Wir suchen PHYSIOTHERAPEUT/IN für
unsere Praxis in München-Laim
Wir wünschen uns nette(n)
Kollegen/in mit Interesse an
zielorientiertem und funktionellem
Arbeiten. Teamfähigkeit und der
Wille zum fachlichen Austausch
untereinander sind uns wichtig.
Unsere Behandlungsschwerpunkte
liegen sowohl im
orthopädisch/chirurgischen als
auch im neurologischem Bereich. Die
Praxis verfügt sowohl über
mehrere Einzelkabinen als auch eine
offene Trainingsfläche
(einschließlich
Gerätetraining/K...
unsere Praxis in München-Laim
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Wenn Lücken im Terminplan entstehen, die nach meiner Anfangszeit, oder vor meinen arbeitsende liegen, sind das für mich Minusstunden? Oder muss diese der Arbeitgeber trotzdem bezahlen. Ich bin ja auch in der Zeit da, und mache etwas. Rezeption helfen, Kabinen putzen, Einkaufen für die Praxis, und so weiter.
So wie ich das bei Kollegen höre, ist es bei manchen so bei anderen so.
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Auch dann wenn der PI. einen nicht nach Hause schickt.....
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Michael Woelky schrieb:
Natürlich bezahlen...wenn man in der Praxis bleibt und andere Dinge macht.
Auch dann wenn der PI. einen nicht nach Hause schickt.....
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Schippi schrieb:
Wo ist der Unterschied zwischen „ nach meiner Anfangszeit“ und „vor meinem Arbeitsende“???
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Joop schrieb:
Der AG kann die Arbeitszeiten mit einem Vorlauf von vier Tagen festlegen. Lücken im Plan sind nicht dein Problem. Du musst auch keine fachfremden bzw. berufsnotwendigen Aufgaben in dieser Zeit übernehmen ( Fenster putzen, Auto vom Chef waschen usw. ). Minusstunden kannst du sowieso nicht machen, auch wenn dein Chef dich früher nach Hause schickt.
Da bin ich bei Dir.....dennoch,Oel,Papier etc. auffüllen geht doch wohl noch.
Ablage auch noch oder.
Warum haben wir viele Arbeitslose ? Klar, entspricht nicht meinen Qualifikationen.
Autowaschen v. Chef nicht aber Dienstfahrzeug durch die Wäsche schon oder ?
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Michael Woelky schrieb:
@Joop
Da bin ich bei Dir.....dennoch,Oel,Papier etc. auffüllen geht doch wohl noch.
Ablage auch noch oder.
Warum haben wir viele Arbeitslose ? Klar, entspricht nicht meinen Qualifikationen.
Autowaschen v. Chef nicht aber Dienstfahrzeug durch die Wäsche schon oder ?
Grundsätzlich ist es aber so, dass wenn die Arbeitskraft zur Verfügung gestellt wird, auch bezahlt werden muss.
In der Realität ist aber eine gewisse Großzügigkeit auf beiden Seiten sinnvoll. Zur Zeit dürfte es relativ selten vorkommen, bei einer vernünftigen Praxisplanung, dass solche Lücken im Plan entstehen. Und wenn das ab und zu mal vorkommt, dass der letzte Patient ausfällt und niemand anders Zeit hat, dann kann man auch mal früher gehen und eine halbe Überstunde nehmen oder an einem anderen Tag eine halbe Stunde länger bleiben. Da fällt niemand ein Zacken aus der Krone.
Dafür sollte man dann bei Bedarf, auch mal kurzfristig seinen Plan ändern können, wenn man das selbst benötigt.
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anika666 schrieb:
@Joop Kommt auf den Vertrag an, würde ich sagen.
Grundsätzlich ist es aber so, dass wenn die Arbeitskraft zur Verfügung gestellt wird, auch bezahlt werden muss.
In der Realität ist aber eine gewisse Großzügigkeit auf beiden Seiten sinnvoll. Zur Zeit dürfte es relativ selten vorkommen, bei einer vernünftigen Praxisplanung, dass solche Lücken im Plan entstehen. Und wenn das ab und zu mal vorkommt, dass der letzte Patient ausfällt und niemand anders Zeit hat, dann kann man auch mal früher gehen und eine halbe Überstunde nehmen oder an einem anderen Tag eine halbe Stunde länger bleiben. Da fällt niemand ein Zacken aus der Krone.
