Stuttgart |
Hauptbahnhof/Killesberg?Stellenangebot
UNICUM. Gesundheitszentrum am
Hauptbahnhof oder Killesberg
1. Vollzeit Physiotherapeut (m/w/d)
40h/Woche
2. oder in Teilzeit
3. oder in Minijob
Wir suchen Dich!!
STARTBONUS 1000€ nach der
Probezeit.
Unsere Praxis liegt im Herzen der
Stuttgarter City, direkt am
Hauptbahnhof und auf dem
Stuttgarter Killesberg. Wir
arbeiten in schönen, hellen
Räumlichkeiten auf über 300qm"²
und legen großen Wert auf
hochwertige Therapie, die reg...
Hauptbahnhof/Killesberg?Stellenangebot
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Ich hoffe jemand kann mir helfen, weil weder KK noch Steuerberater noch sonst jemand sich diesbezüglich sicher ist.
Folgende Situation:
Ich arbeitete bislang seit der ersten Schwangerschaft Teilzeit in einer Physiopraxis. Nebenbei habe ich Anfang 2014 zu Hause eine Privatpraxis auf selbstständiger Basis für Physiotherapie und Akupunktur ( bin zusätzlich HP) aufgemacht.
weil ich damit (leider) nicht ausgelastet bin, arbeite ich zusätzlich in einer Praxis auf 450€ als Physio.
Jetzt bin ich wieder schwanger (15.SSW) und mein Arbeitgeber hat mir Beschäftigungsverbot erteilt. (weil er damit einfach besser fährt glaub ich).
Ich würde gern aber trotzdem weiterhin in der anderen Praxis auf 450€ arbeiten, und in meiner Privatpraxis natürlich auch. Die Patienten die ich mir hart erkämpft habe will ich nicht verlieren. In der Privatpraxis seh ich nicht sooooo das Problem, weil ich dort sehr viele leichte Techniken wie CST und Akupunktur mach.
Aber was is mit meinem 450€ -Job?
Darf ich weiterhin dort arbeiten? Bzw unter welchen Vorraussetzuungen darf ich dort arbeiten?
Ich hoffe jemand hat Rat!
Vielen Dank!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo!
Ich hoffe jemand kann mir helfen, weil weder KK noch Steuerberater noch sonst jemand sich diesbezüglich sicher ist.
Folgende Situation:
Ich arbeitete bislang seit der ersten Schwangerschaft Teilzeit in einer Physiopraxis. Nebenbei habe ich Anfang 2014 zu Hause eine Privatpraxis auf selbstständiger Basis für Physiotherapie und Akupunktur ( bin zusätzlich HP) aufgemacht.
weil ich damit (leider) nicht ausgelastet bin, arbeite ich zusätzlich in einer Praxis auf 450€ als Physio.
Jetzt bin ich wieder schwanger (15.SSW) und mein Arbeitgeber hat mir Beschäftigungsverbot erteilt. (weil er damit einfach besser fährt glaub ich).
Ich würde gern aber trotzdem weiterhin in der anderen Praxis auf 450€ arbeiten, und in meiner Privatpraxis natürlich auch. Die Patienten die ich mir hart erkämpft habe will ich nicht verlieren. In der Privatpraxis seh ich nicht sooooo das Problem, weil ich dort sehr viele leichte Techniken wie CST und Akupunktur mach.
Aber was is mit meinem 450€ -Job?
Darf ich weiterhin dort arbeiten? Bzw unter welchen Vorraussetzuungen darf ich dort arbeiten?
Ich hoffe jemand hat Rat!
Vielen Dank!
Anders wäre es, spräche dein Arzt das Beschäftigungsverbot aus; das gilt dann für die konkret benannten Tätigkeiten unabhängig von eventuell abweichenden Arbeitgebern. Die Menschen in Aufsichtsbehörden freuen sich auch meist wenn man ein von dort ausgesprochenes Beschäftigungsverbot an evt. weitere betroffene Arbeitgeber weiterleitet ;)
Unabhängig davon: Ein Beschäftigungsverbot wird nicht überall leichtfertig ausgesprochen; während deiner Ausbildung solltest du schonmal gehört haben mit welch mannigfaltigen Problemen Schwangere sich herumschlagen dürfen - ein gestörter Betriebsablauf weil du zur Toilette rennst um deinem Brechreiz nachzugeben ist das kleinere Übel, schwerwiegender sind Infektionsrisiken [Seitenblick: Akupunktur?] und körperliche Belastungen [maximal gelegentlich 10kg, regelmäßig 5kg heben - das ist mit einem Bein schon geschafft...].
