Du bist Physiotherapeut:in, liebst
Deine Arbeit und hast Lust auf eine
Neuorientierung oder bist bald mit
dem Staatsexamen fertig?
Dann bist Du hier genau richtig!
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Physiotherapeuten-Teams und suchen
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Fellbach-Oeffingen ab sofort oder
später zwei bis drei
Physiotherapeutinnen oder
Physiotherapeuten in Voll- oder
Teilzeit.
Die Praxis bietet:
- einen schönen Arbeitsplatz
- großzügige und
lichtdurchflutete Behandlungsräume
- e...
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ich bin 32 Jahre alt, bin seit 2010 in der klinik. habe 40 std. gearbeitet und bin z.z. in elternzeit. danach werde ich ca. 30 std. wieder arbeiten.
ich hatte vorher den minimalanspruch, d.h. 24 tage urlaub. und leider auch keine fortbildungsunterstützung und fobitage im vertrag stehen. das sollte dann bei bedarf geklärt werden (den fehler mache ich auch nie mehr, da man dann nämlich b.b. keinerlei unterstützung bekommt)
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
was habt ihr im schnitt so für urlaubstage im jahr?
ich bin 32 Jahre alt, bin seit 2010 in der klinik. habe 40 std. gearbeitet und bin z.z. in elternzeit. danach werde ich ca. 30 std. wieder arbeiten.
ich hatte vorher den minimalanspruch, d.h. 24 tage urlaub. und leider auch keine fortbildungsunterstützung und fobitage im vertrag stehen. das sollte dann bei bedarf geklärt werden (den fehler mache ich auch nie mehr, da man dann nämlich b.b. keinerlei unterstützung bekommt)
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:scream:
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Marion schrieb:
Warum nicht?
:scream:
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therapeutin schrieb:
warum soll man dir mehr Urlaubstage geben...
Du solltest dir diesen für dich relevanten Tarif in dem Haus anschauen und überprüfen ob überhaupt oder welche Möglichkeiten es gibt, hier einen besseren Urlaubsanspruch zu verhandeln (ggf. Eingruppierung)
Der gesetzliche Mindestanspruch beträgt 4 Wochen das wäre nur bei einer 6-Tagewoche 24 Arbeitstage. Bei einer normalen 5 Tagewoche wären es 20 Urlaubstage. Einen solchen Anspruch muss man nicht akzeptieren.
Üblich sind 5-6 Wochen Urlaub ggf. eine Woche davon als Fortbildungsurlaub bei einem 6- wöchigen Anspruch. Viel Erfolg bei deinem Wiedereinstieg Gruß S.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
die praxis und auch die klinik (ich gehöre der praxis an) sind keinem tarif angeschlosse.
Bei mir gibt es 25 urlaubstage plus 5 Fobitage bei einer 5 Tagewoche und Vollzeit. Bei längerer Zugehörigkeit auch mal 1-2 Tage mehr.
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Minza schrieb:
Mindesturlaubsanspruch wie Shakespeare schon geschrieben, abhängig davon wie viel Tage du arbeitest. Alles drüber hinaus musst du verhandeln.
Bei mir gibt es 25 urlaubstage plus 5 Fobitage bei einer 5 Tagewoche und Vollzeit. Bei längerer Zugehörigkeit auch mal 1-2 Tage mehr.
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Shakespeare schrieb:
In den Kliniken gibt es üblicherweise Tarifverträge je nach Träger ggf. auch Hausverträge. Urlaub und Gehalt sind da praktisch nicht frei aushandelbar.
Du solltest dir diesen für dich relevanten Tarif in dem Haus anschauen und überprüfen ob überhaupt oder welche Möglichkeiten es gibt, hier einen besseren Urlaubsanspruch zu verhandeln (ggf. Eingruppierung)
Der gesetzliche Mindestanspruch beträgt 4 Wochen das wäre nur bei einer 6-Tagewoche 24 Arbeitstage. Bei einer normalen 5 Tagewoche wären es 20 Urlaubstage. Einen solchen Anspruch muss man nicht akzeptieren.
Üblich sind 5-6 Wochen Urlaub ggf. eine Woche davon als Fortbildungsurlaub bei einem 6- wöchigen Anspruch. Viel Erfolg bei deinem Wiedereinstieg Gruß S.
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rudibam schrieb:
Die gesetzliche Regelung: 4 Wochen.
