Das GPR Gesundheits- und
Pflegezentrum Rüsselsheim besteht
aus den Teilbereichen GPR Klinikum
(577 Betten), der GPR
Seniorenresidenz „Haus am
Ostpark“ (185 Plätze) sowie dem
GPR Ambulanten Pflegeteam. Das GPR
Klinikum versorgt jährlich rund
27.000 stationäre und 75.000
ambulante Patienten. Damit leisten
wir einen bedeutenden Anteil zur
Sicherung der Lebensqualität in
der Region
Rüsselsheim/Main-Spitze. Wir
gelten als besonders frauen- und
familienfreundlicher Betrieb und
nehmen als Aka...
Pflegezentrum Rüsselsheim besteht
aus den Teilbereichen GPR Klinikum
(577 Betten), der GPR
Seniorenresidenz „Haus am
Ostpark“ (185 Plätze) sowie dem
GPR Ambulanten Pflegeteam. Das GPR
Klinikum versorgt jährlich rund
27.000 stationäre und 75.000
ambulante Patienten. Damit leisten
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der Region
Rüsselsheim/Main-Spitze. Wir
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ich hoffe trotz Hitze kann mir jemand verläßlich Infos geben.
Ich trete demnächst eine neue Stelle an und wir haben vor kurzem Die Arbeitszeiten besprochen: dabei habe ich zwei lange Tage und 3 kürzere (von den stunden her). Nun meinte die Chefin, daß ein Tag, den ich überstundenfrei nehmen möchte (z.B. um Urlaub einzusparen für Fobis) mit der durchschnittlichen Stundenanzahl berechnet würde (also man teile die Gesamtwochenstungen durch 5). Wenn ich nun aber einen der kurzen Tage (was dann meist so sein wird, da Fobis nun mal Fr-So sind) überstundenfrei mache, müßte ich an dem Tag aber weniger arbeiten als das "Mittel". ich würde also mehr rausarbeiten müssen für so einen Tag.
Mir war aus meiner bisherigen Anstellung bekannt, daß immer die reellen Stunden, die zu arbeiten gewesen wären, zugrunde gelegt werden. Auch bei Krankheit wurden ans Lohnbüro wegen der Umlage immer die reellen Stunden gemeldet (wenn man nicht die ganze Woche krank war).
Wo finde ich Argumentationsgrundlagen? Oder habe ich einen Knoten im Hirn und rechne falsch?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
ich hoffe trotz Hitze kann mir jemand verläßlich Infos geben.
Ich trete demnächst eine neue Stelle an und wir haben vor kurzem Die Arbeitszeiten besprochen: dabei habe ich zwei lange Tage und 3 kürzere (von den stunden her). Nun meinte die Chefin, daß ein Tag, den ich überstundenfrei nehmen möchte (z.B. um Urlaub einzusparen für Fobis) mit der durchschnittlichen Stundenanzahl berechnet würde (also man teile die Gesamtwochenstungen durch 5). Wenn ich nun aber einen der kurzen Tage (was dann meist so sein wird, da Fobis nun mal Fr-So sind) überstundenfrei mache, müßte ich an dem Tag aber weniger arbeiten als das "Mittel". ich würde also mehr rausarbeiten müssen für so einen Tag.
Mir war aus meiner bisherigen Anstellung bekannt, daß immer die reellen Stunden, die zu arbeiten gewesen wären, zugrunde gelegt werden. Auch bei Krankheit wurden ans Lohnbüro wegen der Umlage immer die reellen Stunden gemeldet (wenn man nicht die ganze Woche krank war).
Wo finde ich Argumentationsgrundlagen? Oder habe ich einen Knoten im Hirn und rechne falsch?
Also das verstehe ich aber auch nicht .
Aber ich höre daraus , dass diese Chefin es wohl ganz genau nimmt , mit anderen Worten , eine 'Erbsenzählerin 'ist.
Kannst dich wohl schon mal darauf einstellen , dass dir jede Minusstunde etc vorgehalten wird...
Hast du schon unterschrieben ?
Wenn nicht , überlege es dir nochmal ,
....Wenn der AG schon am Anfang mit solchen komsicher Regelungen ankommt , hätte ich schon keine Lust mehr !
