Sie suchen eine Stelle…
• Mit freier Zeiteinteilung
(keine Taktung, kein Schichtdienst,
kein Wochenenddienst)
• Mit eigenständiger Planung der
Aufträge
• Mit viel Abwechslung und
täglich neuem Input
• Mit der Möglichkeit mobil zu
arbeiten
• Mit hoher therapeutischer
Verantwortung
• Mit hoher Anerkennung und
Kommunikation auf Augenhöhe
Beschreibung Ihrer zukünftigen
Stelle:
• Unterstützung der
Klienten/innen ins Arbeitsleben
zurückzukehren
• Arbeiten im Bereic...
• Mit freier Zeiteinteilung
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Stelle:
• Unterstützung der
Klienten/innen ins Arbeitsleben
zurückzukehren
• Arbeiten im Bereic...
Also:
Ich arbeite in einer Praxis und habe ein Stundenkonto, schreibe also jeden Monat auf wieviele Stunden ich gearbeitet habe.
Wenn ich jetzt eine stunde früher gehen möchte, habe ich in der Woche natürlich eine Minusstunde, sofern sie nicht gleich wieder an einem anderen Tag reingeholt wird. Soweit Klar.
ABER: Öfter wird der erste Termin nicht belegt (vorallem momentan wenn Quartalsende ist) d.h. ich komme eine halbe h später zur Arbeit.
Natürlich ist mir das nicht so recht, da ich so wertvoll erarbeitete Überstunden abbauen muss. :( Im Vertrag steht außer dass es dieses Stundenkonto gibt, nichts genaueres.
Muss ich das akzeptieren?
Ich habe schon mal gesagt, dass es mich ärgert an unmöglichen Stellen unfreiwillig Minusstunden zu machen.
Greift dort dann der §615 bei Annahmeverzug?
herzliche Grüße
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo zusammen, ich habe bezüglich des Themas schon etwas recherchiert, bin aber auf keinen grünen Zweig gekommen.
Also:
Ich arbeite in einer Praxis und habe ein Stundenkonto, schreibe also jeden Monat auf wieviele Stunden ich gearbeitet habe.
Wenn ich jetzt eine stunde früher gehen möchte, habe ich in der Woche natürlich eine Minusstunde, sofern sie nicht gleich wieder an einem anderen Tag reingeholt wird. Soweit Klar.
ABER: Öfter wird der erste Termin nicht belegt (vorallem momentan wenn Quartalsende ist) d.h. ich komme eine halbe h später zur Arbeit.
Natürlich ist mir das nicht so recht, da ich so wertvoll erarbeitete Überstunden abbauen muss. :( Im Vertrag steht außer dass es dieses Stundenkonto gibt, nichts genaueres.
Muss ich das akzeptieren?
Ich habe schon mal gesagt, dass es mich ärgert an unmöglichen Stellen unfreiwillig Minusstunden zu machen.
Greift dort dann der §615 bei Annahmeverzug?
herzliche Grüße
Man kann Überstunden ansammeln und fängt später an oder kann früher gehen.
Das ist eine Win-win Situation für AG und AN.
Ich, als AN finde diese Form der Arbeitszeit gut.
Wie es rechtlich ist, weiß ich nicht.
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Ich sehe das Problem in der freiwilligkeit/sinnhaftigkeit dieser ungewollten minusstunden.
Ich sage ja nicht :
" Morgen möchte ich ausschlafen und später kommen, wir müssen einen Patienten absagen"
Das würde mein Chef eh kaum dulden
-ABER-
ich sehe heute Abend dass ich morgen eine Stunde später anfangen muss,weil Termine offen sind. ( Diese sind gar nicht besetzt worden, also keine Terminabsagen)
Spontan gewollte überstunden abbauen ist also nicht drin, aber
spontan ungewollt überstunden abbauen schon?
Ich würde diese gerne sammeln um im Sommer ab und zu einen Nachmittag etwas zu kürzen o.ä. ( Bei hoher Anmeldungsrate, bei Krankheit oder Urlaub arbeite ich freiwillig gern mal 10-15% mehr)
Liebe Grüße
[bearbeitet am 25.03.14 22:17]
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke für deine Antwort :)
Ich sehe das Problem in der freiwilligkeit/sinnhaftigkeit dieser ungewollten minusstunden.
