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• Mit freier Zeiteinteilung
(keine Taktung, kein Schichtdienst,
kein Wochenenddienst)
• Mit eigenständiger Planung der
Aufträge
• Mit viel Abwechslung und
täglich neuem Input
• Mit der Möglichkeit mobil zu
arbeiten
• Mit hoher therapeutischer
Verantwortung
• Mit hoher Anerkennung und
Kommunikation auf Augenhöhe
Beschreibung Ihrer zukünftigen
Stelle:
• Unterstützung der
Klienten/innen ins Arbeitsleben
zurückzukehren
• Arbeiten im Bereic...
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ihr wurde ein Stundenlohn von 25€ (20 min. Takt) in Aussicht gestellt. Angeblich "kaufen" sich die Pat. 10 Minuten dazu bzw. erhalten 4 Termine bei einem 6-Rezept.
Mehr Details weiß ich noch nicht....würdet ihr meiner Tochter von dieser Praxis abraten?
Obwohl alt genug ist sie ja.......
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MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:
Bewusst zu schnell fahren, bewusst falsch parken, bewusst lügen oder bewusst betrügen und sich an Urkundenfälschung beteiligen. Alles ist möglich und sich dafür zu entscheiden - alles eine Charakterfrage.
MfG :)
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sabine963 schrieb:
Wozu kaufen die Pat sich 10 Minuten bei einem 20 min Takt?
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stefann34 schrieb:
angeblich dies angeblich das...man hört soviel....soll sie sich die praxis den chef und die kollegen doch erstmal ansehen...dann kann sie sich doch entscheiden....und 100 prozentig richtig läuft es in keiner praxis...kann mir keiner erzählen
Doch, ich erzähle dir das so für meine Praxis. Mauscheleien, egal in welcher Form, gibt es bei uns nicht. Können wir uns aufgrund der Größe der Praxis auch gar nicht leisten; viel zu viel Risiko.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@stefann34 "und 100 prozentig richtig läuft es in keiner praxis...kann mir keiner erzählen"
Doch, ich erzähle dir das so für meine Praxis. Mauscheleien, egal in welcher Form, gibt es bei uns nicht. Können wir uns aufgrund der Größe der Praxis auch gar nicht leisten; viel zu viel Risiko.
kommt nicht vor das da mal ein datum falsch geschrieben wird...statt bsp 6.7 der 7.7,,,ist bestimmt schon vielen mal passiert...wenn du sagen würdest zu 99 prozent dann würde ich dir das abnehmen aber sorry 100 niemals
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stefann34 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
kommt nicht vor das da mal ein datum falsch geschrieben wird...statt bsp 6.7 der 7.7,,,ist bestimmt schon vielen mal passiert...wenn du sagen würdest zu 99 prozent dann würde ich dir das abnehmen aber sorry 100 niemals
Bei uns ist der elektronischen Terminkalender softwaremäßig 1:1 mit der Verordnung und der elektronischen Verlaufsdokumentation gekoppelt. Daher müsste dann schon auch der Terminkalender sowie die Verlaufsdokumentation manipuliert werden. Also nein, das kommt nicht vor.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@stefann34 Wenn ein Datum falsch geschrieben wurde, dann wird das halt Vorschriftsmäßig korrigiert. Was denn sonst? Ist mir selbst am Montag noch passiert.
Bei uns ist der elektronischen Terminkalender softwaremäßig 1:1 mit der Verordnung und der elektronischen Verlaufsdokumentation gekoppelt. Daher müsste dann schon auch der Terminkalender sowie die Verlaufsdokumentation manipuliert werden. Also nein, das kommt nicht vor.
Verschrieben? Kein Problem, wird korrigiert. Und Patient unterschreibt daneben. Kommt vor, ist aber kein Beinbruch.
Unterschreiben für einen nicht abgesagten Termin? Ich mach mich doch nicht erpressbar von einem Patienten!
Ich hatte auch schon (kann ich mir nur so vorstellen) Test-Anrufe. Ich frag am Telefon grundsätzlich die wichtigsten Daten ab "das tut mir leid, das Rezept ist leider abgelaufen, da müssten Sie ein neues besorgen". Antwort "stellen Sie sich nicht so an, tragen Sie halt ein anderes Datum ein, machen alle". Ich "das mag sein, dass das in anderen Praxen gemacht wird, bei mir definitiv nicht!".
3 identische Anrufe in einer Woche mit unterschiedlichen Rezepten.
Und die Frage, die @Ahn erhalten hat, bekomme ich auch schon mal. Ein kurzes "nein, das geht nicht. Nennt man Betrug" reicht dann.....
