Wir suchen 2 Kolleg*innen mit
Visionen und Spaß an
Weiterentwicklung.Wir bieten
Erfahrung und Offenheit. Egal, ob
du neu bist im Beruf und nach der
Richtung suchst, die zu dir passt
oder schon Erfahrung hast und neue
Inspirationen suchst. Wir
unterstützen dich dabei!
Unsere Praxis liegt im Nordwesten
von Frankfurt, ist gut an den
öffentlichen Nahverkehr
angeschlossen. Arbeitszeiten
besprechen wir nach deinem Bedarf.
Melde dich gerne bei uns per Mail
oder telefonisch, damit wir uns
kennenlern...
Visionen und Spaß an
Weiterentwicklung.Wir bieten
Erfahrung und Offenheit. Egal, ob
du neu bist im Beruf und nach der
Richtung suchst, die zu dir passt
oder schon Erfahrung hast und neue
Inspirationen suchst. Wir
unterstützen dich dabei!
Unsere Praxis liegt im Nordwesten
von Frankfurt, ist gut an den
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angeschlossen. Arbeitszeiten
besprechen wir nach deinem Bedarf.
Melde dich gerne bei uns per Mail
oder telefonisch, damit wir uns
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wir werden eine neue Mitarbeiterin auf 450 Euro Basis einstellen! Sie kommt
2 Tage die Woche.
Sie hat einfache Fahrtstrecke 22 km zu uns. Wir möchten uns an den Spritkosten beteiligen.
Was würdet Ihr ihr pro Monat geben?
Was ist realistisch?
Danke.
LG von Löwe1967
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Löwe1967 schrieb:
Hallo zusammen,
wir werden eine neue Mitarbeiterin auf 450 Euro Basis einstellen! Sie kommt
2 Tage die Woche.
Sie hat einfache Fahrtstrecke 22 km zu uns. Wir möchten uns an den Spritkosten beteiligen.
Was würdet Ihr ihr pro Monat geben?
Was ist realistisch?
Danke.
LG von Löwe1967
es sei denn, es gibt so eine lustige Vereinbarung, daß sie/er so nett ist und auch für weniger als 3 Std. Arbeitszeit kommt. Dann solltet Ihr ihr/ihm auch die Fahrt voll bezahlen. (vgl. auch TzBefrG §12.....)
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Kitane schrieb:
Du kannst ihr doch steuerfrei einen Tankgutschein bis 44,00€ monatlich zu Verfügung stellen. Habe ich bei meinen MA auch gemacht als keines Bonbon kommt gut an.
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billy70 schrieb:
30 cent wären es bei einer Dienstfahrt, denke 15 cent wäre fair pro km,
es sei denn, es gibt so eine lustige Vereinbarung, daß sie/er so nett ist und auch für weniger als 3 Std. Arbeitszeit kommt. Dann solltet Ihr ihr/ihm auch die Fahrt voll bezahlen. (vgl. auch TzBefrG §12.....)
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