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Wir sind ein familiär geführtes
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an zwei Praxisstandorten. Neben
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flacher ...
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Bei Urlaub werden doch die Stunden weiter geschrieben als hätte man gerarbeitet. Ich habe aber jeden Tag andere Zeiten komme aber pro Woche auf meine 40 Stunden. Montag und Mittwoch 8h Dienstag und Donnerstag 9h und Freitag 6h. Meine Chefin schreibt für jeden Tag 8 Stunden. Wäre bei einer ganzen Woche auch kein problem. Wenn ich aber einen tag Urlaub habe der 9h Arbeit wäre ist es dann aber falsch. Dann würde mir eine Stunde fehlen.
An einen Freitag würde sich ja die Praxis besch.....
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Illdisposed schrieb:
Hi
Bei Urlaub werden doch die Stunden weiter geschrieben als hätte man gerarbeitet. Ich habe aber jeden Tag andere Zeiten komme aber pro Woche auf meine 40 Stunden. Montag und Mittwoch 8h Dienstag und Donnerstag 9h und Freitag 6h. Meine Chefin schreibt für jeden Tag 8 Stunden. Wäre bei einer ganzen Woche auch kein problem. Wenn ich aber einen tag Urlaub habe der 9h Arbeit wäre ist es dann aber falsch. Dann würde mir eine Stunde fehlen.
An einen Freitag würde sich ja die Praxis besch.....
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Wonderwoman schrieb:
Verstehe ich nicht... Du hast UrlaubsTAGE. Dabei ist es dann total egal, wieviel Stunden Du an einem Tag arbeitest.
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Illdisposed schrieb:
Wir schreiben die Stunden in ein stundenkonto. Heisst montags 8 h dienstags 9 h usw.cheffin möchte dass bei Urlaubsreisen 8h eingetragen werden . Wenn ich nun aber Dienstag einen tag Urlaub habe müsste ich ja 9h in das Konto schreiben sonnst komme ich nicht auf 40 h pro Woche sondern nur auf 39. Heisst mir fehlt eine Stunde
Nach § 11 BUrlG (Bundes-Urlaubs-Gesetz) bemisst sich das Urlaubsentgelt nach dem Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen vor Urlaubsantritt.
Zur Berechnung der konkreten Höhe des Urlaubsentgelts ist dieser Durchschnittsverdienst auf den Tagesverdienst des Arbeitnehmers in diesem Zeitraum umzurechnen.
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LogoMijo schrieb:
Dazu gibt es eine gesetzliche Grundlage, die zwar über- aber nicht unterschritten werden darf.
Nach § 11 BUrlG (Bundes-Urlaubs-Gesetz) bemisst sich das Urlaubsentgelt nach dem Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen vor Urlaubsantritt.
Zur Berechnung der konkreten Höhe des Urlaubsentgelts ist dieser Durchschnittsverdienst auf den Tagesverdienst des Arbeitnehmers in diesem Zeitraum umzurechnen.
D.h. bei 40h werden für U jeweils 8h gutgeschrieben, ob es dein langer oder kurzer Tag ist.
Grüüße
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redbi schrieb:
Bei Urlaub werden die Gesamtwochenstunden durch die Wochentage geteilt.
D.h. bei 40h werden für U jeweils 8h gutgeschrieben, ob es dein langer oder kurzer Tag ist.
Grüüße
beispiel: AN arbeitet 20 stunden in der woche, und zwar donnerstags und freitags jeweils 10 stunden. urlaubsanspruch sind 4 wochen (20 arbeitstage= 4 wochen mit 5 arbeitstagen)
wichtig: urlaub wir immer in tagen angegeben nicht in wochen.
alternative 1: sie macht 4 wochen urlaub = alles ok.
alternative 2: sie macht nur am do. und fr. urlaub = 2 arbeitstage.
das macht sie 10 wochen hintereinander = 20 arbeitstage urlaub!
da sind auf einmal aus 4 wochen 10 wochen geworden!
da stimmt doch was nicht?
meiner meinung nach: ein urlaubstag richtet sich nach den wochenstunden. also bei 20 stunden in der woche ist ein urlaubstag 4 stunden. wenn sie am do. urlaub nimmt sind das 10 stunden urlaub, also 2,5 urlaubstage. am mo. kann sie kein urlaub nehmen weil sie nicht arbeitet, so wie andere am samstag.
