für unsere Physiotherapie - Praxis
suchen wir eine*n
Physiotherapeuten*in für 5h - 20
h. Auch Berufsanfänger*innen sind
willkommen.
Wir bieten:
- selbständiges Arbeiten in einer
gut etablierten Praxis mit
wertschätzendem ruhigem
Arbeitsklima
- eine überdurchschnittliche
Vergütung( 22-24 €/h )
- komfortabel ausgestattete große
und helle Behandlungsräume
- Behandlungstakt von 30 und 60min.
- Fortbildungsunterstützung (
finanziell und zusätzliche freie
Tage)
Ein fröhliches T...
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Physiotherapeuten*in für 5h - 20
h. Auch Berufsanfänger*innen sind
willkommen.
Wir bieten:
- selbständiges Arbeiten in einer
gut etablierten Praxis mit
wertschätzendem ruhigem
Arbeitsklima
- eine überdurchschnittliche
Vergütung( 22-24 €/h )
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Tage)
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folgende Frage:
Ich habe im Jahr 28 Tage Urlaub (bei 5 Tage Woche).
Bin seit August im Betrieb und würde meinen anteiligen Urlaub nun so ausrechnen:
28 : 12 Monate x 5 Monate = 11,66
Wird das nun aufgerundet auf 12 Tage oder was sind 0,66 Tage Urlaub?
Wer weiß es?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo miteinander,
folgende Frage:
Ich habe im Jahr 28 Tage Urlaub (bei 5 Tage Woche).
Bin seit August im Betrieb und würde meinen anteiligen Urlaub nun so ausrechnen:
28 : 12 Monate x 5 Monate = 11,66
Wird das nun aufgerundet auf 12 Tage oder was sind 0,66 Tage Urlaub?
Wer weiß es?
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McMiki schrieb:
Nach Absprache mit dem PI können diese Std. mit dem 24.12. und 31.12. verrechnet werden...
Nach § 5 Abs. 2 BUrlG sind Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, auf volle Urlaubstage aufzurunden.
Gruß
Olaf
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o.s. schrieb:
= 12 volle Tage.
Nach § 5 Abs. 2 BUrlG sind Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, auf volle Urlaubstage aufzurunden.
Gruß
Olaf
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mammili schrieb:
12 TAGE und Heilig Abend und Silvester sind normale Arbeitstage...................nichts mit verrechnen
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Ramona Völlkopf schrieb:
Nein. Ganz normale volle Werktage/Arbeitstage, wenn nicht Sonntag.
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Wonderwoman schrieb:
Ich bin ein grausamer AG und gebe jeweils einen halben Tag frei.
Das machen viele AG.
Und viele AN denken, es sei ihr Recht....
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Ramona Völlkopf schrieb:
Ich auch.
Das machen viele AG.
Und viele AN denken, es sei ihr Recht....
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mammili schrieb:
War bei uns auch so bis bestimmte ganz schlaue Kollegen meinten wir müssten da so frei haben...................seitdem müssen wir normal Urlaub nehmen.............grummel.............
Ich finde es natürlich als Arbeitnehmer ganz okay so....
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Shakespeare schrieb:
Es kann zum Recht werden wenn es in einem Betrieb wiederholt so durchgeführt wurde (mind. 3mal in Folge wenn ich mich recht erinnere) es ist dann also betriebsübliche Praxis und vom Geschenk zum "Zwang" mutiert. So ist das also mit unserem Rechtssystem.
Ich finde es natürlich als Arbeitnehmer ganz okay so....
Aber nein... ich könnte ja auch eine Änderungskündigung aussprechen... :smile:
Und wie so oft sind wir wieder bei "Es ist ein Geben und ein Nehmen"... außer für 484, der/die nimmt nur und verklagt AGs. :thumbsup:
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Wonderwoman schrieb:
Das kann man so ableiten... dann muss ich den Zusatzurlaub also nun 3 Mal in Folge wieder nicht geben und alles ist wieder beim Alten?!? :stuck_out_tongue_winking_eye:
Aber nein... ich könnte ja auch eine Änderungskündigung aussprechen... :smile:
Und wie so oft sind wir wieder bei "Es ist ein Geben und ein Nehmen"... außer für 484, der/die nimmt nur und verklagt AGs. :thumbsup:
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Papa Alpaka schrieb:
Dem Grundsatz 3x wiederholen und es ist betriebliche Übung folgend ... ja, 3x den Weihnachtsurlaub gestrichen und keine Klage am Hals, schon ist's betriebliche Übung keinen Weihnachtsurlaub zu geben ;)
Arbeitgeber die herumtricksen zum eigenen Vorteil und zum Nachteil ihrer Arbeitnehmer, werden vorrangig die Mitarbeiter bekommen, die sie verdienen. Ich will nicht verhehlen, dass man dass ganze auch umgekehrt so schreiben könnte.
Natürlich kann man so verfahren, wie du beschrieben hast und darauf vertrauen dass der AN still hält.
Man gewinnt i.d.R. durch so was nichts, außer frustierte Mitarbeiter, die sich dann dreimal überlegen, wie viel Engagement sie denn nun noch für den Betrieb aufbringen möchten und ganz sicher ihre Möglichkeiten ausschöpfen sich Vorteile zu verschaffen.
Ein gutes Miteinander garantiert auch in schlechten Zeiten, dass der Mitarbeiter dann gerne mal an genannten Feiertagen aufläuft, auch wenn er das vorher nicht musste. Allerdings wird er dann am 24.12. u. 31.12., spätestens ab Mittag, vermutlich mehr Organisationsaufgaben als Patienten bearbeiten...
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Shakespeare schrieb:
Ich stelle lediglich mein Wissen zur Verfügung. Es soll ja noch Arbeitgeber irgendwo geben die bereit sind sich nach Recht und Gesetz zu verhalten. Ihnen gebührt auf jeden Fall größter Respekt, verbunden mit der Hoffnung, dass sie nicht aussterben mögen....
Arbeitgeber die herumtricksen zum eigenen Vorteil und zum Nachteil ihrer Arbeitnehmer, werden vorrangig die Mitarbeiter bekommen, die sie verdienen. Ich will nicht verhehlen, dass man dass ganze auch umgekehrt so schreiben könnte.
Natürlich kann man so verfahren, wie du beschrieben hast und darauf vertrauen dass der AN still hält.
Man gewinnt i.d.R. durch so was nichts, außer frustierte Mitarbeiter, die sich dann dreimal überlegen, wie viel Engagement sie denn nun noch für den Betrieb aufbringen möchten und ganz sicher ihre Möglichkeiten ausschöpfen sich Vorteile zu verschaffen.
Ein gutes Miteinander garantiert auch in schlechten Zeiten, dass der Mitarbeiter dann gerne mal an genannten Feiertagen aufläuft, auch wenn er das vorher nicht musste. Allerdings wird er dann am 24.12. u. 31.12., spätestens ab Mittag, vermutlich mehr Organisationsaufgaben als Patienten bearbeiten...
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rudibam schrieb:
Muß ich das jetzt verstehen?
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Sebastian Wälter schrieb:
aber Heiligabend und Silvester sind doch jeweils ein halber Tag oder?
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