Als moderne Ergo- und
Physiotherapiepraxis mit Standort
in Monheim am Rhein suchen wir
engagierte und motivierte
Physiotherapeuten, die ihre
Karriere in einem dynamischen und
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uns erwartet Dich nicht nur eine
erstklassige Arbeitsumgebung,
sondern auch attraktive Benefits,
die Deine beruflic...
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ich habe eine Frage zur Übungsleiterpauschale:
Ich darf ja 3000,- im Jahr steuerfrei dazuverdienen.
Was passiert, wenn ich über diese 3000,- im Jahr komme?
Muss man dann was zurückzahlen?
Muss man sich dann selbstständig melden?
Vielen Dank für eure Antworten!
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Wie du schon selbst schreibst: 3.000,- € ist steuerfrei. Der überschießende Anteil ist bei deine Steuererklärung als Einkommen anzugeben und entsprechend zu versteuern.
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doreens schrieb:
Ich glaube, bei mehr als 3000 Euro ist alles zu versteuern. Wir mussten es auch immer unterschreiben im Verein, dass man nicht darüber kommt. Aber keine Gewähr, zur Not mal beim Finanzamt anrufen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@doreens
doreens schrieb am 06.12.2022 20:02 Uhr:Ich glaube, bei mehr als 3000 Euro ist alles zu versteuern. Wir mussten es auch immer unterschreiben im Verein, dass man nicht darüber kommt. Aber keine Gewähr, zur Not mal beim Finanzamt anrufen. Nö
Die Einnahmen als Übungsleiter gelten bis zu einem Jahresbetrag von 3.000 EUR als steuerfreie Aufwandsentschädigungen. Der Jahresbetrag stellt aber keine Grenze für die Höhe des Einkommens dar, nur muss über den Jahresbetrag hinausgehendes Einkommen normal versteuert werden. Quelle: Übungsleiterpauschale - Nachzahlungen vermeiden!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Übungsleiterpauschale:
Ich darf ja 3000,- im Jahr steuerfrei dazuverdienen.
Was passiert, wenn ich über diese 3000,- im Jahr komme?
Muss man dann was zurückzahlen?
Muss man sich dann selbstständig melden?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke euch!
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