Sie bringen mit: Teamfähigkeit,
möglichst Berufserfahrung mit
neurologischen Patienten ,
Ausbildung in Bobath wünschenswert
bzw. Bereitschaft zur Fortbildung.
Mobilität für Hausbesuche ist
Voraussetzung.
Wir bieten Ihnen ein
anspruchsvolles Aufgabenfeld in
einem unbefristeten
Beschäftigungsverhältnis, Gehalt
analog TVÖD Bund 9a, 13
Monatsgehalt analog TVÖD,
Gehaltssteigerungen analog TVÖD,
30 Tage Urlaub, zusätzliche
Altersversorgung, Fort- und
Weiterbildung, fachlichen
Austausch...
möglichst Berufserfahrung mit
neurologischen Patienten ,
Ausbildung in Bobath wünschenswert
bzw. Bereitschaft zur Fortbildung.
Mobilität für Hausbesuche ist
Voraussetzung.
Wir bieten Ihnen ein
anspruchsvolles Aufgabenfeld in
einem unbefristeten
Beschäftigungsverhältnis, Gehalt
analog TVÖD Bund 9a, 13
Monatsgehalt analog TVÖD,
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30 Tage Urlaub, zusätzliche
Altersversorgung, Fort- und
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Austausch...
Wie hoch wird der Therapiebericht für den Arzt vergütet?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Guten Morgen!
Wie hoch wird der Therapiebericht für den Arzt vergütet?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Warum so wenig?
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alobar schrieb:
62 cent.
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Ramona Völlkopf schrieb:
Gar nicht
Dazu wird das Porto der Deutschen Post erstattet, wenn du günstigere Wege hast kannst du ein paar Cent Gewinn machen :)
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Und was passiert, wenn ich den Therapiebericht nicht schreibe?
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Ramona Völlkopf schrieb:
Dann bekommst du Ärger vom Chef.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich stelle die Frage noch einmal! Was passiert, wenn ich keinen Therapiebericht schreibe?
§ 17 - Vertragsverstöße; Regressverfahren
1. Erfüllt ein Leistungserbringer die Ihm obliegenden Pflichten nicht vertragsgemäß, so kann ihn die AOK Baden-Württemberg nach Anhörung schriftlich verwarnen. Die AOK Baden-Württemberg setzt in Abstimmung mit dem Berufsverband eine angemessene Frist für die Beseitigung des Vertragsverstoßes durch den Leistungserbringer fest.
2. Nach erfolgloser Verwarnung kann im Einvernehmen mit dem Vertragsausschuss (§ 18 ) nach erfolgter Anhörung eine angemessene Vertragsstrafe bis zu 50.000,00 EUR festgesetzt werden. Darüber hinaus kann die AOK Baden-Württemberg Ersatz des durch die Vertragsverletzung
entstandenen Schadens verlangen. In Fällen wiederholten oder schweren Vertragsverstoßes kann die AOK Baden-Württemberg die Zulassung sofort widerrufen (§ 124 Abs. 6 SGB V). Der Vertragsausschuss kann beratend hinzugezogen werden
3. Zu den schwerwiegenden Vertragsverstößen zählen insbesondere:
• Nichterfüllung der sachlichen und/oder räumlichen und/oder fachlichen und/oder personellen Voraussetzungen,
• Abrechnung nicht erbrachter Leistungen,
• wiederholter oder schwerer Verstoß gegen den Datenschutz (§ 13),
• nicht fristgerechte Beseitigung von Beanstandungen,
• Änderung der Verordnung ohne Abstimmung mit dem verordnenden Vertragsarzt sowie
• Aufnahme von Leistungen nicht Zugelassener in die eigene Abrechnung
Ein schwerwiegender Vertragsverstoß liegt ab dem Zeitpunkt vor ab dem du einen TB abrechnest der nicht erbracht wurde.
Die möglichen Vertragsstrafen stehen in den Absätzen darüber, darüber hinaus können ordentliche Gerichte angerufen werden.
Kalkulier dein Risko :)
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Papa Alpaka schrieb:
RV AOK BaWü
§ 17 - Vertragsverstöße; Regressverfahren
1. Erfüllt ein Leistungserbringer die Ihm obliegenden Pflichten nicht vertragsgemäß, so kann ihn die AOK Baden-Württemberg nach Anhörung schriftlich verwarnen. Die AOK Baden-Württemberg setzt in Abstimmung mit dem Berufsverband eine angemessene Frist für die Beseitigung des Vertragsverstoßes durch den Leistungserbringer fest.