Viele Grüße , ...u.ich hoffe dir kann hier jemand anderes das richtig erklären !
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Frage bitte nochmals genauer nach . Das kann böse enden. Ich habe dieses Spiel nicht lange mit gemacht . Und ganz schnell gekündigt . Schau dir auch die Kündigungszeiten genau an. Hatte ich auch 3 Monate Kündigungszeit und das nur 3 mal in Jahr möglich. Lasse dich nicht verarschen. Alles schön aufschreiben , falls du dort arbeiten musst für einen Weile. Das brauchst du später vor Gericht . Alles gut für dich. gerne aus PN
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484 schrieb:
Hy das hört sich echt nach einem Stundenkonto an. Minusstunden zwischen den Plänen. Du weißt das das nicht erlaubt ist . Das nennt man Annahmeverzug. Minusstunden sind nicht erlaubt , nur wenn du freiwillig früher gehts oder später kommst. Hin und her schieben ist auch nicht so einfach. Du hast recht und auch Pflichten.
Frage bitte nochmals genauer nach . Das kann böse enden. Ich habe dieses Spiel nicht lange mit gemacht . Und ganz schnell gekündigt . Schau dir auch die Kündigungszeiten genau an. Hatte ich auch 3 Monate Kündigungszeit und das nur 3 mal in Jahr möglich. Lasse dich nicht verarschen. Alles schön aufschreiben , falls du dort arbeiten musst für einen Weile. Das brauchst du später vor Gericht . Alles gut für dich. gerne aus PN
Hy das hört sich echt nach einem Stundenkonto an. Minusstunden zwischen den Plänen. Du weißt das das nicht erlaubt ist . Das nennt man Annahmeverzug. Minusstunden sind nicht erlaubt , nur wenn du freiwillig früher gehts oder später kommst. Hin und her schieben ist auch nicht so einfach. Du hast recht und auch Pflichten.
Frage bitte nochmals genauer nach . Das kann böse enden. Ich habe dieses Spiel nicht lange mit gemacht . Und ganz schnell gekündigt . Schau dir auch die Kündigungszeiten genau an. Hatte ich auch 3 Monate Kündigungszeit und das nur 3 mal in Jahr möglich. Lasse dich nicht verarschen. Alles schön aufschreiben , falls du dort arbeiten musst für einen Weile. Das brauchst du später vor Gericht . Alles gut für dich. gerne aus PN
Jaja... wieder unsinnige Antwort mit Annahmen, die nirgends stehen.
Langsam weiß auch das halbe Forum, dass Du Deine AGs gerne verklagst oder auch mal einfach so krank wirst, wenn Dir was nicht passt. Auch haben wohl alle herausgefunden, dass Du jetzt Deine Traumstelle gefunden hast und in irgendeinem Krankenhaus arbeitest, nachdem Du in Deinem vorherigen Stellen jeweils 3 Monate ausgehalten hast.
GÄÄÄÄÄÄÄHHHHN
In der Frage steht kurze und lange Tage. Wie man da Minusstunden herauslesen kann, bleibt mir ein Rätsel. Also so wie immer, wenn ich hier eine Antwort von Dir lese... :confused:
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Wonderwoman schrieb:
484 schrieb am 26.7.18 10:45:
Hy das hört sich echt nach einem Stundenkonto an. Minusstunden zwischen den Plänen. Du weißt das das nicht erlaubt ist . Das nennt man Annahmeverzug. Minusstunden sind nicht erlaubt , nur wenn du freiwillig früher gehts oder später kommst. Hin und her schieben ist auch nicht so einfach. Du hast recht und auch Pflichten.
Frage bitte nochmals genauer nach . Das kann böse enden. Ich habe dieses Spiel nicht lange mit gemacht . Und ganz schnell gekündigt . Schau dir auch die Kündigungszeiten genau an. Hatte ich auch 3 Monate Kündigungszeit und das nur 3 mal in Jahr möglich. Lasse dich nicht verarschen. Alles schön aufschreiben , falls du dort arbeiten musst für einen Weile. Das brauchst du später vor Gericht . Alles gut für dich. gerne aus PN
Jaja... wieder unsinnige Antwort mit Annahmen, die nirgends stehen.