Ich sage ja nicht :
" Morgen möchte ich ausschlafen und später kommen, wir müssen einen Patienten absagen"
Das würde mein Chef eh kaum dulden
-ABER-
ich sehe heute Abend dass ich morgen eine Stunde später anfangen muss,weil Termine offen sind. ( Diese sind gar nicht besetzt worden, also keine Terminabsagen)
Spontan gewollte überstunden abbauen ist also nicht drin, aber
spontan ungewollt überstunden abbauen schon?
Ich würde diese gerne sammeln um im Sommer ab und zu einen Nachmittag etwas zu kürzen o.ä. ( Bei hoher Anmeldungsrate, bei Krankheit oder Urlaub arbeite ich freiwillig gern mal 10-15% mehr)
Liebe Grüße
[bearbeitet am 25.03.14 22:17]
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Wonderwoman schrieb:
aha... das Abbauen von Überstunden kann der Chef anordnen, wenn es keine vertragliche Regelung gibt
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RoFo schrieb:
Ein Stundenkonto hat, wie alles im Leben, auch zwei Seiten.
Man kann Überstunden ansammeln und fängt später an oder kann früher gehen.
Das ist eine Win-win Situation für AG und AN.
Ich, als AN finde diese Form der Arbeitszeit gut.
Wie es rechtlich ist, weiß ich nicht.
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Mein Stundenkonto beträgt z.Z vlt +20 h
wenn ich jetzt an einem Tag ungewollt später kommen muss, und die restlichen Tage meine Stunden normal arbeite dann habe ich am Ende der Woche eine Arbeitszeit von 34h anstatt 35h
mein Stundenkonto schrumpft also ungewollt auf +19 und ich verliere eine Überstunde sozusagen?!?
hmmm...oder hab ich da n denkfehler?
liebe grüße
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Das eine ergibt sich doch aus dem anderen oder? :unamused:
Mein Stundenkonto beträgt z.Z vlt +20 h
wenn ich jetzt an einem Tag ungewollt später kommen muss, und die restlichen Tage meine Stunden normal arbeite dann habe ich am Ende der Woche eine Arbeitszeit von 34h anstatt 35h
mein Stundenkonto schrumpft also ungewollt auf +19 und ich verliere eine Überstunde sozusagen?!?
hmmm...oder hab ich da n denkfehler?
liebe grüße
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limone schrieb:
Ja aber dafür kannst du doch eine Stunde länger ausschlafen, oder vielleicht früh den Hausputz, oder das Abspülen, oder Aufräumen, Telefonate, Einkaufen erledigen, und hast dafür nachmittags länger Zeit für deine Freizeit? :unamused:
Ich hab 2,5 spätdienste in der Woche da brauch ich keinen 3. oder 4. Tag zum ausschlafen geschweige denn für den Haushalt... :wink:
klar früher freierabend da sag ich meistens nicht nein.
Es sei denn es sind solche Tage wo der Weg Arbeit-weitere Arbeitsstelle/Freizeit genau geplant ist. Dann ists nervig wenn man ne halbe h hat mit der man nicht wirklich was anfangen kann...und diese einem im Sommer fehlt.
liebe Grüße
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
kannst du noch ne halbe h schlafen wenn dein Freund/Mann aufsteht?
Ich hab 2,5 spätdienste in der Woche da brauch ich keinen 3. oder 4. Tag zum ausschlafen geschweige denn für den Haushalt... :wink:
klar früher freierabend da sag ich meistens nicht nein.
Es sei denn es sind solche Tage wo der Weg Arbeit-weitere Arbeitsstelle/Freizeit genau geplant ist. Dann ists nervig wenn man ne halbe h hat mit der man nicht wirklich was anfangen kann...und diese einem im Sommer fehlt.
liebe Grüße
Sachlich dienen kann ich dir hier nicht, weiß auch nicht wie das ist, wenn es im Vertrag nicht genau fixiert ist.
Ich persönlich würde mich freuen über die halbe Stunde, ich würde meinem Mann das Frühstück machen, mich auch mal über die Ruhe im Haus freuen, meine Haare in aller Ruhe machen statt schnell schnell, mal staubsaugen, Zeitung lesen, Blumen gießen, Emails schreiben, Internet lesen..., ach da fällt mir so viel ein.
Außerdem bin ich viel schneller auf Arbeit wenn ich nicht um 8:00 sondern um 8:30 anfange, weil ich dem ganzen Schülerverkehr entgehe!!
