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Urlaub anteilig?
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Anonymer Teilnehmer
26.04.2013 18:23
Hallo!
Ich würde gerne wissen, wie mir mein Urlaub umgerechnet wird.
Ich habe ein Angebot mit 28 Tagen Urlaub, 3 Tage Fobifrei, 500 Euro Fobi-Zuschuss und das wäre ab Mai.
Habe ich das Ganze dann anteilig 7/12 für 2013 oder steht mir da mehr zu?
Und ab wann kann ich Urlaub nehmen? Ich habe 6 Monate Probezeit - darf ich da Urlaub nehmen oder dann erst danach? Kann ich im August 15 Tage nehmen?

Vielen Dank für eure Hilfe
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Hallo! Ich würde gerne wissen, wie mir mein Urlaub umgerechnet wird. Ich habe ein Angebot mit 28 Tagen Urlaub, 3 Tage Fobifrei, 500 Euro Fobi-Zuschuss und das wäre ab Mai. Habe ich das Ganze dann anteilig 7/12 für 2013 oder steht mir da mehr zu? Und ab wann kann ich Urlaub nehmen? Ich habe 6 Monate Probezeit - darf ich da Urlaub nehmen oder dann erst danach? Kann ich im August 15 Tage nehmen? Vielen Dank für eure Hilfe
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo!
Ich würde gerne wissen, wie mir mein Urlaub umgerechnet wird.
Ich habe ein Angebot mit 28 Tagen Urlaub, 3 Tage Fobifrei, 500 Euro Fobi-Zuschuss und das wäre ab Mai.
Habe ich das Ganze dann anteilig 7/12 für 2013 oder steht mir da mehr zu?
Und ab wann kann ich Urlaub nehmen? Ich habe 6 Monate Probezeit - darf ich da Urlaub nehmen oder dann erst danach? Kann ich im August 15 Tage nehmen?

Vielen Dank für eure Hilfe

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RoFo
26.04.2013 18:44
Frage am besten die Person, die dir das definitiv sagen kann: deinen potentiellen neuen AG.

Grundsätzlich komme ich auf 8/12 für 2013.
Urlaub steht dir lt Gesetz nach der Probezeit zu. Sonst könnt ihr ja nicht proben, wenn du im Urlaub bist.
Jedoch wird oft und gerne eine Ausnahme gemacht. Musst du eben fragen.

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Frage am besten die Person, die dir das definitiv sagen kann: deinen potentiellen neuen AG. Grundsätzlich komme ich auf 8/12 für 2013. Urlaub steht dir lt Gesetz nach der Probezeit zu. Sonst könnt ihr ja nicht proben, wenn du im Urlaub bist. Jedoch wird oft und gerne eine Ausnahme gemacht. Musst du eben fragen.
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RoFo schrieb:

Frage am besten die Person, die dir das definitiv sagen kann: deinen potentiellen neuen AG.

Grundsätzlich komme ich auf 8/12 für 2013.
Urlaub steht dir lt Gesetz nach der Probezeit zu. Sonst könnt ihr ja nicht proben, wenn du im Urlaub bist.
Jedoch wird oft und gerne eine Ausnahme gemacht. Musst du eben fragen.

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eska
26.04.2013 19:11
Wieso 7/12? Meiner Meinung nach steht dir schon mehr zu!
Du arbeitest ab Mai, also noch 8 Monate in 2013? Oder hört das Jahr dort, wo du wohnst, im November auf?
Du hast also noch 18,xx Tage für 2013. Fobi-Frei und Fobi-Zuschuss muss nicht zwingend gekürzt werden, kann aber. Dann wären es nur 2 Fobi-Tage und ca 350,-€ Fobi-Zuschuss.

Ob du im August 15 Tage nehmen kannst, müsst ihr verhandeln. In der Probezeit hat man zwar einen Anspruch auf Urlaub erarbeitet, hat aber keinen Anspruch auf Gewährung. Da kann der AG auf das Ende der Probezeit bestehen. Stell dir vor, du bekommst die 15 Tage und entscheidest dich im September, zu gehen.
Allerdings wäre es regulär dann Novemver/Dezember. Blöde Zeit für einen Jahresurlaub. Also wenn ihr beide wisst, daß es nach der Probezeit mit euch weitergehen soll, kann man das auch aushandeln.

Das wird dir hier aber niemand sagen können. Über solche Dinge spricht man am besten mit seinem Arbeitgeber!