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andy schrieb:
hmm, ich glaube nicht.
beispiel: AN arbeitet 20 stunden in der woche, und zwar donnerstags und freitags jeweils 10 stunden. urlaubsanspruch sind 4 wochen (20 arbeitstage= 4 wochen mit 5 arbeitstagen)
wichtig: urlaub wir immer in tagen angegeben nicht in wochen.
alternative 1: sie macht 4 wochen urlaub = alles ok.
alternative 2: sie macht nur am do. und fr. urlaub = 2 arbeitstage.
das macht sie 10 wochen hintereinander = 20 arbeitstage urlaub!
da sind auf einmal aus 4 wochen 10 wochen geworden!
da stimmt doch was nicht?
meiner meinung nach: ein urlaubstag richtet sich nach den wochenstunden. also bei 20 stunden in der woche ist ein urlaubstag 4 stunden. wenn sie am do. urlaub nimmt sind das 10 stunden urlaub, also 2,5 urlaubstage. am mo. kann sie kein urlaub nehmen weil sie nicht arbeitet, so wie andere am samstag.
das ist dann aber schon mies:
ich frage deshalb, weil ich genau diese Situation diese Woche habe..
Ich habe 40 h in der Woche
Ich habe Montag, Dienstag und Mittwoch Urlaub gehabt. Heisst es werden 3 mal 8h im Stundenkonto vermerkt, richtig?
Donnerstag bin ich wieder normal auf der Arbeit und arbeite meine festgelegte Stundenzahl an diesem Tag von 9 Stunden
Freitag arbeite ich meine festgelegte Arbeitszeit von 6h
3 mal 8h Urlaub = 24 h
Donnerstag = 9 h
Freitag = 6h
Wochensumme: 39h
es fehlt also eine Stunde
die reduziert mir jetzt mein Stundenkonto um eine Stunde
kann es ja irgendwo nicht sein
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Urlaubstage werden nicht in einem Stundenkonto verbucht.
So könnt ihr höchstens verfahren, wenn es darum geht Überstunden abzubummeln.
Das Verfahren, was Dein AG nun anwendet, ist eindeutig rechtswidrig!!! Und das ist so, egal was die Anderen hier erzählen... :point_up:
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Wonderwoman schrieb:
HAAAALLLOOOO!!!!
Urlaubstage werden nicht in einem Stundenkonto verbucht.
So könnt ihr höchstens verfahren, wenn es darum geht Überstunden abzubummeln.
Das Verfahren, was Dein AG nun anwendet, ist eindeutig rechtswidrig!!! Und das ist so, egal was die Anderen hier erzählen... :point_up:
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Superbiene schrieb:
Aber man kann es als AG ja mal versuchen. Ich habe auch mal in so einer Praxis gearbeitet.
heisst also für diese Woche, dass ich für diese Woche 15h arbeiten muss die ins Stundenkonto genommen werden
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Illdisposed schrieb:
Danke schön für die Antworten
heisst also für diese Woche, dass ich für diese Woche 15h arbeiten muss die ins Stundenkonto genommen werden
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Illdisposed schrieb:
Ah ok
das ist dann aber schon mies:
ich frage deshalb, weil ich genau diese Situation diese Woche habe..
Ich habe 40 h in der Woche
Ich habe Montag, Dienstag und Mittwoch Urlaub gehabt. Heisst es werden 3 mal 8h im Stundenkonto vermerkt, richtig?
