Du bist begeistert davon, durch
deinen Beitrag Gesundheit zu
fördern?
Als eine der größten
Physiotherapiepraxen in der Region
Cochem bieten wir dir auf rund 500
qm eine vielfältige Palette an
Therapiemöglichkeiten sowie
verschiedene Aufgaben und
Verantwortungsbereiche. Sowohl
kleinere als auch größere. Und
das alles in einem tollen Team. Du
hast die Wahl, wir stärken dein
Potential!
Dein Team:
Bei uns arbeitest Du mit Menschen,
die Deine Interessen teilen. Das
sind Irene, Silvia, ...
deinen Beitrag Gesundheit zu
fördern?
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ich bin in einer kleinen Physiopraxis angestellt (Chef Vollzeit und drei 15 Stundenkräfte + 15 Stunden Rezeptionskraft) und jedes Jahr habe ich die gleiche Diskussion um meinen Jahresurlaub (bis jetzt habe ich immer den Kürzeren gezogen). Ich habe insgesammt 5 Wochen und würde im Sommer gerne davon 3 nehmen, mein Chef möchte mir aber nur 2 geben und in den "kurzen" Ferien nur eine. Das heisst ich muss die 5 Wochen in 4 Portionen nehmen. Ist das den rechtens? Ach so nur die eine Kollegin und unsere Rezeptionskraft haben außer mir noch schulpflichtige Kinder.
Danke schon mal für eure Antworten
[bearbeitet am 21.03.14 19:25]
[bearbeitet am 21.03.14 19:25]
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Dörthe Schiewer schrieb:
Hallo zusammen,
ich bin in einer kleinen Physiopraxis angestellt (Chef Vollzeit und drei 15 Stundenkräfte + 15 Stunden Rezeptionskraft) und jedes Jahr habe ich die gleiche Diskussion um meinen Jahresurlaub (bis jetzt habe ich immer den Kürzeren gezogen). Ich habe insgesammt 5 Wochen und würde im Sommer gerne davon 3 nehmen, mein Chef möchte mir aber nur 2 geben und in den "kurzen" Ferien nur eine. Das heisst ich muss die 5 Wochen in 4 Portionen nehmen. Ist das den rechtens? Ach so nur die eine Kollegin und unsere Rezeptionskraft haben außer mir noch schulpflichtige Kinder.
Danke schon mal für eure Antworten
[bearbeitet am 21.03.14 19:25]
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Wonderwoman schrieb:
Wenn es betrieblich nicht anders zu regeln ist, dann ist das rechtens.
4 Portionen bei 5 Wochen Urlaub kann wohl kaum der Erholung dienlich sein.
Gruß redvine
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Es gilt, dass mindestens ein Urlaubsteil einen Umfang von 12 Werktagen haben muss.
Ein Werktag ist alles ohne Sonn- und Feiertag.
Wenn ich dann korrekt rechne, dann hat eine "Normal"Woche 6 Werktage.
12/6=2 Wochen.
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Wonderwoman schrieb:
Sehr fundierte Antwort...
Es gilt, dass mindestens ein Urlaubsteil einen Umfang von 12 Werktagen haben muss.
Ein Werktag ist alles ohne Sonn- und Feiertag.
Wenn ich dann korrekt rechne, dann hat eine "Normal"Woche 6 Werktage.
12/6=2 Wochen.
Gruß redvine
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redvine schrieb:
Richtig, wenn der Urlaub nicht zusammenhängend gewährt werden kann, dann gilt Deine Regelung (Bundesurlaubsgesetz $ 7(2)). Es kann aber nicht sein, dass immer „dringende betriebliche Gründe“ vorliegen, die den Urlaub nicht zusammenhängend möglich machen, jeden Monat, jedes Jahr …
Gruß redvine
Ist der sonst drohende Ruin des Arbeitsplatzes kein dringender Grund?
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Andrea Bartels schrieb:
:unamused: ...und wieso nicht?
Ist der sonst drohende Ruin des Arbeitsplatzes kein dringender Grund?
Wenn es immer vorkommt, liegt eine schlechte Organisation / Kalkulation des PI vor.
Was machen diese PI eigentlich, wenn ein AN wegen Krankheit / Unfall mehrere Wochen ausfällt? Praxis dicht? Kopf in den Sand?
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britta109 schrieb:
Wenn es "mal" vorkommt, ist es betrieblich.
