Luxus heißt Zeit für den
Patienten zu haben
Luxus heißt ständig im Team zu
arbeiten
Lust bei uns diesen Luxus zu
genießen?
Unser Zentrum der Rehabilitation
mit internationaler Klientel geht
neue Wege in der neurologischen
Rehabilitation. Wir arbeiten
interdisziplinär mit unseren
Klienten mehrere Stunden täglich
an fünf Tagen in der Woche, und
das über einen längeren Zeitraum
hinweg. Zusätzlich kommen die
neuesten computergesteuerten
Lauftherapiesysteme, wie Lokomat
und Vector...
Patienten zu haben
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Lust bei uns diesen Luxus zu
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hinweg. Zusätzlich kommen die
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ich habe eine Frage zur Übungsleiterpauschale:
Ich darf ja 3000,- im Jahr steuerfrei dazuverdienen.
Was passiert, wenn ich über diese 3000,- im Jahr komme?
Muss man dann was zurückzahlen?
Muss man sich dann selbstständig melden?
Vielen Dank für eure Antworten!
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Wie du schon selbst schreibst: 3.000,- € ist steuerfrei. Der überschießende Anteil ist bei deine Steuererklärung als Einkommen anzugeben und entsprechend zu versteuern.
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doreens schrieb:
Ich glaube, bei mehr als 3000 Euro ist alles zu versteuern. Wir mussten es auch immer unterschreiben im Verein, dass man nicht darüber kommt. Aber keine Gewähr, zur Not mal beim Finanzamt anrufen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@doreens
doreens schrieb am 06.12.2022 20:02 Uhr:Ich glaube, bei mehr als 3000 Euro ist alles zu versteuern. Wir mussten es auch immer unterschreiben im Verein, dass man nicht darüber kommt. Aber keine Gewähr, zur Not mal beim Finanzamt anrufen. Nö
Die Einnahmen als Übungsleiter gelten bis zu einem Jahresbetrag von 3.000 EUR als steuerfreie Aufwandsentschädigungen. Der Jahresbetrag stellt aber keine Grenze für die Höhe des Einkommens dar, nur muss über den Jahresbetrag hinausgehendes Einkommen normal versteuert werden. Quelle: Übungsleiterpauschale - Nachzahlungen vermeiden!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Übungsleiterpauschale:
Ich darf ja 3000,- im Jahr steuerfrei dazuverdienen.
Was passiert, wenn ich über diese 3000,- im Jahr komme?
Muss man dann was zurückzahlen?
Muss man sich dann selbstständig melden?
Vielen Dank für eure Antworten!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke euch!
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