Dafür sollte man dann bei Bedarf, auch mal kurzfristig seinen Plan ändern können, wenn man das selbst benötigt.
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Joop schrieb:
@anika666 Das Zauberwort heißt Ausfallrechnung. Warum soll der AN die Versicherung für Patienten und AN sein?
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anika666 schrieb:
@Joop Grundsätzlich ja, aber es gibt ja auch die, zur Zeit eher selten auftretende Situation, dass ein Patient rechtzeitig absagt, aber die Lücke nicht gefüllt werden kann. In diesem Fall, der wie gesagt zur Zeit selten ist, kann man glaube ich schon erwarten, dass ein AN Überstunden frei nimmt, ohne das 4 Tage vorher anzukündigen.
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Joop schrieb:
@anika666 Dafür hatte ich zwei Zeitkonten. Eins für die Überstunden, die zeitnah abgebaut wurden mit vollen freien Tagen und eins für die gesammelten Minusstunden, welche nach der Kündigung verfallen sind.
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anika666 schrieb:
@Joop Glück für dich. Sobald ein Arbeitszeitkonto vereinbart ist, können sehr wohl Minusstunden gemacht werden. Und jemandem der so handelt, wie du, würde ich auch diese Art von Überstundenabbau gar nicht genehmigen. Aber dann würdest du ja eh kündigen und den nächsten AG beglücken.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@anika666 Eigentlich kommt es nicht darauf an was im Arbeitsvertrag steht, sondern was im Gesetz steht. Man kann nicht mit selbst gebastelten Arbeitsverträgen seine eigenen Gesetze machen.
Ich sage nicht , dass ich das so mache, aber das ist Gesetz.
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anika666 schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Seit wann sind Arbeitszeitkonten selbst gebastelt???? Und selbstverständlich kann man da Minusstunden vereinbaren. Alles gesetzeskonform. Ebenso wie die Tatsache, dass Überstunden angeordnet werden können und vom AG angeordnet werden kann, wann sie wie zu nehmen sind oder ob sie einfach ausbezahlt werden, je nach Vertrag.
Ich sage nicht , dass ich das so mache, aber das ist Gesetz.
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Joop schrieb:
Die Grundidee des Arbeitszeit-Kontos ist, dass beide Seiten (!) flexibel (!) die Tagesarbeitszeit gestalten können. Anika zeigt hier deutlich ihre einseitige Sichtweise, die eben gegen ein gesetzeskonformes Arbeitszeitkonto spricht. Findet euch damit ab. Mit unserem Terminsystem gibt es kein gleichberechtigtes Arbeitszeitkonto. Es ist in der Praxis immer ein Betrugssystem an den Angestellten.
Und ja, bei unserem Terminsystem sind Grenzen gesetzt. Das liegt aber nicht am bösen AG, sondern an der Realität. Und gerade deshalb, und das habe ich immer geschrieben, sollte auch ein Entgegenkommen des AG da sein.
Bei dir ging es aber darum, dass deine Minusstunden, wahrscheinlich wegen fehlendem Arbeitszeitkonto, verfallen sind. Bei mir gibt es auch keine Minusstunden, aber ich erwarte ( und das habe ich als AN immer gemacht), etwas Flexibilität. Und es ist auch kein Problem bei privaten Termine kurzfristig frei zu bekommen. Da wir aber ohne Rezikraft arbeiten, verlegt jeder die Termine selber. Das fördert das Mitdenken.
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anika666 schrieb:
@Joop Richtig. Aber du scheinst den Unterschied zwischen Gleitzeitkonto/ Arbeitszeitkonto und Überstunden nicht zu kennen. Es kann nämlich trotz Arbeitszeitkonto zu Überstunden kommen, die der AG anweisen kann.
Und ja, bei unserem Terminsystem sind Grenzen gesetzt. Das liegt aber nicht am bösen AG, sondern an der Realität. Und gerade deshalb, und das habe ich immer geschrieben, sollte auch ein Entgegenkommen des AG da sein.
