Was wir bieten:
• Moderne Arbeitsatmosphäre
• Unterstützung zertifizierter
Fortbildungen (sowohl finanziell
als auch mit
• entsprechendem
Fortbildungsurlaub)
• Flexible Zeiteinteilung
• Leistungsgerechte gute
Bezahlung für eine feste
Anstellung in Voll- oder Teilzeit
Du bringst mit:
• Eine abgeschlossene
Berufsausbildung zur
Physiotherapeut:in
• Zuverlässigkeit und Teamgeist
• Berufserfahrung oder
Fortbildungen von Vorteil, jedoch
sind auch Berufsanfänger:innen
h...
• Moderne Arbeitsatmosphäre
• Unterstützung zertifizierter
Fortbildungen (sowohl finanziell
als auch mit
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Fortbildungsurlaub)
• Flexible Zeiteinteilung
• Leistungsgerechte gute
Bezahlung für eine feste
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Du bringst mit:
• Eine abgeschlossene
Berufsausbildung zur
Physiotherapeut:in
• Zuverlässigkeit und Teamgeist
• Berufserfahrung oder
Fortbildungen von Vorteil, jedoch
sind auch Berufsanfänger:innen
h...
irgendwelche juristischen Begriffe? Hinweise auf § ?
Die Mitarbeiterin gibt keine Ruhe, macht alle verrückt,.........
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Qi 789 schrieb:
kann mir bitte jemand sauber argumentieren warum der Mitarbeiter das selbst bezahlen muss...?
irgendwelche juristischen Begriffe? Hinweise auf § ?
Die Mitarbeiterin gibt keine Ruhe, macht alle verrückt,.........
Andersrum: Sagt Chef "geltendes Recht ist egal" trägt Chef die Konsequenzen dieser Anordnung; inklusive einer ggf. notwendigen Führerscheinwiederbeschaffung bzw. Entschädigung für die Folgen des Verlustes der Fahrerlaubnis.
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Ob der Einzelne falsch parkt oder beim Überfahren einer roten Ampel Fußgänger überfährt ist allein der Verantwortungsbereich des Mitarbeiters und wird auch so geahndet. Strafzettel sollen im Übrigen den "Schuldigen" erziehen.
MfG
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Ingo Friedrich schrieb:
Die STVO ist als allgemein gültiges Gesetz zu beachten. Das lernte der Mitarbeiter beim Erwerb des Führerscheins. Egal wer dazu was anweist (wenn das so ist).
Ob der Einzelne falsch parkt oder beim Überfahren einer roten Ampel Fußgänger überfährt ist allein der Verantwortungsbereich des Mitarbeiters und wird auch so geahndet. Strafzettel sollen im Übrigen den "Schuldigen" erziehen.
MfG
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Papa Alpaka schrieb:
...von jedem Inhaber eines Führerscheins kann erwartet werden das die StVO ein Begriff ist; die StVO ist verbindlich geltendes Recht; verbindlich geltendes Recht kann nicht per Dienstanweisung ausgehebelt werden und Nichtbefolgen von Dienstanweisungen wegen drohendem Verstoß gegen verbindlich geltendes Recht darf keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen haben.
Andersrum: Sagt Chef "geltendes Recht ist egal" trägt Chef die Konsequenzen dieser Anordnung; inklusive einer ggf. notwendigen Führerscheinwiederbeschaffung bzw. Entschädigung für die Folgen des Verlustes der Fahrerlaubnis.
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Wenn der Strafzettel des MA vom Unternehmen/PI bezahlt wird und dieser nicht als Betriebsausgabe sondern nur als steuerpflichtiger Arbeitslohn (zusätzliches Gehalt) abgerechnet werden kann, der PI also zusätzliche Steuern und Sozialversicherungsbeiträge für den Strafzettel für den MA abführen muß, ist der Arbeitnehmer/Mitarbeiter für die Bezahlung des Strafzettels zuständig.
Wäre mir dies als PI egal (ich bezahle vielleicht alle Strafzettel der MA), würde dies wie eine Präme oder Gehaltserhöhung für den MA ausfallen. Bei regelmäßigen Strafzetteln würden sich ja Ansprüche des MA auf z.B. das Krankengeld, das Arbeitslosengeld und die Rentenansprüche des MA erhöhen. Er zahlt aufs Jahr gesehen mehr Steuern und kann demzufolge auch mehr absetzen. Sind zwar in der Summe mini-mini-Beträge, aber er wird für sein Verhalten belohnt - zum Nachteil der Firma und der anderen MA.
MfG ergonosis
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ergonosis schrieb:
Mit Dienstwagen geblitzt: Wer das Bußgeld zahlen muss | impulse
Wenn der Strafzettel des MA vom Unternehmen/PI bezahlt wird und dieser nicht als Betriebsausgabe sondern nur als steuerpflichtiger Arbeitslohn (zusätzliches Gehalt) abgerechnet werden kann, der PI also zusätzliche Steuern und Sozialversicherungsbeiträge für den Strafzettel für den MA abführen muß, ist der Arbeitnehmer/Mitarbeiter für die Bezahlung des Strafzettels zuständig.