Aber das kann auf deinem Arbeitsweg natürlich anders sein.
Aber klar, wenn das für dich kein Vorteil zu sein scheint, bleibt nur das Gespräch mit dem Chef.
Alles Gute!
LG
[bearbeitet am 25.03.14 22:42]
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limone schrieb:
Das müsstest du dann mit deinem Chef besprechen.
Sachlich dienen kann ich dir hier nicht, weiß auch nicht wie das ist, wenn es im Vertrag nicht genau fixiert ist.
Ich persönlich würde mich freuen über die halbe Stunde, ich würde meinem Mann das Frühstück machen, mich auch mal über die Ruhe im Haus freuen, meine Haare in aller Ruhe machen statt schnell schnell, mal staubsaugen, Zeitung lesen, Blumen gießen, Emails schreiben, Internet lesen..., ach da fällt mir so viel ein.
Außerdem bin ich viel schneller auf Arbeit wenn ich nicht um 8:00 sondern um 8:30 anfange, weil ich dem ganzen Schülerverkehr entgehe!!
Aber das kann auf deinem Arbeitsweg natürlich anders sein.
Aber klar, wenn das für dich kein Vorteil zu sein scheint, bleibt nur das Gespräch mit dem Chef.
Alles Gute!
LG
[bearbeitet am 25.03.14 22:42]
Und hübsch mach ich mich immer an den spätdiensten, da bin ich dann morgends immer extra lange im Bad...
Ich studiere nebenberuflich und daher ist die Woche ziemlich durchgeplant, da ist es immer gut Überstunden zu haben um vor einer Klausur mal zwei Stunden früher von der Arbeit zu gehen.
Aber sich morgens für 30 min hinzusetzen um zu lernen ist genauso ineffektiv
herzliche Grüße
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
*hihi* ich könnte meinem "Mann" 3 Tassen Kaffee aus m Vollautomaten rauslassen..das ist sein Frühstück :wink:
Und hübsch mach ich mich immer an den spätdiensten, da bin ich dann morgends immer extra lange im Bad...
Ich studiere nebenberuflich und daher ist die Woche ziemlich durchgeplant, da ist es immer gut Überstunden zu haben um vor einer Klausur mal zwei Stunden früher von der Arbeit zu gehen.
Aber sich morgens für 30 min hinzusetzen um zu lernen ist genauso ineffektiv
herzliche Grüße
dann wünsche ich dir ein gutes Studium und gute Nacht
:blush:
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limone schrieb:
herzliche Grüße zurück, natürlich ist das ok, dachte ich mir schon dass nicht jeder so denkt wie ich :wink:
dann wünsche ich dir ein gutes Studium und gute Nacht
:blush:
So etwas gehört in ein Gespräch mit dem Chef;
Und mit Sicherheit können alle Umstände zur beiderseitigen Zufriedenheit nur miteinander geklärt werden;
AZ Konten, Arbeit auf Abruf, Pausenregelung etc. sind immer wieder Thema und nur Ausdruck eines Gefühls der böswillig erfolgten Benachteiligung durch den PI.........
Also: Arsch in der Hose haben, und an einen Tisch - nur so kann es weiter gehen;
Und nur der Form halber: wenn es bis jetzt nicht vertraglich geregelt ist, dann sollte das der erste Schritt sein........
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Andrea Bartels schrieb:
Ja, auf jeden Fall;
So etwas gehört in ein Gespräch mit dem Chef;
Und mit Sicherheit können alle Umstände zur beiderseitigen Zufriedenheit nur miteinander geklärt werden;
AZ Konten, Arbeit auf Abruf, Pausenregelung etc. sind immer wieder Thema und nur Ausdruck eines Gefühls der böswillig erfolgten Benachteiligung durch den PI.........
Also: Arsch in der Hose haben, und an einen Tisch - nur so kann es weiter gehen;
Und nur der Form halber: wenn es bis jetzt nicht vertraglich geregelt ist, dann sollte das der erste Schritt sein........
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Wonderwoman schrieb:
Was ist es denn nun? Minusstunden oder Abbau von Überstunden?
Stundenzahl X ist vereinbart, mab hat aber nicht die vereinbarte Stundenzahl pro Woche im Plan mit Patienten belegt.