2. Nach erfolgloser Verwarnung kann im Einvernehmen mit dem Vertragsausschuss (§ 18 ) nach erfolgter Anhörung eine angemessene Vertragsstrafe bis zu 50.000,00 EUR festgesetzt werden. Darüber hinaus kann die AOK Baden-Württemberg Ersatz des durch die Vertragsverletzung
entstandenen Schadens verlangen. In Fällen wiederholten oder schweren Vertragsverstoßes kann die AOK Baden-Württemberg die Zulassung sofort widerrufen (§ 124 Abs. 6 SGB V). Der Vertragsausschuss kann beratend hinzugezogen werden
3. Zu den schwerwiegenden Vertragsverstößen zählen insbesondere:
• Nichterfüllung der sachlichen und/oder räumlichen und/oder fachlichen und/oder personellen Voraussetzungen,
• Abrechnung nicht erbrachter Leistungen,
• wiederholter oder schwerer Verstoß gegen den Datenschutz (§ 13),
• nicht fristgerechte Beseitigung von Beanstandungen,
• Änderung der Verordnung ohne Abstimmung mit dem verordnenden Vertragsarzt sowie
• Aufnahme von Leistungen nicht Zugelassener in die eigene Abrechnung
Ein schwerwiegender Vertragsverstoß liegt ab dem Zeitpunkt vor ab dem du einen TB abrechnest der nicht erbracht wurde.
Die möglichen Vertragsstrafen stehen in den Absätzen darüber, darüber hinaus können ordentliche Gerichte angerufen werden.
Kalkulier dein Risko :)
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Und welche diffizilen Details müssen in einem Therapiebericht vorhanden sein, damit die Krankenkassen diesen als vollwertigen Therapiebericht anerkennen!
Durchgeführte aussagekräftige Tests vor/nach Behandlung,
Behandlungsansatz,
Behandlungsergebnis, ggf. Prognose,
Empfehlung zu weiteren Therapieentscheidungen.
Insbesondere Name des Patienten, Ausstellungsdatum der Verordnung, Name und Anschrift deiner Praxis.
Wenn du Sch... ablieferst ist das eine Sache.
Wenn du Sch... abrechnest die du nicht geliefert hast wirst du auseinandergenommen :)
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Papa Alpaka schrieb:
Alles was für den verordnenden Arzt interessant ist.
Durchgeführte aussagekräftige Tests vor/nach Behandlung,
Behandlungsansatz,
Behandlungsergebnis, ggf. Prognose,
Empfehlung zu weiteren Therapieentscheidungen.
Insbesondere Name des Patienten, Ausstellungsdatum der Verordnung, Name und Anschrift deiner Praxis.
Wenn du Sch... ablieferst ist das eine Sache.
Wenn du Sch... abrechnest die du nicht geliefert hast wirst du auseinandergenommen :)
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Wenn ich das so ausführlich mache, brauche ich dafür 15 min., sprich der letzten, meist 6 Behandlung!
Eine Kurznotiz mit oben vorgeschlagenem Inhalt lege ich dir zu den meisten meiner Patienten in 2 Minuten hin wenn ich Zugang zur Doku habe und der Betrachtungszeitraum sich über nicht wesentlich mehr als ein Quartal erstreckt...
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Papa Alpaka schrieb:
so what? Was du nicht im Kopf hast muss halt der Fleiß nacharbeiten :)
Eine Kurznotiz mit oben vorgeschlagenem Inhalt lege ich dir zu den meisten meiner Patienten in 2 Minuten hin wenn ich Zugang zur Doku habe und der Betrachtungszeitraum sich über nicht wesentlich mehr als ein Quartal erstreckt...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Und was ist mit Berufsanfängern?
Aber kein Problem: Arbeitszeit ist Arbeitszeit, Betriebsrisiko ist Betriebsrisiko. Zu dieser Frage werde ich mich hier nicht weiter äußern. Vielleicht fragt ja bald ein Pseudonym in einem anderen Thread danach?