Wäre mir dies als PI egal (ich bezahle vielleicht alle Strafzettel der MA), würde dies wie eine Präme oder Gehaltserhöhung für den MA ausfallen. Bei regelmäßigen Strafzetteln würden sich ja Ansprüche des MA auf z.B. das Krankengeld, das Arbeitslosengeld und die Rentenansprüche des MA erhöhen. Er zahlt aufs Jahr gesehen mehr Steuern und kann demzufolge auch mehr absetzen. Sind zwar in der Summe mini-mini-Beträge, aber er wird für sein Verhalten belohnt - zum Nachteil der Firma und der anderen MA.
MfG ergonosis
Ähnlich ging es gerade meiner Frau mit ihrer FSJlerin: Die FSJlerin ist mit zwei Rollstuhlfahrern in die nächste Stadt zum Orthopäden gefahren und unterwegs geblitzt worden - die FSJlerin ist seit drei Monaten fest davon ü erzeugt, das die Rollifahrerin sich die €105,74 Preisgeld teilen müssten da die Fahrt zu deren Belustigung unternommen wurde. Anerkenntnis, das die StVO auch für die Fahrer von Rollstuhlfahrern gilt? Null.
Parken geht fast überall mit dem blauen Zettelchen, auch Halten zum ausladen (und dann erst parken fahren); Geschwindigkeitsübertretungen werden damit aber nicht gedeckt...
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Papa Alpaka schrieb:
...danke für die Ausführungen, ergonosis :)
Ähnlich ging es gerade meiner Frau mit ihrer FSJlerin: Die FSJlerin ist mit zwei Rollstuhlfahrern in die nächste Stadt zum Orthopäden gefahren und unterwegs geblitzt worden - die FSJlerin ist seit drei Monaten fest davon ü erzeugt, das die Rollifahrerin sich die €105,74 Preisgeld teilen müssten da die Fahrt zu deren Belustigung unternommen wurde. Anerkenntnis, das die StVO auch für die Fahrer von Rollstuhlfahrern gilt? Null.
Parken geht fast überall mit dem blauen Zettelchen, auch Halten zum ausladen (und dann erst parken fahren); Geschwindigkeitsübertretungen werden damit aber nicht gedeckt...
Falls ja, weswegen? Notorisch zu schnell unterwegs? Dann würd ich den Mitarbeiter in die Pflicht nehmen. Oder hat der Mitarbeiter zu wenig Fahrzeit gestellt bekommen seitens der Praxis? Dann würd ich als Mitarbeiter rebellisch werden...vor allem wenn ich dafür auch noch aufkommen soll, wenns daneben geht.
Das gleiche gilt fürs Falschparkerknöllchen. Auf Behindertenparkplatz direkt vor Hb? Mitarbeitersache.
Nur begrenzte Parkzeit möglich, Hb dauert aber länger? Da hätt ich als Mitarbeiter wiederum das Gespräch mit dem Chef gesucht...
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reima schrieb:
Weswegen gabs denn den Strafzettel? Zu schnell gefahren?
Falls ja, weswegen? Notorisch zu schnell unterwegs? Dann würd ich den Mitarbeiter in die Pflicht nehmen. Oder hat der Mitarbeiter zu wenig Fahrzeit gestellt bekommen seitens der Praxis? Dann würd ich als Mitarbeiter rebellisch werden...vor allem wenn ich dafür auch noch aufkommen soll, wenns daneben geht.
Das gleiche gilt fürs Falschparkerknöllchen. Auf Behindertenparkplatz direkt vor Hb? Mitarbeitersache.
Nur begrenzte Parkzeit möglich, Hb dauert aber länger? Da hätt ich als Mitarbeiter wiederum das Gespräch mit dem Chef gesucht...
MfG
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Ingo Friedrich schrieb:
Es gibt nichts was geltendes Recht aushebelt. Sollte der Mitarbeiter zuwenig Zeit bekommen, dann kann der nachfolgende Patient halt nicht behandelt werden. So einfach ist das. Diese Art von Druck sollte man mit einem Mindestmaß an Selbstbewusstsein an sich abprallen lassen.
MfG
bei uns gilt, dass man am tag nach dem hb (immer randständig )immer seine arbeitszeit so korrigiert wie sie tatsächlich stattgefunden hat
die kollegin ist nur zu faul zum laufen und denkt eben dass dies so in ordnung sei
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Qi 789 schrieb:
die kollegen haben keinen zeitdruck
bei uns gilt, dass man am tag nach dem hb (immer randständig )immer seine arbeitszeit so korrigiert wie sie tatsächlich stattgefunden hat
die kollegin ist nur zu faul zum laufen und denkt eben dass dies so in ordnung sei
die kollegen haben keinen zeitdruck
bei uns gilt, dass man am tag nach dem hb (immer randständig )immer seine arbeitszeit so korrigiert wie sie tatsächlich stattgefunden hat
die kollegin ist nur zu faul zum laufen und denkt eben dass dies so in ordnung sei
Schenk ihr ein Schild: Hier ist dein Schild ...