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Marion schrieb:
Dafür gibt es meines Wissens eine gesetzliche Regelung.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
26 krieg ich wahrscheinlich noch hin. auf 30 lassen die sich nie ein. hab ja nicht mal fobitage :angry:
- Na eben!!! :blush:
WEIL du keine Fobitage hast, darum brauchst du mehr Urlaub, musst ja schließlich dort die Fobi unterbringen :stuck_out_tongue_winking_eye:
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limone schrieb:
" auf 30 lassen die sich nie ein. hab ja nicht mal fobitage "
- Na eben!!! :blush:
WEIL du keine Fobitage hast, darum brauchst du mehr Urlaub, musst ja schließlich dort die Fobi unterbringen :stuck_out_tongue_winking_eye:
Jahresurlaub regelt das Bundesurlaubgesetz! Bundeseinheitlich.
Einfach nur schlau machen. :sunglasses:
Viel Kraft
Uwe :blush:)
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Muskelfreak schrieb:
Jeder Arbeitnehmer hat gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub. Bundesland, jedes für sich geregelt.
Jahresurlaub regelt das Bundesurlaubgesetz! Bundeseinheitlich.
Einfach nur schlau machen. :sunglasses:
Viel Kraft
Uwe :blush:)
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anika666 schrieb:
In BaWü gibt es keinen Bildungsurlaub und das Bundesurlaubsgesetz regelt nur den gesetzlichen Mindesturlaub! Alles andere ist Verhandlungssache und ich würde nie und nimmer einen Vertrag mit nur 20 Tagen Urlaub (5 Tagewoche) unterschreiben!
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limone schrieb:
In Bayern z.B. auch kein gesetzlicher Anspruch auf Bildungsurlaub!
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PT96 schrieb:
In Sachsen gibt es auch keinen Bildungsurlaub.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
3o tage wären ein traum :blush: die sagen immer mit der fobi das regeln wir wenn es soweit ist und dann sagen sie geht nichts. was soll ich sagen...ätzend
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susanne54 schrieb:
Ich hab 30 Tage Urlaub im Jahr und 5 Fobitage. So wie ich es hier lese, bin ich damit wohl eher die Ausnahme.
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therapeutin schrieb:
4 Wochen Urlaub ist mehr als ausreichend...denk mal dran das ihr gerade mal 10 Monate arbeitet,aber 12 Monate bezahlt bekommt... :kissing_closed_eyes:
Du hast es wirklich guut!
Glückwunsch!!!
:sunglasses:
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Ramona Völlkopf schrieb:
Boahh!!!
Du hast es wirklich guut!
Glückwunsch!!!
:sunglasses:
Fobis im AG-Interesse werden als 8-Stunden-Arbeitstag gewertet sofern keine unternehmensinterne Möglichkeit der Zeiterfassung am Fobiort besteht, für Fobis aus Eigeninteresse kann eine unbezahlte Freistellung beantragt werden (Vorlaufzeit ca. 2 Monate).
+ Urlaubsgeld (unternehmenstariflich vereinbart)
+ Weihnachtsgeld (unternehmenstariflich vereinbart)
...Kollegen die den gleichen Job als Honorarkräfte gemacht haben bezichtigen mich des Lohndumpings; ich finde ein überdurchschnittliches Einkommen (gemäß Durchschnittsmeldung der DRV 2013) bei den Konditionen in Ordnung.
[bearbeitet am 30.06.14 07:20]
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Papa Alpaka schrieb:
36 Tage bei einer 6-Tage-Woche; der einfacheren Verrechnung wegen wird grundsätzliche immer eine Woche am Stück genommen (Mo-Sa) - so ist sichergestellt das nicht "aus Versehen" bei TZ-Kräften ein Arbeitstag in der Urlaubswoche untergebracht wird und es herrscht Ruhe im Team weil niemand Arbeitszeiten/Urlaubstage nachrechnen muss.
Fobis im AG-Interesse werden als 8-Stunden-Arbeitstag gewertet sofern keine unternehmensinterne Möglichkeit der Zeiterfassung am Fobiort besteht, für Fobis aus Eigeninteresse kann eine unbezahlte Freistellung beantragt werden (Vorlaufzeit ca. 2 Monate).
+ Urlaubsgeld (unternehmenstariflich vereinbart)
+ Weihnachtsgeld (unternehmenstariflich vereinbart)
...Kollegen die den gleichen Job als Honorarkräfte gemacht haben bezichtigen mich des Lohndumpings; ich finde ein überdurchschnittliches Einkommen (gemäß Durchschnittsmeldung der DRV 2013) bei den Konditionen in Ordnung.
[bearbeitet am 30.06.14 07:20]
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anika666 schrieb:
Nö, ist es nicht! Ich würde nie (von absoluten Notsituationen abgesehen) einen Vertrag mit nur 4 Wochen Urlaub unterschreiben!
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rudibam schrieb:
Das kann sogar ich, als AG, nicht nachvollziehen!
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anika666 schrieb:
Verhandle mindestens 26 Tage bei einer 5 Tagewoche, aber eher 30 Tage.
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