Schwerpunktpraxis für
orthopädische, neurologische,
respiratorische Krankheitsbilder
und Beschwerden bei Säuglingen,
Kindern und Erwachsenen
Stellenbeschreibung
Was erwartet dich?
- Attraktives Grundgehalt von 3.100
€ - 3400 brutto monatlich
- Monatliche Leistungsprämien bis
zu 400 €
- 13. Monatsgehalt als
zusätzlicher Bonus
- Betriebliche Altersvorsorge zur
Absicherung der Zukunft
- 30 Urlaubstage für eine
ausgewogene Work-Life-Balance
- Jobticket zur Unterstützung der
...
orthopädische, neurologische,
respiratorische Krankheitsbilder
und Beschwerden bei Säuglingen,
Kindern und Erwachsenen
Stellenbeschreibung
Was erwartet dich?
- Attraktives Grundgehalt von 3.100
€ - 3400 brutto monatlich
- Monatliche Leistungsprämien bis
zu 400 €
- 13. Monatsgehalt als
zusätzlicher Bonus
- Betriebliche Altersvorsorge zur
Absicherung der Zukunft
- 30 Urlaubstage für eine
ausgewogene Work-Life-Balance
- Jobticket zur Unterstützung der
...
ich weiß, es ist vertraglich zu vereinbaren,
möchte mich trotzdem informieren,
wieviel Urlaubstage so für Kollegen mit 30stundenwoche angemessen sind?!?
Wenn es denn 28 Tage wären, rechnet Ihr den
Samstag mit?
Ansonsten fast sechs Wochen, am Stück zu nehmen?
Nich meckern bitte, nur Infos!
Herzlichen Dank
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo Kollegen
ich weiß, es ist vertraglich zu vereinbaren,
möchte mich trotzdem informieren,
wieviel Urlaubstage so für Kollegen mit 30stundenwoche angemessen sind?!?
Wenn es denn 28 Tage wären, rechnet Ihr den
Samstag mit?
Ansonsten fast sechs Wochen, am Stück zu nehmen?
Nich meckern bitte, nur Infos!
Herzlichen Dank
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Shakespeare schrieb:
5 Wochen +1Woche Fortbildungsurlaub oder Alternativ 6 Wochen zur freien Verfügung. Bei 5 Tagewoche also insgesamt 30 Tage, bei 4 TW 24 Tage. Weniger als 6 Wochen insgesamt, sind aber durchaus auch noch üblich, insbesondere in den Bundesländern mit den zusätzlichen, katholischen Feiertagen. Ob sich Arbeitnehmer finden, die das akzeptieren, ist eine andere Frage...
MfG :)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Ingo Friedrich schrieb:
Meine AN bekommen alle 6 freie Wochen im Jahr. Unabhängig wieviel Wochstunden sie arbeiten. Wäre ich AN, würde ich den Job langfristig mit weniger Urlaub nicht schaffen.
MfG :)
Und finden das OK und wundern sich über Fachkräftemangel.
Gefällt mir
Ja es gibt auch heute noch AG s die die gesetzliche Mindestregelung anwenden. Das sind 24 Tage auf 6 Tagewoche gerechnet. Also für 5 Tagewoche 20 Tage Jahresurlaub.
Und finden das OK und wundern sich über Fachkräftemangel.
...wer schafft dann für €2050 brutto plus €44 Tankgutschein die ganze Arbeit weg? (Tipp: Nicht wir haben das Problem, die Versicherten nicht versorgt zu bekommen - mehr als 48 Wochenstunden im langfristigen Mittel sind für Arbeitnehmer nicht zulässig und wie Ingo schon bemerkt hat: 24 Tage Erholungsurlaub sind dann ein Witz...)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Papa Alpaka schrieb:
kroetzi schrieb am 30.5.19 17:02:
Ja es gibt auch heute noch AG s die die gesetzliche Mindestregelung anwenden. Das sind 24 Tage auf 6 Tagewoche gerechnet. Also für 5 Tagewoche 20 Tage Jahresurlaub.
Und finden das OK und wundern sich über Fachkräftemangel.
...wer schafft dann für €2050 brutto plus €44 Tankgutschein die ganze Arbeit weg? (Tipp: Nicht wir haben das Problem, die Versicherten nicht versorgt zu bekommen - mehr als 48 Wochenstunden im langfristigen Mittel sind für Arbeitnehmer nicht zulässig und wie Ingo schon bemerkt hat: 24 Tage Erholungsurlaub sind dann ein Witz...)
