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Arbeitszeiterfassung wird Pflicht: Was bedeutet das fürs Homeoffice? Ein FAQ
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mimikri schrieb:
Betrifft uns das? Dafür ist doch der Terminplan da.
.. sind nur Deine BEHANDLUNGEN Arbeitszeit?? mfg hgbface_with_rolling_eyes
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hgb schrieb:
@mimikri
.. sind nur Deine BEHANDLUNGEN Arbeitszeit?? mfg hgbface_with_rolling_eyes
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484 schrieb:
@hgb das habe ich mich auch gerade gefragt ! Kein Wunder man man keine Mitarbeiter findet
Früher haben wir es mit handschriftlichen Listen gemacht, später dann mit eine selbstprogrammierte Excel-Lösung und heute ganz komfortabel mittels TimeTrack (wegen dem Stechuhr-Urteil des EuGH). Aber, wir haben ja auch schon seit Anfang der 90er unsere Praxis auch nach betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte geführt und das hat automatisch auch ein entsprechendes Controlling bedeutet. Etwas, was in mehr als 90% der Praxen im Gesundheitswesen bis heute ein Fremdwort ist. 🤦♂️
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@mimikri Nein, der Terminplan erfüllt nicht die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Zeiterfassung im sozialrechtlichen Sinn. 🥴
Früher haben wir es mit handschriftlichen Listen gemacht, später dann mit eine selbstprogrammierte Excel-Lösung und heute ganz komfortabel mittels TimeTrack (wegen dem Stechuhr-Urteil des EuGH). Aber, wir haben ja auch schon seit Anfang der 90er unsere Praxis auch nach betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte geführt und das hat automatisch auch ein entsprechendes Controlling bedeutet. Etwas, was in mehr als 90% der Praxen im Gesundheitswesen bis heute ein Fremdwort ist. 🤦♂️
Tatsächlich stehen in meinem Terminplan ja nicht nur die Behandlungen, sondern auch die Büro- und sonstigen Zeiten, weil ich die Auswertung sehr interessant finde.
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mimikri schrieb:
@hgb erstmal danke für den überheblichen Blick nach oben. So sympathisch!
Tatsächlich stehen in meinem Terminplan ja nicht nur die Behandlungen, sondern auch die Büro- und sonstigen Zeiten, weil ich die Auswertung sehr interessant finde.
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mimikri schrieb:
@484 der Zusammenhang erschließt sich mir nicht?
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mimikri schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Via Theorg und deren Zeiterfassungsmodul ist das mEn abgedeckt, oder irre ich mich da?
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hgb schrieb:
@mimikri ... es ist schön, wenn in Deinem Terminplan auch andere Zeiten und Dinge stehen, nur kann es der geneigte Leser (gn) nicht wissen. Bei der Arbeitszeiterfassung spiel n. m. beruflichen Erfahrung Sympathie keine Rolle, jedoch korrekte Zeiterfassung und Begrifflichkeit, was unter Arbeitszeit fällt. mfg hgbsmile
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mimikri schrieb:
@hgb Stimmt, das kannst du nicht wissen. Und natürlich ist es vollkommen legitim, dass du dann die erste Mutmaßung, die dir in den Kopf kommt, weiteren Ausführungen zugrunde legst und mit entsprechender Symbolik unterlegst...aber gut, dass wir das jetzt geklärt haben. Ich werde mich genauer ausdrücken. 😀
Da Theorg für uns niemals in Frage gekommen ist (aufgrund der altertümlichen Datenbanktechnik), kann ich nicht wissen, dass du ein Zeiterfassungsmodul hast. Du hast von Terminplan gesprochen bzw. gefragt, ob das nicht ausreicht. Das sind für der geneigte Leser 2 paar Schuhe. 😉 Und ein reiner Terminplaner erfüllt nun mal nicht die sozialrechtlichen Voraussetzungen.