Bei dir ging es aber darum, dass deine Minusstunden, wahrscheinlich wegen fehlendem Arbeitszeitkonto, verfallen sind. Bei mir gibt es auch keine Minusstunden, aber ich erwarte ( und das habe ich als AN immer gemacht), etwas Flexibilität. Und es ist auch kein Problem bei privaten Termine kurzfristig frei zu bekommen. Da wir aber ohne Rezikraft arbeiten, verlegt jeder die Termine selber. Das fördert das Mitdenken.
Das nennt man unternehmerisches Risiko!
Es sei denn, ihr habt das im Arbeitsvertrag gesondert geregelt.
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Stefan Preißler schrieb:
Grundsätzlich nein! Wenn du zu der Zeit in der Praxis bist, dürfen dir keine Minuszeiten entstehen.
Das nennt man unternehmerisches Risiko!
Es sei denn, ihr habt das im Arbeitsvertrag gesondert geregelt.
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Denni87 schrieb:
@Joop i
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo!
Wenn Lücken im Terminplan entstehen, die nach meiner Anfangszeit, oder vor meinen arbeitsende liegen, sind das für mich Minusstunden? Oder muss diese der Arbeitgeber trotzdem bezahlen. Ich bin ja auch in der Zeit da, und mache etwas. Rezeption helfen, Kabinen putzen, Einkaufen für die Praxis, und so weiter.
So wie ich das bei Kollegen höre, ist es bei manchen so bei anderen so.
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Problem beschreiben
yalina schrieb:
Wenn während der Arbeitszeit Lücken entstehen, ist das selbstverständlich keine Minuszeit. Wir haben eine Liste an Dingen, die dann übernommen werden, um die Praxisorganisation zu unterstützen. Bei Lücken/Absagen vor oder nach der Arbeit ist das unterschiedlich. Wenn der Arbeitsbeginn dadurch später ist oder die Therapeuten früher gehen, wird dies mit Überstunden verrechnet, womit alle einverstanden sind. Bei Ausfallrechnungen gibt es keine Minusstunden.
Bei euren Fragen zeigt sich, dass das Arbeitsklima bei Euch nicht gerade freundschaflich ist wenn um jeden Freitermin diskutiert werden muss.....
Ich handhabe das so : Freitermine während des Tages bezahle ich, später anfangen oder frührer heimgehen wg Freitermin bezahle ich nicht.....
Ich habe mit meinen Angestellten offenbar riiiiesiges Glück und ein Arbeitsklima geschaffen in dem o. a. Disskussionspunkte total irrelevant sind
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redvine schrieb:
Die sog. Arbeitszeitkonten in der Physiotherapie funktionieren nur solange, wie das Arbeitszeitkonto im Plus ist. Rechtmäßig werden die meisten davon sowieso nicht sein, da der Gesetzgeber daran sehr hohe Anforderungen stellt.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@redvine Wie kommst du darauf? Arbeitszeitkonten können auch in der ambulanten Physiotherapie sehr wohl rechtssicher (d. h. im Einklang mit der BAG-Rechtsprechung) vertraglich vereinbart werden. Und sie können dabei durchaus auch einen negativen Korridor aufweisen. Wobei die gelebte Realität wohl so ist, dass sie effektiv eher im Plus als im Minus geführt werden.
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redvine schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Zum Beispiel weil Änderungen am Dienstplan mindestens 4 Tage im Voraus bekannt gegeben werden müssen (Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG § 12)). In der Physiotherapie ist es meistens so, dass Änderungen sehr kurzfristig erfolgen und vor allem im Interesse des PI sind. Und dann sind solche Änderungen schon mal keine Minusstunden. Deshalb auch meine Aussage: PI kann nur mit dem Wohlwollen des AN rechnen, wenn überwiegend Plusstunden anfallen.
Arbeitszeitkonten können verschiedenartig ausgestaltet sein, z.B. Kurz- oder Langzeitkonto, Überstundenkonto, Gleitzeitkonto (Kern-, Rahmen-, Funktionsarbeitszeiten) oder auch Arbeitszeitkorridor. Mit letzte beiden, völlig legalen Modelle, lässt sich auch der kurzfristige (tägliche) Mehr- oder Minderarbeitszeit abbilden, ohne dass es eine vorherige Ankündigung seitens des AG bedarf. Der Unterschied ist hier, dass der AN eigenverantwortlich seine Arbeitszeit mitgestaltet.