Ich würde dir raten die "kleinen" Jobs zu reflektieren: Schaffst du den €450-Job? Wie lange? -- jetzt wäre der richtige Zeitpunkt den AG zu informieren; irgendwann kommt der Punkt an dem du kürzer treten möchtest [an der Bank bis 34. SSW? Prost!], in deiner Privatpraxis hast du die Abläufe etwas besser in der Hand; dort ist es mittelfristig aber auch nicht ohne Vertretung machbar [abhängig vom Umfeld: "bei uns" ist es üblich das Therapeutenwechselwünsche ohne schwerwiegende Gründe während einer Vertretungssituation aufgeschoben werden. Das mag dem einen oder anderen mit Engpässen kurzfristig die Praxis retten, mittelfristig brauchen Kleine und Kleinstpraxen ein funktionierendes Netzwerk...]. Wie läuft die Praxis weiter wenn Probleme während/nach der Schwangerschaft auftreten?
Alles Gute für deine Schwangerschaft
-----Nachtrag-----
Auch wenn du zum Teil eigenverantwortlich arbeitest ist es sinnvoll, einmal einen Gefährdungsbeurteilungsbogen durchzugehen - z.B.: Link
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Papa Alpaka schrieb:
Wenn der AG ein Beschäftigungsverbot ausspricht dann gilt das für die konkrete Tätigkeit an "seinem" Arbeitsplatz; was du in deiner Freizeit machst ist nicht seine Aufgabe [€450-Job und Privatpraxis sind in dem Sinne Freizeit das es deinen AG herzlich wenig interessieren braucht was du machst solange es sich nicht auf deine Leistungsfähigkeit am Arbeitsplatz auswirkt].
Anders wäre es, spräche dein Arzt das Beschäftigungsverbot aus; das gilt dann für die konkret benannten Tätigkeiten unabhängig von eventuell abweichenden Arbeitgebern. Die Menschen in Aufsichtsbehörden freuen sich auch meist wenn man ein von dort ausgesprochenes Beschäftigungsverbot an evt. weitere betroffene Arbeitgeber weiterleitet ;)
Unabhängig davon: Ein Beschäftigungsverbot wird nicht überall leichtfertig ausgesprochen; während deiner Ausbildung solltest du schonmal gehört haben mit welch mannigfaltigen Problemen Schwangere sich herumschlagen dürfen - ein gestörter Betriebsablauf weil du zur Toilette rennst um deinem Brechreiz nachzugeben ist das kleinere Übel, schwerwiegender sind Infektionsrisiken [Seitenblick: Akupunktur?] und körperliche Belastungen [maximal gelegentlich 10kg, regelmäßig 5kg heben - das ist mit einem Bein schon geschafft...].
Ich würde dir raten die "kleinen" Jobs zu reflektieren: Schaffst du den €450-Job? Wie lange? -- jetzt wäre der richtige Zeitpunkt den AG zu informieren; irgendwann kommt der Punkt an dem du kürzer treten möchtest [an der Bank bis 34. SSW? Prost!], in deiner Privatpraxis hast du die Abläufe etwas besser in der Hand; dort ist es mittelfristig aber auch nicht ohne Vertretung machbar [abhängig vom Umfeld: "bei uns" ist es üblich das Therapeutenwechselwünsche ohne schwerwiegende Gründe während einer Vertretungssituation aufgeschoben werden. Das mag dem einen oder anderen mit Engpässen kurzfristig die Praxis retten, mittelfristig brauchen Kleine und Kleinstpraxen ein funktionierendes Netzwerk...]. Wie läuft die Praxis weiter wenn Probleme während/nach der Schwangerschaft auftreten?
Alles Gute für deine Schwangerschaft
-----Nachtrag-----
Auch wenn du zum Teil eigenverantwortlich arbeitest ist es sinnvoll, einmal einen Gefährdungsbeurteilungsbogen durchzugehen - z.B.: Link
Der dortige Arbeitgeber ist genauso verpflichtet (wie der andere Teilzeit-AG)
eine Arbeitsplatzanalyse nach den Vorgaben des Mutterschutzgesetzes durchzuführen.
Und im Zweifelsfall ebenfalls ein Beschäftigungsverbot auszusprechen.
Die selbständige Tätigkeit obliegt nur der eigenen Verantwortung.
Da hilft ein Gespräch mit dem behandelnden Gynäkologen, ob hier
irgendeine Gefahr für das Ungeborene entstehen könnte.
