Die Physiotherapie Praxis Uta
Strunkmann-Meister besteht seit
1974 im Herzen von Bogenhausen,
direkt an der Isar. Wir schaffen
eine angenehme und freundliche
Atmosphäre, in der sich sowohl
Babies und Kinder, als auch
Erwachsene wohlfühlen. Unser
erfahrenes Team hat sich auf die
Bobath-Methode spezialisiert und
setzt auf eine ganzheitliche und
individuelle Betreuung.
Was dich bei uns erwartet:
In unserer Praxis erwarten dich
vielseitige Aufgaben, die eine
abwechslungsreiche Behandlung von
P...
Strunkmann-Meister besteht seit
1974 im Herzen von Bogenhausen,
direkt an der Isar. Wir schaffen
eine angenehme und freundliche
Atmosphäre, in der sich sowohl
Babies und Kinder, als auch
Erwachsene wohlfühlen. Unser
erfahrenes Team hat sich auf die
Bobath-Methode spezialisiert und
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Was dich bei uns erwartet:
In unserer Praxis erwarten dich
vielseitige Aufgaben, die eine
abwechslungsreiche Behandlung von
P...
26 * 4 / 5 = 20,8 UT
Dann werden auch nur die tatsächlichen Arbeitstage als UT genommen. Oder bleibt man bei den 26 Tagen und nimmt dafür den arbeitsfreien Tag immer mit als UT? Wie handhabt ihr das?
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mia 554 schrieb:
Eine meiner AN möchte ihre 33 Wochenstunden gern auf 4-Tage verteilen. Sie bekommt jetzt 26 Tage Urlaub. Nach Bundesurlaubsgesetz ändert sich der Urlaub nach folgender Berechnung:
26 * 4 / 5 = 20,8 UT
Dann werden auch nur die tatsächlichen Arbeitstage als UT genommen. Oder bleibt man bei den 26 Tagen und nimmt dafür den arbeitsfreien Tag immer mit als UT? Wie handhabt ihr das?
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mia 554 schrieb:
Danke für die schnelle Antwort :blush:
Wenn weniger gearbeitet wird, dann sinds auch weniger Tage
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TheStonie schrieb:
Bei uns steht immer drin: X Tage Urlaub basierend auf eine 5 Tage Woche.
Wenn weniger gearbeitet wird, dann sinds auch weniger Tage
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susanne54 schrieb:
Ich hab auch immer 4-Tage-Woche gehabt, aber mein Urlaub war auf ne 5-Tage-Woche gerechnet. Musste also für eine Urlaubswoche 5 Tage nehmen.
8,25 Std tägl.(xxeurostdlohnx8,25=?)
26tage-5wochen und 1tag
1woche -4tage
21tage.
So hätte ich es aufgegliedert.
Dass gleiche gilt bei Krankheit.
Sollte stimmen....?????
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mario29 schrieb:
33std -4tage
8,25 Std tägl.(xxeurostdlohnx8,25=?)
26tage-5wochen und 1tag
1woche -4tage
21tage.
So hätte ich es aufgegliedert.
Dass gleiche gilt bei Krankheit.
Sollte stimmen....?????
Sonst einfach 26/5*4 und dann runden oder nicht
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Wonderwoman schrieb:
Könnte man so machen, wenn man keine Ahnung von Dreisatz hat. :stuck_out_tongue_winking_eye:
Sonst einfach 26/5*4 und dann runden oder nicht
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Inche schrieb:
Es ändert sich so wie du es ausgerechnet hast da nur die Tage genommen werden an denen tatsächlich gearbeitet wird. Mach mit ihr einen geänderten Arbeitsvertrag damitt es später zu keinen Diskusionen kommt. Ab 5 wird aufgerundet also bekommt sie 21 Tage.
meine Angestellten haben ein Jahres-Arbeitszeitenkonto ; d.h. die wöchentliche Arbeitszeit kann mit vier Stunden über ,- oder unterschitten werden und die Damen teilen sich ihre Arbeitstage völlig selbstständig ein. Ich rechne wöchentlich nach, ob die Kollegen so halbwegs im Soll sind, trage ihnen bei Minuszeiten mal einen Patienten mehr ein oder erinnere sie daran, auch mal Überstunden abzubauen.
Vorraussetzung ist, dass die Behandlungsfrequenzen eingehalten werden, die Räume nicht überbelegt werden und sie ihre Zeiten auch für Dritte wenigstens 4 Wochen im voraus fest fixieren und nicht innerhalb der Woche hin und herspringen. Ich habe sehr zuverlässige Kolleginnen und das klappt wunderbar und alle sind sehr zufrieden ; ich kann mich darauf verlassen, dass keine ihre Arbeitszeit in 2 Tagen abreißt und für den Rest der Woche nicht mehr gesehen wird.
Ich gehe, rein rechnerisch,weiterhin davon aus, dass sie 5 Tag pro Woche in der Praxis anwesend sind und wenn sie eine Woche frei haben möchten, müssen dafür auch 5 Tage Urlaub genommen werden ; meine Angestellten haben also weiterhin 26 Tage Urlaub, auch wenn sie in der Realität vielleicht grundsätzlich nur 4 Tage pro Woche anwesend sind.
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Christiane Runge schrieb:
Hallo,
meine Angestellten haben ein Jahres-Arbeitszeitenkonto ; d.h. die wöchentliche Arbeitszeit kann mit vier Stunden über ,- oder unterschitten werden und die Damen teilen sich ihre Arbeitstage völlig selbstständig ein. Ich rechne wöchentlich nach, ob die Kollegen so halbwegs im Soll sind, trage ihnen bei Minuszeiten mal einen Patienten mehr ein oder erinnere sie daran, auch mal Überstunden abzubauen.
Vorraussetzung ist, dass die Behandlungsfrequenzen eingehalten werden, die Räume nicht überbelegt werden und sie ihre Zeiten auch für Dritte wenigstens 4 Wochen im voraus fest fixieren und nicht innerhalb der Woche hin und herspringen. Ich habe sehr zuverlässige Kolleginnen und das klappt wunderbar und alle sind sehr zufrieden ; ich kann mich darauf verlassen, dass keine ihre Arbeitszeit in 2 Tagen abreißt und für den Rest der Woche nicht mehr gesehen wird.
Ich gehe, rein rechnerisch,weiterhin davon aus, dass sie 5 Tag pro Woche in der Praxis anwesend sind und wenn sie eine Woche frei haben möchten, müssen dafür auch 5 Tage Urlaub genommen werden ; meine Angestellten haben also weiterhin 26 Tage Urlaub, auch wenn sie in der Realität vielleicht grundsätzlich nur 4 Tage pro Woche anwesend sind.
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