Das muss sie nicht aktzeptieren. Auch ein Stundenkonto hebelt geltendes Recht nicht aus. Wenn 40 Stunden vereinbart sind, der Arbeitgeber kann aber nur 38 Stunden an Arbeit geben, dann ist das wohl das Problem des AG, wenn er in diesem Fall seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Das ist dem AN nicht anzulasten und nicht abzuziehen.
Stichwort Betriebsstörungen.
Das gleiche Problem hatte ich auch schon, ging ans Arbeitsgericht. AG hat verloren
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MfG :blush:
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Ingo Friedrich schrieb:
Machts doch mal nicht problematischer als es ist. Natürlich ist ein Stundenkonto welches beide ja unterschrieben haben nicht dafür da, ein Polster für einen schönen Sommernachmittag freizuschaufeln. Das ist einfach dafür da, um minimale Schwankungen am Arbeitsplatz, der immerhin ein Dienstleistungsjob ist, gerecht zu werden.
MfG :blush:
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Illdisposed schrieb:
Ich denke, was mab meint ist folgendes:
Stundenzahl X ist vereinbart, mab hat aber nicht die vereinbarte Stundenzahl pro Woche im Plan mit Patienten belegt.
Das muss sie nicht aktzeptieren. Auch ein Stundenkonto hebelt geltendes Recht nicht aus. Wenn 40 Stunden vereinbart sind, der Arbeitgeber kann aber nur 38 Stunden an Arbeit geben, dann ist das wohl das Problem des AG, wenn er in diesem Fall seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Das ist dem AN nicht anzulasten und nicht abzuziehen.
Stichwort Betriebsstörungen.
Das gleiche Problem hatte ich auch schon, ging ans Arbeitsgericht. AG hat verloren
Wenn es dem AN so nicht passt,sollte er mal die Stelle wechseln - vielleicht findet er woanders passendere Bedingungen. Ich bezweifele es aber bei dem beschriebenen Sachverhalt...
:smile:
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FSchulze schrieb:
Ein bißchen Flexibilität ist dem AN wohl zuzumuten, zumal Unsummen auch die AG sicherlich nicht verdienen in diesem Bereich, wie wir ja wohl alle wissen.
Wenn es dem AN so nicht passt,sollte er mal die Stelle wechseln - vielleicht findet er woanders passendere Bedingungen. Ich bezweifele es aber bei dem beschriebenen Sachverhalt...
:smile:
Damals wurde vor dem Arbeitsgericht von der Richterin deutlich gemacht, dass der AG verpflichtet ist die Arbeit für 40h anzuschaffen. Wenn dies nicht der Fall ist muss in der Arbeitszeit eine andere Aufgabe gefunden werden (liegen putzen, aufräumen,Anmeldung, etc). Möchte das der AG nicht bzw hat nichts für den AN zu tun,kann er Ihn heim schicken, somit darf er Ihm aber keine Minusstunden anrechnen. Wenn der AN von sich selbst aus sagt " ich mag eher gehen " oder zum AG sagt " ich hab gesehen heut Nachmittag ist eine Lücke,kann ich eher gehen" , dann darf der AG die Minusstunden anrechnen.
[bearbeitet am 26.03.14 08:06]
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Damals wurde vor dem Arbeitsgericht von der Richterin deutlich gemacht, dass der AG verpflichtet ist die Arbeit für 40h anzuschaffen. Wenn dies nicht der Fall ist muss in der Arbeitszeit eine andere Aufgabe gefunden werden (liegen putzen, aufräumen,Anmeldung, etc). Möchte das der AG nicht bzw hat nichts für den AN zu tun,kann er Ihn heim schicken, somit darf er Ihm aber keine Minusstunden anrechnen. Wenn der AN von sich selbst aus sagt " ich mag eher gehen " oder zum AG sagt " ich hab gesehen heut Nachmittag ist eine Lücke,kann ich eher gehen" , dann darf der AG die Minusstunden anrechnen.
Jepp genauso ist es. War auch vor Gericht, war alles kein Ding. AG verlor und musste fett nach zahlen.
Also lasst euch nicht immer über den Tisch ziehen, es ist klar das es nicht schlimm ist wenn ich mal später komme. Aber wenn das immer so ist , und nicht nur 5 mal dann würde ich mich auch nicht gut fühlen.
Und rechne das mal zusammen. Wir haben alle einen ziemlich heftigen Job, und mal einfach soo nee Stunde länger machen, ist mal kein Thema aber wenn das oft sein sollte, finde ich das auch schon nervig.
