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Die Präha Gesundheitsschulen
stehen für eine innovative und
praxisnahe Ausbildung im
Gesundheitswesen. Unser Konzept
kombiniert schulische Theorie mit
direkter beruflicher Praxis – und
das von der ersten Woche an. Wir
legen großen Wert auf
kompetenzorientiertes Lernen und
individuelle Förderung.
Jetzt suchen wir Sie als engagierte
Lehrkraft (m/w/d) für
Physiotherapie in Vollzeit oder
Teilzeit, die nicht nur
unterrichtet, sondern akti...
Ausbildung der Zukunft!
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ist es möglich über einen gewissen Zeitraum wegen Krankheit seine Stunden in Absprache mit seinem AG zu reduzieren? Natürlich auch mit reduziertem Gehalt?
Ich arbeite als Fachlicher Leiter in einer kleinen Praxis und bin momentan auch "Patient". Da meine Chefin derzeit auch gesundheitlich angeschlagen ist, wollte ich ihr damit entgegenkommen.
Manuel188
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manuel188 schrieb:
Hallo,
ist es möglich über einen gewissen Zeitraum wegen Krankheit seine Stunden in Absprache mit seinem AG zu reduzieren? Natürlich auch mit reduziertem Gehalt?
Ich arbeite als Fachlicher Leiter in einer kleinen Praxis und bin momentan auch "Patient". Da meine Chefin derzeit auch gesundheitlich angeschlagen ist, wollte ich ihr damit entgegenkommen.
Manuel188
wenn beide Vertragspartner dies wünschen. Dafür genügt ein schriftlicher Zusatz zum bestehenden Vertrag, den beide Parteien unterzeichnen.
Ob eine Reduzierung der Arbeitszeit wegen Erkrankung / Betreuung eig. Kinder / Pflege von Angehörigen oder einfach so auf Wunsch des AN geschieht, spielt dabei keine Rolle.
Wie lange es allerdings einer fachliche Leitung durch die GKVen erlaubt ist, weniger als die vorgeschriebenen Stunden zu arbeiten, weiß ich nicht genau... Da sollte der PI in seinen Rahmenverträgen nachlesen, bzw. nachfragen. Oder die Zeit mit einem anderen fachl. Leiter (in Vollzeit) überbrücken.
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> Wie lange es allerdings einer fachliche Leitung durch die GKVen
> erlaubt ist, weniger als die vorgeschriebenen Stunden zu
> arbeiten, weiß ich nicht genau... Da sollte der PI in seinen
> Rahmenverträgen nachlesen, bzw. nachfragen. Oder die Zeit mit
> einem anderen fachl. Leiter (in Vollzeit) überbrücken.
>
keine ahnung, ob das verbindlich ist, aber ich kenne vom VDEK die aussage, das es bis zu einem halben jahr ganz ohne FL geht....
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saloia schrieb:
chipchap schrieb:
> Wie lange es allerdings einer fachliche Leitung durch die GKVen
> erlaubt ist, weniger als die vorgeschriebenen Stunden zu
> arbeiten, weiß ich nicht genau... Da sollte der PI in seinen
> Rahmenverträgen nachlesen, bzw. nachfragen. Oder die Zeit mit
> einem anderen fachl. Leiter (in Vollzeit) überbrücken.
>
keine ahnung, ob das verbindlich ist, aber ich kenne vom VDEK die aussage, das es bis zu einem halben jahr ganz ohne FL geht....
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Stephen Ziegler schrieb:
laut AOK (Hessen) kann die fachliche Leitung auch geteilt werden. Also je nach Studenzahl zwischen Dir und deiner Chefin oder anderen AN.
Manuel188
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manuel188 schrieb:
Vielen Dank für die Antworten! Das hilft mir schon sehr weiter.
Manuel188
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chipchap schrieb:
Jeder Arbeitsvertrag kann (auch zeitlich befristet) verändert werden,
wenn beide Vertragspartner dies wünschen. Dafür genügt ein schriftlicher Zusatz zum bestehenden Vertrag, den beide Parteien unterzeichnen.
Ob eine Reduzierung der Arbeitszeit wegen Erkrankung / Betreuung eig. Kinder / Pflege von Angehörigen oder einfach so auf Wunsch des AN geschieht, spielt dabei keine Rolle.
Wie lange es allerdings einer fachliche Leitung durch die GKVen erlaubt ist, weniger als die vorgeschriebenen Stunden zu arbeiten, weiß ich nicht genau... Da sollte der PI in seinen Rahmenverträgen nachlesen, bzw. nachfragen. Oder die Zeit mit einem anderen fachl. Leiter (in Vollzeit) überbrücken.
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