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-Sichere, langfristige Perspektive
- Fröhliches Team, gute Stimmung
- Sehr gute Lage im schönen
Hamburg E...
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kvet schrieb:
Ich habe die Möglichkeit für 2 Wochen Urlaubsvertretung in der Schweiz durchzuführen. Allerdings möchte ich dafür ein Teil meines Urlaubs opfern. Darf ich das überhaupt? Schließlich dient der Urlaub zur Erholung.
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kvet schrieb:
Ja, darf ich. Ich werde von einigen Praxen in der Schweiz rekrutiert. Der Bedarf in der Schweiz ist anscheinend riesengroß.
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Walli :hushed:
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W. Stangner schrieb:
Was sagt Dein Arbeitgeber dazu?
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Walli :hushed:
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kvet schrieb:
Aber wie soll da noch eine Urlaubsvertretung zustande kommen, wenn das Arbeitsrecht keine Möglichkeit vorsieht? Und die Physiotherapeuten, die für eine Tätigkeit zur Verfügung stehen, sprich Arbeitslos sind, gibt es nicht, wie Sand am Meer. Denn diese Zeiten sind definitiv vorbei.
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kvet schrieb:
Aber wie soll da noch eine Urlaubsvertretung zustande kommen, wenn das Arbeitsrecht keine Möglichkeit vorsieht? Und die Physiotherapeuten, die für eine Tätigkeit zur Verfügung stehen, sprich Arbeitslos sind, gibt es nicht, wie Sand am Meer. Denn diese Zeiten sind definitiv vorbei.
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kvet schrieb:
Warum wird meine Frage nicht beantwortet?
Wird erhoben, ob der jeweilige AG damit einverstanden ist?
Werden deutsche AN von schweizerischen AG bevorzugt eingestellt, wenn sie Heidi oder Peter heißen?
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karl rehfuss schrieb:
Frag doch besser so wie immer: gibt es Statistiken darüber, wieviele AN Urlaubsvetretung in der Schweiz machen?
Wird erhoben, ob der jeweilige AG damit einverstanden ist?
Werden deutsche AN von schweizerischen AG bevorzugt eingestellt, wenn sie Heidi oder Peter heißen?
MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:
@kvet: Google mal Bundesurlaubsgesetz Paragraph 8. Ist kurz und knapp in einem Satz beantwortet
MfG :)
@kvet: Google mal Bundesurlaubsgesetz Paragraph 8. Ist kurz und knapp in einem Satz beantwortet
MfG :)
Im übrigen gilt in diesem Falle auch: Wer etwas will findet Wege, wer etwas NICHT will (auch wenn er es vorgibt), findet Gründe...
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ali schrieb:
Ingo Friedrich schrieb am 18.5.19 15:42:
@kvet: Google mal Bundesurlaubsgesetz Paragraph 8. Ist kurz und knapp in einem Satz beantwortet
MfG :)
Im übrigen gilt in diesem Falle auch: Wer etwas will findet Wege, wer etwas NICHT will (auch wenn er es vorgibt), findet Gründe...
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kvet schrieb:
Wer sagt denn, dass ich in der Schweiz unbedingt arbeiten will. Wenn das Arbeitschutzgesetz es mir verbietet, dann lasse ich das eben. Ich habe soeben dem PI in der Schweiz abgesagt.
MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:
Du hast eine Frage gestellt und mehrere Antworten darauf bekommen. Google doch das nächste mal vorab - dann brauchst auch nicht sticheln.
MfG :)
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eim schrieb:
Die Frage ist ob du so ohne weiteres in der Schweiz arbeiten darfst und ja du hast recht der Urlaub dient der Erholung
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