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Papa Alpaka schrieb:
Qi 789 schrieb am 18.7.17 09:07:
die kollegen haben keinen zeitdruck
bei uns gilt, dass man am tag nach dem hb (immer randständig )immer seine arbeitszeit so korrigiert wie sie tatsächlich stattgefunden hat
die kollegin ist nur zu faul zum laufen und denkt eben dass dies so in ordnung sei
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Leni C. schrieb:
Arbeitszeit korrigiert : das machte vor Jahren eine MA von mir nicht über Überstunden sondern Kürzungen der HB - Anzahl . Zum Schluß wollte sie mir weismachen , daß man in 4 Stunden maximal 4 HB schaffen kann in einem Umkreis von 3 km mit der Begründung , es seien teilweise vom Parkplatz bis zur Haustür über 78 Schritte .
Arbeitszeit korrigiert : das machte vor Jahren eine MA von mir nicht über Überstunden sondern Kürzungen der HB - Anzahl . Zum Schluß wollte sie mir weismachen , daß man in 4 Stunden maximal 4 HB schaffen kann in einem Umkreis von 3 km mit der Begründung , es seien teilweise vom Parkplatz bis zur Haustür über 78 Schritte .
Wahrscheinlich eine dieser abartig schlecht bezahlten Berufsanfängerinnen, die sich mit klarer Altersarmut vor Augen jeden Tag fragt, warum sie sich das alles antut.
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tom1350 schrieb:
Leni C. schrieb am 18.7.17 11:37:
Arbeitszeit korrigiert : das machte vor Jahren eine MA von mir nicht über Überstunden sondern Kürzungen der HB - Anzahl . Zum Schluß wollte sie mir weismachen , daß man in 4 Stunden maximal 4 HB schaffen kann in einem Umkreis von 3 km mit der Begründung , es seien teilweise vom Parkplatz bis zur Haustür über 78 Schritte .
Wahrscheinlich eine dieser abartig schlecht bezahlten Berufsanfängerinnen, die sich mit klarer Altersarmut vor Augen jeden Tag fragt, warum sie sich das alles antut.
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Leni C. schrieb:
Ne , eher damals darauf bedacht , gekündigt zu werden trotz Wunscharbeitszeiten nach den Belangen der Schulzeiten der Kinder , guter Bezahlung , aber sauer darüber , daß ihr Ex-Mann nach der Scheidung nicht mehr arbeitete und sie das Ziel hatte , auch mal zu Hause zu bleiben bei Zahlung durch das Amt .
Unterhalt bekommt sie auf jeden Fall. Da gibt es kein Entrinnen für Männer.
Bezüglich der Wunscharbeitszeiten. Ohne diese hätte sie auch selbst kündigen können, ohne eine Sperrzeit zu befürchten. Das Kindeswohl und die damit verbundenen Betreuungspflichten gehen immer vor.
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tom1350 schrieb:
Warum sollte sie sauer sein, dass der Mann arbeitslos wurde?
Unterhalt bekommt sie auf jeden Fall. Da gibt es kein Entrinnen für Männer.
Bezüglich der Wunscharbeitszeiten. Ohne diese hätte sie auch selbst kündigen können, ohne eine Sperrzeit zu befürchten. Das Kindeswohl und die damit verbundenen Betreuungspflichten gehen immer vor.
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Holger Stoffel schrieb:
Man was für Probleme es gilt die StVO da ist jeder Fahrer für sein tuen verantwortlich.wer Zahlt is eine Frage der Kollegialität
Ich gebe immer die Daten des jeweiligen MA im Online-Fragebogen an und drücke dem zuständigen MA seinen Strafzettel persönlich in die Hand, mit der "Bitte" diesen fristgerecht zu überweisen oder persönlich dagegen Widerspruch einzulegen. Es sind im Schnitt aber nur ca. 2 Strafzettel pro Jahr bei 3 Dienstwagen.
MfG ergonosis
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ergonosis schrieb:
... kannst ja vorschlagen, dass die Strafzettel aus der Trinkgeld-/Kaffeekasse bezahlt werden sollen oder die MA können ihre Patienten fragen, ob diese die Strafzettel übernehmen wollen. :unamused:
Ich gebe immer die Daten des jeweiligen MA im Online-Fragebogen an und drücke dem zuständigen MA seinen Strafzettel persönlich in die Hand, mit der "Bitte" diesen fristgerecht zu überweisen oder persönlich dagegen Widerspruch einzulegen. Es sind im Schnitt aber nur ca. 2 Strafzettel pro Jahr bei 3 Dienstwagen.
MfG ergonosis
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Susulo schrieb:
Vielleicht auch gut zu lesen: https://www.physio.de/forum5/selbststaendigkeit/park-knoellchen-waehrend-hb-fahrten/16/133691/133691#msg-133691
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