Langsam weiß auch das halbe Forum, dass Du Deine AGs gerne verklagst oder auch mal einfach so krank wirst, wenn Dir was nicht passt. Auch haben wohl alle herausgefunden, dass Du jetzt Deine Traumstelle gefunden hast und in irgendeinem Krankenhaus arbeitest, nachdem Du in Deinem vorherigen Stellen jeweils 3 Monate ausgehalten hast.
GÄÄÄÄÄÄÄHHHHN
In der Frage steht kurze und lange Tage. Wie man da Minusstunden herauslesen kann, bleibt mir ein Rätsel. Also so wie immer, wenn ich hier eine Antwort von Dir lese... :confused:
Irgendwann ist vorbei mit 'verarschen 'lassen .
Einzige Endlösung ist echt Krankenhaus /od.ähnl. Im öffentl.Dienst ....und weg von den kleinen Praxen ..
Wenn ich schon wieder lese in vielen Stellenanzeigen
Eigener PKW zwingend erforderlich für unsere Hausbesuche!
Unverschämtheit ...
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Danny 07 schrieb:
484 ist nicht der einzige der es schon oft nur 3 mon.irgendwo ausgehalten hat :kissing_closed_eyes:.
Irgendwann ist vorbei mit 'verarschen 'lassen .
Einzige Endlösung ist echt Krankenhaus /od.ähnl. Im öffentl.Dienst ....und weg von den kleinen Praxen ..
Wenn ich schon wieder lese in vielen Stellenanzeigen
Eigener PKW zwingend erforderlich für unsere Hausbesuche!
Unverschämtheit ...
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Danny 07 schrieb:
Hallo Anonymus !
Also das verstehe ich aber auch nicht .
Aber ich höre daraus , dass diese Chefin es wohl ganz genau nimmt , mit anderen Worten , eine 'Erbsenzählerin 'ist.
Kannst dich wohl schon mal darauf einstellen , dass dir jede Minusstunde etc vorgehalten wird...
Hast du schon unterschrieben ?
Wenn nicht , überlege es dir nochmal ,
....Wenn der AG schon am Anfang mit solchen komsicher Regelungen ankommt , hätte ich schon keine Lust mehr !
Viele Grüße , ...u.ich hoffe dir kann hier jemand anderes das richtig erklären !
Du kannst diesem Dilemma entgehen, wenn Du Überstundenabbau nicht mit Urlaub koppelst oder einfach eine ganze Woche auf Überstunden abbummelst.
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484 schrieb:
liebe Wunderfrau du weißt gar nichts über mich , ..... du bist ganz ganz falsch , ... oh mann oh mann Gähnnnnn zurück
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MeFe89 schrieb:
Na wenn das so ist...nur an deinen langen Tagen Überstunden frei machen....
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Wonderwoman schrieb:
Wenn Du Überstunden abbummelst, dann wird natürlich 1:1 verrechnet. Auf der anderen Seite kannst Du Dir die Tage zum Abbummeln nicht unbedingt aussuchen (Direktionsrecht des AGs).
Du kannst diesem Dilemma entgehen, wenn Du Überstundenabbau nicht mit Urlaub koppelst oder einfach eine ganze Woche auf Überstunden abbummelst.
Gruß redvine
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redvine schrieb:
Willst Du an einem kurzen Tag Deine Überstunden nehmen, dann brauchst Du auch nur die real nötigen Stunden für diesen Tag dafür. An einem längeren Tag dann natürlich entsprechend mehr.
Gruß redvine
Hallo,
ich hoffe trotz Hitze kann mir jemand verläßlich Infos geben.
Ich trete demnächst eine neue Stelle an und wir haben vor kurzem Die Arbeitszeiten besprochen: dabei habe ich zwei lange Tage und 3 kürzere (von den stunden her). Nun meinte die Chefin, daß ein Tag, den ich überstundenfrei nehmen möchte (z.B. um Urlaub einzusparen für Fobis) mit der durchschnittlichen Stundenanzahl berechnet würde (also man teile die Gesamtwochenstungen durch 5). Wenn ich nun aber einen der kurzen Tage (was dann meist so sein wird, da Fobis nun mal Fr-So sind) überstundenfrei mache, müßte ich an dem Tag aber weniger arbeiten als das "Mittel". ich würde also mehr rausarbeiten müssen für so einen Tag.