Kleiner Tip: Wenn ich weiß, dass bei mir alles korrekt läuft, kann ich wunderbar schlafen!
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die neue schrieb:
@stefann34 ich behaupte, auch bei mir läuft es 100% korrekt.
Verschrieben? Kein Problem, wird korrigiert. Und Patient unterschreibt daneben. Kommt vor, ist aber kein Beinbruch.
Unterschreiben für einen nicht abgesagten Termin? Ich mach mich doch nicht erpressbar von einem Patienten!
Ich hatte auch schon (kann ich mir nur so vorstellen) Test-Anrufe. Ich frag am Telefon grundsätzlich die wichtigsten Daten ab "das tut mir leid, das Rezept ist leider abgelaufen, da müssten Sie ein neues besorgen". Antwort "stellen Sie sich nicht so an, tragen Sie halt ein anderes Datum ein, machen alle". Ich "das mag sein, dass das in anderen Praxen gemacht wird, bei mir definitiv nicht!".
3 identische Anrufe in einer Woche mit unterschiedlichen Rezepten.
Und die Frage, die @Ahn erhalten hat, bekomme ich auch schon mal. Ein kurzes "nein, das geht nicht. Nennt man Betrug" reicht dann.....
Kleiner Tip: Wenn ich weiß, dass bei mir alles korrekt läuft, kann ich wunderbar schlafen!
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Papa Alpaka schrieb:
@stefann34 06.07. (lesbar) durchstreichen, 07.07. danebenschreiben, Änderung vom Leistungsempfänger quittieren lassen. 100% regelkonformes Verhalten.
Ein Beispiel, welches nie bei 100% liegt:
Die Risikobeschreibung des Arbeitsplatzes. Ich war mal Betriebsrat und hab z.B. angemahnt, dass die Lichtfarbe der Raumbeleuchtung in der Risikobeschreibung nicht mit auftaucht.
Und in der Physiotherapie? Die Zuzahlung ist vor Ablauf der letzten Behandlung zu kassieren. Das ist eine Regelung aus der Hölle.
Nehmen wir an, der Patient bezahlt beim 2. Termin in bar für alle 6 Termine. Stirbt aber zwischen Termin 5 und 6. Frage: Welche Praxis macht sich die Mühe den Erbberechtigten zu ermitteln? Dem muss man nämlich die zuviel gezahlten Zuzahlung zurückgeben. Und das unaufgefordert.
100% gehen nicht. 99% ist völlig okay.
Und @Elleng
Die Angestellten haften genauso für illegale Sachen, wenn sie trotz Kenntnis von deren Illegalität mitmachen.
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Halbtitan schrieb:
@stefann34 Exakt. 100% gehen halt nicht. Was aber auch gar nicht notwendig ist.
Ein Beispiel, welches nie bei 100% liegt:
Die Risikobeschreibung des Arbeitsplatzes. Ich war mal Betriebsrat und hab z.B. angemahnt, dass die Lichtfarbe der Raumbeleuchtung in der Risikobeschreibung nicht mit auftaucht.
Und in der Physiotherapie? Die Zuzahlung ist vor Ablauf der letzten Behandlung zu kassieren. Das ist eine Regelung aus der Hölle.
Nehmen wir an, der Patient bezahlt beim 2. Termin in bar für alle 6 Termine. Stirbt aber zwischen Termin 5 und 6. Frage: Welche Praxis macht sich die Mühe den Erbberechtigten zu ermitteln? Dem muss man nämlich die zuviel gezahlten Zuzahlung zurückgeben. Und das unaufgefordert.
100% gehen nicht. 99% ist völlig okay.
Und @Elleng
Die Angestellten haften genauso für illegale Sachen, wenn sie trotz Kenntnis von deren Illegalität mitmachen.
Wo hast du das denn wieder her? Diese Regelung steht so nicht im Bundesrahmenvertrag.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Halbtitan ".... Die Zuzahlung ist vor Ablauf der letzten Behandlung zu kassieren...."
Wo hast du das denn wieder her? Diese Regelung steht so nicht im Bundesrahmenvertrag.
Bundesrahmenvertrag Seite 13
,,Die gesamte Zuzahlung ist am Tag der ersten Behandlung
fällig."
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Halbtitan schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Bundesrahmenvertrag Seite 13
,,Die gesamte Zuzahlung ist am Tag der ersten Behandlung
fällig."
