Wir bieten ab sofort eine spannende
Position in unserer Praxis an, in
der du deine Leidenschaft für die
Arbeit mit Babys und Kleinkindern
voll ausleben kannst. Du wirst ca.
80% in interdisziplinären
Kindergärten arbeiten und dabei
dort ein volles Teammitglied sein.
Die anderen 20% bist du bei
mainbaby Sachsenhausen. Hier sind
es meist die aller Kleinsten, die
deine fachliche Kompetenz suchen.
Deine Aufgaben:
-Physiotherapie in
interdisziplinären Kindergärten
-Physiotherapie in der Pra...
Position in unserer Praxis an, in
der du deine Leidenschaft für die
Arbeit mit Babys und Kleinkindern
voll ausleben kannst. Du wirst ca.
80% in interdisziplinären
Kindergärten arbeiten und dabei
dort ein volles Teammitglied sein.
Die anderen 20% bist du bei
mainbaby Sachsenhausen. Hier sind
es meist die aller Kleinsten, die
deine fachliche Kompetenz suchen.
Deine Aufgaben:
-Physiotherapie in
interdisziplinären Kindergärten
-Physiotherapie in der Pra...
Stunden schwanken zwischen 15-25 in der Woche. Wie berechnet man das ?
Danke für die Hilfe!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo, welchen Urlaubsanspruch habe ich bei Anstellung auf Stundenbasis ?
Stunden schwanken zwischen 15-25 in der Woche. Wie berechnet man das ?
Danke für die Hilfe!
Zu deiner Frage hier: Die Tage/Woche sind entscheidend. Die werden dem allgemeinen Gewährungsumfang entsprechend umgerechnet. Mal 4 bzw 5.
Ein Honorar ist eine Vergütung für Freiberufler. Bei solchen Regelungen gibt es weder Urlaub noch Lohnfortzahlung. Es wird eine Leistung - unabhängig von der Dauer - bezahlt. Meist 1-malig.
Gruß eska
PS: Hätte ich hier noch - um das begehrte "hilfreich" zu bekommen, die Rechnung dazuschreiben sollen, auf die, wie ich dachte, jeder selbst käme?
Nehmen wir mal an, die 15-20 Stunden fallen auf 3 Tage:
Bei 4 Wochen = 4x3 = 12 Tage
Bei 5 Wochen = 5x3 = 15 Tage
Bei 4,5 Wochen = 4,5x3 = 13,5 Tage .............
[bearbeitet am 21.01.13 07:15]
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
eska schrieb:
Das ,was du hier beschreibst und ein "Stundenhonorar" sind schon mal 2 paar Latschen.
Zu deiner Frage hier: Die Tage/Woche sind entscheidend. Die werden dem allgemeinen Gewährungsumfang entsprechend umgerechnet. Mal 4 bzw 5.
Ein Honorar ist eine Vergütung für Freiberufler. Bei solchen Regelungen gibt es weder Urlaub noch Lohnfortzahlung. Es wird eine Leistung - unabhängig von der Dauer - bezahlt. Meist 1-malig.
Gruß eska
PS: Hätte ich hier noch - um das begehrte "hilfreich" zu bekommen, die Rechnung dazuschreiben sollen, auf die, wie ich dachte, jeder selbst käme?
Nehmen wir mal an, die 15-20 Stunden fallen auf 3 Tage:
Bei 4 Wochen = 4x3 = 12 Tage
Bei 5 Wochen = 5x3 = 15 Tage
Bei 4,5 Wochen = 4,5x3 = 13,5 Tage .............
[bearbeitet am 21.01.13 07:15]
Wie bei jedem Arbeitnehmer(egal ob Vollzeit und wie bei dir ein Minijobber): Arbeitstage pro Woche entscheidend,nicht sie Stunden!!
Minimum bei 5 Tage Woche sind 20 Urlaubstage,dh. vermutlich arbeitest du 2 Tage in der Woche somit hast du 8 Tage Urlaub als Mindestanspruch!!
Schippi
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Schippi schrieb:
Hey!
Wie bei jedem Arbeitnehmer(egal ob Vollzeit und wie bei dir ein Minijobber): Arbeitstage pro Woche entscheidend,nicht sie Stunden!!
Minimum bei 5 Tage Woche sind 20 Urlaubstage,dh. vermutlich arbeitest du 2 Tage in der Woche somit hast du 8 Tage Urlaub als Mindestanspruch!!