Mir war aus meiner bisherigen Anstellung bekannt, daß immer die reellen Stunden, die zu arbeiten gewesen wären, zugrunde gelegt werden. Auch bei Krankheit wurden ans Lohnbüro wegen der Umlage immer die reellen Stunden gemeldet (wenn man nicht die ganze Woche krank war).
Wo finde ich Argumentationsgrundlagen? Oder habe ich einen Knoten im Hirn und rechne falsch?
Im zweiten Leseanlauf ist dann auch klar was du meinst -- ich geb's mal in eigenen Worten wieder damit du weißt wolang ich gedacht habe ;)
Vereinbart habt ihr eine bestimmte Wochenarbeitszeit für fünf Arbeitstage pro Woche; diese sind unterschiedlich verteilt: Es werden bei 25 Wochenstunden nicht 5x5 Stunden gearbeitet sondern z.B. Montag->Freitag 4-7-6-5-3.
Deine Chefin möchte für "einen Tag überstundenfrei" nicht in den Dienstplan schauen um die tatsächlich benötigten Stunden ansetzen zu können sondern möchte dir für einen Tag "Überstunden abfeiern" die durchschnittlichen Tagesarbeitsstunden abziehen: Im Schnitt arbeitest du 5 Stunden/Tag, d.h. würdest du am Dienstag frei nehmen könntest du mit dem Einsatz von 5 Überstunden sieben Stunden Freizeit gewinnen; andersrum gibst du am Freitag 5 Überstunden um drei Stunden frei zu bekommen.
Der Ansatz ist für die Tonne: Da Dienstpläne "weit genug im Voraus" (ca. vier Wochen) feststehen und Überstunden 3-4 Tage vorher angeordnet werden sollen und ihr ohnehin einen gewissen Rhythmus in deinen Arbeitseinsätzen habt sind die realen Arbeitsstunden für "Überstundenfrei" anzusetzen; für einen freien Freitag sind also wirklich nur drei Überstunden zu streichen, für einen freien Dienstag dagegen sieben -- auch wenn du real 10 Überstunden für zwei freie Tage einsetzt bedeutet das nicht das für beide Tage ein Durchschnittswert von 2x5=10 Stunden angesetzt werden kann.
Über Arbeitszeiten ist sorgfältig Buch zu führen, daraus ergibt sich in unserer Branche mehr oder weniger zwangsläufig ein "Stundenkonto" das sich, je nachdem wie du wegen Arbeitsaufkommen mal länger bleibst und dafür auch mal früher gehst, füllt oder leert. Solange das in beiderseitigem Einvernehmen und fair zugeht ist ja auch alles in Butter, die Alternative ist das du um Punkt 12:00 den Hammer fallen lässt und ohne dich um "Ordnung in der Praxis" zu kümmern die Kinder vom Kindergarten holen gehst (...ich spekuliere...). Das wäre zulässig, einem gesunden Arbeitsklima aber nicht zuträglich ;)
Gleiches gilt für Feiertage: Gesetzliche Feiertage werden gewertet wie ein regulärer Arbeitstag an dem du regulär deine Arbeit erledigt hast; nur das du Kraft Gesetzes nicht zur Arbeit kommen solltest. Sollte also jemals der Ostermontag auf einen Dienstag fallen werden dafür nicht die planmäßigen 4 sondern die planmäßigen 7 Stunden auf einem "Konto" gutgeschrieben -- egal ob du am Dienstag hättest Überstunden machen oder früher gehen wollen...
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Papa Alpaka schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 26.7.18 09:42:
Hallo,
ich hoffe trotz Hitze kann mir jemand verläßlich Infos geben.