...ich habe das aber ganz anders gelesen...lies doch bitte mal in deinem RV und Anhänge neu nach ... bevor du hier schreibst
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
@Halbtitan
...ich habe das aber ganz anders gelesen...lies doch bitte mal in deinem RV und Anhänge neu nach ... bevor du hier schreibst
JürgenK ;)
Darüber hinaus vergisst du den Rest des Paragraphen zu berücksichtigen :
So nein, die Zuzahlung ist nicht zwingend "vor Ablauf der letzten Behandlung" von uns zu kassieren. Theoretisch kann ich die verpflichtete Zuzahlungsaufforderung sogar noch nach Abschluss der Behandlungsserie erstellen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Halbtitan fällig bedeutet nicht, dass die Zuzahlung vor der letzten Behandlung bezahlt sein muss. Aus "fällig" lässt sich keine Frist ableitet. Es bedeutet lediglich, dass mit der ersten Behandlung die Zahlschuld des Eigenanteils nach dem SGB V entsteht.
[...]Sofern die Zuzahlung nicht am ersten Behandlungstag entrichtet wurde, hat der zugelassene Leistungserbringer ab dem Tag der zweiten Behandlung die Versicherten schriftlich an die Zuzahlung zu erinnern und ihnen eine Zahlungsfrist von 14 Kalendertagen einzuräumen. Zahlt die oder der Versicherte trotz dieser gesonderten schriftlichen Aufforderung die Zuzahlung bis zum Ende der Behandlungsserie bzw. bis zum Ablauf der Zahlungsfrist nicht, hat die Krankenkasse gemäß § 43 Absatz 1 Satz 2 SGB V die Zuzahlung einzuziehen. [...] M. a. W., frühestens mit der 2. Behandlung bekommt der Patient eine Zahlungsaufforderung mit 14-tägiger Zahlfrist insoweit er nicht beim 1. oder 2. Behandlung bezahlt hat. Sobald dieser Frist überschritten ist (d.h. ggf. auch schon vor Ende der Behandlungsserie), bin ich nicht mehr für das Entreiben der Zuzahlung zuständig. Auch wenn der Patient nicht bis zum Ende der Behandlungsserie bezahlt hat, bin ich nicht mehr zuständig. Ab diesem Zeitpunkt ist die Kasse des Patienten zuständig.
Darüber hinaus vergisst du den Rest des Paragraphen zu berücksichtigen :
So nein, die Zuzahlung ist nicht zwingend "vor Ablauf der letzten Behandlung" von uns zu kassieren. Theoretisch kann ich die verpflichtete Zuzahlungsaufforderung sogar noch nach Abschluss der Behandlungsserie erstellen.
Richtig. Du musst nur einmal schriftlich zur Zahlung aufgefordert haben.
Ich handhaben es tatsächlich so, dass es bei der zweiten Behandlung entweder eine Quittung über den eingegangenen Eigenanteil gibt oder die schriftliche Aufforderung mit der Aufklärung, dass dies die einzige Aufforderung meinerseits ist und das Forderungsmanagement mit der Abrechnung der Verordnung an den Kostenträger übergeht und ggf. notwendige weitere Schritte durch diesen gegangen werden.
Diskussionsfreudige Versicherte bekommen das Angebot, die Übernahme der mir entstehenden Inkassokosten mit dem Ziel einer entlasteten Verwaltung des Kostenträgers ab zwei Wochen nach Aufforderung zur Zahlung zu erklären.
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Papa Alpaka schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij "Theoretisch kann ich die verpflichtete Zuzahlungsaufforderung sogar noch nach Abschluss der Behandlungsserie erstellen."
Richtig. Du musst nur einmal schriftlich zur Zahlung aufgefordert haben.
Ich handhaben es tatsächlich so, dass es bei der zweiten Behandlung entweder eine Quittung über den eingegangenen Eigenanteil gibt oder die schriftliche Aufforderung mit der Aufklärung, dass dies die einzige Aufforderung meinerseits ist und das Forderungsmanagement mit der Abrechnung der Verordnung an den Kostenträger übergeht und ggf. notwendige weitere Schritte durch diesen gegangen werden.
Diskussionsfreudige Versicherte bekommen das Angebot, die Übernahme der mir entstehenden Inkassokosten mit dem Ziel einer entlasteten Verwaltung des Kostenträgers ab zwei Wochen nach Aufforderung zur Zahlung zu erklären.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Papa Alpaka Exakt! Genauso handhaben wir das auch. Mittlerweile stellen wir ca. 30% der Zuzahlungen die Kasse in Rechnung. Und zwar in direkte Kombination mit der eigentlichen Abrechnung der VO.
Falls die Praxis jetzt allerdings auch noch ein 6er-Rezept einfach in 4 Termine packt, wird ja aus dem Preis für eine KG 41,70€ statt den regulären 27,80€.