Schippi
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Chris12.73 schrieb:
und dies betrifft insbesondere auch die lohnfortzahlung während des urlaubs.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
PTP schrieb:
Bezahlung im Urlaub ist i.d.Regel der Durchschnitt der letzten 3 Monate, Anzahl der Urlaubstage siehe meine Vorredner
MfG
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Chris12.73 schrieb:
wo kann man deine ausführungen nachlesen --> § bundesurlaubsgesetz?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
TaPi schrieb:
Würde mich mal interessieren, warum eska meinen Beitrag nicht hilfreich fand!?!
Die Stundenzahl die mab ausgezahlt bekommt an diesen Urlaubstagen errechnet sich aus den durchschnittlichen Stunden, die er/sie arbeitet am Tag arbeitet.
MfG
[bearbeitet am 18.01.13 23:34]
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
TaPi schrieb:
Ich habe mich bei einem Rechtsanwalt informiert, der hierauf spezialisiert ist. Die Summe der Arbeitstage sind jedoch nicht bei jedem Arbeitgeber gleich. Manche zählen die Feiertage auch dazu. Es sollte jedoch im Arbeitsvertrag festgehalten sein, wie der Urlaub bei Teilzeit vom Arbeitgeber berechnet wird, da es sonst zu bösen Uberraschungen kommen könnte.
Die Stundenzahl die mab ausgezahlt bekommt an diesen Urlaubstagen errechnet sich aus den durchschnittlichen Stunden, die er/sie arbeitet am Tag arbeitet.
MfG
[bearbeitet am 18.01.13 23:34]
"Die Tage, die du als Vollzeit bekämst" = Ja klar, wer seinen Anspruch nicht weiß, der weiß dann aber, welchen er HÄTTE, wenn ... :kissing_closed_eyes:
x der Arbeitstage ???
249)" = dein Urlaubsanspruch :tired_face:
Ich fand das unnötig kompliziert.
Gruß eska
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
eska schrieb:
Kann ich dir sagen: weil ich ihn zu kompliziert finde. Meiner, Schippis und PTP sind einfacher und richtig.
"Die Tage, die du als Vollzeit bekämst" = Ja klar, wer seinen Anspruch nicht weiß, der weiß dann aber, welchen er HÄTTE, wenn ... :kissing_closed_eyes:
x der Arbeitstage ???
249)" = dein Urlaubsanspruch :tired_face:
Ich fand das unnötig kompliziert.
Gruß eska
Mab hat zu wenig Informationen gegeben, hätte ich den Urlaubsanspruch bei Vollzeitbeschäftigung gewusst, und ob 24. und 31.12. bei ihr als ganze halbe Arbeitstage gerechnet werden oder nicht, hätte ich auch zahlen einfügen können. Bei und z.B.:
26 UT bei Vollzeit
249 Sollarbeitstage
somit ergibt sich die Formel:
26*AT:249= Urlaubsanspruch bei Teilzeitbeschäftigung im Jahr
(AT=geleistete Arbeitstage im Jahr) Manche rechnen bei diesen AT die Feiertage mit, andere nicht, das sollte im Arbeitsvertrag festgehalten werden.
Jetzt vertändlicher? :wink:
[bearbeitet am 18.01.13 23:43]
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
TaPi schrieb:
Also wenn die Formel kompliziert ist, weiss ich auch nicht... :unamused:
Mab hat zu wenig Informationen gegeben, hätte ich den Urlaubsanspruch bei Vollzeitbeschäftigung gewusst, und ob 24. und 31.12. bei ihr als ganze halbe Arbeitstage gerechnet werden oder nicht, hätte ich auch zahlen einfügen können. Bei und z.B.:
26 UT bei Vollzeit
249 Sollarbeitstage
somit ergibt sich die Formel:
26*AT:249= Urlaubsanspruch bei Teilzeitbeschäftigung im Jahr
(AT=geleistete Arbeitstage im Jahr) Manche rechnen bei diesen AT die Feiertage mit, andere nicht, das sollte im Arbeitsvertrag festgehalten werden.
Jetzt vertändlicher? :wink:
[bearbeitet am 18.01.13 23:43]
MFG
Meitao
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Meitao schrieb:
Nicht wirklich! Ist halt nach dem Prinzip: "Warum einfach wenn es auch kompliziert geht!"
