Wir suchen DICH als
Physiotherapeutin /
Physiotherapeuten (w/m/d)
in Teilzeit oder Vollzeit,
unbefristet und zum
nächstmöglichen Zeitpunkt.
Das Universitätsklinikum Zentrum
für Physiotherapie (UZP) ist eine
Heilmittelpraxis für
ambulante Physiotherapie im neuen
Gesundheitszentrum auf dem Campus
Schnarrenberg des
Universitätsklinikums Tübingen
(100%-ige Tochtergesellschaft).
Wir bieten Dir:
Umfangreiche Therapieangebote mit
besonderen Schwerpunkten und die
Möglichkeit zum Mitwirk...
Physiotherapeutin /
Physiotherapeuten (w/m/d)
in Teilzeit oder Vollzeit,
unbefristet und zum
nächstmöglichen Zeitpunkt.
Das Universitätsklinikum Zentrum
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Ich komme mal direkt zum Thema:
Als ich vor 4 Jahren bei uns in der Praxis angefangen habe, wurde mir versprochen, dass mir meine halbe MT Fortbildung bezahlt wird. Dann wurde mir meine Begabtenförderung anerkannt und ich konnte die Fortbildung durch diese bazahlen lassen. Mein Arbeitgeber hat mir also nur 2 Kurse bezahlt und den Rest durch die Begabtenförderung, also 2Kurse von 11 (1 Kurs á 450euro). Mein Arbeitgeber hat mir einen Vertrag unterschreiben lassen ( anfangs, bevor ich meine Begabtenförderung bekommen habe), dass ich 3 Jahre NACH Beendigung der Fortbildung noch bei ihm arbeiten muss. Ich bin seit September 2014 fertig und muss also bis September 2017 noch hier bleiben. Ist das überhaupt rechtens? Weil irgendwie stimmt ja die Relation der bezahlten Fobi nicht so überein,dass er mich noch so lange verpflichtet? Kann mich da bitte jemand aufklären? Ich bin einfach mega unzufrieden, da ich seit fast 2 Jahren nun alleine als Physio arbeite (bei uns sind noch Ergos und Logos angestellt) .
Danke im voraus
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo liebe Kollegen,
Ich komme mal direkt zum Thema:
Als ich vor 4 Jahren bei uns in der Praxis angefangen habe, wurde mir versprochen, dass mir meine halbe MT Fortbildung bezahlt wird. Dann wurde mir meine Begabtenförderung anerkannt und ich konnte die Fortbildung durch diese bazahlen lassen. Mein Arbeitgeber hat mir also nur 2 Kurse bezahlt und den Rest durch die Begabtenförderung, also 2Kurse von 11 (1 Kurs á 450euro). Mein Arbeitgeber hat mir einen Vertrag unterschreiben lassen ( anfangs, bevor ich meine Begabtenförderung bekommen habe), dass ich 3 Jahre NACH Beendigung der Fortbildung noch bei ihm arbeiten muss. Ich bin seit September 2014 fertig und muss also bis September 2017 noch hier bleiben. Ist das überhaupt rechtens? Weil irgendwie stimmt ja die Relation der bezahlten Fobi nicht so überein,dass er mich noch so lange verpflichtet? Kann mich da bitte jemand aufklären? Ich bin einfach mega unzufrieden, da ich seit fast 2 Jahren nun alleine als Physio arbeite (bei uns sind noch Ergos und Logos angestellt) .
Danke im voraus
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Also wenn ich kündige (über ein Jahr nach Fobi), muss ich nichts zurückzahlen, auch wenn es im Vertrag drin steht?
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TheStonie schrieb:
Emfpehlung: bitte gehe zum Fachanwalt!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke für den Tipp!
Tatsächlich gibt es keine gesetzliche Regelung wie lang Bindungsfristen nach Fortbildungsfinanzierung sein dürfen. Es sollte angemessen sein.