Wir haben das Modell mit Arbeitszeitkorridor mittlerweile seit über 10 Jahre und ist auch schon in einem Prozess vom hiesigen Arbeitsgericht sowie Landesarbeitsgericht als legitim anwendbar beurteilt (in einer der insgesamt 3 Arbeitsgerichtsprozesse, die wir in 40 Jahre leider führen mussten).
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@redvine Du verwechselt eine Änderung des Dienstplans, die tatsächlich im Voraus anzukündigen ist, mit einem Arbeitszeitkonto. Ich denke, du kennst dich im modernen Arbeitszeitrecht nicht wirklich aus.
Arbeitszeitkonten können verschiedenartig ausgestaltet sein, z.B. Kurz- oder Langzeitkonto, Überstundenkonto, Gleitzeitkonto (Kern-, Rahmen-, Funktionsarbeitszeiten) oder auch Arbeitszeitkorridor. Mit letzte beiden, völlig legalen Modelle, lässt sich auch der kurzfristige (tägliche) Mehr- oder Minderarbeitszeit abbilden, ohne dass es eine vorherige Ankündigung seitens des AG bedarf. Der Unterschied ist hier, dass der AN eigenverantwortlich seine Arbeitszeit mitgestaltet.
Wir haben das Modell mit Arbeitszeitkorridor mittlerweile seit über 10 Jahre und ist auch schon in einem Prozess vom hiesigen Arbeitsgericht sowie Landesarbeitsgericht als legitim anwendbar beurteilt (in einer der insgesamt 3 Arbeitsgerichtsprozesse, die wir in 40 Jahre leider führen mussten).
Ich bleibe auch bei meinen Aussagen, dass dieses Thema komplexer ist und hohe gesetzliche Anforderungen bestehen, insbesondere wenn es schriftlich fixiert wird. Glaube auch nicht, dass AN solche Regelungen noch unterschreibt wenn es sie schriftlich ausformuliert vor sich hat. Aber es ist eben auch immer eine Sache der Vergütung. Und ich halte Arbeitszeitkonten nur für praktikabel wenn überwiegend Plusstunden anfallen und dann spielt AN auch mit.
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redvine schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Richtig, der AN gestaltet dann eigenverantwortlich seine Arbeitszeit mit. Der Alltag in der Physiotherapie ist jedoch, dass PI zum Beispiel bedingt durch kurzfristige Absagen die Arbeitszeit gestaltet und AN dazu amen sagen darf. Im Übrigen ist das auch immer eine Frage der Vergütung.
Ich bleibe auch bei meinen Aussagen, dass dieses Thema komplexer ist und hohe gesetzliche Anforderungen bestehen, insbesondere wenn es schriftlich fixiert wird. Glaube auch nicht, dass AN solche Regelungen noch unterschreibt wenn es sie schriftlich ausformuliert vor sich hat. Aber es ist eben auch immer eine Sache der Vergütung. Und ich halte Arbeitszeitkonten nur für praktikabel wenn überwiegend Plusstunden anfallen und dann spielt AN auch mit.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@redvine Interessanterweise fragen junge Kollegen bei uns inzwischen selbst nach Arbeitszeitkonten. Ich habe noch keinem erlebt, der es nicht unterschrieben hat. Aber ich denke weiterhin, dass du nicht wirklich viel Ahnung von der Materie hast. Und offensichtlich hast du auch keine oder wenig echte Erfahrung damit. Nix für ungut.
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redvine schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Möglicherweise haben wir bei diesem Thema auch unterschiedliche Erfahrungen.
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Problem beschreiben
stefomanski schrieb:
Herrgottnochmal..........was habt Ihr für selbstgeschaffene Probleme ?
Bei euren Fragen zeigt sich, dass das Arbeitsklima bei Euch nicht gerade freundschaflich ist wenn um jeden Freitermin diskutiert werden muss.....
Ich handhabe das so : Freitermine während des Tages bezahle ich, später anfangen oder frührer heimgehen wg Freitermin bezahle ich nicht.....
Ich habe mit meinen Angestellten offenbar riiiiesiges Glück und ein Arbeitsklima geschaffen in dem o. a. Disskussionspunkte total irrelevant sind
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