Donnerstag bin ich wieder normal auf der Arbeit und arbeite meine festgelegte Stundenzahl an diesem Tag von 9 Stunden
Freitag arbeite ich meine festgelegte Arbeitszeit von 6h
3 mal 8h Urlaub = 24 h
Donnerstag = 9 h
Freitag = 6h
Wochensumme: 39h
es fehlt also eine Stunde
die reduziert mir jetzt mein Stundenkonto um eine Stunde
kann es ja irgendwo nicht sein
also bei uns ist es auch so. Wir haben ein Stundenkonto. Pro Urlaubstag wird Dir ein durchschnittlicher Arbeitstag gutgeschrieben. Bei einer 5 Tage Woche und 40h pro Woche sind es also 8 Stunden. Das ist nicht gesetzeswidrig! Zudem mußt Du auch andersherum denken: nimmst Du Urlaub an einem kurzen Tag (Freitag 6h ) ,werden Dir ja schließlich auch 2 Stunden mehr gutgeschrieben, die Du an dem nicht gearbeitet hättest!! Könnte man aus Arbeitgebersicht auch als unfair bezeichnen! Es gleicht sich alles irgendwie wieder aus!
Gruß billi
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Warum macht man das denn so kompliziert???
Heisst ja theoretisch, wenn ich nur am Freitag Urlaub nehme, dann habe ich bei meiner Arbeitszeitkonstellation Mo - Do 34 h gearbeitet und bekomme 8h für den Urlaubstag gutgeschrieben. Das heisst: ich habe in dieser Woche 42 Stunden. Bei 28 Tagen Urlaub kommt da aber ganz schön was zusammen
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Illdisposed schrieb:
Schau nochmal in meinem Eingangsposting, das ist mir sehr wohl bewusst...
Warum macht man das denn so kompliziert???
Heisst ja theoretisch, wenn ich nur am Freitag Urlaub nehme, dann habe ich bei meiner Arbeitszeitkonstellation Mo - Do 34 h gearbeitet und bekomme 8h für den Urlaubstag gutgeschrieben. Das heisst: ich habe in dieser Woche 42 Stunden. Bei 28 Tagen Urlaub kommt da aber ganz schön was zusammen
Ein solche Praxis ist illegal und nur beim Abbummeln von Überstunden anwendbar.
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Wonderwoman schrieb:
Auch dadurch das Du das auch hast wird es nicht legaler.
Ein solche Praxis ist illegal und nur beim Abbummeln von Überstunden anwendbar.
Diese Art von Gesetz gehört zu den aushangpflichtigen Gesetzen. D.h. dass Dein AG dieses Gesetz zum Nachlesen für Euch in der Praxis ausliegen haben muss. Wenn nicht, dann liegt hier ein weiterer Verstoß vor.
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Wonderwoman schrieb:
Achtung... viel was hier geschrieben wird, dass ist totaler Unsinn. Schau mal ins Bundesurlaubsgesetz.
Diese Art von Gesetz gehört zu den aushangpflichtigen Gesetzen. D.h. dass Dein AG dieses Gesetz zum Nachlesen für Euch in der Praxis ausliegen haben muss. Wenn nicht, dann liegt hier ein weiterer Verstoß vor.
Unser Stundenkonto ist nicht illegal. aber uns werden auch keine Stunden abgezogen, wenn wir Lücken haben. Nur ,wenn jeman früher geht oder später kommt.
LG billi
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billi schrieb:
Wenn Du immer Freitag Urlaub nehmen möchtest, hast Du Recht und es kommt etwas zusammen. Den meisten Urlaub nimmt der normale AN aber in kompletten Wochen. Kompliziert finde ich das gar nicht. Bei einer 40Stunden woche mit iner 5-tage-Woche bist Du dem AG durchschnittlich 8 Stunden pro Tag verpflichtet. Durch diese Regelung sind unsere Kollegen, die nur einzelne Tage in der Woche arbeiten quasi "gezwungen" bei einer Woche Urlaub auch 5 Urlaubstage zu nehmen, da sie sonst nicht auf ihre Stunden kommen. Ansonsten würde eine Kollegin, die nur 3 Tage pro Woche arbeitet auch nur pro Urlaubswoche drei Tage Urlaub verbraten und somit deutlich mehr/länger Urlaub machen können. Auch nicht fair! Man könnte natürlich auch die Urlaubstageanzahl auf die tatsächlich gearbeitet Tage runterbrechen, aber ich denke, dass ist dann kompliziert.