Damit kann der Inhaber natürlich ordentlichen Reibach machen, jedoch ist das wirklich eindeutiger Abrechnungsbetrug, an dem sich deine Tochter dann automatisch beteiligt. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass das alle Pat. dauerhaft tolerieren - irgendeiner wird safe mal zur Kasse rennen und den Inhaber anschwärzen. Wenn die Sache dann auffliegt, darf er erstmal RICHTIG zahlen. Das kann in's Sechsstellige gehen.
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Felix Z. schrieb:
@Elleng Naja, 25,-€ Stundenlohn bei 20er-Taktung sind ja nicht auffällig viel.
Falls die Praxis jetzt allerdings auch noch ein 6er-Rezept einfach in 4 Termine packt, wird ja aus dem Preis für eine KG 41,70€ statt den regulären 27,80€.
Damit kann der Inhaber natürlich ordentlichen Reibach machen, jedoch ist das wirklich eindeutiger Abrechnungsbetrug, an dem sich deine Tochter dann automatisch beteiligt. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass das alle Pat. dauerhaft tolerieren - irgendeiner wird safe mal zur Kasse rennen und den Inhaber anschwärzen. Wenn die Sache dann auffliegt, darf er erstmal RICHTIG zahlen. Das kann in's Sechsstellige gehen.
Anscheinend ist das Hemd näher als die Hose, bei so einigen Mitmenschen....
Ich habe meine ehemalige Chefin bei der ARGE angezeigt, nachdem ich gekündigt habe.
Nach Monaten bekam ich von ihr einen Anruf, ob ich sie angezeigt hätte. Sie hatte "vergessen", den Kollegen mit der MT Fortbildung abzumelden und weiterhin MT Verordnungen abgearbeitet.
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Elleng schrieb:
"Automatisch beteiligt".... was bitte machst du, wenn der PI dir als Angestellte ZNS -oder MT Patienten einträgt? Verweigern, kündigen, anzeigen? "Das machen doch alle Praxen" kommt als Anwort.
Anscheinend ist das Hemd näher als die Hose, bei so einigen Mitmenschen....
Ich habe meine ehemalige Chefin bei der ARGE angezeigt, nachdem ich gekündigt habe.
Nach Monaten bekam ich von ihr einen Anruf, ob ich sie angezeigt hätte. Sie hatte "vergessen", den Kollegen mit der MT Fortbildung abzumelden und weiterhin MT Verordnungen abgearbeitet.
Wenn man im Vorstellungsgespräch / Probearbeiten schon mitbekommt wie der Hase läuft dann kann man sich ja entscheiden ob man da mitmachen will oder sich was anderes suchen.
Hinterher anzeigen wäre in dem Fall schon merkwürdig.
Und ja man kann sagen - mache ich nicht, ist Betrug.
Daraus folgt dann ebenfalls wohl der Jobwechsel. Oder man macht mit. Da gibt's eigentlich nur zwei Möglichkeiten.
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sabine963 schrieb:
@Elleng
Wenn man im Vorstellungsgespräch / Probearbeiten schon mitbekommt wie der Hase läuft dann kann man sich ja entscheiden ob man da mitmachen will oder sich was anderes suchen.
Hinterher anzeigen wäre in dem Fall schon merkwürdig.
Und ja man kann sagen - mache ich nicht, ist Betrug.
Daraus folgt dann ebenfalls wohl der Jobwechsel. Oder man macht mit. Da gibt's eigentlich nur zwei Möglichkeiten.
Probegearbeitet habe ich in 35 Jahren auch noch nie, ist das Usus?
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Elleng schrieb:
@sabine963 ich habe beim Vorstellungsgespräch noch nie Einblick in die Geschäftsgebaren bekommen, geschweige denn, ich müsste auch MT Verordnungen ohne Fobi abarbeiten.
Probegearbeitet habe ich in 35 Jahren auch noch nie, ist das Usus?
Probearbeiten finde ich nicht ungewöhnlich. 1-2 Nachmittage. Wenn man weiß wonach man schauen muß findet man alle Infos. Man kann doch direkt nachfragen wie die Abläufe sind. Direkt ansprechen dass man nur Sachen machen wird für die die Fobis da sind.
Heutzutage hat man die freie Auswahl an Arbeitsstellen.
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sabine963 schrieb:
@Elleng
Probearbeiten finde ich nicht ungewöhnlich. 1-2 Nachmittage. Wenn man weiß wonach man schauen muß findet man alle Infos. Man kann doch direkt nachfragen wie die Abläufe sind. Direkt ansprechen dass man nur Sachen machen wird für die die Fobis da sind.
Heutzutage hat man die freie Auswahl an Arbeitsstellen.