Ich trete demnächst eine neue Stelle an und wir haben vor kurzem Die Arbeitszeiten besprochen: dabei habe ich zwei lange Tage und 3 kürzere (von den stunden her). Nun meinte die Chefin, daß ein Tag, den ich überstundenfrei nehmen möchte (z.B. um Urlaub einzusparen für Fobis) mit der durchschnittlichen Stundenanzahl berechnet würde (also man teile die Gesamtwochenstungen durch 5). Wenn ich nun aber einen der kurzen Tage (was dann meist so sein wird, da Fobis nun mal Fr-So sind) überstundenfrei mache, müßte ich an dem Tag aber weniger arbeiten als das "Mittel". ich würde also mehr rausarbeiten müssen für so einen Tag.
Mir war aus meiner bisherigen Anstellung bekannt, daß immer die reellen Stunden, die zu arbeiten gewesen wären, zugrunde gelegt werden. Auch bei Krankheit wurden ans Lohnbüro wegen der Umlage immer die reellen Stunden gemeldet (wenn man nicht die ganze Woche krank war).
Wo finde ich Argumentationsgrundlagen? Oder habe ich einen Knoten im Hirn und rechne falsch?
Im zweiten Leseanlauf ist dann auch klar was du meinst -- ich geb's mal in eigenen Worten wieder damit du weißt wolang ich gedacht habe ;)
Vereinbart habt ihr eine bestimmte Wochenarbeitszeit für fünf Arbeitstage pro Woche; diese sind unterschiedlich verteilt: Es werden bei 25 Wochenstunden nicht 5x5 Stunden gearbeitet sondern z.B. Montag->Freitag 4-7-6-5-3.
Deine Chefin möchte für "einen Tag überstundenfrei" nicht in den Dienstplan schauen um die tatsächlich benötigten Stunden ansetzen zu können sondern möchte dir für einen Tag "Überstunden abfeiern" die durchschnittlichen Tagesarbeitsstunden abziehen: Im Schnitt arbeitest du 5 Stunden/Tag, d.h. würdest du am Dienstag frei nehmen könntest du mit dem Einsatz von 5 Überstunden sieben Stunden Freizeit gewinnen; andersrum gibst du am Freitag 5 Überstunden um drei Stunden frei zu bekommen.
Der Ansatz ist für die Tonne: Da Dienstpläne "weit genug im Voraus" (ca. vier Wochen) feststehen und Überstunden 3-4 Tage vorher angeordnet werden sollen und ihr ohnehin einen gewissen Rhythmus in deinen Arbeitseinsätzen habt sind die realen Arbeitsstunden für "Überstundenfrei" anzusetzen; für einen freien Freitag sind also wirklich nur drei Überstunden zu streichen, für einen freien Dienstag dagegen sieben -- auch wenn du real 10 Überstunden für zwei freie Tage einsetzt bedeutet das nicht das für beide Tage ein Durchschnittswert von 2x5=10 Stunden angesetzt werden kann.
Über Arbeitszeiten ist sorgfältig Buch zu führen, daraus ergibt sich in unserer Branche mehr oder weniger zwangsläufig ein "Stundenkonto" das sich, je nachdem wie du wegen Arbeitsaufkommen mal länger bleibst und dafür auch mal früher gehst, füllt oder leert. Solange das in beiderseitigem Einvernehmen und fair zugeht ist ja auch alles in Butter, die Alternative ist das du um Punkt 12:00 den Hammer fallen lässt und ohne dich um "Ordnung in der Praxis" zu kümmern die Kinder vom Kindergarten holen gehst (...ich spekuliere...). Das wäre zulässig, einem gesunden Arbeitsklima aber nicht zuträglich ;)
Gleiches gilt für Feiertage: Gesetzliche Feiertage werden gewertet wie ein regulärer Arbeitstag an dem du regulär deine Arbeit erledigt hast; nur das du Kraft Gesetzes nicht zur Arbeit kommen solltest. Sollte also jemals der Ostermontag auf einen Dienstag fallen werden dafür nicht die planmäßigen 4 sondern die planmäßigen 7 Stunden auf einem "Konto" gutgeschrieben -- egal ob du am Dienstag hättest Überstunden machen oder früher gehen wollen...
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JRK schrieb:
Bei allem Respekt: Einfach mit dem PI selbst klären und Deine Sichtweise und Forderung auf den Tisch legen.
ich kann auch nur bestätigen was Anna sagt. Bei uns klappt es auch gut.