Hierbei hängt es also vom Wert, den Kosten und v.a. von der Dauer der unterstützten Fortbildung ab wie lange ein Bindungsfrist als angemessen von der Rechtsprechung angesehen wird. Hier kommen dann die von @ morpheus-06 genannten 6-12 Monate ins Spiel die sich auf die üblichen Physio-Fortbildungen (Kosten und Dauer) beziehen. Tatsächlich kann man nach bisheriger Rechtsprechung davon ausgehen, dass die Finanzierung von 2 Kursen MT (je nach Kurs ca. 2 Wochen) als so geringfügig angesehen wird, dass überhaupt keine Bindungsfrist als angemessen betrachtet wird oder eben nur ein par Monate.
Für mich fangen die Probleme da an wo der Arbeitgeber im Falle einer "vorzeitigen" Kündigung eine Rückzahlung fordert und ggf. das Gehalt als "Pfand" nicht vollständig auszahlt. Die dann folgenden Auseinandersetzung wird man zwar fast 100% sicher zu seinen Gunsten entscheiden aber sie sind keinesfalls ohne ein Kostenrisiko (Anwalts- u. Gerichtskosten, Zeit- und Nervenaufwand). Insbesondere können diese Kosten dann anteilig anfallen, wenn kein Urteil gefällt wird sondern das Gericht einen Vergleich fordert und dessen Inhalt auch weitgehend vorgibt. Das passiert recht häufig, dass Richter den großen Aufwand eines Gerichtsverfahrens so zu minimieren versuchen. Das gilt insbesondere für Fälle wie evtl. Deinen, der ziemlich klar ist. Besser und m.E. fair wäre es, wenn man solchen Verträgen mit dem AG nicht zustimmt und die Fortbildung dann ggf. selbst bezahlt, wenn es finanziell machbar ist und man recht sicher ist, dass man den Betrieb bald verlassen möchte. Viel Erfolg auf deinem Weg, S.
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Shakespeare schrieb:
Grundsätzlich ist der Tipp einen Anwalt aufzusuchen immer gut jedoch auch ziemlich kostspielig, wenn man keine Rechtsschutzversicherung hat. Je nach Umfang der nachgefragten Dienstleistung kann das teurer werden, als die Summe um die es geht.
Tatsächlich gibt es keine gesetzliche Regelung wie lang Bindungsfristen nach Fortbildungsfinanzierung sein dürfen. Es sollte angemessen sein.
Hierbei hängt es also vom Wert, den Kosten und v.a. von der Dauer der unterstützten Fortbildung ab wie lange ein Bindungsfrist als angemessen von der Rechtsprechung angesehen wird. Hier kommen dann die von @ morpheus-06 genannten 6-12 Monate ins Spiel die sich auf die üblichen Physio-Fortbildungen (Kosten und Dauer) beziehen. Tatsächlich kann man nach bisheriger Rechtsprechung davon ausgehen, dass die Finanzierung von 2 Kursen MT (je nach Kurs ca. 2 Wochen) als so geringfügig angesehen wird, dass überhaupt keine Bindungsfrist als angemessen betrachtet wird oder eben nur ein par Monate.
Für mich fangen die Probleme da an wo der Arbeitgeber im Falle einer "vorzeitigen" Kündigung eine Rückzahlung fordert und ggf. das Gehalt als "Pfand" nicht vollständig auszahlt. Die dann folgenden Auseinandersetzung wird man zwar fast 100% sicher zu seinen Gunsten entscheiden aber sie sind keinesfalls ohne ein Kostenrisiko (Anwalts- u. Gerichtskosten, Zeit- und Nervenaufwand). Insbesondere können diese Kosten dann anteilig anfallen, wenn kein Urteil gefällt wird sondern das Gericht einen Vergleich fordert und dessen Inhalt auch weitgehend vorgibt. Das passiert recht häufig, dass Richter den großen Aufwand eines Gerichtsverfahrens so zu minimieren versuchen. Das gilt insbesondere für Fälle wie evtl. Deinen, der ziemlich klar ist. Besser und m.E. fair wäre es, wenn man solchen Verträgen mit dem AG nicht zustimmt und die Fortbildung dann ggf. selbst bezahlt, wenn es finanziell machbar ist und man recht sicher ist, dass man den Betrieb bald verlassen möchte. Viel Erfolg auf deinem Weg, S.