Und das du zu der maximal 10% gehörst, die auch was von controlling verstehen, ist ohne Weiteres auch nicht ersichtlich. Nix für ungut. 🙂
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@mimikri
Da Theorg für uns niemals in Frage gekommen ist (aufgrund der altertümlichen Datenbanktechnik), kann ich nicht wissen, dass du ein Zeiterfassungsmodul hast. Du hast von Terminplan gesprochen bzw. gefragt, ob das nicht ausreicht. Das sind für der geneigte Leser 2 paar Schuhe. 😉 Und ein reiner Terminplaner erfüllt nun mal nicht die sozialrechtlichen Voraussetzungen.
Und das du zu der maximal 10% gehörst, die auch was von controlling verstehen, ist ohne Weiteres auch nicht ersichtlich. Nix für ungut. 🙂
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@mimikri
mimikri schrieb am 14.09.2022 17:05 Uhr:Ich werde mich genauer ausdrücken. 😀 Das wäre hilfreich um Fehlinterpretationen unsererseits zu vermeiden. 😘
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hgb schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij .. Lars, wir haben nicht interpretiert, es wurde ein falscher Begriff verwendet. Ein Terminplan ist eindeutig definiert. mfg hgbblush
Zum Controlling-ich weiß gerne, was tatsächlich in meiner Praxis passiert.
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mimikri schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij ich habe von Datenbanken und den Hintergründen dazu überhaupt keine Ahnung, weswegen ich mich auf externe Anbieter verlassen muss, in der Hoffnung, dass das dann passt. Tatsächlich war meine Frage, ob ein (differenziert geführter) Terminplan nicht auch ausreichend ist und auf deine Antwort, dass das tatsächlich nicht der Fall ist, fragte ich dann, ob das Modul von theorg, welches in meiner Praxis ebenfalls vorhanden ist, ausreicht. Das habe ich wahrscheinlich nicht explizit genug dargestellt-mein Fehler, aber dennoch verwehre ich mich gegen gewisse Untertöne. Ich halte dir nichts für ungut, ich danke dir für deine ausführlichen Antworten.
Zum Controlling-ich weiß gerne, was tatsächlich in meiner Praxis passiert.
Wenn du den Terminplan aus Therorg in das Arbeitszeitenmodeul importierst, dann hast du auch eine richtige Zeiterfassung.
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Ann1 schrieb:
@mimikri
Wenn du den Terminplan aus Therorg in das Arbeitszeitenmodeul importierst, dann hast du auch eine richtige Zeiterfassung.
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mimikri schrieb:
@Ann1 dankeschön!
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mark760 schrieb:
„Unternehmen, die keine Lösungen zur umfassenden Arbeitszeiterfassung anbieten, befinden sich nun in einem rechtswidrigen Zustand“, warnt der Münchner Arbeitsrechtler Michael Kalbfus im Gespräch mit dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). Übergangsfristen für die Einführung digitaler Stechuhren gebe es keine. Er könne den Unternehmen nur empfehlen, schnell Lösungen zur Zeiterfassung in Angriff zu nehmen, auch wenn der Aufwand zum Teil erheblich sei, so Kalbfus weiter.
Arbeitszeiterfassung wird Pflicht: Was bedeutet das fürs Homeoffice? Ein FAQ
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Laut dem Urteil gibt es eine Pflicht zur Aufzeichnung der Arbeitszeit, nicht nur der Überstunden und Sonntagsarbeit. Das Ganze nicht zu verwechseln mit einem Arbeitszeitkonto, dem strenge Grenzen gesetzt sind.
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mark760 schrieb:
Es ist ja kein „früher kommen", sondern ist halt schon berufsbedingte Arbeitszeit. Gibt auch einen Namen dafür: Rüstzeit. Wenn man das mal auf's Jahr hochrechnet..
Laut dem Urteil gibt es eine Pflicht zur Aufzeichnung der Arbeitszeit, nicht nur der Überstunden und Sonntagsarbeit. Das Ganze nicht zu verwechseln mit einem Arbeitszeitkonto, dem strenge Grenzen gesetzt sind.