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der AG muss laut Gesetz das Verbot ausprechen! Nicht nur so..... kapito, bevor ihr euch aufgeilt
Es spricht der Arzt aus und nicht der AG!!
Beschäftigungsverbot: Schwangere genießen besonderen Schutz | Eltern
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Fugo schrieb:
Hallo..
der AG muss laut Gesetz das Verbot ausprechen! Nicht nur so..... kapito, bevor ihr euch aufgeilt
Es spricht der Arzt aus und nicht der AG!!
Beschäftigungsverbot: Schwangere genießen besonderen Schutz | Eltern
Der AG muss die Tätigkeit der Schwangeren analysieren und entweder ein Beschäftigungsverbot aussprechen oder eine neue, unschädliche Tätigkeit zuweisen.
Die Aufsichtsbehörde muss ein Beschäftigungsverbot aussprechen wenn Anhaltspunkte einer potentiell schädlichen Tätigkeit vorliegen.
Die Schwangere darf sich, soweit nötig, auf ihre Schwangerschaft konzentrieren. In der 15. SSW ist die Leistungsfähigkeit anders als in der 28. SSW. Wer in der 15. noch fröhlich an der Bank steht ist drei Monate später vielleicht mit dem Praxispapierkrieg vollends ausgelastet.
Alles klar soweit? :)
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Papa Alpaka schrieb:
Der Arzt kann ein Beschäftigungsverbot aussprechen wenn anamnestisch Risiken vorliegen.
Der AG muss die Tätigkeit der Schwangeren analysieren und entweder ein Beschäftigungsverbot aussprechen oder eine neue, unschädliche Tätigkeit zuweisen.
Die Aufsichtsbehörde muss ein Beschäftigungsverbot aussprechen wenn Anhaltspunkte einer potentiell schädlichen Tätigkeit vorliegen.
Die Schwangere darf sich, soweit nötig, auf ihre Schwangerschaft konzentrieren. In der 15. SSW ist die Leistungsfähigkeit anders als in der 28. SSW. Wer in der 15. noch fröhlich an der Bank steht ist drei Monate später vielleicht mit dem Praxispapierkrieg vollends ausgelastet.
Alles klar soweit? :)
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redbi schrieb:
"...nicht nur so!!!" ---manchmal zu Recht, manchmal aus praktischen Gründen und manchmal auch einfach nur so :wink:
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chipchap schrieb:
Ein 450,-€ Job ist ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis.
Der dortige Arbeitgeber ist genauso verpflichtet (wie der andere Teilzeit-AG)
eine Arbeitsplatzanalyse nach den Vorgaben des Mutterschutzgesetzes durchzuführen.
Und im Zweifelsfall ebenfalls ein Beschäftigungsverbot auszusprechen.
Die selbständige Tätigkeit obliegt nur der eigenen Verantwortung.
Da hilft ein Gespräch mit dem behandelnden Gynäkologen, ob hier
irgendeine Gefahr für das Ungeborene entstehen könnte.
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Kursy schrieb:
Danke Papa Alpaka, ich habe heute mittag schon mit den Augen gerollt, dass ich es gleich noch mal wieder schreiben muss.
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Papa Alpaka schrieb:
...und bevor ich's vergess: vgl. hier: http://www.physio.de/forum5/selbststaendigkeit/teilbeschaeftigungsverbot/16/80986/81119#msg-81119
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Claudiia schrieb:
Darf der AG ein Beschäftigungsverbot aussprechen? und reicht das alleine aus, damit er von der KK über die U2 alles zurückbekommt?
und das individuelle Beschäftigungsverbot (auszusprechen vom Gynäkologen)
Die Vorgehensweise ist festgelegt von den Ämtern für Arbeitsschutz.
Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, sich an diesen Stellen zu informieren...
Googlen: Arbeitsschutz, Beschäftigungsverbot
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chipchap schrieb:
Es gibt das generelle Beschäftigungsverbot (auszusprechen vom Arbeitgeber)
und das individuelle Beschäftigungsverbot (auszusprechen vom Gynäkologen)
Die Vorgehensweise ist festgelegt von den Ämtern für Arbeitsschutz.
Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, sich an diesen Stellen zu informieren...
Googlen: Arbeitsschutz, Beschäftigungsverbot
Andere, weniger hilfreiche oder irrelevante Antworten bzw. Beschuldigungen habe ich gekonnt ignoriert. ????
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Vielen Dank für eure kompetenten Antworten vor allem von Papa Alpaka und Chipchap!,
Andere, weniger hilfreiche oder irrelevante Antworten bzw. Beschuldigungen habe ich gekonnt ignoriert. ????
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