Sie bringen mit: Teamfähigkeit,
möglichst Berufserfahrung mit
neurologischen Patienten ,
Ausbildung in Bobath wünschenswert
bzw. Bereitschaft zur Fortbildung.
Mobilität für Hausbesuche ist
Voraussetzung.
Wir bieten Ihnen ein
anspruchsvolles Aufgabenfeld in
einem unbefristeten
Beschäftigungsverhältnis, Gehalt
analog TVÖD Bund 9a, 13
Monatsgehalt analog TVÖD,
Gehaltssteigerungen analog TVÖD,
30 Tage Urlaub, zusätzliche
Altersversorgung, Fort- und
Weiterbildung, fachlichen
Austausch...
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wie berechnet ihr bei Teilzeitangestelten denn Urlaubs-/Fortbildungstage ?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
wie berechnet ihr bei Teilzeitangestelten denn Urlaubs-/Fortbildungstage ?
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Andreas216 schrieb:
das ist DANN nicht richtig, wenn ein teilzeitangestellter bspw. nur 3 tage in der Woche arbeitet!
Vielleicht ist es ja so, dass es weder auf Voll oder Teil ankommt, sondern nur auf die gearbeiteten Tage die Woche?
Oder ist ein Vollzeitangestellter nur einer, wenn er alle 5 oder vielleicht auch 6 Tage arbeitet?
Was ziehen wir daraus für einen Schluss??? Genau... der Urlaub eines Teilzeitangestellte wird genauso berechnet wie der eines Vollzeitangestellten. Also was ist an meiner vorherigen Antwort nicht korrekt? :unamused: :point_up:
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Wonderwoman schrieb:
Aha... wie ist es denn, wenn ein Vollzeitangestellter mit 40 Wochenstunden 10 Stunden am Tag also 4 Tage arbeitet?
Vielleicht ist es ja so, dass es weder auf Voll oder Teil ankommt, sondern nur auf die gearbeiteten Tage die Woche?
Oder ist ein Vollzeitangestellter nur einer, wenn er alle 5 oder vielleicht auch 6 Tage arbeitet?
Was ziehen wir daraus für einen Schluss??? Genau... der Urlaub eines Teilzeitangestellte wird genauso berechnet wie der eines Vollzeitangestellten. Also was ist an meiner vorherigen Antwort nicht korrekt? :unamused: :point_up:
Gruß eska
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eska schrieb:
Zumindest muss für die Berechnung des TZ-AN der Anspruch des VZ-AN zugrunde gelegt werden, denn der Anspruch an sich ist gleich. Alle Arbeitnehmer eines Betriebes haben den gleichen Urlaubsanspruch in Wochen. Gesetzlich sind es 4. In vielen Betrieben sind es aber 5. Entscheidend sind doch die Arbeitstage/Woche. Dabei kann es aber auch bei jemandem, der 5 Tage/Wo arbeitet, um eine TZ-Kraft handeln oder - wie wonderwoman sagt - bei 4 Tagen dennoch um eine VZ. Die Arbeitstage x 4/5 ist das einfachste Rechenexempel.
Gruß eska
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Andreas216 schrieb:
mein reden...es gibt einen berechnungsschlüssel dafür...bei Bspw. 3 tage Woche und 20 Stunen...o.ä. im Übrigen wäre es rechtlich nicht korrekt in 4 tagen 40 Stunden arbeiten zu laassen..also der verhleich hinkt
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Wonderwoman schrieb:
Egal... warum sollte ich dazu noch was sagen... :scream:
Bsp:
24 Tage Urlaubsanspruch für Vollzeitbeschäftigte bei 5 Tage Woche
Teilzeitarbeiter: arbeitet 3 Tage die Woche (stundenanzahl egal)
Urlaubsanspruch = 14,4 Tage.....
Also eben nicht 24 tage Urlaub...gehen wir da konform?
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Andreas216 schrieb:
Warum nicht? Ich habe solch Teilzeitangestellte auch...3 Tage die Woche...sicher bemisst sich der Urlaub am Urlaub der Vollzeitangestelleten bei 5 tage Woche...aber wie gesagt, dafür gibt es einen Schlüssel zur Berechnung...das weiß ich nun ziemich sicher.....
Bsp:
24 Tage Urlaubsanspruch für Vollzeitbeschäftigte bei 5 Tage Woche
Teilzeitarbeiter: arbeitet 3 Tage die Woche (stundenanzahl egal)
Urlaubsanspruch = 14,4 Tage.....
Also eben nicht 24 tage Urlaub...gehen wir da konform?
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Wonderwoman schrieb:
So wie bei allen anderen ANs auch. Da gibt es keine Unterschiede,
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Chris12.73 schrieb:
worin besteht denn dein problem der berechnung? z.b. sind 4 wochen ja nun immer 4 wochen - es gilt ja das tzbfg!
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