MFG
Meitao
Ich habe gar keine Lust, darüber nachzudenken. Das sind viel zu viele X
1. der EVENTUELLE Vollzeiturlaub ist dann ja auch nicht bekannt, käme dem Chef sicher auch komisch, wenn ich als TZ danach frage - Banane also ...
2. Sollarbeitstage - ja, super, soll ich die vorher auch nicht ermitteln? Mühsam, wozu?
Ist ja auch egal. Ich weiß, wie man es berechnet und gut. Dass ich den Tipp von TaPi nicht hilfreich fand, werd ich ja noch sagen dürfen ... :wink:
Gruß eska
[bearbeitet am 19.01.13 15:14]
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
eska schrieb:
Eben - dankeschön, Meitao!
Ich habe gar keine Lust, darüber nachzudenken. Das sind viel zu viele X
1. der EVENTUELLE Vollzeiturlaub ist dann ja auch nicht bekannt, käme dem Chef sicher auch komisch, wenn ich als TZ danach frage - Banane also ...
2. Sollarbeitstage - ja, super, soll ich die vorher auch nicht ermitteln? Mühsam, wozu?
Ist ja auch egal. Ich weiß, wie man es berechnet und gut. Dass ich den Tipp von TaPi nicht hilfreich fand, werd ich ja noch sagen dürfen ... :wink:
Gruß eska
[bearbeitet am 19.01.13 15:14]
BUrlG - Einzelnorm
zumal grundsätzlich
TzBfG - Einzelnorm
bekannt sein sollte.
feiertage sind sowohl bei vollzeit- als auch teilzeitbeschäftigten AN zu vergüten, vielmehr erfolgt natürlich kein gehaltsabzug - bei arbeit auf abruf ist die in den letzten 13 wochen abgefragte arbeit an diesem wochentag im durchschnitt zu zahlen.
also manchmal wundere ich mich, was hier für berechnungen abseits der gesetzlichen grundlagen verwurschtelt werden :confused:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Chris12.73 schrieb:
nein, das ist falsch. die berechnung erfolgt nach
BUrlG - Einzelnorm
zumal grundsätzlich
TzBfG - Einzelnorm
bekannt sein sollte.
feiertage sind sowohl bei vollzeit- als auch teilzeitbeschäftigten AN zu vergüten, vielmehr erfolgt natürlich kein gehaltsabzug - bei arbeit auf abruf ist die in den letzten 13 wochen abgefragte arbeit an diesem wochentag im durchschnitt zu zahlen.
also manchmal wundere ich mich, was hier für berechnungen abseits der gesetzlichen grundlagen verwurschtelt werden :confused:
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
TaPi schrieb:
"Die Tage, die du als Vollzeitkraft bekämst" x "der Arbeitstage" : "Sollarbeitstage (dieses Jahr 250, ausser bei euch ist das so geregelt, das Heilig Abend und Silvester nur 1/2 Arbeitstag sind, dann wären es halt 249)" = dein Urlaubsanspruch.
MfG
Wenn mab unerfahren ist, wie dies wohl der Fall ist, müsst ihr ihn erstmal aufklären von was diese Berechnung alles abhängt, sprich was angesetzt ist für eine Vollzeitkraft, was der Arbeitgeber für Sollarbeitstage ansetzt, wie die tatsächlichen Arbeitstage berechnet werden mit Ft oder ohne. Aber das hatte ich alles schon geschreiben...!
MfG
Gefällt mir
Gruß eska
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
eska schrieb:
Also, wie kann man denn da gleich so beleidigt sein, gibt´s doch nicht. Hier wurden schon ganz andere Beiträge als "nicht hilfreich" gekennzeichnet. Sowas muss man auch mal einfach schlucken (können/wollen). Ist doch auch egal. Sollte deine Glückseligkeit nicht von abhängen.
Gruß eska
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
TaPi schrieb:
Wohl eher: lieber ungenau berechnen als genau würde ich das nennen, bei der Formel muss man nur seine Zahlen einsetzen; aber egal soll jeder machen wie er es will. Meine Berechnung ist jedenfalls korrekt und somit nicht "nicht hilfreich"!!! :point_up:
Wenn mab unerfahren ist, wie dies wohl der Fall ist, müsst ihr ihn erstmal aufklären von was diese Berechnung alles abhängt, sprich was angesetzt ist für eine Vollzeitkraft, was der Arbeitgeber für Sollarbeitstage ansetzt, wie die tatsächlichen Arbeitstage berechnet werden mit Ft oder ohne. Aber das hatte ich alles schon geschreiben...!