Rechne das mal auf das Jahr zusammen, .... da kannst mal 2 Tage frei machen.
Und das freut jeden bei 26 TAge Urlaub , was ich auch ziemlich wenig finde.
Ach so meine EX Chefin meinte auch noch, ich soll die Minusstunden doch bitte am Samstag nach arbeiten. Nö , ... warum , ....
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484 schrieb:
Genau so ging es mir auch. Der AG hat den Plan nicht voll bekommen und meinte dann mich noch zusätzlich am Sonntag antanzen zu lassen mit der Begründung " dein Plan war unter der Woche nicht voll,also musst du es am Wochenende aufholen" . Trotz 5 Tage Woche. Ging vor Gericht und der AG verlor.
Damals wurde vor dem Arbeitsgericht von der Richterin deutlich gemacht, dass der AG verpflichtet ist die Arbeit für 40h anzuschaffen. Wenn dies nicht der Fall ist muss in der Arbeitszeit eine andere Aufgabe gefunden werden (liegen putzen, aufräumen,Anmeldung, etc). Möchte das der AG nicht bzw hat nichts für den AN zu tun,kann er Ihn heim schicken, somit darf er Ihm aber keine Minusstunden anrechnen. Wenn der AN von sich selbst aus sagt " ich mag eher gehen " oder zum AG sagt " ich hab gesehen heut Nachmittag ist eine Lücke,kann ich eher gehen" , dann darf der AG die Minusstunden anrechnen.
Jepp genauso ist es. War auch vor Gericht, war alles kein Ding. AG verlor und musste fett nach zahlen.
Also lasst euch nicht immer über den Tisch ziehen, es ist klar das es nicht schlimm ist wenn ich mal später komme. Aber wenn das immer so ist , und nicht nur 5 mal dann würde ich mich auch nicht gut fühlen.
Und rechne das mal zusammen. Wir haben alle einen ziemlich heftigen Job, und mal einfach soo nee Stunde länger machen, ist mal kein Thema aber wenn das oft sein sollte, finde ich das auch schon nervig.
Rechne das mal auf das Jahr zusammen, .... da kannst mal 2 Tage frei machen.
Und das freut jeden bei 26 TAge Urlaub , was ich auch ziemlich wenig finde.
Ach so meine EX Chefin meinte auch noch, ich soll die Minusstunden doch bitte am Samstag nach arbeiten. Nö , ... warum , ....
Und hier darf der AG entscheiden, wann das zu passieren hat.
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Wonderwoman schrieb:
Leute... alles sehr schön mit dem Arbeitsgericht. Aber hier geht es um den Abbau von Überstunden.
Und hier darf der AG entscheiden, wann das zu passieren hat.
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Athari schrieb:
Genau so ging es mir auch. Der AG hat den Plan nicht voll bekommen und meinte dann mich noch zusätzlich am Sonntag antanzen zu lassen mit der Begründung " dein Plan war unter der Woche nicht voll,also musst du es am Wochenende aufholen" . Trotz 5 Tage Woche. Ging vor Gericht und der AG verlor.
Damals wurde vor dem Arbeitsgericht von der Richterin deutlich gemacht, dass der AG verpflichtet ist die Arbeit für 40h anzuschaffen. Wenn dies nicht der Fall ist muss in der Arbeitszeit eine andere Aufgabe gefunden werden (liegen putzen, aufräumen,Anmeldung, etc). Möchte das der AG nicht bzw hat nichts für den AN zu tun,kann er Ihn heim schicken, somit darf er Ihm aber keine Minusstunden anrechnen. Wenn der AN von sich selbst aus sagt " ich mag eher gehen " oder zum AG sagt " ich hab gesehen heut Nachmittag ist eine Lücke,kann ich eher gehen" , dann darf der AG die Minusstunden anrechnen.
[bearbeitet am 26.03.14 08:06]
Grundsätzlich finde ich aber das solche Stundenkonten eben dazu da sind, um Unregelmäßigkeiten im Plan auszugleichen. In meiner neuen Praxis verdiene ich sehr gut, aber mein Chef kalkuliert auch recht knapp und am Monatsende ist nicht sooo viel übrig. Wenn dann jeder Angestellte auf §615 bestehen würde, könnte mein Chef bestimmt nicht so ein gutes Gehalt bezahlen.