Wenn es immer vorkommt, liegt eine schlechte Organisation / Kalkulation des PI vor.
Was machen diese PI eigentlich, wenn ein AN wegen Krankheit / Unfall mehrere Wochen ausfällt? Praxis dicht? Kopf in den Sand?
Ich versuche imer zu argumentieren, dass im Sommer ja eher weniger los ist und ich dann im Herbst, wenn der "Laden" voll ist keinen Urlaub nehme aber das scheint kein ausreichender Grund zu sein.
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Dörthe Schiewer schrieb:
Bei Krankheit geht es auch irgendwie.
Ich versuche imer zu argumentieren, dass im Sommer ja eher weniger los ist und ich dann im Herbst, wenn der "Laden" voll ist keinen Urlaub nehme aber das scheint kein ausreichender Grund zu sein.
Was läuft dann anders? Kannst du deinem Chef einen Vorschlag machen, wie dein Urlaub aufgefangen werden kann?
Es ist "eigentlich" Aufgabe deines Chefs. Aber wenn sein Blickwinkel gerade versperrt ist, dann schau, ob du eine Handhabe findest.
Schau dir an, was funktioniert wenn einer wegen Krankheit ausfällt.
Viel Erfolg!
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britta109 schrieb:
Gut. Warum klappt es "irgendiwe" bei Krankheit? Habt ihr einen Notfallplan?
Was läuft dann anders? Kannst du deinem Chef einen Vorschlag machen, wie dein Urlaub aufgefangen werden kann?
Es ist "eigentlich" Aufgabe deines Chefs. Aber wenn sein Blickwinkel gerade versperrt ist, dann schau, ob du eine Handhabe findest.
Schau dir an, was funktioniert wenn einer wegen Krankheit ausfällt.
Viel Erfolg!
Na ich werde noch es noch mal versuchen, wie jedes Jahr. Diesmal hoffentlich erfolgreich.
Danke
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Dörthe Schiewer schrieb:
Eine Notfallplan gibt es nicht, dann arbeiten die anderen etwas mehr und die Patienten müssen etwas zurückstecken.
Na ich werde noch es noch mal versuchen, wie jedes Jahr. Diesmal hoffentlich erfolgreich.
Danke
Eine dauerhafte Ablehnung den Urlaub von 5 Wochen wenigstens auf 2 Blöcke verteilen zu können steht jedoch in Widerspruch zum Bundesurlaubsgesetz und wäre rechtlich angreifbar. Man könnte also theoretisch den Urlaub vor dem Arbeitsgericht einklagen. Praktisch ist das sicherlich wenig praktikabel, wenn man langfristig zusammenarbeiten möchte. Was bleibt ist, miteinander zu sprechen und/oder nötigenfalls seine Konsequenzen zu ziehen, wenn man auf längere Urlaube nicht verzichten kann oder will. Gruß S.
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Shakespeare schrieb:
Ich habe es schon in einem anderen Thread geschrieben, dass die rechtliche Lage so ist, dass ein Urlaub grundsätzlich möglichst zusammenhängend gewährt werden soll und hier die Interessen des Arbeitnehmers vorrangig zu berücksichtigen sind. Natürlich kann der AG dieses zu bestimmten Zeiträumen ablehnen wenn die Interessen anderer Mitarbeiter oder wichtige betriebliche Gründe dem entgegenstehen.
Eine dauerhafte Ablehnung den Urlaub von 5 Wochen wenigstens auf 2 Blöcke verteilen zu können steht jedoch in Widerspruch zum Bundesurlaubsgesetz und wäre rechtlich angreifbar. Man könnte also theoretisch den Urlaub vor dem Arbeitsgericht einklagen. Praktisch ist das sicherlich wenig praktikabel, wenn man langfristig zusammenarbeiten möchte. Was bleibt ist, miteinander zu sprechen und/oder nötigenfalls seine Konsequenzen zu ziehen, wenn man auf längere Urlaube nicht verzichten kann oder will. Gruß S.
da gab`s bei uns im Team einen Wirbel damals, als ich als AG in die Verträge schrieb, dass mindestens 2 Wochen am Stück genommen werden müssen :unamused:
Letztlich kommt es auf die individuelle Planung jeder einzelnen Praxis an - und auch so etwas gehört in ein Einstellungsgespräch, dann in den Arbeitsvertrag; Falls sich an den jeweiligen Bedürfnissen seitens AG oder AN etwas ändert, so gehört auch dies in erster Linie in ein Gespräch.......