Unser Stundenkonto ist nicht illegal. aber uns werden auch keine Stunden abgezogen, wenn wir Lücken haben. Nur ,wenn jeman früher geht oder später kommt.
LG billi
Arbeite auch nur 20 Std wöchentlich an 3 Tage die Woche und habe somit nur 12 Urlaubstage.Bundesuralubsgesetz gilt .
Das gilt auch für sogenannte Minijobber und diese arbeiten ja auch nur im Stundenbereich.Es gelten die Tage und nicht die Stunden.
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eim schrieb:
Richtig !!!!
Arbeite auch nur 20 Std wöchentlich an 3 Tage die Woche und habe somit nur 12 Urlaubstage.Bundesuralubsgesetz gilt .
Das gilt auch für sogenannte Minijobber und diese arbeiten ja auch nur im Stundenbereich.Es gelten die Tage und nicht die Stunden.
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billi schrieb:
Hallo,
also bei uns ist es auch so. Wir haben ein Stundenkonto. Pro Urlaubstag wird Dir ein durchschnittlicher Arbeitstag gutgeschrieben. Bei einer 5 Tage Woche und 40h pro Woche sind es also 8 Stunden. Das ist nicht gesetzeswidrig! Zudem mußt Du auch andersherum denken: nimmst Du Urlaub an einem kurzen Tag (Freitag 6h ) ,werden Dir ja schließlich auch 2 Stunden mehr gutgeschrieben, die Du an dem nicht gearbeitet hättest!! Könnte man aus Arbeitgebersicht auch als unfair bezeichnen! Es gleicht sich alles irgendwie wieder aus!
Gruß billi
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Illdisposed schrieb:
woher nimmst du diese Weisheit???
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484 schrieb:
Stundenkonto ist nicht rechtens , lasst euch nicht verarschen.
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> Weil ich vor 1 Jahr vor Gericht gegangen bin und ich mein Geld wieder zurück bekommen habe , Weil mein AG meinte wenn Lücken im Plan, gehen auf meine Kappe, .... alles schön aufschreiben liebe AN, ... und schön dukomentieren dann ab zum Anwalt, ....
Das ist eine andere arbeitsrechtliche Konstellation und hat nichts mit der Eingangsfrage zu tun. :hushed:
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carotis schrieb:
484 schrieb:
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> Weil ich vor 1 Jahr vor Gericht gegangen bin und ich mein Geld wieder zurück bekommen habe , Weil mein AG meinte wenn Lücken im Plan, gehen auf meine Kappe, .... alles schön aufschreiben liebe AN, ... und schön dukomentieren dann ab zum Anwalt, ....
Das ist eine andere arbeitsrechtliche Konstellation und hat nichts mit der Eingangsfrage zu tun. :hushed:
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Illdisposed schrieb:
Es geht hier aber nicht um Lücken im plan. Lesen hilft
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Zoe.H schrieb:
Lücken im Plan müssen aber nichts mit einem Stundenkonto zu tun haben. Natürlich gibt es rechtlich gültige Stundenkonten.
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484 schrieb:
Weil ich vor 1 Jahr vor Gericht gegangen bin und ich mein Geld wieder zurück bekommen habe , Weil mein AG meinte wenn Lücken im Plan, gehen auf meine Kappe, .... alles schön aufschreiben liebe AN, ... und schön dukomentieren dann ab zum Anwalt, ....
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