Ich habe mich geweigert, MT und ZNS Patienten zu behandeln und später gekündigt.
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Abu Junayd schrieb:
@Elleng Ja. Habe ich gemacht.
Ich habe mich geweigert, MT und ZNS Patienten zu behandeln und später gekündigt.
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Marita Heß schrieb:
@sabine963 jede Stunde Probearbeit muss vom AG bezahlt werden
und seit wann beinhaltet ein Probearbeiten, auch ein „arbeiten“ im Sinne von therapieren? Ist auch mit der GKV so nicht vorgesehen..
Bei mir ist es eher ein Reinschnuppern.
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massu schrieb:
@Marita Heß ich glaube nicht, dass der Arbeitgeber das Probearbeiten in einer anderen Praxis übernehmen muss!
und seit wann beinhaltet ein Probearbeiten, auch ein „arbeiten“ im Sinne von therapieren? Ist auch mit der GKV so nicht vorgesehen..
Bei mir ist es eher ein Reinschnuppern.
Da will ich gar kein Geld für.
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sabine963 schrieb:
@massu genauso sehe ich das auch. Lieber investiere ich da ein paar Stunden als die Katze im Sack zu bekommen. Erzählt wird einem viel. Und wenn man die Auswahl hat erleichtert sowas die Entscheidung.
Da will ich gar kein Geld für.
Im Betrieb ein paar Stunden mitlaufen damit man mal schaut ob einem der Betrieb und die Kollegen passen oder nicht, würde ich als AG grundsätzlich nicht bezahlen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Marita Heß Das nennt sich dann Probezeit (bis zu 6 Monate).
Im Betrieb ein paar Stunden mitlaufen damit man mal schaut ob einem der Betrieb und die Kollegen passen oder nicht, würde ich als AG grundsätzlich nicht bezahlen.
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Problem beschreiben
Elleng schrieb:
Meine Tochter (mit MLD Fobi) erzählte mir von ihrem telefonischen (Vorab-)Bewerbungsgespräch (Großstadt):
ihr wurde ein Stundenlohn von 25€ (20 min. Takt) in Aussicht gestellt. Angeblich "kaufen" sich die Pat. 10 Minuten dazu bzw. erhalten 4 Termine bei einem 6-Rezept.
Mehr Details weiß ich noch nicht....würdet ihr meiner Tochter von dieser Praxis abraten?
Obwohl alt genug ist sie ja.......
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und nächstes Mal ist dann die nette Nachbarin dran 😉
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Ahn schrieb:
Ich wurde diese Woche schon zum zweiten Mal gefragt, ob denn auf die jeweilige Verordnung auch der Partner behandelt werden könnte…
und nächstes Mal ist dann die nette Nachbarin dran 😉
Ist ein Jahr gültig und auf jeden bis Verwandtschaftsgrad 4 übertragbar,
natürlich Haustiere mit einbezogen sweat_smile
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Eva schrieb:
@Ahn Kennst du etwa nicht das "Familienrezept"?
Ist ein Jahr gültig und auf jeden bis Verwandtschaftsgrad 4 übertragbar,
natürlich Haustiere mit einbezogen sweat_smile
Eine Kollegin hatte eine Frau am Telefon: mein Eugen hat so schlimme Rückenprobleme, braucht unbedingt ganz dringend Termine. Und als sie nach dem Rezept fragt: wie, brauch man da ein Rezept für??
Und als die Kollegin weiter gefragt hat, stellte sich heraus dass der Eugen der Chihuahua war 🤦🏻♀️😄😄
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Ahn schrieb:
@Eva jaja die lieben Haustiere.
Eine Kollegin hatte eine Frau am Telefon: mein Eugen hat so schlimme Rückenprobleme, braucht unbedingt ganz dringend Termine. Und als sie nach dem Rezept fragt: wie, brauch man da ein Rezept für??
Und als die Kollegin weiter gefragt hat, stellte sich heraus dass der Eugen der Chihuahua war 🤦🏻♀️😄😄
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Evemarie Kaiser schrieb:
sweat_smilesweat_smilesweat_smile sehr gut
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Problem beschreiben
Leni C. schrieb:
Ich kann gar nicht glauben , daß solche unlauteren Interna direkt am Telefon kommuniziert werden.
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sabine963 schrieb:
Das hatten wir glaube ich von vorn herein vorausgesetzt dass auch du das als NoGo ansiehst.
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Problem beschreiben
Elleng schrieb:
Danke für eure Anworten/Kommentare...jedoch hätte ich gedacht, eine kleines No-Go in Bezug auf 4 Termine für eine 6- er Verordnung zu hören (außer bei Lars).
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