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• Mit freier Zeiteinteilung
(keine Taktung, kein Schichtdienst,
kein Wochenenddienst)
• Mit eigenständiger Planung der
Aufträge
• Mit viel Abwechslung und
täglich neuem Input
• Mit der Möglichkeit mobil zu
arbeiten
• Mit hoher therapeutischer
Verantwortung
• Mit hoher Anerkennung und
Kommunikation auf Augenhöhe
Beschreibung Ihrer zukünftigen
Stelle:
• Unterstützung der
Klienten/innen ins Arbeitsleben
zurückzukehren
• Arbeiten im Bereic...
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Ich habe mal eine Frage, die ich bis jetzt leider nicht im Forum finden konnte.
Wie verhält es sich, wenn ein AN unbezahlten Urlaub für einen Monat möchte? Ich möchte der AN das genehmigen, allerdings weiß ich nicht, ob ich mich dann gleich verpflichte, es allen AN "mal" genehmigen zu müssen, wenn diese auch auf die Idee kommen?! Es handelt sich hierbei allerdings nicht um eine Physio, sondern um eine Rezeptionskraft. Diese sind für uns aber ja wahnsinnig wichtig.
Hatte jemand schonmal diesen Fall? Was muss ich da beachten und wie mache ich das?
Vielen Dank für eure - ernstgemeinten - Antworten und allen ein schönes Wochenende! :)
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo ihr!
Ich habe mal eine Frage, die ich bis jetzt leider nicht im Forum finden konnte.
Wie verhält es sich, wenn ein AN unbezahlten Urlaub für einen Monat möchte? Ich möchte der AN das genehmigen, allerdings weiß ich nicht, ob ich mich dann gleich verpflichte, es allen AN "mal" genehmigen zu müssen, wenn diese auch auf die Idee kommen?! Es handelt sich hierbei allerdings nicht um eine Physio, sondern um eine Rezeptionskraft. Diese sind für uns aber ja wahnsinnig wichtig.
Hatte jemand schonmal diesen Fall? Was muss ich da beachten und wie mache ich das?
Vielen Dank für eure - ernstgemeinten - Antworten und allen ein schönes Wochenende! :)
hab isch auch scho gemacht, keine Problem. Bittah warum anonym ?
Ansonsten isch nisch Physiospecifisch, guggst Du google für märh Informatzione, gaaaaanz einfach.
Sorry, musste mal so raus... :grin:
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ggf. noch eine Klausel einbauen, das sie sich ein paar Tage vorher meldet um die Rückkehr zu bestätigen.
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Papa Alpaka schrieb:
Ist kein Problem: kurzen Schrieb aufsetzen, das Frau Müller auf eigenen Wunsch unter Wegfall der Bezüge für den Kalendermonat Dezember/den Zeitraum von einschließlich ... bis einschließlich ... freigestellt wird;
ggf. noch eine Klausel einbauen, das sie sich ein paar Tage vorher meldet um die Rückkehr zu bestätigen.
[s][/s]
Natürlich habe ich auch schon wo anders geschaut. Ich dachte nur, dass es manchmal gut ist, Gleichgesinnte zu fragen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke für eure Antworten und den Tip mit dem Schreiben.
[s][/s]
Natürlich habe ich auch schon wo anders geschaut. Ich dachte nur, dass es manchmal gut ist, Gleichgesinnte zu fragen.
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ali schrieb:
Kollegah,
hab isch auch scho gemacht, keine Problem. Bittah warum anonym ?
Ansonsten isch nisch Physiospecifisch, guggst Du google für märh Informatzione, gaaaaanz einfach.
Sorry, musste mal so raus... :grin:
......allerdings weiß ich nicht, ob ich mich dann gleich verpflichte, es allen AN "mal" genehmigen zu müssen, wenn diese auch auf die Idee kommen?!.........
Es gilt ja der "Gleichbehandlungsgrundsatz".....
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VAUPE schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 9.11.18 16:08:
......allerdings weiß ich nicht, ob ich mich dann gleich verpflichte, es allen AN "mal" genehmigen zu müssen, wenn diese auch auf die Idee kommen?!.........
Es gilt ja der "Gleichbehandlungsgrundsatz".....
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