Gruß eska



[bearbeitet am 26.04.13 21:23]
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• Primo
Wieso 7/12? Meiner Meinung nach steht dir schon mehr zu! Du arbeitest ab Mai, also noch 8 Monate in 2013? Oder hört das Jahr dort, wo du wohnst, im November auf? Du hast also noch 18,xx Tage für 2013. Fobi-Frei und Fobi-Zuschuss muss nicht zwingend gekürzt werden, kann aber. Dann wären es nur 2 Fobi-Tage und ca 350,-€ Fobi-Zuschuss. Ob du im August 15 Tage nehmen kannst, müsst ihr verhandeln. In der Probezeit hat man zwar einen Anspruch auf Urlaub erarbeitet, hat aber keinen Anspruch auf Gewährung. Da kann der AG auf das Ende der Probezeit bestehen. Stell dir vor, du bekommst die 15 Tage und entscheidest dich im September, zu gehen. Allerdings wäre es regulär dann Novemver/Dezember. Blöde Zeit für einen Jahresurlaub. Also wenn ihr beide wisst, daß es nach der Probezeit mit euch weitergehen soll, kann man das auch aushandeln. Das wird dir hier aber niemand sagen können. Über solche Dinge spricht man am besten mit seinem Arbeitgeber! Gruß eska [bearbeitet am 26.04.13 21:23]
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TheStonie
27.04.2013 09:51
Zum hinzufügen: je vollen! Kalendermonat stehen einem gesetzlich 1/12 des Jahresurlaub zu. Heißt, beginnt der AV am 2.Mai kann der AG dir den Urlaub für den Mai streichen!
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Zum hinzufügen: je vollen! Kalendermonat stehen einem gesetzlich 1/12 des Jahresurlaub zu. Heißt, beginnt der AV am 2.Mai kann der AG dir den Urlaub für den Mai streichen!
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TheStonie schrieb:

Zum hinzufügen: je vollen! Kalendermonat stehen einem gesetzlich 1/12 des Jahresurlaub zu. Heißt, beginnt der AV am 2.Mai kann der AG dir den Urlaub für den Mai streichen!

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eska
27.04.2013 10:06
Auf solche AG-Tricks muss man eben achten. Dann besteht man darauf, daß er AV eben nicht am 2.5. beginnt - warum auch. Er kann auch an/mit einem Feiertag beginnen. Aber grundsätzlich ist der Mai sowieso ein sehr arbeitgeberfeindlicher Monat. Kein guter Zeitpunkt für Verhandlungen.

Gruß eska
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Auf solche AG-Tricks muss man eben achten. Dann besteht man darauf, daß er AV eben nicht am 2.5. beginnt - warum auch. Er kann auch an/mit einem Feiertag beginnen. Aber grundsätzlich ist der Mai sowieso ein sehr arbeitgeberfeindlicher Monat. Kein guter Zeitpunkt für Verhandlungen. Gruß eska
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eska schrieb:

Auf solche AG-Tricks muss man eben achten. Dann besteht man darauf, daß er AV eben nicht am 2.5. beginnt - warum auch. Er kann auch an/mit einem Feiertag beginnen. Aber grundsätzlich ist der Mai sowieso ein sehr arbeitgeberfeindlicher Monat. Kein guter Zeitpunkt für Verhandlungen.

Gruß eska

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Anonymer Teilnehmer
27.04.2013 17:52
danke! ja, ich hab eigentlich auch 8/12 gemeint. war mein Fehler.
Aber das kann ja wohl nicht sein, dass man, wenn man nicht am 1. anfängt, sondern z. B. am 16., dass man dafür dann keinen Urlaub bekommt?! Also vom 16. - 30./31.?! Da arbeitet man doch auch! Das ist echt heftig...
Vielen Dank!
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danke! ja, ich hab eigentlich auch 8/12 gemeint. war mein Fehler. Aber das kann ja wohl nicht sein, dass man, wenn man nicht am 1. anfängt, sondern z. B. am 16., dass man dafür dann keinen Urlaub bekommt?! Also vom 16. - 30./31.?! Da arbeitet man doch auch! Das ist echt heftig... Vielen Dank!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

danke! ja, ich hab eigentlich auch 8/12 gemeint. war mein Fehler.
Aber das kann ja wohl nicht sein, dass man, wenn man nicht am 1. anfängt, sondern z. B. am 16., dass man dafür dann keinen Urlaub bekommt?! Also vom 16. - 30./31.?! Da arbeitet man doch auch! Das ist echt heftig...
Vielen Dank!

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Shakespeare
27.04.2013 18:28
Ja das stimmt und ein AG der ein Arbeitsverhältnis mit solchen Tricks beginnt, wird wohl nicht lange Freude an seinen Mitarbeitern haben...
Allerdings muss man der Fairness halber sagen, dass bei anteiligen Urlaub, der nicht auf volle Tage gerechnet werden kann (z.B. bei 25 U-Tagen), gem. Gesetzgeber, hier auf volle Tage aufgerundet werden muss.
Das könnte man ausgleichende Ungerechtigkeit nennen...