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Papa Alpaka schrieb:
Die haben halt eine steile Lernkurve vor sich :)
Aber kein Problem: Arbeitszeit ist Arbeitszeit, Betriebsrisiko ist Betriebsrisiko. Zu dieser Frage werde ich mich hier nicht weiter äußern. Vielleicht fragt ja bald ein Pseudonym in einem anderen Thread danach?
Wenn wir uns vor den Krankenkassen brüsten, einen Therapiebericht in 2 min. zu erstellen, dann wundert es mich gar nicht, das uns so viele Aufgaben auferlegt werden, die wir in 15 min. erfüllen müssen. Ich persönlich möchte meinen Spaß an meinem Beruf behalten, und nicht gestresst von einer Kontrollaufgabe zur Nächsten zu hetzen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Das ist doch das Problem!
Wenn wir uns vor den Krankenkassen brüsten, einen Therapiebericht in 2 min. zu erstellen, dann wundert es mich gar nicht, das uns so viele Aufgaben auferlegt werden, die wir in 15 min. erfüllen müssen. Ich persönlich möchte meinen Spaß an meinem Beruf behalten, und nicht gestresst von einer Kontrollaufgabe zur Nächsten zu hetzen.
(1) WANZ - Wirtschaftlich, Ausreichend, Notwendig, Zweckmäßig
(2) SMART - Spezifisch, Messbar, erreichbAr, Realistisch, Terminierbar
Die Regel (1) ist im SGB V (ca. §12) eingetragen. Gegen Gesetze kannst du dich wehren, aber 70% der Deutschen können nicht irren (oder so ähnlich).
Die Regel (2) ist eine nützliche Hilfestellung um in 6 Therapieeinheiten (1) zu erreichen - womit wir wieder beim Kommentar zu (1) sind und der Eigenverantwortung des Patienten :)
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Papa Alpaka schrieb:
Es gibt zwei wichtige Prinzipien für's Therapeutentum im Rahmen der GKVen:
(1) WANZ - Wirtschaftlich, Ausreichend, Notwendig, Zweckmäßig
(2) SMART - Spezifisch, Messbar, erreichbAr, Realistisch, Terminierbar
Die Regel (1) ist im SGB V (ca. §12) eingetragen. Gegen Gesetze kannst du dich wehren, aber 70% der Deutschen können nicht irren (oder so ähnlich).
Die Regel (2) ist eine nützliche Hilfestellung um in 6 Therapieeinheiten (1) zu erreichen - womit wir wieder beim Kommentar zu (1) sind und der Eigenverantwortung des Patienten :)
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Papa Alpaka schrieb:
Weil der Therapiebericht an den verordnenden Arzt Bestandteil der Behandlungsleistung ist.
Dazu wird das Porto der Deutschen Post erstattet, wenn du günstigere Wege hast kannst du ein paar Cent Gewinn machen :)
Mit kollegialen Grüßen
PS. Genauso ist es bei der Befundaufnahme. Diese erfolgt innerhalb der 1. Behandlungseinheit (15 - 25 Minuten)!
Mit kollegialen Grüßen
Achilles 2
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AT will lieber lehrmeistern....
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Ramona Völlkopf schrieb:
Das will AT nich wissen.
AT will lieber lehrmeistern....
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich stelle die Frage nun zum 3 Mal! Was passiert, wenn ich keinen Therapiebericht schreibe? Welche Sanktionen warten auf mich von übergeordneten Institutionen?
Du weißt schon, dass du unter Arbeit postest.
Nach deinem unhöflichen Ton bist du der gleiche, wie bei den Ergo HB.
Kannst keine Frage formulieren aber rumzicken...
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Ramona Völlkopf schrieb:
Sanktionen von wem?
Du weißt schon, dass du unter Arbeit postest.
Nach deinem unhöflichen Ton bist du der gleiche, wie bei den Ergo HB.
Kannst keine Frage formulieren aber rumzicken...
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Achilles2 schrieb:
Das Schreiben des Therapieberichtes ist bei mir ein Teil der letzten Behandlungseinheit. Erfolgt also bei KG innhalb der 15 - 25 Minuten, lt. Rahmenvertrag.
Mit kollegialen Grüßen
PS. Genauso ist es bei der Befundaufnahme. Diese erfolgt innerhalb der 1. Behandlungseinheit (15 - 25 Minuten)!
Mit kollegialen Grüßen
Achilles 2
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