Im Herzen der Hansestadt, auf der
Fleetinsel gelegen, in direkter
Nachbarschaft zu sämtlichen
Shoppingmöglichkeiten und allen
öffentlichen Verkehrsmitteln, ist
unsere Praxis seit 1993 erfolgreich
tätig.
• Schwerpunkt: Orthopädie
. Treueprämie
. Gesundheitsleistung bis zu
1000 € pro Jahr
• 30-60 Minutentakt
• Wunscharbeitszeit
• ausführliche Einarbeitung
• Regelmäßige Teambesprechung
• Hausbesuche allenfalls in
Praxisnähe
• Fortbildungskostenübern...
Fleetinsel gelegen, in direkter
Nachbarschaft zu sämtlichen
Shoppingmöglichkeiten und allen
öffentlichen Verkehrsmitteln, ist
unsere Praxis seit 1993 erfolgreich
tätig.
• Schwerpunkt: Orthopädie
. Treueprämie
. Gesundheitsleistung bis zu
1000 € pro Jahr
• 30-60 Minutentakt
• Wunscharbeitszeit
• ausführliche Einarbeitung
• Regelmäßige Teambesprechung
• Hausbesuche allenfalls in
Praxisnähe
• Fortbildungskostenübern...
wir werden eine neue Mitarbeiterin auf 450 Euro Basis einstellen! Sie kommt
2 Tage die Woche.
Sie hat einfache Fahrtstrecke 22 km zu uns. Wir möchten uns an den Spritkosten beteiligen.
Was würdet Ihr ihr pro Monat geben?
Was ist realistisch?
Danke.
LG von Löwe1967
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Löwe1967 schrieb:
Hallo zusammen,
wir werden eine neue Mitarbeiterin auf 450 Euro Basis einstellen! Sie kommt
2 Tage die Woche.
Sie hat einfache Fahrtstrecke 22 km zu uns. Wir möchten uns an den Spritkosten beteiligen.
Was würdet Ihr ihr pro Monat geben?
Was ist realistisch?
Danke.
LG von Löwe1967
es sei denn, es gibt so eine lustige Vereinbarung, daß sie/er so nett ist und auch für weniger als 3 Std. Arbeitszeit kommt. Dann solltet Ihr ihr/ihm auch die Fahrt voll bezahlen. (vgl. auch TzBefrG §12.....)
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Kitane schrieb:
Du kannst ihr doch steuerfrei einen Tankgutschein bis 44,00€ monatlich zu Verfügung stellen. Habe ich bei meinen MA auch gemacht als keines Bonbon kommt gut an.
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billy70 schrieb:
30 cent wären es bei einer Dienstfahrt, denke 15 cent wäre fair pro km,
es sei denn, es gibt so eine lustige Vereinbarung, daß sie/er so nett ist und auch für weniger als 3 Std. Arbeitszeit kommt. Dann solltet Ihr ihr/ihm auch die Fahrt voll bezahlen. (vgl. auch TzBefrG §12.....)
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