man langfristig dort nicht mehr arbeitet aber sicher gehen möchte, dass er verschwiegen ist/bleibt
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ist der Arbeitgeber verpflichtet verschwiegen zu sein? ( ggüber Pat aber auch ggüber anderen Angestellten über Dinge die einzelne Angestellte betreffen ( Krankheit, interne Dinge zw AG und AN, sonstiges Privates ,Kündigungen...)
Wenn der Arbeitgeber selbst eine Verschwiegenheitspflicht hat ,sich aber nicht daran hält ,bzw. falsche Tatsachen verbreitet ,wie geht man vor um die Verschwiegenheit zu erwirken
(a.) wenn man bei dem AG noch weiter arbeiten möchte , b.) wenn man langfristig dort nicht mehr arbeitet aber sicher gehen möchte, dass er verschwiegen ist/bleibt
Es gibt eine goldene Regel:
Kommuniziere! Und zwar mit deinem Chef! Auch wenn es dir schwer fällt. Bitte ggf. um ein weiteres klärendes Gespräch. Du musst dir klar werden, ob du gehen oder bleiben möchtest.
Ist der Schaden so groß? Fühlst du dich verletzt? Wird diese Verletzung "nach ein paar mal drüberschlafen" heilen? Beruht diese ganze Situation auf Missverständnisse und Fehlinformationen?
Kannst du nach dem Sprichwort:
"Was juckt es die stolze Eiche, wenn sich ein Wildschwein an ihr schubbert" handeln?
Der AG hat natürlich auch eine Verschwiegenheitspflicht bzgl. deiner berechtigten Interessen. Wo sie beginnen und enden ist natürlich in deinen wenigen Sätzen schwer zu ermessen. Ggf. ist er seiner Fürsorgepflicht nachgekommen und hat die Info weitergetragen (z.B. "Die Kollegin X darf mit infektiösen Patienten wegen Schawngerschaft nicht arbeiten"- irrelevant für die Patienten, wichtig womöglich für Kollegen). Auch wenn er schlimmstenfalls eine Verleumdung ausgesprochen hat, musst du dir vorab klar sein, ob du gehen oder bleiben möchtest.
In einem Gespräch kannst du deutlich deine Grenzen ziehen und die Einhaltung der Verschwiegenheit in Punkt x, y, und z bestehen. Dann hast du Luft, dir Gedanken um ein weiteren Vorgehen zu machen. So ein Gespräch braucht Mut, Zeit und die passende Umgebung. Vielleicht in einem Café außerhalb der Praxis.
Solltest du jetzt anbringen, dass dieses schon statt gefunden hat, bin ich am Zweifeln. Denn dann wärst du dir deiner Wünsche sicherer. Viellecht gab es spontane Gespräche, Hinweise und Erwiderungen im Eifer des Gefechts. Schaffe eine andere Grundlage und ordne dich dadurch.
Nur Mut!
Britta
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britta109 schrieb:
Oje. Diese Fragestellung mit wenig Hintergrund (was verständlich ist) könnte eine längere Diskussion mit viel Chaos ermöglichen :wink:
Es gibt eine goldene Regel:
Kommuniziere! Und zwar mit deinem Chef! Auch wenn es dir schwer fällt. Bitte ggf. um ein weiteres klärendes Gespräch. Du musst dir klar werden, ob du gehen oder bleiben möchtest.
Ist der Schaden so groß? Fühlst du dich verletzt? Wird diese Verletzung "nach ein paar mal drüberschlafen" heilen? Beruht diese ganze Situation auf Missverständnisse und Fehlinformationen?
Kannst du nach dem Sprichwort:
"Was juckt es die stolze Eiche, wenn sich ein Wildschwein an ihr schubbert" handeln?
Der AG hat natürlich auch eine Verschwiegenheitspflicht bzgl. deiner berechtigten Interessen. Wo sie beginnen und enden ist natürlich in deinen wenigen Sätzen schwer zu ermessen. Ggf. ist er seiner Fürsorgepflicht nachgekommen und hat die Info weitergetragen (z.B. "Die Kollegin X darf mit infektiösen Patienten wegen Schawngerschaft nicht arbeiten"- irrelevant für die Patienten, wichtig womöglich für Kollegen). Auch wenn er schlimmstenfalls eine Verleumdung ausgesprochen hat, musst du dir vorab klar sein, ob du gehen oder bleiben möchtest.
In einem Gespräch kannst du deutlich deine Grenzen ziehen und die Einhaltung der Verschwiegenheit in Punkt x, y, und z bestehen. Dann hast du Luft, dir Gedanken um ein weiteren Vorgehen zu machen. So ein Gespräch braucht Mut, Zeit und die passende Umgebung. Vielleicht in einem Café außerhalb der Praxis.
Solltest du jetzt anbringen, dass dieses schon statt gefunden hat, bin ich am Zweifeln. Denn dann wärst du dir deiner Wünsche sicherer. Viellecht gab es spontane Gespräche, Hinweise und Erwiderungen im Eifer des Gefechts. Schaffe eine andere Grundlage und ordne dich dadurch.
Nur Mut!
Britta
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britta109 schrieb:
Hi, es wäre schön, wenn du dich noch einmal melden würdest. Hat sich die Situation entspannt? Hast du ein paar Anregungen bekommen? Wie ist es weiter gegangen? VG Britta
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