MfG
Die Stundenzahl wird wichtig, wenn man die Lohnfortzahlung errechnen will. Dann wird ein Durchschnitt der letzten 3 Monate berechnet.
Gewährt der Arbeitgeber 4 Wochen Urlaub (=Mindestanspruch), rechne ich bei 2 Arbeitstagen: 4x2=8
Gewährt der Arbeitgeber 5 Wochen Urlaub, rechne ich dementsprechend 5x2=10
Gewährt der Arbeitgeber 4,5 Wochen, rechne ich eben 4,5x2=9
Da brauch man nicht wissen, wieviele Tage man hätte, wenn ... man muss auch nicht suchen und schauen, wieviel Sollarbeitstage das jeweilige Jahr hat. Man braucht auch keinen Taschenrechner ...
Gruß eska
[bearbeitet am 19.01.13 15:22]
Gefällt mir
Wenn mabs AT jedoch schwanken, mal 3 Tage, mal 2 Tage, etc die Woche, ist deine Rechnung ungeeignet. Gerne darfst du meinen Tip nicht hilfreich finden, wenn Mathe, wie du sagst, zu kompliziert ist, jedoch werd ich ja mal nachfragen dürfen?! :wink:
Ich werde hierauf nun nicht mehr weiter eingehen.
Viel Erfolg! :blush:
MfG
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
TaPi schrieb:
Wie gesagt, kann das jeder für sich entscheiden wie er es berechnet, ob der eine es nun "kompliziert" findet, oder nicht!
Wenn mabs AT jedoch schwanken, mal 3 Tage, mal 2 Tage, etc die Woche, ist deine Rechnung ungeeignet. Gerne darfst du meinen Tip nicht hilfreich finden, wenn Mathe, wie du sagst, zu kompliziert ist, jedoch werd ich ja mal nachfragen dürfen?! :wink:
Ich werde hierauf nun nicht mehr weiter eingehen.
Viel Erfolg! :blush:
MfG
deine berechnung führt doch lediglich zu einer benachteiligung des AN ....
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Chris12.73 schrieb:
die feiertage sind vollkommen irrelvant, denn für diese muss weder urlaub genommen werden (ausnahme je nach tarifvertrag bei schichtdienst, hier ja sicherlich irrelevant) noch sind sie für eine urlaubsanspruchberechnung relevant.
deine berechnung führt doch lediglich zu einer benachteiligung des AN ....
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
eska schrieb:
Fakt ist, daß die Stunden zu Berechnung des Urlaub irrelevant sind. Es zählen die Tage pro Woche.
Die Stundenzahl wird wichtig, wenn man die Lohnfortzahlung errechnen will. Dann wird ein Durchschnitt der letzten 3 Monate berechnet.
Gewährt der Arbeitgeber 4 Wochen Urlaub (=Mindestanspruch), rechne ich bei 2 Arbeitstagen: 4x2=8
Gewährt der Arbeitgeber 5 Wochen Urlaub, rechne ich dementsprechend 5x2=10
Gewährt der Arbeitgeber 4,5 Wochen, rechne ich eben 4,5x2=9
Da brauch man nicht wissen, wieviele Tage man hätte, wenn ... man muss auch nicht suchen und schauen, wieviel Sollarbeitstage das jeweilige Jahr hat. Man braucht auch keinen Taschenrechner ...
Gruß eska
[bearbeitet am 19.01.13 15:22]
Ich habe zu keiner Zeit behauptet, dass FT nicht bezahlt werden, es kommt darauf an, ob dir dein Arbeitgeber 24.+31.12. als ganzen, oder halben AT anrechnet, und, dass dieser dementsprechend bei den SOLLARBEITSTAGEN verrechnet werden müssen!!!
Und was der Mitarbeiter an Gehalt für den UT erhält, läuft genauso wie es PTP geschrieben hat, habe ich auch nicht anders behauptet!