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sanme schrieb:
Guten Morgen,
ich kann auch nur bestätigen was Anna sagt. Bei uns klappt es auch gut.
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anna750 schrieb:
Versteh die ganze Aufregung nicht-bin AN-auch mit kurzen und langen Tagen in der Woche. Bei Überstundenausgleich und Urlaub werden immer die 8 Stunden /Tag angerechnet-Pech für mich wenn ich frei hab an meinem langen Tag(10 Stunden)-Pech für Chef bei frei an kurzem Tag(5Stunden)-aber seit nun 20 jähriger Betriebszugehörigkeit kann ich mit Sicherheit behaupten,dass es sich wirklich stundenmäßig ausgleicht .
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latinkabell1.0 schrieb:
Wir machen es auch genau so. Ich habe eine 4 Tage Woche 8-5:30-5-5:30. zusammen 24h/ durchschnitt 6h je Tag. Leider habe ich meinen langen Tag an einem Montag, d.h ich habe immer an Ostermontag /Pfingstmontag 2 Minusstunden. Fronleichnam/Himmelfahrt und andere Tage 30min-1h geschenkt. Es gleicht sich übers Jahr nicht aus, aber nach 10 jähriger Betriebszugehörigkeit gibt es so viele andere positive Dinge für mich. Wie gesagt, es ist ein Nehmen und ein Geben...
Was passiert z.B. im Krankheitsfall? Ist eine ziemliche Unverschämtheit, wenn heute noch PI's glauben, das unternehmerische Risiko auf ihre AN abwälzen zu können.
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Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
ella426 schrieb am 3.8.18 13:25: Was passiert z.B. im Krankheitsfall? Ist eine ziemliche Unverschämtheit, wenn heute noch PI's glauben, das unternehmerische Risiko auf ihre AN abwälzen zu können. Was genau meinst Du damit?
Gruß von Monique
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ella426 schrieb:
Wenn sich schon die Überstundenregelung nach der durchschnittlichen Stundenanzahl richtet, wird es im Krankheitsfall nicht anders laufen, was sich letztlich im Gehalt niederschlägt zum Nachteil des AN.
Oder Urlaub nimmt. Oder auf Fobi ist.
Schon klar, im Zweifel immer schön auf den PI draufkloppen. Er MUSS der Böse sein.
Warum unterschreibt man so einen Vertrag eigentlich? Man hätte sich ja auch auf andere Modalitäten einigen können. Oder nicht?
Wohl war der AN bei Vertragsabschluss jung und unwissend und brauchte/wollte unbedingt diesen einen Job. Nachverhandeln geht immer - gerade jetzt, da es an AN mangelt. Worauf warten? Gespräch mit dem Chef, Vertrag ändern und gut ist.
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
Oder zum Vorteil des AN, je nachdem an welchen Tagen er/sie krank ist!
Oder Urlaub nimmt. Oder auf Fobi ist.
Schon klar, im Zweifel immer schön auf den PI draufkloppen. Er MUSS der Böse sein.
Warum unterschreibt man so einen Vertrag eigentlich? Man hätte sich ja auch auf andere Modalitäten einigen können. Oder nicht?
Wohl war der AN bei Vertragsabschluss jung und unwissend und brauchte/wollte unbedingt diesen einen Job. Nachverhandeln geht immer - gerade jetzt, da es an AN mangelt. Worauf warten? Gespräch mit dem Chef, Vertrag ändern und gut ist.
Gruß von Monique
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ella426 schrieb:
Hör bloss auf, Dich *verarschen* zu lassen. Kein Physio mit Berufserfahrung hat es heute nötig, sich auf solche windigen Verträge einzulassen. Schau mal im Forum unter Stellenmarkt, wieviele Parxen suchen. Die Praxen, die immer wieder auftauchen, sind schon mal sehr verdächtig, dass dort etwas nicht stimmt.
Was passiert z.B. im Krankheitsfall? Ist eine ziemliche Unverschämtheit, wenn heute noch PI's glauben, das unternehmerische Risiko auf ihre AN abwälzen zu können.
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