Physiotherapeut/in (w/m/d) für
Praxis in Frankfurt/Main gesucht
Haben Sie Lust, mit uns
zusammenzuarbeiten? In einer
kleinen, feinen Praxis für
Physiotherapie in
Frankfurt-Sachsenhausen?
Unsere Schwerpunkte liegen in den
Bereichen Orthopädie,
Kieferorthopädie, Neurologie und
postoperative Nachsorge. Ein
Kontingent an Terminen halten wir
für Akutpatienten vor. Mit viel
Freude unterstützen wir außerdem
die Mitarbeiter/innen eines großen
italienischen Süßwarenherstellers
dabei, fit un...
Praxis in Frankfurt/Main gesucht
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Physiotherapie in
Frankfurt-Sachsenhausen?
Unsere Schwerpunkte liegen in den
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Kieferorthopädie, Neurologie und
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Kontingent an Terminen halten wir
für Akutpatienten vor. Mit viel
Freude unterstützen wir außerdem
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italienischen Süßwarenherstellers
dabei, fit un...
wieviel Urlaubstage gebt ihr einer 17 Std.Teilzeitkraft?
Vielen Dank für eure Antworten
Beatef17
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beatef17 schrieb:
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wieviel Urlaubstage gebt ihr einer 17 Std.Teilzeitkraft?
Vielen Dank für eure Antworten
Beatef17
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arbeitet sie 2 Tage in der Woche sind es dann 8 Tage.
3 Tage in der Woche 12 Tage.
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therapeutin schrieb:
kommt auf die Anzahl der Arbeitstage an...wichtig sind 4 Wochen Urlaub...
arbeitet sie 2 Tage in der Woche sind es dann 8 Tage.
3 Tage in der Woche 12 Tage.
Mindest Urlaub 20 Tage.
Das ist falsch.
Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 4 Wochen.
Das heißt, arbeitet die Teilzeitkraft nur 1 Tag in der Woche, ist der Mindesturlaub 4 Tage.
Bei 2 Tagen sind es 8 Tage.
Etc.
Bei 5 Tagen sind es 20 Tage.
Unabhängig davon, wieviele Stunden an dem Tag gearbeitet werden.
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StefanP schrieb:
PTP Gernold Peters schrieb am 13.1.16 07:38:
Mindest Urlaub 20 Tage.
Das ist falsch.
Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 4 Wochen.
Das heißt, arbeitet die Teilzeitkraft nur 1 Tag in der Woche, ist der Mindesturlaub 4 Tage.
Bei 2 Tagen sind es 8 Tage.
Etc.
Bei 5 Tagen sind es 20 Tage.
Unabhängig davon, wieviele Stunden an dem Tag gearbeitet werden.
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PTP Gernold Peters schrieb:
Mindest Urlaub 20 Tage. Ich glaube das ist per Gesetz geregelt schau mal nach.
Die anderen sagten ja bereits, dass es vielmehr auf die Anzahl der Arbeitstage als auf die der Stunden ankommt.
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ganz lieben Dank für eure Antworten.
Einen schönen Tag
Gruß
BeateF17
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beatef17 schrieb:
Liebe Kollegen,
ganz lieben Dank für eure Antworten.
Einen schönen Tag
Gruß
BeateF17
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RoFo schrieb:
Genauso viel wie einer Vollzeitkraft.
Die anderen sagten ja bereits, dass es vielmehr auf die Anzahl der Arbeitstage als auf die der Stunden ankommt.
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Tempelritter schrieb:
Man könnte auch die Kanzlerin fragen oder einfach im Link nachlesen
Wobei y die Anzahl der Wochentage, an denen gearbeitet wird und x das Ergebnis an Urlaubstagen. :kissing_closed_eyes:
Scheinbar geben 80 Prozent der Physiotherapiepraxen lediglich den gesetzlichen Mindesturlaub, der sich an obiger "Formel" bemisst - da die Frage ja lautete: "Wieviel Urlaubstage gebt ihr ...".
Lediglich RoFo gibt den korrekten Hinweis, dass sich der Urlaub von Teilzeitkräften an der betrieblichen Übung orientieren muss, wie viele Urlaubstage die Vollzeitkräfte erhalten.
Damit kommt man auf folgende korrekte Formel:
x=y*z/k
Wobei hier gilt:
y = Arbeitstage pro Woche der Teilzeitkraft
z = Urlaubstage einer Vollzeitkraft
k = Arbeitstage pro Woche der Vollzeitkraft
x = Anzahl an Urlaubstagen der Teilzeitkraft
Zur Ausgangsfrage lautet meine Antwort also: der Teilzeitkraft gebe ich genauso viel Urlaub wie der Vollzeitkraft - eben anteilig auf die Anzahl der durchschnittlichen Arbeitstage je Woche gerechnet.
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Diese Formel lautet: x=y*2²
Wobei y die Anzahl der Wochentage, an denen gearbeitet wird und x das Ergebnis an Urlaubstagen. :kissing_closed_eyes:
Scheinbar geben 80 Prozent der Physiotherapiepraxen lediglich den gesetzlichen Mindesturlaub, der sich an obiger "Formel" bemisst - da die Frage ja lautete: "Wieviel Urlaubstage gebt ihr ...".
Lediglich RoFo gibt den korrekten Hinweis, dass sich der Urlaub von Teilzeitkräften an der betrieblichen Übung orientieren muss, wie viele Urlaubstage die Vollzeitkräfte erhalten.
Damit kommt man auf folgende korrekte Formel:
x=y*z/k
Wobei hier gilt:
y = Arbeitstage pro Woche der Teilzeitkraft
z = Urlaubstage einer Vollzeitkraft
k = Arbeitstage pro Woche der Vollzeitkraft
x = Anzahl an Urlaubstagen der Teilzeitkraft
Zur Ausgangsfrage lautet meine Antwort also: der Teilzeitkraft gebe ich genauso viel Urlaub wie der Vollzeitkraft - eben anteilig auf die Anzahl der durchschnittlichen Arbeitstage je Woche gerechnet.
Gruß
Nora
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susanne54 schrieb:
Ich bin zurzeit auch TZ-Kraft, arbeite an 2 Tagen pro Woche und bekomme 12 Tage Urlaub im Jahr. Komme also auf 6 Wochen. 4 Wochen sind Minimum, aber es geht natürlich auch mehr :blush:
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petra68 schrieb:
Frag den Steuerberater oder die Bundesknappschaft. Da gibt es eine Formel zum Ausrechnen.Aber es sind 4 Wochen.
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