Dann sag mir doch mal bitte wie du folgenden Urlaubsanspruch deiner Teilzeitkraft ausrechnest:
Dein Mitarbeiter kommt unregelmäßig, z.B.:
Januar 16 Tage
Februar 12 Tage
März 17 Tage
Juni 10 Tage
Juli 15 Tage
August 9 Tage
September 18 Tage
November 13 Tage
Dezember 6 Tage
Was hat dein Mitarbeiter für einen Urlaubsanspruch wenn du ihn an die UT deiner Vollzeitkraft angleichen willst, die 26 UT im Jahr bekommt, und du deinem Mitarbeiter für Heilig Abend und Silvester nur einen halben AT anrechnest?!
Wer hierfür eine kürzere Berechnung hat als ich: HER MIT!
MfG
Gefällt mir
Nu rechne du auf deine Weise und dann werden wir ja sehen ...
Es gibt noch eine andere Möglichkeit für flexible Hirne: Unbezahlten Urlaub. Dazu einfach am Ende des Jahres den Anspruch anhand der gearbeiteten Tage errechnen und Gehalt nachzahlen. Ist eine denkbare Variante für Angestellte, deren Lohn nicht existentiell den Lebensunterhalt sichert.
Eine weitere Variante, die dann aber Vereinbarungen für einzelne Tage oder Kurzurlaube beinhalten muss: Urlaub gemäß einer VZ-Kraft, aber alle Tage/komplette Wochen werden gezählt.
Gruss eska
[bearbeitet am 20.01.13 21:01]
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
eska schrieb:
Man addiert, errechnet den Durchschnitt = 2,23 x (angenommener Mindestanspruch) 4 = 8,92 aufgerundet = 9 Tage Urlaub
Nu rechne du auf deine Weise und dann werden wir ja sehen ...
Es gibt noch eine andere Möglichkeit für flexible Hirne: Unbezahlten Urlaub. Dazu einfach am Ende des Jahres den Anspruch anhand der gearbeiteten Tage errechnen und Gehalt nachzahlen. Ist eine denkbare Variante für Angestellte, deren Lohn nicht existentiell den Lebensunterhalt sichert.
Eine weitere Variante, die dann aber Vereinbarungen für einzelne Tage oder Kurzurlaube beinhalten muss: Urlaub gemäß einer VZ-Kraft, aber alle Tage/komplette Wochen werden gezählt.
Gruss eska
[bearbeitet am 20.01.13 21:01]
die feiertage haben für die berechnung keinerlei relevanz - zumal diese auch nicht frei zu nehmen sind, wenn du deinen AN an diesen tagen gar nicht abrufen würdest ... der urlaub würde dann quasi "umsonst" genommen werden.
wenn du mit deinem AN 5 bereithaltetage (also gesamte arbeitswoche) vereinbart hast und der abruf eher unregelmäßig erfolgt (z.b. stundenkonto, aber natürlich grundsätzlich zahlung der vereinbarten abrufstunden unabhängig deines abrufs), so hat eska das schon erklärt:
5 bereitshaltetage --> in deinem fall 26 tage urlaubsanspruch
--> dein anspruch auf abruf von stunden wird dann innerhalb woche anteilig verringert, so denn dein AN nur 1 oder 2 tage urlaub nehmen möchte statt der gesamten woche
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Chris12.73 schrieb:
was du beschreibst, nennt sich "arbeit auf abruf" und ist zunächst mal durch das teilzeit- und befristungsgesetz geregelt. welche stundenzahl hast du denn mit deinem AN regelmäßig wöchentlich schriftlich vereinbart? wie viele tage in der woche sind sog. bereithaltetage?
die feiertage haben für die berechnung keinerlei relevanz - zumal diese auch nicht frei zu nehmen sind, wenn du deinen AN an diesen tagen gar nicht abrufen würdest ... der urlaub würde dann quasi "umsonst" genommen werden.
wenn du mit deinem AN 5 bereithaltetage (also gesamte arbeitswoche) vereinbart hast und der abruf eher unregelmäßig erfolgt (z.b. stundenkonto, aber natürlich grundsätzlich zahlung der vereinbarten abrufstunden unabhängig deines abrufs), so hat eska das schon erklärt:
5 bereitshaltetage --> in deinem fall 26 tage urlaubsanspruch
--> dein anspruch auf abruf von stunden wird dann innerhalb woche anteilig verringert, so denn dein AN nur 1 oder 2 tage urlaub nehmen möchte statt der gesamten woche
20*116/250=9,28 UT!!!!