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Ja das stimmt und ein AG der ein Arbeitsverhältnis mit solchen Tricks beginnt, wird wohl nicht lange Freude an seinen Mitarbeitern haben... Allerdings muss man der Fairness halber sagen, dass bei anteiligen Urlaub, der nicht auf volle Tage gerechnet werden kann (z.B. bei 25 U-Tagen), gem. Gesetzgeber, hier auf volle Tage aufgerundet werden muss. Das könnte man ausgleichende Ungerechtigkeit nennen...
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Shakespeare schrieb:

Ja das stimmt und ein AG der ein Arbeitsverhältnis mit solchen Tricks beginnt, wird wohl nicht lange Freude an seinen Mitarbeitern haben...
Allerdings muss man der Fairness halber sagen, dass bei anteiligen Urlaub, der nicht auf volle Tage gerechnet werden kann (z.B. bei 25 U-Tagen), gem. Gesetzgeber, hier auf volle Tage aufgerundet werden muss.
Das könnte man ausgleichende Ungerechtigkeit nennen...

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Anonymer Teilnehmer
27.04.2013 18:32
das ist ja alles ganz schön verwirrend... da blicken doch nicht alle AG durch?!
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das ist ja alles ganz schön verwirrend... da blicken doch nicht alle AG durch?!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

das ist ja alles ganz schön verwirrend... da blicken doch nicht alle AG durch?!

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eska
28.04.2013 10:00
Nein, sicher nicht. Werder AG noch AN blicken da immer durch. Viele AG´s überlassen das dem STEUERberater! AN´s fragen Mutti oder das Forum. :wink:

Gruß eska
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Nein, sicher nicht. Werder AG noch AN blicken da immer durch. Viele AG´s überlassen das dem STEUERberater! AN´s fragen Mutti oder das Forum. :wink: Gruß eska
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eska schrieb:

Nein, sicher nicht. Werder AG noch AN blicken da immer durch. Viele AG´s überlassen das dem STEUERberater! AN´s fragen Mutti oder das Forum. :wink:

Gruß eska

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Anonymer Teilnehmer
28.04.2013 12:32
Ja, aber bei dem Wirrwarr ist es doch besser zu fragen, oder sehe ich das falsch?!
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Ja, aber bei dem Wirrwarr ist es doch besser zu fragen, oder sehe ich das falsch?!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Ja, aber bei dem Wirrwarr ist es doch besser zu fragen, oder sehe ich das falsch?!

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eska
28.04.2013 15:14
Nee, sag ich doch ... :tired_face: Immerhin muss man schon einen Teil verstanden haben, um in der Lage zu sein, gezielte Fragen zu stellen :sunglasses: ...
alles gut.

Gruß eska
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Nee, sag ich doch ... :tired_face: Immerhin muss man schon einen Teil verstanden haben, um in der Lage zu sein, gezielte Fragen zu stellen :sunglasses: ... alles gut. Gruß eska
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eska schrieb:

Nee, sag ich doch ... :tired_face: Immerhin muss man schon einen Teil verstanden haben, um in der Lage zu sein, gezielte Fragen zu stellen :sunglasses: ...
alles gut.

Gruß eska

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eska schrieb:

Wieso 7/12? Meiner Meinung nach steht dir schon mehr zu!
Du arbeitest ab Mai, also noch 8 Monate in 2013? Oder hört das Jahr dort, wo du wohnst, im November auf?
Du hast also noch 18,xx Tage für 2013. Fobi-Frei und Fobi-Zuschuss muss nicht zwingend gekürzt werden, kann aber. Dann wären es nur 2 Fobi-Tage und ca 350,-€ Fobi-Zuschuss.

Ob du im August 15 Tage nehmen kannst, müsst ihr verhandeln. In der Probezeit hat man zwar einen Anspruch auf Urlaub erarbeitet, hat aber keinen Anspruch auf Gewährung. Da kann der AG auf das Ende der Probezeit bestehen. Stell dir vor, du bekommst die 15 Tage und entscheidest dich im September, zu gehen.
Allerdings wäre es regulär dann Novemver/Dezember. Blöde Zeit für einen Jahresurlaub. Also wenn ihr beide wisst, daß es nach der Probezeit mit euch weitergehen soll, kann man das auch aushandeln.

Das wird dir hier aber niemand sagen können. Über solche Dinge spricht man am besten mit seinem Arbeitgeber!

Gruß eska



[bearbeitet am 26.04.13 21:23]



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