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S. Stute schrieb:
So war es bei mir auch. Habe mal 3 Monate in einer schlecht laufenden Praxis gearbeitet und dabei 45 Minusstunden aufgebaut. Als ich dann in eine andere Praxis wechselte wollte mir die Chefin die Stunden vom Gehalt abziehen. Es gab im Arbeitsvertrag auch keine klare Regelung. Ich hab ihr dann mal ganz dezent den §615 auf den Tisch gelegt und damit war das Thema erledigt :sunglasses: Gott sei Dank hatte ich schon vorher mein Arbeitszeugnis :wink:
Grundsätzlich finde ich aber das solche Stundenkonten eben dazu da sind, um Unregelmäßigkeiten im Plan auszugleichen. In meiner neuen Praxis verdiene ich sehr gut, aber mein Chef kalkuliert auch recht knapp und am Monatsende ist nicht sooo viel übrig. Wenn dann jeder Angestellte auf §615 bestehen würde, könnte mein Chef bestimmt nicht so ein gutes Gehalt bezahlen.
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Athari schrieb:
Da ist es aber ähnlich. Der AG kann natürlich sagen "morgen kommst du bitte ne halbe Stunde später" ABER der AN kann trotzdem sagen das er gern die Halbe stunde trotzdem eher kommen würde, um evtl dies und jenes schonmal vorzubereiten oder zu helfen oder was weiss ich. Wenn man bemerkt das man die Halbe Stunde lieber aufheben würde um sie für spätere Zeit zu nutzen,sagt glaub kein AG nein wenn er denn bisschen Menschlich denkt.
Der AG profitiert davon nur wenn er die Auslastung verbessern kann, der Arbeitnehmer wenn er ein Mitspracherecht und eine gewisse Planbarkeit seiner Frei-und Arbeitszeit bekommt.
Der AG muss also im Interesse des Betriebes die AZ so organisieren das wenig Lücken entstehen, d.h. das der Mitarbeiter möglichst oft auch etwas kurzfristiger am Anfang und Ender der AZ, Stunden abbummelt.
Ein gewisser Anteil der Überstunden sollte aber auch für den Mitarbeiter so planbar sein, dass er auch mal einen halben oder ganzen Tag für seine Angelegenheiten ansammeln kann. Wenn er da nur mit seinem Weisungsrecht seinen Mitarbeiter kurzfristig hin-und herschiebt, kommt verständlicherweise Frust auf. Umgekehrt kommt Frust auf, wenn der AN seine Stunden ohne Einnahmen (Patienten) in der Praxis verbringt um seinen Urlaub zu verlängern. Also bitte versucht euch anzunähern auch im eigenen Interesse. Ein zufriedener AN ist produktiver, ein zufriedener AG (bessere Auslastung) kann bessere Arbeitsbedingungen anbieten. Gruß S.
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Shakespeare schrieb:
Ein solches flexibles Arbeitszeitmodell sollte im Arbeitsvertrag vereinbart werden und Fragen wie Zeiträume, Grenzen, Ankündigungsfristen, Verfahren bei Kündigung usw. vernünftig definiert werden. Dann entstehen keine oder kaum Konflikte wie im Praxisalltag zu verfahren ist. Leider machen sich viele Arbeitgeber nicht die Mühe, das vernünftig auszuformulieren.
Der AG profitiert davon nur wenn er die Auslastung verbessern kann, der Arbeitnehmer wenn er ein Mitspracherecht und eine gewisse Planbarkeit seiner Frei-und Arbeitszeit bekommt.
Der AG muss also im Interesse des Betriebes die AZ so organisieren das wenig Lücken entstehen, d.h. das der Mitarbeiter möglichst oft auch etwas kurzfristiger am Anfang und Ender der AZ, Stunden abbummelt.
Ein gewisser Anteil der Überstunden sollte aber auch für den Mitarbeiter so planbar sein, dass er auch mal einen halben oder ganzen Tag für seine Angelegenheiten ansammeln kann. Wenn er da nur mit seinem Weisungsrecht seinen Mitarbeiter kurzfristig hin-und herschiebt, kommt verständlicherweise Frust auf. Umgekehrt kommt Frust auf, wenn der AN seine Stunden ohne Einnahmen (Patienten) in der Praxis verbringt um seinen Urlaub zu verlängern. Also bitte versucht euch anzunähern auch im eigenen Interesse. Ein zufriedener AN ist produktiver, ein zufriedener AG (bessere Auslastung) kann bessere Arbeitsbedingungen anbieten. Gruß S.
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