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kvet schrieb:
@mark760 Den Begriff 'Rüstzeit' habe ich noch nie gehört.
man kann den Begriff aber nachlesen. Ist gebräuchlich im Produktionsbereich, im Arbeitsrecht und auch im kirchlichen Bereich. Im Arbeitsrecht, ich zitiere:
"Rüstzeiten umfassen alle Zeiträume während derer ein Arbeitnehmer die eigentliche Arbeit vorbereitet (z. B. Umkleiden, Waschen, Hochfahren eines Rechners usw.). Dazu können auch Zeiten zählen, während derer der Arbeitnehmer einen ursprünglichen Zustand wieder herstellt (z. B. Herunterfahren eines Rechners). Ob Rüstzeiten als vergütungspflichtige Arbeitsleistung einzustufen sind, ist eine Frage des Einzelfalles; siehe Entscheidungen des Bundesarbeitsgericht, BAG, Urteil vom 11.10.2000 – 5 AZR 122/99 und BAG, Urteil vom 19. 9. 2012 – 5 AZR 678/11".
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GüSta schrieb:
@kvet
man kann den Begriff aber nachlesen. Ist gebräuchlich im Produktionsbereich, im Arbeitsrecht und auch im kirchlichen Bereich. Im Arbeitsrecht, ich zitiere:
"Rüstzeiten umfassen alle Zeiträume während derer ein Arbeitnehmer die eigentliche Arbeit vorbereitet (z. B. Umkleiden, Waschen, Hochfahren eines Rechners usw.). Dazu können auch Zeiten zählen, während derer der Arbeitnehmer einen ursprünglichen Zustand wieder herstellt (z. B. Herunterfahren eines Rechners). Ob Rüstzeiten als vergütungspflichtige Arbeitsleistung einzustufen sind, ist eine Frage des Einzelfalles; siehe Entscheidungen des Bundesarbeitsgericht, BAG, Urteil vom 11.10.2000 – 5 AZR 122/99 und BAG, Urteil vom 19. 9. 2012 – 5 AZR 678/11".
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484 schrieb:
Ich finde es gut !!! 10 min früher kommen und 10 min später gehen. Weil man ja Sachen vorbereiten und nachbereiten muss. Wenn der Arbeitgeber möchte das ich einen bestimmte Arbeitskleidung tragen soll , dann ist das auch so das die 2 min aus Arbeitszeit ist . So ist es bei mir schon seit 15 Jahren. 20 min plus für jeden Tag . Bedeutet für mich Überstunden Abbau. Ich kann im Jahr 4 Wochen frei machen zusätzlich zu meinen 32 Tage Urlaub im Jahr.
Bedeutet täglich 40 min Orga.Also 1 Doppel Termin weniger der Pro Tag geplannt wird.Bedeutet aber auch das zb Zuerst die Praxis angefahren wird dort wird eingelockt Hb Karten geholt usw dann muss man vor der Pause wieder da sein ausstechen genauso auch nach der Pause u zum Feierabend.Wer später kommt frühr geht,länger oder kürzer Pause hat oder kürzer oder länger braucht oder Raucherpausen braucht.Hat dann eben entsprechend mehr oder weniger Arbeitsstunden angesammelt.Evtl dann Monats Arbeitsstunden festelegen die müssen erreicht werden.Oder dürfen zb bei Minijober nicht überschritten werden hier sind es 43 Stunden bei 12€ das muss man natürlich entsprechend anpassen.
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Inche schrieb:
Nö viel Einfacher zubeginn 10 min Orga Zeit,vor der Pause 10min nach der Pause 10 min zum Feierabend 10min
Bedeutet täglich 40 min Orga.Also 1 Doppel Termin weniger der Pro Tag geplannt wird.Bedeutet aber auch das zb Zuerst die Praxis angefahren wird dort wird eingelockt Hb Karten geholt usw dann muss man vor der Pause wieder da sein ausstechen genauso auch nach der Pause u zum Feierabend.Wer später kommt frühr geht,länger oder kürzer Pause hat oder kürzer oder länger braucht oder Raucherpausen braucht.Hat dann eben entsprechend mehr oder weniger Arbeitsstunden angesammelt.Evtl dann Monats Arbeitsstunden festelegen die müssen erreicht werden.Oder dürfen zb bei Minijober nicht überschritten werden hier sind es 43 Stunden bei 12€ das muss man natürlich entsprechend anpassen.
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