So kompliziert, ja? Dioe Sollarbeitstage kannst du überall nachlesen im Internet, wie z.B. hier: Arbeitstage 2013 je Bundesland / Monat
Zu Chris12.73:
Ich habe nicht gesagt, dass die FT relevant sind, wie nun schon ein paar Male erwähnt kommt es darauf an, ob bei euch der 24. und 31.12. als ganzer, oder halber AT gerechnet wird, und das ist relevant für die Sollarbeitstage. Bei mir sind es nur halbe Arbeitstage die andere Hälfte bezahle ich ihnen wie 1/2 FT, somit haben meine Mitarbeiter 249 Sollarbeitstage dieses Jahr anstatt 250.
MfG
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
TaPi schrieb:
Siehst du, genau da ist das ungerechte an deiner Berechnung, da du die Sollarbeitstage nicht mit einbeziehst, mal sind es mehr im Monat, mal weniger! Gehen wir von deinen 20 UT aus und wie es dies Jahr der Fall ist, mit 250 Sollarbeitstagen:
20*116/250=9,28 UT!!!!
So kompliziert, ja? Dioe Sollarbeitstage kannst du überall nachlesen im Internet, wie z.B. hier: Arbeitstage 2013 je Bundesland / Monat
Zu Chris12.73:
Ich habe nicht gesagt, dass die FT relevant sind, wie nun schon ein paar Male erwähnt kommt es darauf an, ob bei euch der 24. und 31.12. als ganzer, oder halber AT gerechnet wird, und das ist relevant für die Sollarbeitstage. Bei mir sind es nur halbe Arbeitstage die andere Hälfte bezahle ich ihnen wie 1/2 FT, somit haben meine Mitarbeiter 249 Sollarbeitstage dieses Jahr anstatt 250.
MfG
Was´n gewaltiger, ungerechter Unterschied - 8,92 und 9,28 :confused:
Beides ergibt 9 Tage - und nun?
Aber ich bekenne - abschließend - TaPi ist der weltbeste Urlaubberechner und sein Tipp und seine Formel gold wert. Unser ist dagegen ein Feuerfurz.
Ich plädiere für einen Button "unschätzbar hilfreich" !!!
Gruß eska
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
eska schrieb:
Ja und - du kommst auch auf 9 Tage, ebenso wie ich. Dein Sollzeug nervt mich, ganz ehrlich!
Was´n gewaltiger, ungerechter Unterschied - 8,92 und 9,28 :confused:
Beides ergibt 9 Tage - und nun?
Aber ich bekenne - abschließend - TaPi ist der weltbeste Urlaubberechner und sein Tipp und seine Formel gold wert. Unser ist dagegen ein Feuerfurz.
Ich plädiere für einen Button "unschätzbar hilfreich" !!!
Gruß eska
aber die regelungen bei arbeit auf abruf bzw. sog. kapovaz sind dir bekannt?
du bleibst die frage schuldig, ob und wie du bereithaltungstage sowie wöchentlich garantierte arbeitszeit schriftlich im arbeitsvertrag geregelt hast? falls du dies nicht hast, so weisst du ja sicherlich, dass 10 hrs wöchentlich unabhängig davon zu zahlen sind, ob ein abruf erfolgt oder nicht. was dann natürlich deine berechnungsmethode wieder weiter verkompliziert .... :grin:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Chris12.73 schrieb:
also das ganze kann doch nun wirklich nicht dein ernst sein?
aber die regelungen bei arbeit auf abruf bzw. sog. kapovaz sind dir bekannt?
du bleibst die frage schuldig, ob und wie du bereithaltungstage sowie wöchentlich garantierte arbeitszeit schriftlich im arbeitsvertrag geregelt hast? falls du dies nicht hast, so weisst du ja sicherlich, dass 10 hrs wöchentlich unabhängig davon zu zahlen sind, ob ein abruf erfolgt oder nicht. was dann natürlich deine berechnungsmethode wieder weiter verkompliziert .... :grin:
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
TaPi schrieb:
Erst genau durchlesen bevor du hier irgendwelche Behauptungen aufstellst!
Ich habe zu keiner Zeit behauptet, dass FT nicht bezahlt werden, es kommt darauf an, ob dir dein Arbeitgeber 24.+31.12. als ganzen, oder halben AT anrechnet, und, dass dieser dementsprechend bei den SOLLARBEITSTAGEN verrechnet werden müssen!!!
