Physiotherapeut (m/w/d) ab
01.01.2025 – Arbeite im 45min
Takt
ZEIT. QUALITÄT. ERGEBNISSE.
BEWUSSTSEIN FÜR THERAPIE SCHAFFEN!
Werde Teil unseres
GESUND-Physiotherapieteams in einer
unserer modern ausgestatteten
Praxen. Für unseren Standort
Nymphenburg, suchen wir zum
01.01.2025 motivierte und
ergebnisorientierte
Physiotherapeuten (m/w/d) in Voll-
oder Teilzeit.
Mit unserer klaren Philosophie
legen wir Wert auf Qualität und
nachhaltige Physiotherapie. Durch
unsere 45min Taktung erm...
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Gibt es eine generelle Vorgehensweise oder findet es in Absprache mit der schwangeren Arbeitnehmerin statt, was sie noch machen darf/will?
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kinzi schrieb:
Wie handhabt ihr das?
Gibt es eine generelle Vorgehensweise oder findet es in Absprache mit der schwangeren Arbeitnehmerin statt, was sie noch machen darf/will?
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du kannst auch ein komplettes Beschäftigungsverbot erteilen, wenn du nicht in der Lage sein solltest den Arbeitsplatz für deine Arbeitnehmerin Mutterschutzgesetzkonform umzusetzten.
Bei mir ist das immer der Fall, weil bei uns viele Kinder , Schwerstmehrfachbehinderte und CF-Patienten behandelt werden und ich somit nicht für die Sicherheit von Mutter und ungeborenem Kind garantieren kann.
Außerdem erleichtert es mir die Planung, wenn ich weiß das jemand erstmal "raus" ist. Du bekommst über die U2 Umlage 100% des weiterbezahlten Gehaltes zurück.
Lieben Gruß
Börtel
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börtel schrieb:
Hallo kinzi,
du kannst auch ein komplettes Beschäftigungsverbot erteilen, wenn du nicht in der Lage sein solltest den Arbeitsplatz für deine Arbeitnehmerin Mutterschutzgesetzkonform umzusetzten.
Bei mir ist das immer der Fall, weil bei uns viele Kinder , Schwerstmehrfachbehinderte und CF-Patienten behandelt werden und ich somit nicht für die Sicherheit von Mutter und ungeborenem Kind garantieren kann.
Außerdem erleichtert es mir die Planung, wenn ich weiß das jemand erstmal "raus" ist. Du bekommst über die U2 Umlage 100% des weiterbezahlten Gehaltes zurück.
Lieben Gruß
Börtel
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Kitane schrieb:
Es gibt ein Mutterschutzgesetz daran hast du di h als AG zu halten, deine MA darf nicht mehr als 5 kg heben und tragen usw,du mußte es bei deinem Steuerberater melden, bei dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt , bei der Krankenkasse . Du als AG kannst ein teilweises beschäftigungsverbot erteilen,wenn es der MA nicht gut geht,und sie nicht mehr die volle Stundenzahl arbeiten kann. Vertraglich festlegen und an die KK senden .
Das Amt für Arbeitsschutz hilft dabei.
Mit dem Ergebnis der Analyse kannst du dann enstcheiden, ob
es dir möglich ist, die Schwangere gefahrlos weiter zu beschäftigen.
Ansonsten bleibt nur das Beschäftigungsverbot.
Es geht dabei nicht nur ums Heben und Tragen.
Sondern auch um Terminstress und evtl. Keimbelastung
durch infektiöse Patienten.
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tom1350 schrieb:
Lässt sich ein generelles Beschäftigungsverbot (von Seiten des AG's) pauschal auf die Physiotherapie anwenden? Mal angenommen, daß die Schwangere weiter als Therapeutin arbeiten müsste.
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chipchap schrieb:
Du musst eine Arbeitsplatzanalyse durchführen.
Das Amt für Arbeitsschutz hilft dabei.
Mit dem Ergebnis der Analyse kannst du dann enstcheiden, ob
es dir möglich ist, die Schwangere gefahrlos weiter zu beschäftigen.
Ansonsten bleibt nur das Beschäftigungsverbot.
Es geht dabei nicht nur ums Heben und Tragen.
Sondern auch um Terminstress und evtl. Keimbelastung
durch infektiöse Patienten.
Weil es abhängig ist von den Voraussetzungen am Arbeitsplatz.
Eine PT in einer Praxis mit vielen HB, Behandlung von Kleinkindern
und älteren Herrschaften im Altenheim ist ganz anderen Gefahren ausgesetzt,
als eine PT in einer orthopädischen Klinik mit Schwerpunkt Handchirurgie.
Google mal "individuelles und generelles Beschäftigungsverbot"!
Der Gyn kann das individuelle BV aussprechen, wenn es sich um eine
Risikoschwangerschaft handelt, eine akute Erkrankung vorliegt o.ä.,
so daß Arbeiten für die Schwangere zum Risiko wird.
Der AG spricht ein generelles BV aus, wenn er in seinem Betrieb für
eine gesunde Schwangere keinen gefahrlosen Arbeitsplatz anbieten
oder schaffen kann. (siehe Mutterschutzgesetz)
Ich arbeite in der stationären Geriatrie. Unser Betriebsarzt spricht jeder
schwangeren Pflege/Therapeutin/Ärztin ein BV aus,
sofern sie nicht zu 100 % in ein Büro verbannt werden kann :blush:
Die Gefahr der Ansteckung mit resistenten Keimen (v.a. Durchfall-
Keimen) ist einfach zu groß auf Station.
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tom1350 schrieb:
Danke chipchap. Ist eh besser wenn AG und Therapeutin das gemeinsam angehen und nicht der Chef mit einem generellen Arbeitsverbot die Kollegin überfährt.
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chipchap schrieb:
Nein, das gibt es nicht!
Weil es abhängig ist von den Voraussetzungen am Arbeitsplatz.
Eine PT in einer Praxis mit vielen HB, Behandlung von Kleinkindern
und älteren Herrschaften im Altenheim ist ganz anderen Gefahren ausgesetzt,
als eine PT in einer orthopädischen Klinik mit Schwerpunkt Handchirurgie.
Google mal "individuelles und generelles Beschäftigungsverbot"!
Der Gyn kann das individuelle BV aussprechen, wenn es sich um eine
Risikoschwangerschaft handelt, eine akute Erkrankung vorliegt o.ä.,
so daß Arbeiten für die Schwangere zum Risiko wird.
Der AG spricht ein generelles BV aus, wenn er in seinem Betrieb für
eine gesunde Schwangere keinen gefahrlosen Arbeitsplatz anbieten
oder schaffen kann. (siehe Mutterschutzgesetz)
Ich arbeite in der stationären Geriatrie. Unser Betriebsarzt spricht jeder
schwangeren Pflege/Therapeutin/Ärztin ein BV aus,
sofern sie nicht zu 100 % in ein Büro verbannt werden kann :blush:
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