es stehen dir 4 wochen / Jahr zu und in den meisten bundesländern 1 woche Fobi Urlaub
es ist unabhänig wieviele stunden du pro woche arbeitest sondern wieviele Arbeitstage du / woche hast
wenn du 5 tage woche Arbeitest hast du anspruch auf 20 tage (+ 5 Fobi)
wenn du deine 30 Std in 4 Tagen machst 16 Tage (+4 Fobi)
als Urlaubstage werden nur die tage gerechnet die du normalerweise gearbeitet hättest also wenn du sa immer frei hast wird der auch nicht als urlaubtag gerechnet
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Esra Luise schrieb:
was angemessen ist ist ja immer im auge des betrachters
es stehen dir 4 wochen / Jahr zu und in den meisten bundesländern 1 woche Fobi Urlaub
es ist unabhänig wieviele stunden du pro woche arbeitest sondern wieviele Arbeitstage du / woche hast
wenn du 5 tage woche Arbeitest hast du anspruch auf 20 tage (+ 5 Fobi)
wenn du deine 30 Std in 4 Tagen machst 16 Tage (+4 Fobi)
als Urlaubstage werden nur die tage gerechnet die du normalerweise gearbeitet hättest also wenn du sa immer frei hast wird der auch nicht als urlaubtag gerechnet
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Mina 16 schrieb:
Bei mir gings bei einer 5 Tage Woche nie über 5 Wochen Urlaub plus 1-2 Tag hinaus. Fobitage verhandelbar individuell.
Möchten Sie im Zuge einer Kündigung Resturlaub nehmen, ist entscheidend, wann es zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses kommt; in der ersten oder in der zweiten Jahreshälfte. Erfolgt die Kündigung bis einschließlich zum 30.06., hat der Arbeitnehmer grundlegend einen Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat, in dem das Beschäftigungsverhältnis besteht.
Wird das Arbeitsverhältnis jedoch erst in der zweiten Hälfte des Jahres beendet, greifen die Regelungen zum Teilurlaub nicht mehr. Vielmehr gilt der gesetzliche Mindesturlaub. Somit wäre bei einer Kündigung mit einem Resturlaub von mindestens 20 Tagen bei einer “normalen” Fünftagewoche zu rechnen.
Haben Sie mehr Urlaub in Ihrem Arbeitsvertrag vereinbart, gibt es in der Regel zwei Möglichkeiten, wie der Resturlaub bei einer Kündigung zu berechnen ist. Einerseits kann eine “pro rata temporis”-Klausel im Vertrag aufgenommen worden sein. Diese bezieht sich darauf, dass der Resturlaub nur anteilig gewährt werden soll. Der Anspruch wird gezwölftelt. Dabei darf der gesetzliche Mindesturlaub jedoch nicht unterschritten werden.
Quelle: Arbeitsrechte.de
Wird also ein Arbeitsverhältnis nach dem 30.06. beendet, besteht ein Anspruch auf den vollen Jahresurlaub sofern keine Pro Rata Temporis Regelung im Vertrag vereinbart ist.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
MAG schrieb:
Falls Du vorhast einen Arbeitsvertrag aufzusetzen oder als AN einen Vertrag zu Unterschreiben ist folgende Info u.U. wichtig für Dich. Ich kannte diese Regelgung bis dato nicht. Es geht heirbei um die Gewährung eines möglichen Resturlaubes bei Kündigung.
Möchten Sie im Zuge einer Kündigung Resturlaub nehmen, ist entscheidend, wann es zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses kommt; in der ersten oder in der zweiten Jahreshälfte. Erfolgt die Kündigung bis einschließlich zum 30.06., hat der Arbeitnehmer grundlegend einen Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat, in dem das Beschäftigungsverhältnis besteht.
Wird das Arbeitsverhältnis jedoch erst in der zweiten Hälfte des Jahres beendet, greifen die Regelungen zum Teilurlaub nicht mehr. Vielmehr gilt der gesetzliche Mindesturlaub. Somit wäre bei einer Kündigung mit einem Resturlaub von mindestens 20 Tagen bei einer “normalen” Fünftagewoche zu rechnen.
Haben Sie mehr Urlaub in Ihrem Arbeitsvertrag vereinbart, gibt es in der Regel zwei Möglichkeiten, wie der Resturlaub bei einer Kündigung zu berechnen ist. Einerseits kann eine “pro rata temporis”-Klausel im Vertrag aufgenommen worden sein. Diese bezieht sich darauf, dass der Resturlaub nur anteilig gewährt werden soll. Der Anspruch wird gezwölftelt. Dabei darf der gesetzliche Mindesturlaub jedoch nicht unterschritten werden.
Quelle: Arbeitsrechte.de
Wird also ein Arbeitsverhältnis nach dem 30.06. beendet, besteht ein Anspruch auf den vollen Jahresurlaub sofern keine Pro Rata Temporis Regelung im Vertrag vereinbart ist.
(Bundesurlaubsgesetz)
Sehr alltags- und realitätsnahe Regelung :kissing_closed_eyes:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
NorbArt schrieb:
...über die volle Gewährung des Jahresurlaubs ist dann eine Bescheinigung auszustellen, die dem nächsten Arbeitgeber vorzulegen ist, der dann keinen gesetzlichen Urlaub mehr zu gewähren braucht.
(Bundesurlaubsgesetz)
Sehr alltags- und realitätsnahe Regelung :kissing_closed_eyes:
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
kroetzi schrieb:
Ja es gibt auch heute noch AG s die die gesetzliche Mindestregelung anwenden. Das sind 24 Tage auf 6 Tagewoche gerechnet. Also für 5 Tagewoche 20 Tage Jahresurlaub.
Und finden das OK und wundern sich über Fachkräftemangel.
Mein Profilbild bearbeiten