Und was der Mitarbeiter an Gehalt für den UT erhält, läuft genauso wie es PTP geschrieben hat, habe ich auch nicht anders behauptet!
Dann sag mir doch mal bitte wie du folgenden Urlaubsanspruch deiner Teilzeitkraft ausrechnest:
Dein Mitarbeiter kommt unregelmäßig, z.B.:
Januar 16 Tage
Februar 12 Tage
März 17 Tage
Juni 10 Tage
Juli 15 Tage
August 9 Tage
September 18 Tage
November 13 Tage
Dezember 6 Tage
Was hat dein Mitarbeiter für einen Urlaubsanspruch wenn du ihn an die UT deiner Vollzeitkraft angleichen willst, die 26 UT im Jahr bekommt, und du deinem Mitarbeiter für Heilig Abend und Silvester nur einen halben AT anrechnest?!
Wer hierfür eine kürzere Berechnung hat als ich: HER MIT!
MfG
Mir wird das hier zu dumm, auf so primitive Art und Weise diskutiere ich nicht! Macht was ihr wollt und benachteiligt eure Angestellten weiter!
Gefällt mir
Bundesurlaubsgesetz sagt das so. Aber scheinbar ist ja alles frei interpretierbar und 0,28 Urlaubstage sind dann halt 2 Stunden 12 Minuten und 37 Sekunden. Also fängst der MA am Donnerstag nicht um 12 sondern erst um 14:12.37 seinen Dienst an!
MFG
Meitao
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Meitao schrieb:
Kommaurlaubstage werden nicht gezählt.
Bundesurlaubsgesetz sagt das so. Aber scheinbar ist ja alles frei interpretierbar und 0,28 Urlaubstage sind dann halt 2 Stunden 12 Minuten und 37 Sekunden. Also fängst der MA am Donnerstag nicht um 12 sondern erst um 14:12.37 seinen Dienst an!
MFG
Meitao
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
TaPi schrieb:
Erzähl das mal deinem Angestellten, das die Kommazahlen nicht entscheidend sind!
Mir wird das hier zu dumm, auf so primitive Art und Weise diskutiere ich nicht! Macht was ihr wollt und benachteiligt eure Angestellten weiter!
Urlaubsanspruch: Wie Sie den Urlaub richtig berechnen - BWR-Media
Sie unter:
Urlaubsanspruch: Wenn Ihre Mitarbeiter in Teilzeit arbeiten
MfG
Gefällt mir
Wir kommen doch auf das gleiche Ergebnis - warum siehst du das nicht? Es ist immer ein Geben und Nehmen. Über 0,5 wird aufgerundet, unter wird abgerundet. Das ist doch nunmal so.
Du hast eine Diskussion angefangen, in der du mit deiner Auffassung relativ allein geblieben bist und schon wirfst du uns Primitivität vor ... damit disqualifizierst du dich (in dieser Sache) als mein Gesprächspartner. Das wollte ich - ein zweites Mal abschließend - noch sagen.
Gruß eska
[bearbeitet am 22.01.13 07:14]
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
eska schrieb:
:unamused: :kissing_closed_eyes: Also ich kann da ums Verrecken nichts von SOLLARBEITSTAGEN entdecken. Der Link bestätigt eher MEINE (und Schippis, und PTPs, und Meitaos und Chris) Ausführungen und rechnet wie wir. Danke dafür.
Wir kommen doch auf das gleiche Ergebnis - warum siehst du das nicht? Es ist immer ein Geben und Nehmen. Über 0,5 wird aufgerundet, unter wird abgerundet. Das ist doch nunmal so.
Du hast eine Diskussion angefangen, in der du mit deiner Auffassung relativ allein geblieben bist und schon wirfst du uns Primitivität vor ... damit disqualifizierst du dich (in dieser Sache) als mein Gesprächspartner. Das wollte ich - ein zweites Mal abschließend - noch sagen.
Gruß eska
[bearbeitet am 22.01.13 07:14]
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
TaPi schrieb:
Für mab:
Urlaubsanspruch: Wie Sie den Urlaub richtig berechnen - BWR-Media
Sie unter:
Urlaubsanspruch: Wenn Ihre Mitarbeiter in Teilzeit arbeiten
MfG
Mein Profilbild bearbeiten