ab sofort, jedoch bis spätestens
Anfang Januar 25 suchen wir eine/n
freundliche/n, engagierte/n
Physiotherapeuten,-therapeutin,
20-40 Std pro Woche (wenn
gewünscht auch weniger),
möglichst mit Manueller Therapie-
und/oder Lymphdrainage-Ausbildung.
Wir bieten eine vielseitige,
selbstständige, vertrauensvolle
und wertgeschätzte Arbeit in einem
lange bestehenden, fröhlichem
Team, flexible Arbeitszeit,
30-Minuten-Takt, gute Bezahlung (je
nach Qualifikation bis zu
26,00€/Stunde), Heiligaben...
Anfang Januar 25 suchen wir eine/n
freundliche/n, engagierte/n
Physiotherapeuten,-therapeutin,
20-40 Std pro Woche (wenn
gewünscht auch weniger),
möglichst mit Manueller Therapie-
und/oder Lymphdrainage-Ausbildung.
Wir bieten eine vielseitige,
selbstständige, vertrauensvolle
und wertgeschätzte Arbeit in einem
lange bestehenden, fröhlichem
Team, flexible Arbeitszeit,
30-Minuten-Takt, gute Bezahlung (je
nach Qualifikation bis zu
26,00€/Stunde), Heiligaben...
ich habe in der 25. Ssw ein Teilbeschäftigungsverbot erhalten und möchte gerne wissen wie es sich mit dem Abbau von Überstunden verhält. Arbeite jetzt statt 17 nur noch 9 Std. in der Woche. Muss ich für 1 Woche frei jetzt nur 9ÜStd nehmen?
Vielen Dank für eure Antworten,
liebe Grüsse
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littlelu schrieb:
Hallo ,
ich habe in der 25. Ssw ein Teilbeschäftigungsverbot erhalten und möchte gerne wissen wie es sich mit dem Abbau von Überstunden verhält. Arbeite jetzt statt 17 nur noch 9 Std. in der Woche. Muss ich für 1 Woche frei jetzt nur 9ÜStd nehmen?
Vielen Dank für eure Antworten,
liebe Grüsse
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littlelu schrieb:
Das klingt für mich auch logisch! Vielen Dank
Den Anspruch auf Überstundenausgleich hast du auf der Grundlage einer 17-Stunden-Woche erworben.
Da dir ein (Teil)Beschäftigungsverbot auferlegt wurde bist du nicht Schuld daran das du weniger arbeitest.
Da du an dem Beschäftigungsverbot nichts ändern kannst gerätst du nicht in (Arbeits-)Leistungsverzug.
Da du nicht in Verzug bist ändert sich an deinem Arbeitszeitkonto, ob gültig vereinbart oder nicht, zunächst einmal gar nichts.
Überstunden sollten 1:1 in Freizeit ausgeglichen werden.
Da deine Arbeitswoche Beschäftigungsverbotsbedingt auf 9 Stunden reduziert ist brauchst du nur noch 9 Überstunden aufwenden um auf eine wöchentliche Arbeitszeit von 0 zu kommen...
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Papa Alpaka schrieb:
Ich würde noch eine Behauptung draufsetzen ;)
Den Anspruch auf Überstundenausgleich hast du auf der Grundlage einer 17-Stunden-Woche erworben.
Da dir ein (Teil)Beschäftigungsverbot auferlegt wurde bist du nicht Schuld daran das du weniger arbeitest.
Da du an dem Beschäftigungsverbot nichts ändern kannst gerätst du nicht in (Arbeits-)Leistungsverzug.
Da du nicht in Verzug bist ändert sich an deinem Arbeitszeitkonto, ob gültig vereinbart oder nicht, zunächst einmal gar nichts.
Überstunden sollten 1:1 in Freizeit ausgeglichen werden.
Da deine Arbeitswoche Beschäftigungsverbotsbedingt auf 9 Stunden reduziert ist brauchst du nur noch 9 Überstunden aufwenden um auf eine wöchentliche Arbeitszeit von 0 zu kommen...
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Wonderwoman schrieb:
Aus meiner Sicht sollten nur 9 h gerechnet werden, weil der AG den Rest in Geld ja von der Kasse zurückbekommt.
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