Meine persönliche Meinung: Erholungswert tritt erst nach 3 Wochen ein........
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Andrea Bartels schrieb:
:kissing_closed_eyes: weder noch; es gibt es Lohnfortzahlung;
da gab`s bei uns im Team einen Wirbel damals, als ich als AG in die Verträge schrieb, dass mindestens 2 Wochen am Stück genommen werden müssen :unamused:
Letztlich kommt es auf die individuelle Planung jeder einzelnen Praxis an - und auch so etwas gehört in ein Einstellungsgespräch, dann in den Arbeitsvertrag; Falls sich an den jeweiligen Bedürfnissen seitens AG oder AN etwas ändert, so gehört auch dies in erster Linie in ein Gespräch.......
Meine persönliche Meinung: Erholungswert tritt erst nach 3 Wochen ein........
Das sehe ich auch so, aber wenn der AG das für sich nicht in Anspruch nimmt und höchstens mal 10 Tage am Stück weg ist (dabei wird jeden zweiten Tag nachgefragt, ob alles in Ordnung ist), dann ist es für einen AN seine Bedürfnisse durchzudrücken.
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Dörthe Schiewer schrieb:
Erholungswert tritt erst nach 3 Wochen ein........
Das sehe ich auch so, aber wenn der AG das für sich nicht in Anspruch nimmt und höchstens mal 10 Tage am Stück weg ist (dabei wird jeden zweiten Tag nachgefragt, ob alles in Ordnung ist), dann ist es für einen AN seine Bedürfnisse durchzudrücken.
ist es wirklich schwer? Oder ist es eher ungewohnt für seine eigenen Bedürfnisse einzustehen?
Warum übt der PI Kontrolle aus? Hat er Angst, dass der Laden ohne ihn nicht läuft? Mangelt es ihm an Vertrauen und ist es berechtigt? Oder hat er einfach kein Leben mehr neben der Praxis?
Verstehe: es ist SEIN Problem. Mach nicht SEIN zu DEINEM.
Wenn er seinen Blickwinkel zur Zeit nicht für lösungen frei hat- dann schaue einfach mal ob du eine Lösung findest. Ihr werdet eine finden! Es hat doch auch immer geklappt, wenn jemand wegen Krankheit ausfällt! Wie kann es optimiert werden?
Viel Erfolg und einen schönen Sonntag wünscht
Britta
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britta109 schrieb:
Hallo Frau Schiewer,
ist es wirklich schwer? Oder ist es eher ungewohnt für seine eigenen Bedürfnisse einzustehen?
Warum übt der PI Kontrolle aus? Hat er Angst, dass der Laden ohne ihn nicht läuft? Mangelt es ihm an Vertrauen und ist es berechtigt? Oder hat er einfach kein Leben mehr neben der Praxis?
Verstehe: es ist SEIN Problem. Mach nicht SEIN zu DEINEM.
Wenn er seinen Blickwinkel zur Zeit nicht für lösungen frei hat- dann schaue einfach mal ob du eine Lösung findest. Ihr werdet eine finden! Es hat doch auch immer geklappt, wenn jemand wegen Krankheit ausfällt! Wie kann es optimiert werden?
Viel Erfolg und einen schönen Sonntag wünscht
Britta
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redvine schrieb:
Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren.
4 Portionen bei 5 Wochen Urlaub kann wohl kaum der Erholung dienlich sein.
Gruß redvine
Hast du evtl. deine Kollegen auf deiner Seite? Ihr könnte vorbringen, daß ihr das in diesem Jahr mal probieren wollt. Man könnte ja seinen rechtlichen Anspruch durchsetzten, aber das wolle man ja nicht.
Gruß eska
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eska schrieb:
Ich muss mir das auch oft anhören. Ich arbeite 3 Tage/Woche und brauche ja auch nicht wirklich Urlaub! Die anderen, die 4 oder 5 Tage da sind, nehmen ja auch nur 2 Wochen! Ich habe ja 2 Tage in der Woche frei, ich müsste ja eigentlich gar keinen Urlaub brauchen ...
Hast du evtl. deine Kollegen auf deiner Seite? Ihr könnte vorbringen, daß ihr das in diesem Jahr mal probieren wollt. Man könnte ja seinen rechtlichen Anspruch durchsetzten, aber das wolle man ja nicht.
Gruß eska
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