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anika666 schrieb:
Vor einigen Jahren hatte ich mal so ein Verfahren gegen einen ehemaligen Chef. Erstmal braucht man gar keinen Anwalt, sondern kann eigentlich ohne Probleme die Klage selbst einreichen. Dann kommt es meist zu einer Vorverhandlung. Der Richter hat meinem damaligen Chef ziemlich eingeheizt, so das ich wirklich keinen Anwalt gebraucht habe und es kam zu einer Einigung. Falls du Mitglied in einem Berufsverband bist, hast du auch auf jeden Fall die Möglichkeit einer kostenlosen Rechtsberatung. Falls nicht solltest du dir vielleicht überlegen Mitglied bei Verdi zu werden. Bei unseren niedrigen Gehältern rechnet sich das eher als eine Rechtsschutz und die vertreten dich dann auch anwaltlich.
mfg hgb :blush:
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hgb schrieb:
.. auf jeden Fall sollte jemand mit Kenntnissen den von Dir unterschriebenen Vertrag lesen, ob dort etwas noch drin steht, was in seiner Auswirkung Dir nicht klar geworden ist. Wenn Du kein Geld hast, gibt es auch an den Gerichten kostenlose Rechtsberatung auf Antrag!
mfg hgb :blush:
Manchmal hilft es sogar wenn ein Anwalt ein Schreiben an den AG versendet und es kostet auch kein Vermögen .(kann man aber auch vorher mit Anwalt besprechen.
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eim schrieb:
Richtig was hgb schreibt und außerdem gibt es auch Prozesskostenhilfe wenn man selber nicht soviel verdient (was ja bei Physios der Fall ist).
Manchmal hilft es sogar wenn ein Anwalt ein Schreiben an den AG versendet und es kostet auch kein Vermögen .(kann man aber auch vorher mit Anwalt besprechen.
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morpheus-06 schrieb:
Das ist nichtig, zur Bindefrist gibt es auch Urteile. Im unseren Job ist das zw. 6 u. 12 Monate je nach Förderung durch den AG.
Kündige und dann ab zum Anwalt . Lasse dich beraten. Bei den paar Cent was er dir bezahlt hat, ist sind zwei Jahre Bindung
Einfach deutlich zu viel. Wenn du nachweisen kannst das dein nächster Job dich verbessert , was bei mir damals der Fall war.
War überhaupt kein Thema. Vor Gericht habe ich Recht bekommen. Bei Verdi zu sein ist auf jedenfall besser als von unseren Verbänden.
Denn die Beratung dich nicht richtugvubd zum Teil auch Falsch.
Viel Glück !
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gibt es diese Schallplatte irgend wo zu kaufen????
Bei einem richtig formulierten Vertrag ist (fast) alles möglich...
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
Hallo 484,
gibt es diese Schallplatte irgend wo zu kaufen????
Bei einem richtig formulierten Vertrag ist (fast) alles möglich...
JürgenK :kissing_closed_eyes:
Nein brauchst du nicht , die bekommst du ganz kostenlos !!!!! :sunglasses:
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484 schrieb:
Nur für Jürgen,...
Nein brauchst du nicht , die bekommst du ganz kostenlos !!!!! :sunglasses:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Wow soviele Antworten. Danke ganz herzlich an allen. Wenn ich was besseres gefunden habe, dannn versuche ich erstmal mit meinem Chef zu reden,bevor es zum Anwalt geht. Eine schöne Restwoche noch ::)
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484 schrieb:
Du brauchst dir gar keinen Kopf machen , die Klausel ist nicht rechtens.
Kündige und dann ab zum Anwalt . Lasse dich beraten. Bei den paar Cent was er dir bezahlt hat, ist sind zwei Jahre Bindung
Einfach deutlich zu viel. Wenn du nachweisen kannst das dein nächster Job dich verbessert , was bei mir damals der Fall war.
War überhaupt kein Thema. Vor Gericht habe ich Recht bekommen. Bei Verdi zu sein ist auf jedenfall besser als von unseren Verbänden.
Denn die Beratung dich nicht richtugvubd zum Teil auch Falsch.
Viel Glück !
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