Liebe Physiotherapeuten/
Masseur-med. Bademeister/in
wir suchen zum nächstmöglichen
Zeitpunkt eure Unterstützung in
unserem Team in Barmbek.
Was Dich erwartet:
Wir sind ein nettes und
familiäresTeam aus
Physiotherapeuten,Osteopathin,
Chiropraktikerin,
Ernährungsberaterin, Homöopathin
und einer Heilpraktikerin.
Bringe dich gern in unser
ganzheitliches Behandlungskonzept
ein.
Du hast deinen eigenen Therapieraum
mit abwechslungsreichem
Patientenklientel.
Mitgestaltung deiner Ar...
Masseur-med. Bademeister/in
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ist es möglich über einen gewissen Zeitraum wegen Krankheit seine Stunden in Absprache mit seinem AG zu reduzieren? Natürlich auch mit reduziertem Gehalt?
Ich arbeite als Fachlicher Leiter in einer kleinen Praxis und bin momentan auch "Patient". Da meine Chefin derzeit auch gesundheitlich angeschlagen ist, wollte ich ihr damit entgegenkommen.
Manuel188
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manuel188 schrieb:
Hallo,
ist es möglich über einen gewissen Zeitraum wegen Krankheit seine Stunden in Absprache mit seinem AG zu reduzieren? Natürlich auch mit reduziertem Gehalt?
Ich arbeite als Fachlicher Leiter in einer kleinen Praxis und bin momentan auch "Patient". Da meine Chefin derzeit auch gesundheitlich angeschlagen ist, wollte ich ihr damit entgegenkommen.
Manuel188
wenn beide Vertragspartner dies wünschen. Dafür genügt ein schriftlicher Zusatz zum bestehenden Vertrag, den beide Parteien unterzeichnen.
Ob eine Reduzierung der Arbeitszeit wegen Erkrankung / Betreuung eig. Kinder / Pflege von Angehörigen oder einfach so auf Wunsch des AN geschieht, spielt dabei keine Rolle.
Wie lange es allerdings einer fachliche Leitung durch die GKVen erlaubt ist, weniger als die vorgeschriebenen Stunden zu arbeiten, weiß ich nicht genau... Da sollte der PI in seinen Rahmenverträgen nachlesen, bzw. nachfragen. Oder die Zeit mit einem anderen fachl. Leiter (in Vollzeit) überbrücken.
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> Wie lange es allerdings einer fachliche Leitung durch die GKVen
> erlaubt ist, weniger als die vorgeschriebenen Stunden zu
> arbeiten, weiß ich nicht genau... Da sollte der PI in seinen
> Rahmenverträgen nachlesen, bzw. nachfragen. Oder die Zeit mit
> einem anderen fachl. Leiter (in Vollzeit) überbrücken.
>
keine ahnung, ob das verbindlich ist, aber ich kenne vom VDEK die aussage, das es bis zu einem halben jahr ganz ohne FL geht....
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saloia schrieb:
chipchap schrieb:
> Wie lange es allerdings einer fachliche Leitung durch die GKVen
> erlaubt ist, weniger als die vorgeschriebenen Stunden zu
> arbeiten, weiß ich nicht genau... Da sollte der PI in seinen
> Rahmenverträgen nachlesen, bzw. nachfragen. Oder die Zeit mit
> einem anderen fachl. Leiter (in Vollzeit) überbrücken.
>
keine ahnung, ob das verbindlich ist, aber ich kenne vom VDEK die aussage, das es bis zu einem halben jahr ganz ohne FL geht....
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Stephen Ziegler schrieb:
laut AOK (Hessen) kann die fachliche Leitung auch geteilt werden. Also je nach Studenzahl zwischen Dir und deiner Chefin oder anderen AN.
Manuel188
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manuel188 schrieb:
Vielen Dank für die Antworten! Das hilft mir schon sehr weiter.
Manuel188
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chipchap schrieb:
Jeder Arbeitsvertrag kann (auch zeitlich befristet) verändert werden,
wenn beide Vertragspartner dies wünschen. Dafür genügt ein schriftlicher Zusatz zum bestehenden Vertrag, den beide Parteien unterzeichnen.
Ob eine Reduzierung der Arbeitszeit wegen Erkrankung / Betreuung eig. Kinder / Pflege von Angehörigen oder einfach so auf Wunsch des AN geschieht, spielt dabei keine Rolle.
Wie lange es allerdings einer fachliche Leitung durch die GKVen erlaubt ist, weniger als die vorgeschriebenen Stunden zu arbeiten, weiß ich nicht genau... Da sollte der PI in seinen Rahmenverträgen nachlesen, bzw. nachfragen. Oder die Zeit mit einem anderen fachl. Leiter (in Vollzeit) überbrücken.
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